Holsteiner Chaussee (Bundesstraße 4), „Radverkehrsinfrastruktur“ durchgehend mit (die RWBP muss seit 22.08.2013 weg sein, aber so ‚lästige Details‘ interessieren den Leiter von PK272-StVB einfach nicht ): https://www.ndr.de/nachrichten/ha…nfall18384.html
Beiträge von HAM_Radler
-
-
Horner Landstraße ist seit 28.04.2014 ohne . Grundinstandsetzung durch LSBG – S2 geplant für 2028.
Billstedter Hauptstraße ist leider mit beschildert (Begründet wird das mit den nicht angepassten Räumzeiten an 2 Knoten). Grundinstandsetzung durch LSBG – S2 geplant für 2028. -
Vor allem finde ich ja krass, dass die Behörde zuvor wohl noch schnell versucht hat, die bundesweit gültige Verwaltungsvorschrift zu ihrem Gunsten ändern zu lassen. Auf eine solche Idee muss man erstmal kommen. Kein Wunder, dass die sich damit die Hörner abgestoßen haben.
Das legendäre Schreiben von BIS A320 aus dem Jahre 2007: https://fragdenstaat.de/anfrage/landes…adfahrstreifen/
-
Schreiben von BIS A430 bzgl. Radfahrstreifen vom 29.08.2023Das Schreiben von BIS A430, vom 29.08.2023, bzgl. der Kennzeichnung von Radfahrstreifen.fragdenstaat.de
-
Für den alsterseitigen Zweirichtungsradweg in der Straße An der Alster soll der Baubeginn der 01.09.2025 sein …
-
Gegen eines dieser Probleme fahre ich gleich nach Hamburg zur Demo.
Und da warst Du nicht der Einzige!
-
Du würdest damit den/der Hambuger StVB unterstellen, die Änderung wäre dazu da Radverkehr zu unterstützen. Oder schlimmer noch, wissentlich damit dem Autoverkehr zu schaden. Das halte ich aus Erfahrung für unbegründet.
Wir werden sehen, aber imho wird das Argument sein: "ist Bestand", also wird nichts geändert an den Gegebenheiten, was die aktuelle ERA etc. betrifft, das ist nur Unterstreichung dessen, was schon immer gemeint war.
1. Die Hamburger StVB arbeiten, wenn es dem Autoverkehr auch nur gefühlt irgendwie nützt, immer gegen den Radverkehr.
2. Bisher war die Argumentation im Zweifel „ist benutzungspflichtig“, wenn man sich geweigert hat da zu fahren. Wenn es aber um die illegalen Parkstände daneben ging, dann hieß es, dass ja „KEINE Radwegebenutzungspflicht“ bestünde (gibt es auch schriftlich von VD5 für einige Straßen, dass ja explizit keine Radwegebenutzungspflicht in einigen Straßen bestünde und die noch stehenden VZ 237 an den „Radfahrstreifen“ abgebaut werden müssten). Sehr spannend wird das auch in Steilshooper Straße (Breite ca. 80-100 cm) und Friedrichsberger Straße. Denn die Behörden haben bisher inoffiziell zwischen benutzungspflichtigen (ein paar wenige wie Edmund-Siemers-Allee und Ring 1, wo auch bisher schon VZ 237 an den Radfahrstreifen stehen) und nicht-benutzungspflichtige Radfahrstreifen unterschieden, weshalb an vielen Stellen zwischen 2008 und 2010 die VZ 237 EXTRA entfernt wurden, um die illegalen Parkstände zu halten. Sollten dort also bald VZ 237 auftauchen, so wird es Widersprüche geben und diese werden dann massig Parkstände ‚vernichten‘… Ob das wohl die Intention von BIS A430 war, ganz sicher nicht … -
ist die Ecke immer noch so?
https://www.google.de/maps/@53.57866…i8192?entry=ttu
dann bin ich auf die Umsetzung der Anweisung gespannt
Ebenso gespannt bin ich dann, wie mit eher untermaßigen Seitenstreifen umgegangen wird. Denn ich bin der Meinung, dass einige der "alten Streifen" die Mindestbreite nicht erreichen.
