Zitat
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Du redest immer von Lichtzeichen für den Fahrbahnverkehr. Das steht da nirgends.
Die Regel ist doch eigentlich ganz einfach. Die Ampel gilt für alles, was in die Richtung fährt.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn auf einer parallelen Radverkehrsanlage eine zusätzliche Radverkehrsampel existiert, gilt diese auf der Radverkehrsanlage für den Radverkehr.
Alles andere fantasierst du herbei.
Bei deinem letzten Beispiel aus Hannover ist es doch auch nicht so absurd anzunehmen, dass querender Fußverkehr bei Grün Vorrang hat vor kreuzendem Verkehr, oder?
Dass viele das nicht wissen oder geflissentlich ignorieren, hat keinerlei Relevanz.
Der Titel des vorgeschlagenen Threads (warum hast du ihn nicht eröffnet?) ist daher nicht sehr sinnvoll. Erstens weil er nach Fahrbahnverkehr fragt und zweitens weil die Antwort bereits im besagten Passus der StVO steht.
Wenn dann eher andersherum:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrverkehr nicht für den Fahrradweg?
Das lässt sich mMn ziemlich leicht zusammenfassen:
A. Es gibt eine separate Ampel für den Radverkehr.
B. Im Gegensatz zur Fahrbahn kreuzt absolut nichts den Radweg.