Beiträge von DMHH

    Ich streite nicht ab, dass in StVBen

    - Prios nicht so gesetzt werden, wie ich sie gerne hätte

    - der Radverkehr nicht in jedem Falle den Raum/Stellenwert bekommt, den er nach Bike-Bubble verdient

    - Planungen abgesegnet werden, die nicht tragfähig für zukünftige Entwicklungen der Verkehrsartenmengen sind

    Aber auf der anderen Seite ist es nun auch nicht so, dass "die Verwaltung" selbst plant. Das machen überhäufig externe Büros. selbst in Hamburg, wo man auf Grund der Stadtgröße so viele Projekte hat, dass man nicht Gefahr läuft, Mitarbeiter:innen leer laufen zu lassen, übernimmt der LSBG für ganz, ganz viele Planungen nur die Abstimmungsarbeit und überlässt die Detailplanung den Büros.

    Und die planen nach Vorgaben und Regelwerk.

    Hand aufs Herz: welche nach Regelwerk absolut unzulässige und nicht begründbare Ausführungen wurden denn in Asphalt gegossen?

    Mir fällt keine ein.

    Schutzstreifen? sind scheiße.

    Schutzstreifen in 1,25 Mindestmaß: sind scheißescheiße

    Beides grundsätzlich zulässig nach bundesweiten Richtlinien

    Dass es besser für den Radverkehr geht: ja, geht es oft. keine Frage.

    Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.

    Auch das Blog-Beispiel mit Stuttgart: die Autos dort parken zu lassen ist zulässig. Das mag man blöd finden und ist in Anbetracht der Situation dort auch überflüssig. Aber es ist nicht schuld der StVB, wenn bei angeordneten T40 dort Verkehrsteilnehmer nicht verordnungsgerecht handeln und agieren.

    Natürlich kann man kontrollieren. Natürlich kann man ahnden. Natürlich kann man baulich etwas änd.. moment: wir wollen baulich etwas ändern, 400.000 bis 1.200.000 Mio Euro ausgeben, weil sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an Regeln halten?

    Passt hervorragend ins "gebt uns protected bike lanes!!!"-Gehampel.

    Wer die Parkplätze an der Stelle auf Länge wegnimmt, erntet noch höhere Geschwindigkeiten. Ist dann auch die StVB schuld?

    Ich wette(!), dass die StVB an der Stelle schon längst die Anordnung eines FGÜ überlegt hat. Aber aus Gründen (welche?) dann verworfen. Nicht weil: "scheiß Fußverkehr", nicht weil "heiligs Blech'le!", sondern weil argumentativ eher angreifbar.

    Klar machen einige StVB das genau andersherum bei B-Pflichtigen Radwegen. Anordnen, obwohl Begründung angreifbar. Aber auch da nicht aus "scheiß Radverkehr! hehehe!", sondern "ohje, die Radfahrer. Die fahren besser da drüben!". Ist das Vorsatz? ja. Weil man etwas bezwecken möchte.

    Ist das vorsätzliches Unfall-heraufbeschwören? nein, denn mit dem Ziel geht kein Mensch an solche Planungen.

    ich bleib mal freundlich: hat Verbesserungspotenzial.

    Zitat

    Das ist in anderen Bereichen völlig normal; nämlich überall dort, wo Menschen dafür verantwortlich sind, dass anderen nichts passieren darf. Leider ist es im öffentlichen Dienst ganz anders. Hier gibt es keine Verantwortlichkeiten – mit der Folge, dass in den (deutschen) Städten jedes Jahr viele, viele Unfälle passieren und dabei viele Menschen verletzt und getötet werden.

    Is halt einfach mal falsch.

    geht auch fröhlich weiter:

    Zitat

    Das kann sich die Stuttgarter Stadtverwaltung natürlich nur erlauben, weil sie gelernt hat, dass für sie keine Regeln und Gesetze gelten – auch demokratische Beschlüsse können sie ohne jegliche Folgen ignorieren oder sogar aktiv boykottieren.

    in dem Beschluss steht, dass Gehwege grundsätzlich nicht schmaler als 2m gebaut werden sollen. Und daraus wird abgeleitet, dass kein Gehweg jemals schmaler als 2m gebaut werden darf.

    und es wird nicht nur falsch, sondern die Einleitung mit der fehlenden Verantwortlichkeit wird direkt mal weiter eskaliert zu:

    Zitat

    Man kann vermuten, dass sie absichtlich so handeln und sich bei jedem schweren Unfall einen Sekt aufmachen.

    Jaaja, puh, zum Glück hat es ein vermuten in den Satz geschafft. Dann ist die Unterstellung nicht so schlimm oder ist überhaupt keine...

