ach, das Jammer-Ei "Natenom"?
Wenn der noch 5 Jahre so weitermacht, hat er genug Material zusammen, damit die vormals eingeführten 1,5m/2,0m direkt wieder aus der StVO fliegen.
So viele dokumentierte Überholmanöver, bei denen nichts passiert ist.
Im fraglichen Falle sehe ich auch kein "Gefälligkeitsgutachten", da nach Aussage des Betroffenen dort jener Gutachter zum Ergebnis gekommen ist: Abstand < 2m
AG stellt Verfahren ein.
Und jetzt zu den Problemen:
- gefärbte und nachträglich zusammengefasste Situation aus der Verhandlung
- kein "Freispruch", sondern Einstellung
- keine Gründe genannt, nix
Ist halt ein AG. In .. weiß nicht? Pforzheim? Stuttgart?
Zur Sicherheit noch der Disclaimer:
ich sage nicht, dass die dokumentierten Überholmanöver regelkonform i.S. der StVO waren.
Ich spreche dem Betroffenen auch nicht ab, die Situationen als einfach scheiße! zu empfinden. Das darf er. Würde ich auch.