Beiträge von DMHH

    ist aber auch wieder einmal ein fail der Straßengestaltung.

    Da hat man offensichtlich bei der Planung schon einmal tief in die Grütze gelangt.

    Für einen Gehweg spricht die Pflasterung und die Tatsache, dass nicht von jedem Hauseingang aus ein Zugang zum Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite besteht

    Gegen einen Gehweg spricht der durchgehend niedrige Bordstein und die Untermaßigkeit. Und ergänzend die vor Jahren aufgebrachten Parkmarkierungen, vermutlich ohne Z.315. Denn 315 wird nicht angeordnet worden sein, weil Gehwegrestbreite 0 wäre.

    Und jetzt hat man den Salat; möchte es vermutlich gar nicht auf eine Verhandlung vor dem AG ankommen lassen und ahndet daher nur das Parkverbot. Das ist dann wenigstens eine sichere Bank.

    Aber: wenn man - wie woanders auch - das mal 4-8 Wochen nonstop durchzieht, da wirklich täglich und nächtlich vorbei kommt, dann könnte auch das zum Erfolg führen.

    ... und nach 3km innerstädtischer Radverkehrsinfrastruktur bleibt das Ding irgendwann an stehen, weil die verdrahteten Regeln mit der Realität kollidieren und die CPU-Schmelze setzt ein ;)

    Aber ja, klar, das ist die Fortführung der DB-XXL-Lastenrad-Perversion. 2.0 - ohne Fahrer

    nach fast einer Woche in Warteschleife wurde dann eine Mängelmeldung zu einem linksseitigen Radweg freigeschaltet.

    #7560-2022 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    Und ja, ich frag mich schon, ob die Meldung

    a) nur übersehen wurde

    b) erst vorab an andere Stellen zur Kenntnisnahme ging, um sie nach Vorab-Antwort freizuschalten

    c) so eingereiht wurde, dass sie jetzt erst auf Seite 4 mittendrin auftaucht, aber nicht vorn/oben...

    :/

    Ich meine, da fahren die Radfahrer, die den Hochbordradweg Richtung leichtrechts benutzen, sehrwohl in einen Schutzbereich hinein. Ist es nämlich nicht so, dass von links kommend andere Radfahrer ihrerseits links abbiegen und auf den Hochbordradweg einbiegen könnten?

    ausgehend vom Luftbild und ergänzend aus Mapillary ist dort eine Querung nicht vorgesehen. Weder für Fußverkehr noch Radverkehr.

    - keine abgesenkten Bordsteine

    - keine Fahrbahnmarkierungen

    - keine Querungsampel

    Rad Fahrende, die so wie von Alf beschrieben fahren, sind entweder als Geisterradler auf der äußeren von 2 Abbiegerspuren des Fahrbahnverkehrs unterwegs, oder hoppeln über die Mittelinsel.

    hahaha, der mdr hat so eine Sendereihe, in der "Erfindungen" vorgestellt werden. Jetzt nicht so rtl-dulli-kram, sondern tatsächlich durchaus vernünftige Dinge.

    Vor ein paar Tagen blieb ich bei der Sendung hängen, weil sie in Magdeburg in einem riesigen Dome waren, in dem man mit Brille wohl sehr eindrücklich 3D-simulieren kann. Dort wurde eine Anwendung vorgestellt: der Dome unterstützt bei der Entwicklung eines ... festhalten ... automatisch fahrenden Lastenrades. :D

    ehrlich. ein automatisch fahrendes Lastenrad. Ohne Fahrer:in. auf 3 Rädern.

    :rolleyes:

    Wenn ich mit "automatisiert" anfangen wollen würde, dann jedenfalls nicht ausgerechnet auf dem fragmentiertesten, regelüberschwemmten, verwahrlosten und teilweise übervollsten Infrastrukturteil unserer Straßen.

    Es wäre vermutlich nicht halb so viel Aufwand, so einen Lastenrad einfach auf der Fahrbahn fahren zu lassen: :|

    Schön auch, dass in diesen 3D-Szenen nur die fettesten Fußgängerzonen mit den 2m-Breiten Radwegen gezeigt werden. :S

    Vielleicht sollten dort überall Fahrradstraßen eingerichtet werden.

    wo-zu?!

    Wir können aktuell nicht nur den Auswirkungen des Klimawandels "live" zusehen, sondern auch dem Radfahrgefährlichkeitswandel.

    Die Fahrbahn wird nur noch als tauglich erachtet, wenn "Fahrradstraße". Am besten auch ganz ohne Autos.

    Radwege sind Radwege und in jedem Fall brauchen wir mehr davon. Vorhandene Radwege müssen frei gehalten werden. Immer. Dürfen auch keine Anti-Park-Poller drauf stehen.

    Gehwegradeln wird mit "Radfahrer frei" erlaubt, weil [Zeichen 240]weggeklagt/abgeschraubt wird.

    1,5m-Überholabstand unterschreiten ist direkt tödlich, täglich sterben vermutlich mehrere 100Schulkinder dran.

    ProtectedBikeLanes überall, weil ohne Poller sind auch Radfahrstreifen ein Grab.

    "Todesweichen" und "Angsttunnel"

    Und am geilsten is es dann, wenn Leute ohne Vorwurf oder "weg-von-der-Fahrbahn!"-Gehabe allen Ernstes und im Brustton der Überzeugung argumentieren, dass ich doch auf dem Radweg viel sicherer aufgehoben sei..