    Der ganze Text ist eigentlich eine wilde Unterstellungsorgie.

    Zitat

    Aber auch das ist ein Thema, das die Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung entweder nicht verstehen (können) oder absichtlich dagegen arbeiten.

    Was ist denn seine Vorstellung von Planung und Umsetzung? Unfall und 2 Wochen später kommen die Bagger an und reißen alles auf, um Bordsteine zu setzen und Winz-Grünflächen zu schaffen, von denen der unbedarfte Bürger dann sogar einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Hitzindex der Stadt erwartet? Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.

    Ja, man darf, man muss sogar "Stadtverwaltungen" für Planungen oder Verzögerungen bei Neuplanungen kritisieren. Aber der Stil in dem Blog geht mal so gar-nicht. Haltlose Beschuldigungen und Unterstellungen, die niemandem helfen.

    wobei ich den Standpunkt von Epaminaidos bzgl. des "nicht gucken = fahrlässig" schon nachvollziehen kann. :/

    Ich ringe noch mit mir, wie ich das ganz allgemein bewerte. Sind wir als Gesellschaft vielleicht mittlerweile generell schon sehr in die Richtung "nicht gucken = tja, passiert halt" konditioniert?

    hm.

    Es gibt bei "Unfallschuld" kein binäres schwarz/weiß

    Radfahrer auf Gehweg fahrend umgenietet?

    - war Radfahrer als Aufsichtsperson unterwegs und fuhr damit legal auf dem Gehweg?

    - war Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit unterwegs?

    objektives Fehlverhalten kann festgestellt werden. Der tatsächliche Einfluss auf das Unfallgeschehen und damit die Schuldfrage ist eine Bewertung im Einzelfall. Und aus dem Bauch heraus sind die objektiven Verkehrsverstöße der Radfahrer-Fraktion viel häufiger bestimmbar, wohingegen objektive Verkehrsverstöße beim Autofahren weniger deutlich erkennbar sind bei Unfallaufnahme.

    Beispiele:

    - Smartphonenutzung = im Auto meist nicht mehr nachträglich feststellbar. Beim Fahrradfahrer schon eher, weil deutlich sichtbarer

    - Falsche Straßennutzung = im Auto oft nicht mit letzter Sicherheit vor Ort feststellbar, beim Fahrrad viel eindeutiger, weil straßenseitenabhängig

    Sollte man künftig aller 5m Pfeile in der erlaubten Fahrtrichtung auf alle Radwege malen?

    nein. Es würde reichen, wenn sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.

    Das Opfer hätte auch ein legal auf dem Gehweg radelndes Kind sein können.

    Oder eine Läuferin

    In einer streng logischen und vorurteilsfreien Welt wäre die Benennung von Fehlverhalten bei einem Unfall vielleicht wirklich sinnvoll, evtl sogar wünschenswert. Aber wir leben nicht in einer solchen Welt und: wir kennen alle dem Unfall zu Grunde liegenden Fehlverhalten meist auch gar nicht.

    Vielfach tritt der Einfluss des einen Fehlverhaltens (hier: Geisterradeln) gegenüber dem anderen Fehlverhalten (fahren ohne nötige Sorgfalt) völlig zurück.

    Allein die Fakten einzuordnen und zu bewerten, fällt den "Profis" (Polizei + Feuerwehr vor Ort, Pressestelle) ja schon schwer. Die Gemengelage aus "möglichem Fehlverhalten" und "tatsächlichem Fehlverhalten" führt - so glaube ich - zu einer Schieflage in der Wahrnehmung von Schuldverteilung.

    Auf gerader Straße von hinten angefahren:

    Zeugen gesucht für Unfall zwischen Weimar und Ulla auf der B7

    =O

    und vor zwei Wochen gab es offenbar einen Unfall mit ähnlich gelagertem Sachverhalt zwischen Nauendorf und Klettbach.

    der Radfahrer ist mittlerweile seinen Verletzungen erlegen, man sucht weiterhin Zeugen.

    ||

    bah. Beide Räder sahen nicht aus, als ob die unbeleuchtet durch die Gegend bzw. auf einer Bundes-/Landstraße unterwegs waren. ?(

    Da mangelt es halt bei Autofahrern oft.

    und Rad Fahrenden mindestens ebenso oft, wenn nicht sogar häufiger, da Situationen mit Kindern einfach viel häufiger.

