Man müsste natürlich erstmal herausfinden, wo die Dame vor dem Zusammenstoß fuhr.
Aus der Erfahrung heraus würde ich sagen, dass sie wahrscheinlich wie fast alle Radfahrer dort auf dem freigegebenen Gehweg fuhr, weil die zweispurige Fahrbahn für die meisten viel zu gefährlich ist. Mit dem Hinweis "vorfahrtberechtigt" aber ggf. vermutlich immerhin in die richtige Fahrtrichtung.
Die Freigabe dort ist aus zweierlei Gründen verzwickt:
1. Die Radverkehrsfreigabe ist nur an der Kreuzung "Fürstengraben" zu sehen und wird meines Wissens an der Einmündung "Steinweg" nicht wiederholt. Das sollte man ggf. in der Beschreibung seiner Fahrtroute berücksichtigen.
2. Wie auch an etlichen anderen Stellen in der Stadt hielt und hält die StVB die Markierung der von der VwV-StVO vorgegebenen Radfahrerfurt offensichtlich nicht für nötig.
Wenn es also so gewesen wäre, dass die Radfahrerin auf dem Gehweg unterwegs war, dann wäre es leicht ihre Vorfahrt aus Sicht des Autofahrers zu "übersehen".
Die Vorfahrtssituation an einer R-v-L-Kreuzung ist dagegen wesentlich leichter zu erkennen und die Frage, ob die Vorfahrt oder §3 (2a) missachtet wurde, lässt sich ja leicht aus daraus ableiten, wer von beiden seitlich getroffen wurde.