Richardstraße:
https://www.google.de/maps/@53.57128…i8192?entry=ttu
vom parallel-Parken dort mal ganz abgesehen... Das müsste man dann nämlich auch verbieten
Ja, da aber das Sinnbild Radverkehr fehlt, gehe ich nicht davon aus, dass sie da VZ 237 aufstellen. Ich warte drauf, dass man so das Hochbordparken wegbekommt z. B. in Billstedter Hauptstraße, Washingtonallee, Eilbeker Weg, Wagnerstraße, usw. wären dann fällig!
-
Radfahrstreifen höchst offiziell mit VZ237 <-> Seitenstreifen. In Hamburg gibt's erste Variante sehr selten, dafür etliche "Seitenstreifen mit Piktogramm" (Was sie dann zu Sonderwegen macht).
Es hat kürzlich einen unerklärlichen Sinneswandel bei BIS A43 (ehemals A3) gegeben (seit der Herr mit den bundesweit exklusiven Sondermeinungen am 01.04.2020 pensioniert wurde, ist offenbar vieles möglich ): Es gibt ein Schreiben vom 29.08.2023 an alle Straßenverkehrsbehörden in Hamburg, in welchem die Weisung erteilt wird die Beschilderung mit VZ 237 aller bisher sonstigen Seitenstreifen durchzuführen und es sind auch schon die ersten Anordnungen öffentlich geworden (z. B. Leeschenblick / Gustav-Seitz-Weg auf der Radroute 5). Die Begründung vom PK362-StVB ist jedenfalls äußerst interessant: Es geht nicht etwa darum der bundesweiten Rechtslage zu entsprechen, sondern einzig um Radwegebenutzungspflicht , auch in Straßen in denen es diese vorher nie gab …
Das sind wohlgemerkt die Radfahrstreifen, die bereits bei 3 Schneeflocken, Eis oder Laub nicht geräumt werden … -
Das heißt doch: ist die Benutzungspflicht auf einem Teilstück nicht gerechtfertigt, dann fällt sie insgesamt!
So lief es schon bei ganzen Straßenzügen in HH nach Widersprüchen, sodass dann auch dazwischenliegende Straßen von der RWBP befreit wurden …
-
Alles sehr merkwürdig und Zeugen scheint es auch nicht so richtig zu geben : https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5672273
-
„VG Hamburg 5 K 3154/18* Urteil vom 02.02.2023
Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der Stresemannstraße und auf Verpflichtung der Stadt zu Veränderungen des dortigen baulichen Zustands“
Das Urteil ist laut Homepage des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig.
-
„VG Hamburg 5 K 4862/19* Urteil vom 11.07.2023
Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in Wandsbek und erfolglose Klage auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung“
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/…7-2023-data.pdfDas Urteil ist laut Homepage des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig.
-
Ich stelle fest, Radweg-Gegner haben eine ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.
1. Ich bin Gegner von //.
2. Gäbe es eine Radverkehrsinfrastruktur wie in NL, dann würde mir das unter 1. Genannte wohl eher nicht in den Sinn kommen .
3. „ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.“ ➡️ Dann kannst Du sicher erklären, weshalb die Zahl der Dooringunfälle in Hamburg bereits im Jahre 2021 knapp dreistellig gewesen ist. In meinem persönlichen Umfeld gab es in näherer Vergangenheit 2 Dooringunfälle (mein direktes Umfeld war zum Glück nicht betroffen) …Wie kommen die denn auf was vierstelliges? Nach GebO ist die Gebühr doch auf 618,00 € gedeckelt. Oder sind das die Kopien und Scans?
Uh, klingt wie in München. Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.