    Wenn ich sehe, dass auf gemeinsam (legal/nicht legal) genutzten Wegen mit 30cm Abstand überholt/vorbeigefahren wird: ||

    Und da ist 0 (null!) unrechts- oder gefahrenbewusstsein. In der Argumentation ist wahlweise eben Kind oder Elternteil schuld, wenn was passiert.

    geschrieben hab ich was. Aber noch keine Antwort.

    ---

    edit: 21.01.22 = noch immer keine Rückmeldung :/

    Was meinst du mit allen "guten" Straßen?

    Es gibt Straßen, da hat es auf Grund der Oberflächenbeschaffenheit, der geringen Breite, vieler Kurven etc keine zgH von 100km/h. Das sind keine guten (weil eben schmal, klein, kurvig, usw) Straßen. Da könnte man nach der Logik: "nur unter 100km/h!" radfahren. Auf den anderen (also 100km/h-Limit) dann nicht.

    Und in der Tat ist es für mich ein Unterschied, ob ein Verband klagt (oder klagebefugt ist wie der BUND, der NABU in bestimmten Planungen) oder nur herumtrötet und sich zum Meinungsverkünder aufschwingt (wie der ADAC(laut) oder der ADFC(leiser))

    ein erster Schritt wurde doch - wenn ich das richtig entsinne - bereits mit der letzten Novelle der StVO getan, in dem immerhin auch das Befahren von (baulich getrennten) Radwegen erlaubt wurde.

    Wir dürfen bei dem Thema nach Jahrzehnten des Stillstandes glaub ich wirklich nicht zu viel erwarten. Was 3 Generationen eingebläut wurde, braucht doch mindestens 2,5 Generationen, um zu verschwinden oder gar eine 180°-Kehre hinzulegen

    Welche "Regelbrüche" meinst du denn damit?

    Auf der Strecke ist kaum Fußverkehr unterwegs, so dass der Fahrradverkehr die allermeiste Zeit nicht mit Schrittgeschwindigkeit, sondern deutlich schneller unterwegs sein wird. Ob das als Regelbruch zu bewerten ist?

    ja, genau diese Regelbrüche. Schrittgeschwindigkeit ist dem Wortlaut immer einzuhalten. Auch wenn im Umkreis von 500m kein einziger zu Fuß unterwegs ist.

    Ob es vorwerfbar ist, in diesem Falle mit 30km/h da zu fahren: keine Ahnung. Aber die Diskussion ist dann ja ähnlich wie "wenn nachts die Autobahn frei ist, darf ich doch auch schneller als die dort angeordneten max 120!!!!"

    Das ist m. E. nicht der Fall. Erst wenn eine konkrete Gefährdung von Fußverkehr dazu kommt.

    spätestens dann wäre es unzweifelhaft vorwerfbar.

    Aber auch dort können wir wetten, dass diese 3 seltenen Einhornfußgänger von 99% der Radfahrenden eben nicht mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Damit liegt ein Regelverstoß vor. Bei nahezu allen Überholvorgängen. Das wird in Kauf genommen. Sonst würde man so eine Lösung nicht anordnen.

    Aber Fußgänger werden dort aus zwei Gründen eher selten anzutreffen sein. Da ist einmal der Autoverkehr mit Tempo 100, der an den Fußgängern ständig vorbeibrettert und dann stört der Radverkehr, der sich voraussichtlich überwiegend auf dem Fußweg abspielen wird, der ja für den Radverkehr freigegeben ist.

    Da muss noch nicht mal das erwartbare Gebrülle "Fuuuuußweeeeg" verbunden mit Hupen und Imponiergehabe ertönen, um Fahrradfahrer mit weniger dickem Fell auf die Nebenanlage zusteuern zu lassen. Die Auto-Raserei mit Tempo 70 und oft mehr als Tempo 100 tun ihr übriges.

    Es gibt unter anderem eine Gefahrenstelle an einer kurvigen Brückenüberfahrt und an einer Bushaltestelle, wo ein niedrigeres Tempolimit gilt. Die meiste Zeit gilt Tempo 100.

    Tempo 100 ist doch erstmal kein alleiniger Grund, nicht auf der Fahrbahn zu radeln.

    Wenn das so wäre, hätten wir flächendeckend an allen "guten" Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ein [Zeichen 254] prangen.

    Oder überall 50. Oder eine StVO, die das Befahren von Kreis-, Land-, Bundesstraßen per se verbietet.

    Ja, supergeil entspanntes Fahren zusammen mit Hans-Guck-in-die-Luft ist es in Deutschland auf Außerortsstraßen nur selten. Aber das liegt nicht an den Straßen, nicht am Tempolimit, nicht an vorhandenen oder fehlenden Radwegen, sondern an den Leuten, die hinterm Steuer sitzen.

