Beiträge von MTL

    Man müsste natürlich erstmal herausfinden, wo die Dame vor dem Zusammenstoß fuhr.

    Aus der Erfahrung heraus würde ich sagen, dass sie wahrscheinlich wie fast alle Radfahrer dort auf dem freigegebenen Gehweg fuhr, weil die zweispurige Fahrbahn für die meisten viel zu gefährlich ist. Mit dem Hinweis "vorfahrtberechtigt" aber ggf. vermutlich immerhin in die richtige Fahrtrichtung.

    Die Freigabe dort ist aus zweierlei Gründen verzwickt:

    1. Die Radverkehrsfreigabe ist nur an der Kreuzung "Fürstengraben" zu sehen und wird meines Wissens an der Einmündung "Steinweg" nicht wiederholt. Das sollte man ggf. in der Beschreibung seiner Fahrtroute berücksichtigen.

    2. Wie auch an etlichen anderen Stellen in der Stadt hielt und hält die StVB die Markierung der von der VwV-StVO vorgegebenen Radfahrerfurt offensichtlich nicht für nötig.

    Wenn es also so gewesen wäre, dass die Radfahrerin auf dem Gehweg unterwegs war, dann wäre es leicht ihre Vorfahrt aus Sicht des Autofahrers zu "übersehen".

    Die Vorfahrtssituation an einer R-v-L-Kreuzung ist dagegen wesentlich leichter zu erkennen und die Frage, ob die Vorfahrt oder §3 (2a) missachtet wurde, lässt sich ja leicht aus daraus ableiten, wer von beiden seitlich getroffen wurde.

    Selbst wenn die Radfahrer in der Überzahl sind, lässt sich der Jenaer Nahverkehr nicht aufhalten:

    Critical Mass 2020 als angemeldete Demonstration mit gut 500 Teilnehmern, Ordnern und Blaulicht-Begleitung vorn und hinten. Einen geschlossenen Verband konnte einer der StraBa-Fahrer darin nicht erkennen und schneidet sich am Holzmarkt unter Dauerbimmeln quer durch den Zug.

    Die Stellungnahme seines Arbeitgebers las sich danach genauso, schließlich sei die Aktion nicht hinreichend in den Medien angekündigt worden, von daher konnte der Fahrer ja gar nicht wissen, was er da vor sich hatte und überhaupt muss er ja seinen Fahrplan einhalten ...

    Die neue Anordnung hatte ich kürzlich auf dem Weg zur Garage auch gesehen und sie hat einige Fragezeichen bei mir hinterlassen.

    Eine Dokumentationsfahrt und den Themenvorschlag für die Radverkehrsbeiratsitzung hatte ich mir schon vorgenommen, aber bis jetzt waren immer noch andere Fristsachen wichtiger ;)

    Was mir aufgefallen ist:

    Die Fahrradstraße scheint eher so eine Art "Fahrradstraßenzone" zu sein, die sich deutlich weiter erstreckt, als in der Karte eingezeichnet und von der Teile mit PKW usw. befahren werden dürften und andere nicht.

    Tatsächlich fängt die Fahrradstraße nämlich schon vor der Straßenbahnbrücke an der Einfahrt zu Pflanzen-Hanisch an, da aber noch mit [Zusatzzeichen 1020-30] . Das ist auch nötig, weil's neben Reiterhof und Gartenmarkt auch die Zufahrt zu einer großen Garagenanlage ist.

    Richtung Lobeda geht's dann für Kraftfahrzeuge hinter der Brücke nur nach rechts in Richtung "Im Wehrigt". Beendet wird die Fahrradstraße nach dem Abbiegen nicht und folglich weiß man auch nichts von der Fahrradstraße, wenn man vom Wehrigt nach links in Richtung Göschwitzer Straße abbiegt.

    Genauso wenig weiß man um die Widmung, wenn man von Alt-Lobeda aus, über die Ampel (Stadtrodaer Straße) kommt oder als Fußgänger aus der Straßenbahn aussteigt und nordwärts geht.

