Er hat ja sehr deutlich gesagt, dass er drauf pfeift, ob da kein Schild ist. Deutlicher gehts ja nicht?
Ich hab am Wochenende längere Zeit über den Satz nachgedacht. Und ich muss dir recht geben: in der wörtlichen Auslegung wäre das Willkür. "Es ist mir egal, ob da ein Schild vergessen wurde oder nicht" - ich untersage Ihnen die Weiterfahrt. In jedem Fall. Auch dann, wenn die StVB das Vebot des Radverkehrs hier beenden wollte, es aber keine VZ-Kombi gibt, die den Wunsch deutlich macht.
Aber ich möchte(!) einfach nicht so weit gehen, das zu unterstellen. Lieber nehme ich an, dass der Polizeibeamte sich in der Wahl seiner Worte vergriffen hat und einfach meinte: "Mag ja sein, dass da kein VZ steht. Dann ist aber klar, dass vergessen wurde es aufzustellen!"
Von daher: der wörtlichen Auslegung nach hast du recht: riecht nach Willkür. Nur annehmen möchte ich es immer noch nicht ![]()