Ganz einfach: Man erfinde als Behörde Gebühren, die es laut Gesetz gar nicht gibt, mit einer Höhe, die von geltendem Recht ebenfalls nicht gedeckt ist …
„Wobei es bei uns einfach eine lange Liste ist, und davor copy-paste-artig der Gesetzestext steht.“ ➡️ Also ja, für ungefähr 2 Gebiete in HH gibt es ‚Sammelanordnungen’ für mehrere ganz große Straßen, aber für die weit überwiegende Mehrzahl gibt es einzelne Anordnungen, die immer derselben Vorlage entsprechen und wo dann nur noch angekreuzt werden musste, welche „Sicherheitsgründe“ sich denn nun wieder angeblich fanden, um den Radverkehr von der Fahrbahn vertreiben zu können auf durch und durch illegale „Radwege“, die überwiegend unbenutzbar sind.
Aber so läuft es eben in der „Fahrradstadt“ Hamburg .
Wenn es gut läuft, dann haben wir die Verkehrswende, nach dem Bau der U5, also in 15-20 Jahren, in Barmbeker Straße (Dorotheenstraße – Bachstraße), Bachstraße, Herderstraße, Winterhuder Weg, Mundsburger Damm, Grindelallee, Grindelberg, Hoheluftchaussee, Lokstedter Steindamm, Siemersplatz, Vogt-Wells-Straße, Julius-Vosseler-Straße, Koppelstraße, Sportplatzring, Volksparkstraße, Binsbarg, Farnhornstieg. Denn all diese Straßen befinden sich längst in der vollständigen Überplanung … -
Wurden denn die Anordnungen dann auch offengelegt? Was soll denn da eine vierstellige Summe kosten? Die Akten müssen doch nur herausgesucht werden ?
Ja, größtenteils wurden die Anordnungen offengelegt. Die Akten werden noch immer analog geführt (digitale Aktenführung hält man bei Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen weiterhin nicht für nötig, im Gegenteil: die BIS ist da auch noch stolz drauf ) …
Für eine sehr erhebliche Anzahl an Straßen aber nicht, was nicht unbedingt daran liegen dürfte, dass keine Anordnungen existieren, sondern dass die Behörden offensichtlich viel mehr Angst davor haben, dass z. B. rauskommen könnte, dass in Sülldorfer Landstraße (B 431, 4-streifig), Saarlandstraße, Stein-Hardenberg-Straße (ehemals B 75) die Radwegebenutzungspflicht z. T. seit fast 14 Jahren aufzuheben ist.
Die Vierstelligkeit der Gebühren ist offenkundig illegal und Teil eines noch immer laufenden Verfahrens. Die Behörden glauben offenkundig, dass Menschen keine Transparenzanfragen stellen, wenn man, offensichtlich rechtswidrig, irrwitzige Gebührensätze ansetzt …"nur" ist aber bei Umfang und Alter des Hamburger Radwegenetzes sicher sehr relativ. Und ob man für irgendwelche 70 Jahre alten Radwege, deren Benutzungspflicht ein absoluter No-Brainer ist (weil die Belastungsniveau 4 "Nachtruhe" nennen) je eine geschrieben hat, wäre dann auch spannend
Auch für Amsinckstraße, Jahnring, An der Alster usw. existieren straßenverkehrsbehördliche Anordnungen . Meist aus 04/1998 bzw. 05/1998. Aus den Anordnungen geht auch ganz klar hervor: geltendes Recht, im Hinblick auf Radverkehr, hat die Polizei Hamburg bereits damals gar nicht interessiert und es ging einzig darum, dass man irgendwie Gründe findet, um den Radverkehr von der Fahrbahn verbannen zu können…
Wenn „Belastungsniveau 4“ doch angeblich so „gefährlich“ sein soll, dann gibt es sicher eine Erklärung dafür, weshalb die Straßenverkehrsbehörden für Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße, Rugenfeld, Rugenbarg, Ahrensburger Straße, Bargteheider Straße, Holstenhofweg, Ölmühlenweg, Oldenfelder Stieg, Holstenplatz, Kieler Straße (4-streifiger Teil) bereits zwischen 2010 und 2012 die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht angeordnet haben …
Sobald es um die großen Hauptverkehrsstraßen im Zusammenhang mit Radverkehr geht, wird Hamburgs Polizei jedes Mal kreativ (nett formuliert), was das Erzählen von offenkundigen Märchen, wie „Schulwegsicherung“ (denn die wird bekanntermaßen am Besten mittels 1,20 m breiter „Radwege“ mit erreicht, die direkt in der Dooringzone liegen, vor einer Schule, wohlgemerkt), angeht …
Die Polizei Hamburg hat auch ganz aktuell ein paar ‚neue’ Tricks gefunden, um den Radverkehr mittels VZ 244 und VZ 254 weiter sabotieren zu können (und darf dabei natürlich auch nicht fehlen) … -
wenn man das so hört, weisste wieder, warum das OnlineZugangsGesetz als gescheitert anzusehen ist.
