oha
wie soll das funktionieren!?
oha
wie soll das funktionieren!?
genau. vor dem Edeka darf in beide Richtungen auf dem Radweg gefahren werden.
Viel Spaß, wenn dir das Gefährt hier entgegenkommt
aber ich versteh schon: dann einigt man sich eben, wer auf den Gehweg ausweicht. Weil: wohin denn sonst.
Du fragst, was dich davon abhält, den immerhin zwei Meter breiten Radweg, der auf meinem Foto zu sehen ist, in die falsche Richtung zu befahren. Und ich frage zurück: Welchen Grund hättest du denn, das zu tun? Die Wohnbebauung ist auf der anderen Seite.
Vielleicht möchte ich vom Edeka nach dem Einkaufen zum Biergarten "La Taverna" fahren oder zur Brotmanufaktur. Oder zum Lovermann, Farben und Tapeten anschauen.
vorn am Edeka darf ich, ab FGÜ darf ich nicht mehr. der dicke weiße Strich ist kein "hier nicht mehr in diese Richtung radeln"
Wer abschnittsweises Geisterradeln säht, wird permanentes Geisterradeln ernten.
und die Schwierigkeiten dieser Lösung sieht man ja hier:
wenn ich einmal als legaler Geisterradler bis zum FGÜ unterwegs bin: was genau hält mich davon ab, weiter auf der linken Seite zu fahren?
- der Gelbe Wegweiser "Radverkehr"? Dem ist so wenig verpflichtend nachzukommen wie sonstigen Wegweisern
- die durchgezogene Linie über dem Radweg? pffft
- der Pfeil, der plötzlich auf mich als Geisterradler zeigt? wohl kaum...
Allein schon die Frechheit, so ein schmales Brett für den 2-Richtungs-Radverkehr freizugeben!
ich wäre mir anhand der dortigen Verhältnisse nicht sicher, ob das zulässig ist. Ja klar, es besteht keine Pflicht, dort zu radeln. Aber wenn Radfahren erlaubt ist, muss doch dennoch mindestens bei der linksseitigkeit begründet werden, warum vom Grundsatz der "nicht angeordnet" abgewichen wird...
edit:
allein schon die Sperrpfosten unmittelbar rechts und links neben dem schmalen 2-richtungs-radweg. aua!
und gegenüber die Bushaltestelle: der Wartebereich direkt neben dem Schmalspurradweg. wieso?! wieso macht man sowas?!
edit: 1,5m breiter Radweg. Kinderanhänger vs. Lastenrad ... kann schon interessant werden, wer da wohin ausweicht.
Radfahrerin erwischt...
Wortwahl mal wieder unterirdisch
Find ich gut. Ich habe kürzlich die Eingangsbestätigungen für meine Widersprüche gegen das am neuen Radweg und gegen die hinter der LSA erhalten.
die RWBP ist jetzt weg (google-Maps mit Radwegvorbereitung) und das 254er versetzt...
Die "dunkle Jahreszeit" hat beim WDR schon vor 2 Wochen begonnen, als ähnlicher Mist in die Wohnzimmer der Linearfernseher gekübelt wurde.
Es ist zum Haare raufen.
wenn man das so hört, weisste wieder, warum das OnlineZugangsGesetz als gescheitert anzusehen ist.
Wir schreiben das Jahr 2023: Straßenverkehrsbehörden erstellen Regelpläne mit CorelDraw ("weil wir da die Verkehrszeichen drin haben"), genehmigen Schwer- und Sondertransporte mit Worddokumenten statt Formularen, beauftragen Unternehmen mit automatisierter Erfassung aufgestellter Verkehrszeichen, nutzen diese Infos nicht und haben offensichtlich auch Schwierigkeiten, Geodaten vorzuhalten: wissen ja nichtmal, wo welches VZ steht und kennen die Anordnung nicht.
Dabei isses so einfach: wirf Geld aufs Problem. Haste kein Geld? Lass es eskalieren.
Was allein für die "Recherche" zu dieser obigen Anordnung an Zeit drauf geht.
verantwortungs-domino.
bloß nicht derjenige sein, der irgendetwas abordnet, was vor x Jahren evtl. von anderer Behörde angeordnet wurde.
es gibt im Forum mindestens ein Mitglied, das mal einen Mietwagen (Kastenwagen) zur Rückgabe aufs Parkdeck des Nedderfeld Center fuhr und dabei die enge 90°-Kurve an der Zufahrt, gesichert mit Leitplanke und Poller ... äh...
na jedenfalls kam da nie was nach.
und da war das betreffende Mitglied knappe 30 Jahre alt
autschn
Beim Linksabbiegen von der Erfurter Straße in die Milchhofstraße mit dem PKW eine Radfahrerin überfahren, die aus eben jener Straße ausfahren wollte und vor dem Einmündungsbereich wartete. uff.
freundlicherer Link
wir brauchen mehr fatbikes, die die Blätter "zerfahren".
vom Gegenverkehr abgeräumt, der "die Kontrolle verloren" hat. nunja.
völlig überraschendes Bild.
Hätte ich nun wirklich nicht erwartet.
Lass mich raten: in den Reinigungsplan hat der Weg noch nicht Eingang gefunden?
Du kannst natürlich gegen den Beschluss vor dem Verwaltungsgericht Anfechtungsklage einreichen
so, mal Butter bei die Fische
Situation:
daraus folgt:
--> fristgerechter Widerspruch gegen die Anordnung ist nicht mehr möglich, da erstmalige Betroffenheit länger als 1 Jahr zurückliegt
was nun?
Was gilt es zu beachten bei der Formulierung?
- Fristsetzung
- ...
vorab: ich war es nicht.
wobei ich gestern tatsächlich so einen Kasper hatte, der ungelogen mit 3kmh Differenzgeschwindigkeit und 15cm Abstand zum Lenkerende an mir vorbeizog. Auf meine Frage, ob er kuschelbdürftig wäre oder mich einfach so vom Rad holen will:
"Mitten auf der Straße!"
war wohl ein Auch-Radfahrer.
nur um im Anschluss an unsere Begegnung brav und volle Möhre in der Dooringzone zu fahren.
Schweinezyklus, Phase: "Händler-traum"
Es wird wohl auch wieder anders kommen. Merken
Alleinunfall mit Kopfverletzung tödlichem Ausgang
der Beschreibung nach müsste das genau hier gewesen sein:
leicht abschüssig, geradlinig bzw. sehr großer Kurvenradius
PM dazu
Tjo..
und noch ein Alleinunfall hier um die Ecke:
hier sein Links-Abbiege-Versuch
in Streetmap mal "umdrehen" und das VZ. zur Steigung anschauen
Da kann man ohne viel Treten schon zügig unterwegs sein.