"Fahrrad wurde leicht verbogen"
ja klar, wer kennt es nicht: biegste die Gabel oder die Kettenstreben halt wieder leicht zurück.
"Fahrrad wurde leicht verbogen"
ja klar, wer kennt es nicht: biegste die Gabel oder die Kettenstreben halt wieder leicht zurück.
aus dem Lokalteil der Landeszeitung
Die Gärtnerei beefindet sich halt mitten in der Saaleaue.
und erzeugt übrigens bei vielen Rad Fahrenden Unmut, da eine Fahrradstraße durch das Werken und Wirken der Gärtnerei eine reine Schlamm- und Matschpiste ist..
jedenfalls:
ZitatEs sei schnell gesagt, dass extreme Wetterereignisse auf den Klimawandel zurückzuführen seien: Hans-Detlev Boock meinte, dass der Dauerregen, der damals die Flüsse über die Ufer treten ließ, nicht dazu gehörte. „Es mag extreme Ereignisse geben, aber man kann die Niederschlagsmengen der letzten Jahrzehnte nachlesen: Die durchschnittlichen Werte bleiben unauffällig.“
Ich frag mich bei sowas dann wirklich: was genau verstehst du nicht?
Wo müssen "diese" Personen (i.S.v.: versteht es einfach nicht) abgeholt werden?
verpflichtende VHS-Kurse?
yay, Fertigstellung pünktlich zum Wasserstadt-Triathlon
Teilnehmende müssen endlich nich mehr am Westschnellweg laufen
Nunja, im Rückblick sind viele Beschlüsse und Entscheidungen glasklar "Fehlentscheidungen".
Vielleicht sollte man eher bestrebt sein, am System, in dem politische Interessenvertretungen fachliche Entscheidungen zu gesamtgesellschaftlich relevanten Vorhaben treffen, etwas zu ändern.
Irgendwer muss entscheiden, muss Mittel freigeben und Planungen in die Phase überführen.
aber wer? basierend auf welchen Informationen? mit welchem fachlichen Hintergrund? legitimiert von wem?
mit dem Argument der "Sonderspuren", die dann von RTW + FW + POL genutzt werden können: funktioniert mit Busspuren auch
dazu in der Zeit:
Offensichtlich hat das Vorhaben den Punkt aber längst überschritten, an dem es noch zu stoppen gewesen wäre: Der erste Abschnitt ist seit September im Bau, zudem sind keine Alternativen in Sicht, weil während der zehnjährigen Planungsgeschichte der U5 keine entwickelt worden sind. Und es ist keine politische Konstellation erkennbar, die eine Mehrheit für einen Ausstieg organisieren könnte.
kommt davon, wenn man keinen Helm trägt
gebremst. tot.
mir ist kein vbb bekannt, in dem Kinderspiele auf der Fahrbahn stattfinden (können).
Parkmöglichkeiten schließen das aus. Eltern verbieten es.
Wir leben in einer Zeit, in der wir 4m hohe Zäune um Spielplätze herum hochziehen. Das Wunschprinzip des vbB hat sich doch eherlicherweise niemals durchsetzen können oder ist in den letzten 3 Dekaden verschwunden.
weil da im Parkhaus reichlich Platz ist, meckert dann auch keiner.
das ist eine schöne Beschreibung der gewünschten Reaktion der Betroffenen.
Die Realität draußen dürfte davon abweichen.
der Hinweis auf das Absteigen ist ja nicht gleichbedeutend mit "der Autofahrer darf einfach draufhalten und sie überfahren".
war bestimmt Absicht. Denn ein Fehlen wäre schließlich bei den regelmäßigen Verkehrsschauen, die die Polizeibeamten während der Einsatzfahrten vornehmen/durchführen, aufgefallen.
Aber warum darf ich dann auf dem Hochbordweg nicht (edit: mit Schrittgeschwindigkeit) Motorrad fahren, wenn lex specialis = Beschilderung vbB über lex generalis = §2 (1) steht?
weil in der Beschilderung des vbB nicht steht: Fahrzeuge dürfen überall im vbB fahren.
Die Vorgabe zur Nutzung der Fahrbahn bleibt dann unberührt.
Die WiWo zum Thema Parkplätze und Japan (Nachweispflicht Stellplatz)
Wie Japan das totale Parkverbot auf öffentlichen Straßen durchsetzt
LTO zum Straßenverkehrsrecht bei der Planung
unfallträchtiger linksseitiger 2-Richtungs-Geh-Radweg mit Benutzungspflicht
Unfall im Längsverkehr
sind sie auch. Aber trotz Hochbord-Gehweg darf ich auf der Fahrbahn gehen und spielen und flanieren. Nur festkleben geht nicht. Zumindest nicht dann, wenn doch ein KFZ durch will
Denn wenn dadurch der Straßenteil rechts der Bordsteinkante zum Gehweg wird, dürfen Fußgänger wegen §25 (1) nicht mehr auf dem restlichen Teil der Straße gehen, was im vbB aber ausdrücklich vorgesehen ist.
Das würde deiner Aussage nach für ALLE verkehrsberuhigten Bereiche gelten, in denen "Nebenflächen", also keine einheitliche Verkehrsfläche, vorhanden sind.
lex specialis = Beschilderung vbB steht über lex generalis = §25(1)
du darfst hier als Fußgänger völlig legal auf der Fahrbahn gehen.
Oder willst du argumentieren, dass du zwar wegen §25(1) dort nicht gehen, aber wegen Beschilderung dort spielen darfst?
brrr. fiese Ecke, wenn man aus Richtung Messe kommt. Bergab-Radweg. Aber laut Mapillary ohne B-Pflicht?!
sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden.
Man darf dort also auch rechts vom Grünstreifen mit dem Motorrad mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
das sehe ich nicht so.
bei diesem vbB ist der Unterschied zwischen Fahrbahn und nicht-Fahrbahn deutlich erkennbar. Dass es diesen Unterschied nicht geben soll, ist davon unabhängig. Es gibt ihn.
Wenn es ihn gibt, dann gilt: Fz haben die Fahrbahn zu nutzen. und Fußgänger haben die Gehwege zu nutzen.
dem letzten Punkt steht die ausdrückliche Erlaubnis nach Z.325 "entgegen":
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Kann ja auch nicht sein, weil es im vbB keine unterschiedlichen Straßenteile gibt.
wo steht das?