    Zu oft sind das verzogene, ignorante, egoistische Menschen. Denen auch oft genug gesagt wird: Radfahrer => radweg!

    Da fühlt man sich irgendwann so im Recht wie überall aufm Gehweg parken zu dürfen.

    du hast da eine schöne Zusammenstellung von Beispielen gebracht, die in die Liste passt:

    Der ADAC...

    • fordert
    • wünscht
    • möchte
    • verlangt
    • unterstützt
    • ist dagegen
    • ...

    was in keinem der Beispiele steht:

    "Der ADAC hat gegen eine Anordnung von Tempo XY geklagt"

    Denn das dürfte auch schwerlich möglich sein, da dem ADAC hierzu - wie auch dem ADFC oder dem "Verein der Renndackelzüchter Nordhagen" - schlicht die rechtliche Grundlage fehlt. Was geht: Klaus Hansen als stellvertretender Landesvorsitzender des ADAC Hessen strengt eine persönliche Klage gegen die Anordnung von Tempo 30 in seiner Gemeinde an und verbreitet das medial als "der ADAC setzt sich ein für ..."

    Insofern ist der ADAC wie auch der ADFC ein Pöb... Sprachrohr für Meinungen seiner Mitglieder. Mehrheit der Mitglieder? keine Ahnung.

    Kein Planer, kein Angestellter einer Behörde, kein Beamter wird eine Anordnung kippen/umsetzen, weil der ADAC irgendwelche Forderungen in der Presse formuliert. Wenn es fachlich sinnvoll oder gar notwendig erscheint, erfolgt eine Abwägung auch ohne ADAC geblöke. :)

    der ADAC klagt Tempolimits weg? Der ADAC verhindert Tempolimits auf ODs?

    Hab ich was verpasst? :/


    Richtig ist: wer eine Nebenfläche mit 2,0m Breite auf so einer Länge schafft und dann "Servicelösung" dranklebt, der akzeptiert Regelbrüche durch Rad Fahrende. Alles andere wäre Augen vor der Realität verschließen.

    So eine Lösung ist von der Sorte: dämlich

    Dass es da draußen jede Menge Leute gibt, die der Meinung sind, Fahrbahnradeln wäre "selbstgefährdend": ja, das ist so. Aber die sind einfach: dumm.

    Ich würde mich durchaus auf Diskussionen dazu einlassen, ob und in wie weit Radfahren auf der Fahrbahn "gefährlich" ist. Aber "selbstgefährdend" ist einfach so weit weg von "logisch". Wer so argumentiert, der hat grundlegende Verantwortungen nicht begriffen und wird sie auch nicht verstehen.

    Wir brauchen bessere Verkehrserziehung in allen Abschnitten der Teilnahme am öffentlichen Leben.

    Immer und immer wieder. Intrinsische Motivation steigern durch zielgruppenorientierte Ansprache und Lernmodule, extrinsische Motivation steigern durch Kontrollen und angemessene Ahndung von Verstößen.

    Das ist klar, nur hier geht es um ein neues Bauwerk, dass natürlich nach den Regelwerken des Straßenbaus erstellt wird, nur halt - von wem?

    Das Bauwerk wird von einem Auftragnehmer nach Zuschlag einer (europaweiten) Ausschreibung errichtet werden. :S

    Ok, das war nicht deine Frage.

    Neubau

    Veranlasser des Baus einer gesonderten Fuß- und Radverkehrsüberführung (neben der bestehenden Straßenüberführung) über die BAB ist die Stadt und dürfte damit . Damit vergibt diese (in Abstimmung mit dem Bund (Autobahn GmbH?)) die Planungs- und Bauleistungen, zahlt dafür auch. Hat die Stadt kein Geld, kann sie versuchen, über andere Töpfe die Eigenanteile zu reduzieren/anderweitig zu füllen.

    und wie gesagt: Anspruch auf Umsetzung geplanter Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan besteht nicht


    Umbau der vorhandenen Straßenüberführung

    aus deiner Beschreibung würde ich herauslesen, dass die Straßenüberführung incl. Anschlussstelle also ein "halbes Kleeblatt" ist?

    Wiki-Bild, Wiki-Beschreibung

    Da ist es müßig, darüber zu diskutieren, ob beim Bau der vorhandenen Straßenüberführung eine "bessere" Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur von der Stadt gefordert hätte werden müssen. Ich gehe fast davon aus, dass es in den Planungsunterlagen irgendwo Abwägungen/Begründungen gibt, die einen einseitigen Geh- und Radweg aus Kosten- und/oder "Verkehrsfluss"-faktoren als "beste" Lösung herausgearbeitet haben.

