Ich streite nicht ab, dass in StVBen
- Prios nicht so gesetzt werden, wie ich sie gerne hätte
- der Radverkehr nicht in jedem Falle den Raum/Stellenwert bekommt, den er nach Bike-Bubble verdient
- Planungen abgesegnet werden, die nicht tragfähig für zukünftige Entwicklungen der Verkehrsartenmengen sind
Aber auf der anderen Seite ist es nun auch nicht so, dass "die Verwaltung" selbst plant. Das machen überhäufig externe Büros. selbst in Hamburg, wo man auf Grund der Stadtgröße so viele Projekte hat, dass man nicht Gefahr läuft, Mitarbeiter:innen leer laufen zu lassen, übernimmt der LSBG für ganz, ganz viele Planungen nur die Abstimmungsarbeit und überlässt die Detailplanung den Büros.
Und die planen nach Vorgaben und Regelwerk.
Hand aufs Herz: welche nach Regelwerk absolut unzulässige und nicht begründbare Ausführungen wurden denn in Asphalt gegossen?
Mir fällt keine ein.
Schutzstreifen? sind scheiße.
Schutzstreifen in 1,25 Mindestmaß: sind scheißescheiße
Beides grundsätzlich zulässig nach bundesweiten Richtlinien
Dass es besser für den Radverkehr geht: ja, geht es oft. keine Frage.
Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.
Auch das Blog-Beispiel mit Stuttgart: die Autos dort parken zu lassen ist zulässig. Das mag man blöd finden und ist in Anbetracht der Situation dort auch überflüssig. Aber es ist nicht schuld der StVB, wenn bei angeordneten T40 dort Verkehrsteilnehmer nicht verordnungsgerecht handeln und agieren.
Natürlich kann man kontrollieren. Natürlich kann man ahnden. Natürlich kann man baulich etwas änd.. moment: wir wollen baulich etwas ändern, 400.000 bis 1.200.000 Mio Euro ausgeben, weil sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an Regeln halten?
Passt hervorragend ins "gebt uns protected bike lanes!!!"-Gehampel.
Wer die Parkplätze an der Stelle auf Länge wegnimmt, erntet noch höhere Geschwindigkeiten. Ist dann auch die StVB schuld?
Ich wette(!), dass die StVB an der Stelle schon längst die Anordnung eines FGÜ überlegt hat. Aber aus Gründen (welche?) dann verworfen. Nicht weil: "scheiß Fußverkehr", nicht weil "heiligs Blech'le!", sondern weil argumentativ eher angreifbar.
Klar machen einige StVB das genau andersherum bei B-Pflichtigen Radwegen. Anordnen, obwohl Begründung angreifbar. Aber auch da nicht aus "scheiß Radverkehr! hehehe!", sondern "ohje, die Radfahrer. Die fahren besser da drüben!". Ist das Vorsatz? ja. Weil man etwas bezwecken möchte.
Ist das vorsätzliches Unfall-heraufbeschwören? nein, denn mit dem Ziel geht kein Mensch an solche Planungen.