Beiträge von Silence

    Ja.

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    Seit 3 Jahren in Folge der meistverkaufte Neuwagen in den USA: Ford F-150. Normalität.

    Neuwagen allgemein, nicht Truck (das seit 47 Jahren in Folge).

    Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

    130cm

    In 22 ist ein Pedelecfahrer in Düsseldorf von der Theodor-Heuss-Brücke gefallen. Dort hatte man die Anpassung auch verschlafen. Geländerhöhe war 1 Meter. Das war nicht mal eben eine kleine Fußgängerbrücke.

    Ich meine im Herbst gelesen zu haben, dass man mit der Aufstockung noch 100 Brücken im Rückstand sei.

    Was das für Ausmaße annehmen kann ist echt unglaublich. Habe ich letztes auch nur zufällig gesehen. Da kam dann auch die Frage auf, wie viel man davon eigentlich in einem Pkw transportieren darf.

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    Der Gedanke war, denke ich, dass diese erst nach dem Radweg stehen müssten, sonst wären ja beide wartepflichtig, was hier ja offenkundig nicht gemeint ist.

    Was bedeutet das eigentlich für die Vorfahrtregelung zwischen geradeausfahrenden Radfahrern und von der Landstaße einbiegendem Verkehr?

    Bei dem Abta

    Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.

    Bei dem Abstand zur Fahrbahn könnte er generell als nicht fahrbahnbegleitend angesehen werden. Ich kenne den restlichen Verlauf momentan nicht.

    Wie gesagt, ich argumentiere gar nicht dagegen, dass das eine Radverkehrsanlage sein soll und MSDWGI.

    Ich bin mir nur nicht sicher, ob man durch das Aufbringen eines Fahrradpiktogramms auf einen Straßenteil ohne weitere begleitende Merkmale rechtlich gesichert und unmissverständlich Exklusivität herstellen kann, wenn das an anderer Stelle nicht so ist. Wo steht, dass ein Seitenstreifen mit Piktogramm nur für Radfahrer ist, eine Fahrbahn jedoch für alle?


    Mit der Hamburger Interpretation von Radfahrstreifen habe ich rein rechtlich eher aus Radfahrer- als aus Autofahrersicht Probleme. Da scheint es aber nie zu höherinstanzlichen Urteilen zu kommen.

    Zu Radfahrstreifen gibt es auch keine Definition, wie sie genau aussehen. Aber hier bestehst Du darauf, dass es exakt Zeichen 237 + Zeichen 295 + Fahrradpiktogramm sein muss. Warum?

    Weil überall, wo in der StVO und VwV-StVO Radfahrstreifen erwähnt werden, diese als Kombination aus VZ 237 + 295 beschrieben sind. Fahrradpiktogramme sind optional.

    Ich sage auch gar nicht, dass das keine Radverkehrsanlage sein soll, ich bezweifle nur, ob das irgendwie rechtlich abgesichert ist.

    Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn ohne irgendwelche Trennstreifen machen auch keinen Radweg aus der Fahrbahn.

    Klar kannst du das beurteilen. Und für mich persönlich ist es die Sache schlechthin.

    Kann ich nicht, weil ich nicht permanent nach hinten gucken und Zahl und Art der Insassen und Fahrzeugtypen analysieren kann, geschweige denn deren individuelle Motivation.

    Solange Leute das Recht haben, alleine in einem Kfz zu fahren, ist das pure Ideologie und erstmal nicht relevant für die konkrete Situation. Das ist dann eine andere Diskussion.

    Autofahrer erkennen ja auch sonst sehr zuverlässig alle hupberechtigen Radwege ...

    Aus eigener Erfahrung würde ich behaupten, dass tun sie nur, weil die hupberechtigten Radwege eine Untermenge aller physikalisch nutzbaren Wege sind, die Anlass zum Hupen geben.

    In fast allen Fällen, in denen ich entweder per Hupe oder verbal auf einen vermeintlich vorhandenen, nutzungspflichtigen Radweg aufmerksam wurde, gab es nämlich keinen. Einmal war einer vorhanden, an der Stelle, wo das Anfangschild stand, gab es aber keine Möglichkeit von der Fahrbahn auf diesen zu wechseln, ohne anzuhalten und abzusteigen.

    An die Kombination aus benutzungspflichtigem Radweg, mir auf der Fahrbahn und hupendem Autofahrer kann ich mich nur in einem Fall erinnern.