Sehr geehrte Frau Kasprzak,
in Ihrer Kolumne vom 03.05.2024 schreiben Sie von "kombinierten Geh- und Radwegen in der Rathausstraße in Wittenberge.
Dazu stelle ich fest: es gibt in der gesamten Rathausstraße keine kombinierten Geh- und Radwege. Sollte die Beschilderung in den letzten 2 Monaten nicht geändert worden sein, so wird es sich weiterhin um Gehwege handeln, die mit Zusatzzeichen für den Radverkehr freigegeben sind (VZ.239 + ZZ.1022-10).
Es sind mithin gerade keine "kombinierten Geh- und Radwege", die in der Regel durch Zeichen 240 angeodnet sind. Auf den besagten Gehwegen mit Freigabe für den Radverkehr gilt nach StVO Anlage 2, Abschnitt 5, zu Z.239 stets Schrittgeschwindigkeit(!). Der Fußverkehr kann auch nicht einfach "zur Seite geklingelt" werden, der Radverkehr ist "Gast" auf dem Gehweg.
Auf "kombinierten Geh- und Radwegen" gilt für sich genommen in der Regel keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung; der Fußverkehr muss ggfs. ausreichend Platz zum Vorbeifahren lassen bzw. diesen einräumen.
Das ändert natürlich wenig an den von Ihnen beschrieben Situationen, bei denen Sie schon standen. Jedoch muss auch hier festgestellt werden, dass in der Perleberger Straße Radwege vorhanden sind und sogar eine (vermutlich rechtswidrig angeordnete) Pflicht zur Nutzung besteht.
Nur muss man feststellen, dass an der Situation nicht "kombinierte Geh- und Radwege" schuld sind, sonden das Fehlverhalten von Radfahrenden.
So, wie ich auch davon ausgehe, dass Sie bei jeder Benutzung von Gehwegen, die mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" (z.B. Bahnstraße) versehen sind, ebenfalls gegen die StVO verstoßen.
Im Übrigen sie an dieser Stelle pflichtgemäß erwähnt, dass Radfahren auf der Fahrbahn den Regelfall nach StVO darstellt. Weil es - auch wenn es möglichweise nicht intuitiv nachvollziehbar sein mag - der sicherste Platz zum Radfahren ist. Die überwiegende Zahl der Unfälle passiert auf Radwegen bzw. beim Abbiegen über Radwege (und Gehweg + Radverkehr frei).
Die Empfehlung lautet daher ganz klar: nutzen Sie mit dem Rad die Fahrbahn. Aber vermutlich werden Sie das ab jetzt ohnehin machen, da sie bestimmt keine Lust haben, zukünftig in Schrittgeschwindigkeit auf den für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen zu fahren. Denn wer Schrittgeschwindigkeit fährt, der kann auch absteigen und schieben.
Ich würde es daher begrüßen, wenn in zukünftigen Beiträge eine bessere Einordnung der Situation erfolgen würde.
mit freundlichen Grüßen