Radfahrstreifen höchst offiziell mit VZ237 <-> Seitenstreifen. In Hamburg gibt's erste Variante sehr selten, dafür etliche "Seitenstreifen mit Piktogramm" (Was sie dann zu Sonderwegen macht).
Es soll dann also - bei aller Trägheit der Ordnungsbehörden in Hamburg bzgl. Abzettelei - so sein, dass alle Verfahren gegen "Seitenstreifen"-Parker eingestellt werden, wenn man nur erwähnt, dass es ja kein Radfahrstreifen sei, weil VZ.237 fehlt?
Bei 1,8Mio EW + zigtausend Einpendlern, gekoppelt mit akuter Parkplatznot? ich erachte das für unwahrscheinlich. Weshalb ich bei aller hin- und herschieberei von §§ der StVO an die Aussage "Breitstrich + Piktogramm ohne VZ.237 = Seitenstreifen mit Parkerlaubnis" nicht so recht glauben mag.