ist aber auch wieder einmal ein fail der Straßengestaltung.
Da hat man offensichtlich bei der Planung schon einmal tief in die Grütze gelangt.
Für einen Gehweg spricht die Pflasterung und die Tatsache, dass nicht von jedem Hauseingang aus ein Zugang zum Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite besteht
Gegen einen Gehweg spricht der durchgehend niedrige Bordstein und die Untermaßigkeit. Und ergänzend die vor Jahren aufgebrachten Parkmarkierungen, vermutlich ohne Z.315. Denn 315 wird nicht angeordnet worden sein, weil Gehwegrestbreite 0 wäre.
Und jetzt hat man den Salat; möchte es vermutlich gar nicht auf eine Verhandlung vor dem AG ankommen lassen und ahndet daher nur das Parkverbot. Das ist dann wenigstens eine sichere Bank.
Aber: wenn man - wie woanders auch - das mal 4-8 Wochen nonstop durchzieht, da wirklich täglich und nächtlich vorbei kommt, dann könnte auch das zum Erfolg führen.