    Wie es ansonsten von der Lobedaer Seite her (z.B. am Tunnel) aussieht, weiß ich noch nicht.

    Für mich sieht es aber insgesamt so aus, als sollten dort für den Radverkehrsplan 3.0 schon mal die gewünschten Streckenkilometer geschaffen werden, ohne dass es jemandem (von den wichtigen Verkehrsarten) wehtut. Die Bedeutung der Schilder ist eh nicht bekannt und die Jenaer Interpretation der Regeln von allen Seiten wird dafür sorgen, dass eh alles so bleibt, wie es vorher war.

    Die Sache mit der Vorfahrtsregelung an der T-Kreuzung verstehe ich auch nicht. Schon früher hätte ich gesagt, dass dort alle Wege / Straßen gleichberechtigt einmünden und damit rechts-vor-links gilt. Nordwärtsfahrende Radfahrer hätten in der Vergangenheit übrigens nichtmal wissen können, dass ihr Sonderweg dort endet, denn [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] stand dort nicht.

    Aber bei all dem Gemecker soll man das Positive nicht vergessen:

    Mit der Umwandlung des benutzungspflichtigen Geh- und Radweges (mehr oder minder) parallel zur Stadtrodaer Straße in eine m.W. nicht benutzungspflichtige Fahrradstraße, hat sich die Stadt das letzte (vorgeschobene) Argument genommen, warum das Radfahren auf der Stadtrodaer an dieser Stelle verboten sein sollte ;)

    Was bringt das hypothetische Was-wäre-wenn-Spielchen, wenn wie an der Stelle der Kollision das linksseitige Radfahren ein paar Meter vorher explizit mit [Zeichen 254] verboten ist? Sollte man künftig aller 5m Pfeile in der erlaubten Fahrtrichtung auf alle Radwege malen?

    Ich verstehe nicht, warum die Umstände des Unfalls nicht benannt werden sollten. In Jena würde ich mir viel häufiger wünschen, dass das individuelle Fehlverhalten beider Seiten explizit genannt wird.

    Geisterradeln an einer Straße mit vier Fahrstreifen in einer Richtung ist halt eine richtig dumme Idee; in der Situation dann noch vor einem ausfahrenden LKW durchziehen zu wollen und auf Vorfahrt zu hoffen, eine noch viel dümmere. Zu nachtschlafender Zeit und bei (innerstädtischer) "Dunkelheit" wird's nicht besser.

    Am Wort "Übersehen" kann man sich vielleicht noch hochziehen, weil der LKW-Fahrer dafür tatsächlich nach rechts hätte schauen müssen. Wobei man auch das nicht ausschließen kann und sich das "Übersehen" auf die Einschränkung bezieht, dass der Blick in die Nahbereichsspiegel ging, um nach etwaigen Fußgängern rechts vom LKW zu schauen.

    endet die dann an der Einmündung beutenbergstraße?

    Eigentlich ja, aber die Beutenbergstraße scheint ja aus Sicht der Behörde keinen Straßenstatus zu haben, sondern nur den einer Grundstückszufahrt oder so.

    Denn [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wird weder in nördlicher noch in südlicher Fahrtrichtung nach der Einmündung wiederholt. Also gilt die Freigabe wohl noch bis zu der Schlippe am Fliederweg.

    Aber immerhin hängt ein [Zusazzeichen 1000-32] überm [Zeichen 206] an der Beutenbergstraße :thumbup:

    Na dann:

    Der Gehweg ist wahrlich opulent geworden; mindestens 2,5m breit und 'ne geschlossene Betonwüste unten und rechts in Richtung Hang. Im Bodenbelag sind noch mehrere Querrinnen, in denen augenscheinlich irgendwelche Holzlatten eingebettet sind. Keine Ahnung ob das Dehnungsfugen sind und ob das mit dem Holz so bleiben soll. Das Geländer in Richtung StraBa ist gefühlt höher als das auf der Saalebrücke. Naja und wie aus der Planung bekannt landet man rechts der Gleise in der Nebenstraße und kann sich dann zurück in Richtung Hauptstraße vorarbeiten.