    Mit Helm. Und Weste.

    Wir als Gesellschaft sollten endlich mal aufhören, an den Symptomen herumzudoktorn, und die Probleme angehen: Verhalten im Straßenverkehr.

    dass die mal in den 80ern eine Großbestellung an VZ240 getätigt haben und das Lager immer noch gut bestückt war ...

    Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein.

    Also ein VZ240. Wird das günstiger, wenn ich gleich mehrere nehme?

    exakt so musses gelaufen sein :)

    Wirkungsbereich der Hamburger Straßenverkehrsbehörden:

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    ich kann dieses elende Geheule und "ich ich ich" in der Twitterbubble echt nicht mehr ertragen.

    Alles ist immer und grundsätzlich unfassbar gefährlich, tödlich und man wird angeblich vorsätzlich überfahren. Es dreht sich stets um "Radfahrer-mimimi".

    das letzte mal, als ich da lang bin, hing da [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] , angeordnet ist zHg50.

    Wenn also selbst die StVB im "Radfahrer weg von der Fahrbahn"-Hamburg dort eine Servicelösung hinklatscht, kann es mit der ach so furchtbaren Gefährdungsgefahr nicht weit her sein.

    Warum kann man nicht einfach sagen:

    "kann die Hinweistafel nicht so aufgestellt werden, dass der Rad- und Fußverkehr an dieser Stelle nicht behindert werden? Bei der momentan gewählten Aufstellart muss der Fuß- und Radverkehr zwingend über die Fahrbahn ausweichen."

    Und ehrlich: wer zu doof ist, mit dem Rad vom Gehweg auf die Fahrbahn zu wechseln und das nachrangig, der sollte dann irgendwann auch besser mal zu Hause bleiben.

    Und wer als KFZ-Führender nicht erkennt, dass da vorn ein Radfahrer oder Fußgänger gleich die Fahrbahn betreten wird - der sollte besser auch aufm Beifahrersitz platz nehmen.

    Dort fahren häufig Fahrradfahrer nur von einer Querstraße zur nächsten oder übernächsten. Dafür müssten sie entweder beim Hinweg oder beim Rückweg zweimal die Straße queren, wenn es keine Zweirichtungs-Angebotsradwege gäbe. Das beinhaltet ebenfalls Gefahren.

    Da fährt also ein Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg von Einmündung A zu Einmündung B.

    Und bei Einmündung B biegt der Radfahrer in die B-Straße links ab.

    Frage: wie viele Fahrbahnen quert der Radfahrer dabei? :rolleyes:

    Aus Sicht der anordnenden Behörde gibt es immer gute Gründe für die Anordnung der Bpflicht/Freigabe :rolleyes:

    Dass aber die "eigene Sicht" nicht zwingend mit objektiven Gefahren oder geltenden Normen und Vorgaben in Einklang gebracht wird, seh ich z.B. mal wieder hier im Faden. X/

    Aber auch in dem Video selbst gibt es einen Hinweis auf die Schwierigkeiten für Fahrradfahrer*innen, wenn sie im Kreisverkehr unterwegs sind.

    Siehe Minute 1:50

    nein, das ist keine Schwierigkeit, das ist ein Vorfahrtsverstoß eines Autofahrers.

    Mit der Argumentation gibt es auch "Schwierigkeiten" beim Geradeausfahren in einer Fahrradstraße mit "Anlieger frei".

    Die Meldung ist mal wieder geil. Verkehrsorganisation verweist auf §1 StVO und "Radfahrer können auch mal absteigen" :rolleyes:

    #7464-2022 Straße/Gehweg/Radweg | Jena Mängelmelder

    B-Pflichtiger Geh- und Radweg auf Radweg, nur eine Seite und der Fußplattenträger quer über den Weg.

    Ich hab die Meldung nicht eingestellt. Aber die Reaktion der Verwaltung ist unterirdisch.


    edit:

    immerhin gibt es unabgesprochen kommentierten Gegenwind 8)

    edit2:

    ich hab meine Einlassung sicherheitshalber mal direkt per E-Mail an die Verkehrsorga geschickt. Mich kotzt die Arbeitseinstellung dort gerade mal wieder an. Personalmangel? Ja, bestimmt. Vielleicht sollte man da auch mal überlegen, ob der Radverkehrsbeirat mal was aufsetzt an die Verwaltung. Kann halt nicht sein, dass der Mangel gefühlt zuvorderst bei denen ankommt, die in der Stadt sowieso schon auf Restflächen verdrängt werden und wurden: dem Rad- und Fußverkehr.

    Ich behaupte mal ganz frech, dass Radfahrer von rechts auch vorher Vorfahrt hatten. :)

    Du leitest bei [Zeichen 240] eine Wartepflicht aufgrund von §10 ab. Aber der eigenständige kombinierte Geh- und Radweg ist kein anderer Straßenteil. Das wäre er nur, wenn er Teil einer Straße wäre, die aus mehreren Straßenteilen besteht.

    :/

    dem Wortlaut nach: ja, geh ich mit.

    Dem Regelungswillen, gerade in Hinblick auf Fußgängerzone und vbB - puh, hätte ich meine Probleme mit.

    Aber gut, wenn das OLG KA der Meinung ist, dass das so logisch. hm.