    Der Umbau von Treppen zu (befahrbaren) Rampen dürfte allein im Verlangen der Stadt stehen. Denn aus Sicht des Autobahnverkehrs besteht keine Notwendigkeit.

    Daher bleib ich dabei:

    in meinen Augen ergibt sich aus den Richtlinien kein Anspruch von Bürgern gegenüber der Stadt oder gegenüber der Autobahn GmbH/Bund.

    Aber: das ist meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.

    weniger Unfall, mehr Polizeimeldung:

    Erst Tritt, dann Streit

    Zitat

    Der 42-jährige Mercedesfahrer überholte in der Krautgasse einen 34-Jährigen, welcher mit seinem Drahtesel unterwegs war. Dies missfiel dem Radler derart, dass er gegen den überholenden Mercedes trat und ihn damit leicht beschädigte

    ja, genau. Drahtesel. :rolleyes:

    Und überhaupt - mal wieder ein klassischer Fall von "lange Beine", oder wie?

    Meterfuffzig bei horizontaler Auslenkung?

    Mal gucken, vllt schreib ich heut abend noch was. Vielleicht nehm ich es als Aufhänger für Kontrollen zum Überholabstand :/

    interessante Fragestellung.

    Aber ich behaupte, dass sich aus der Richtlinie kein Anspruch des Bürgers auf Umsetzung einer bestimmten Maßnahme gegenüber Stadt/Bund (AutobahnGmbH?) ergibt.

    Die Richtlinie regelt das Verhältnis zwischen zwei "Verwaltungen". Wer trägt kosten zu welchem Teil.

    Für dich als Bürger ist derjenige Ansprechpartner, der Träger der Baulast ist. Für die Überführung der BAB: vermutlich Stadt. Diese ist für korrekte Beschilderung und Einhaltung der Empfehlungen/Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen (und Radwegen) zuständig.

    Damit sind aus meiner Sicht die Fragen 1-4 nicht relevant, da sich daraus eben nicht ergibt, ob und wie eine Kreuzung baulich herzustellen ist.

    Zur Verbesserung der Radinfrastruktur müsste eine neue, neben der jetzigen Brücke liegende Fuß- u. Radwegbrücke gebaut werden, alles andere wäre aus technischen Gründen und wegen der Platzverhältnisse nur schwer möglich.

    joa, aber auf Ausführung und exakte Umsetzung einzelner Maßnahmen eines Verkehrsentwicklungsplanes besteht leider auch kein Anspruch. Wenn die Annahmen, auf die der Bau einer gesonderten Radweg-überführung fußen, nicht realisiert wurden bzw in absehbarer Zeit nicht realisiert werden (z.B. weil der geplante UniCampus doch noch nicht gebaut wird, die 3 Schulen erst in 15 Jahren dort errichtet werden), entfällt direkt die Begründung für den Neubau.

    ich glaube mittlerweile, dass für solche Baumaßnahmen unter "rollendem Rad" die Planungen der Bauphasen mit den Teilgewerken, der Umleitungen incl aller Beschilderungen der dämlichste Teil der Ausführungsplanung ist.

    Du kannst nur verlieren. Jeder ist angepisst und niemand zufrieden.

    Ich bin mehr und mehr Verfechter des "macht da alles dicht und umfahrt weiträumig!"-Ansatzes.

    Denn sind wir mal ehrlich: Gehweg+Radfahrer frei vorschlagen ist attraktiv für die kurzen Wege. Aber sowas an anderer Stelle kritisieren, wo man auch hofft, dass ich alle an die Regeln halten, ist in meinen Augen auch nicht das Wahre.

    ausm SpiegelOnline:

    Großbritannien stoppt Ausbau »intelligenter« Autobahnen ohne Seitenstreifen

    Futter für die "protected bikelanes!!!"-Rufer :S

    Da baut man also Autobahnen, bei denen der Seitenstreifen "flexibel" und je nach verkehrslage zum Befahren freigegeben wird. Deutschland hat davon auch ein paar kilometer.

    Offensichtlich lässt man diese Autobahnabschnitte in England von Kameras überwachen. Aber:

    Zitat

    ...eine von zehn Überwachungskameras auf den Strecken defekt oder funktionsuntüchtig sei oder in die falsche Richtung ausgerichtet

    ja gut, und wenn man dann natürlich auf dem freigegebenen Seitenstreifen fährt und sich drauf verlässt, dass da gerade kein Fahrzeug herumsteht X/

    Aber nun gut, Sichtfahrgebot hin oder her - auf der Autobahn will ich auch keinen Liegenbleiber auf dem rechten Fahrstreifen haben. :/