    Zum Glück muss man es aber nicht, denn der neue Weg ist wie schon der Abschnitt davor mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Übrigens an beiden Enden, sodass man von der Hermann-Löns-Straße aus ganz offiziell links auf dem Gehweg der Kahlaischen Straße fahren kann. Das war meines Wissens bis jetzt nicht möglich oder zumindest nicht erlaubt.

    Wo die Herren Polizisten bei der Unfallaufnahme aber zu der Überzeugung gekommen sind, dass dort ein gemeinsamer Geh- und Radweg verläuft, hat sich mir zumindest nicht erschlossen. Also erstmal keine Extra-Schichten für entsprechende Schriftstücke, falls sich bei Tageslicht betrachtet nicht doch noch irgendwo ein [Zeichen 240] versteckt :)

    Also geht es um den Abschnitt zwischen Beutenbergstraße und Hermann-Löns-Straße?

    Ich bin am 20.12.2021 dort lang und da war der Weg noch mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert und kurz vorm "Tunnel" mit [Zeichen 259][Zeichen 254] gesperrt. Sehr zur Freude des Straßenbahnfahrers hinter mir ^^

    Irgendwann war aber im Gespräch, dass der südlich fahrende Radverkehr dort mittels Benutzungspflicht von der Fahrbahn bzw. aus dem Gleisbereich entfernt werden soll, um dann dreifach untergeordnet über die Hermann-Löns-Straße zurückkehren zu dürfen.

    Falls die Bauarbeiten dort inzwischen abgeschlossen sind und tatsächlich eine B-Pflicht angeordnet wurde, wäre es ja Zeit, mal wieder etwas widersprüchliches für den Fachdienst zusammenzukopieren ...

    Also so wie angekündigt.

    Ich schätze, es wird an der Situation nichts ändern. Kontrolliert wird das Halteverbot auf dem Schutzstreifen doch sowieso nicht und falls doch, werden findige Verkehrsrechtsanwälte ihre Mandanten wohl einfach damit verteidigen, dass es auf dem 1,1km langen Schutzstreifen nur sechs Fahrradpiktogramme gibt, das erste davon 300m nach Beginn des Schutzstreifens auftaucht und somit gar nicht klar sein kann, wie dieser Parkstreifen dort eigentlich gewidmet ist.

    Ich meine, dass die Furtmarkierung auch bei "Servicelösung" aufzubringen ist. :/

    Ja, ist richtig. Siehe VwV-StVO Zu §9 Absatz 2 Randnummer 4.

    Eigentlich sollten die Furten dann auch die gleiche Breite haben wie der Weg, aber angesichts der heimtückischen Teilabsenkungen an der Straße oben ist es wohl besser mit den Markierung eine Richtung vorzugeben.

    Bin heute nochmal dort lang, um den aktuellen Stand für den Widerspruch zu prüfen und natürlich reagieren die Schleifen immer noch nicht auf Radverkehr auf dem Radweg.

    Was aber interessanterweise jetzt funktioniert, ist die Fahrraddetektion an der Linksabbiegerspur in westlicher Fahrtrichtung.

    Das ging beim letzten Mal ja nicht, also hat man scheinbar irgendwas an den Schleifen gemacht, nur halt an der falschen ^^

    Ist doch eigentlich nur die Frage, wie der Seitenraum links derzeit beschildert ist.

    Google Streetview zeigt noch ein [Zeichen 237] links und noch weiter links ein [Zeichen 240] ; bei der jüngsten mapillary-Aufnahme aus diesem Jahr lässt es sich schwer im Gegenlicht erahnen, aber es könnte sein, dass die Uferpromenade jetzt mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert ist.

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    Die Helikoptereltern kannst du doch von der Liste streichen, denn die werden sich ganz sicher mit der Brötchentaste auf den großen Parkplatz stellen und ihre Kinder zu Fuß über die gefährliche Straße durch den vbB bringen ;)