Wir schreiben das Jahr 2023: Straßenverkehrsbehörden erstellen Regelpläne mit CorelDraw ("weil wir da die Verkehrszeichen drin haben"), genehmigen Schwer- und Sondertransporte mit Worddokumenten statt Formularen, beauftragen Unternehmen mit automatisierter Erfassung aufgestellter Verkehrszeichen, nutzen diese Infos nicht und haben offensichtlich auch Schwierigkeiten, Geodaten vorzuhalten: wissen ja nichtmal, wo welches VZ steht und kennen die Anordnung nicht.
Dabei isses so einfach: wirf Geld aufs Problem. Haste kein Geld? Lass es eskalieren.
Was allein für die "Recherche" zu dieser obigen Anordnung an Zeit drauf geht.
GENAU SO ist es in Hamburg .
Da hatte die Polizei Hamburg (VD5) letztes Jahr nämlich ein echtes Problem als jemand einfach mal die Anordnungen zu ALLEN Radwegebenutzungspflichten nach dem HmbTG angefragt hat . Spoiler: Das hat einen vierstelligen Betrag gekostet und das Ganze läuft noch immer …
Andererseits wird insbesondere die U5 (auf der Bundesstraße 5 ist der Baubeginn ab 2025 geplant) viele der heutigen -„Radwege“ sowieso komplett beseitigen (z. B. in Barmbeker Straße, Bachstraße, Herderstraße, Winterhuder Weg )… -
In München heißt das genauso, allerdings ist man grad dabei, von den beschlossenen Maßnahmen, insbesondere den Qualitätsstandards, Abstand zu nehmen: SZ-Artikel.
Macht man in Hamburg genauso. Der Trick den die Polizei Hamburg als StVB gefunden hat, besteht darin, dass man Straßenabschnitte mit unbenutzbaren „Radwegen“ mit gar nicht anfasst bzgl. Grundinstandsetzungen, weil das ja Fahrstreifen kosten würde, sondern es wird stattdessen eine Deckschichtsanierung nach der anderen durchgeprügelt, da dann die ReStra und die ERA 2010 nicht beachtet werden müssen… Große Teile des Ring 2 in 2021, große Teile der ehemaligen B 434 in 2022, Teile der B 73 in 2021, erhebliche Teile der B 5 in 2022.
Ganz aktuell erhebliche Teile der B 4 in der Innenstadt…
-
Benutzungspflicht bedeutet im Umkehrschluss: Es muss ein Angebot bestehen.
Selbst unter Radverkehrs-Aktivisten gibt es einige, die die Aufhebung der Benutzungspflicht bedauern, weil sie befürchten, dass deshalb keine Fahrradwege mehr gebaut werden. Frei nach dem Motto:
"Es gibt ja keine Pflicht einen Radweg zu benutzen, also sieht sich die Verwaltung auch nicht in der Pflicht, Radwege zu bauen."
In Hamburg nannte man das „Radentscheid“ …
-
In Hamburg ist es der Polizei Hamburg auch weiterhin scheissegal, dass sich am 01.10.1998 ein paar Dinge geändert haben: https://hamburg.adfc.de/pressemitteilu…hten-abschaffen
-
Das ist die Strecke mit einem völlig überfüllten ?
Es gibt dort seit spätestens 2012 KEINE Radwegebenutzungspflicht mehr …