denkt denn niemand an die KiNdEr?!?!?
einfach geil.
Autofahrer halten sich doch eh nie an die Regeln!!!!
Aber Schrittgeschwindigkeit auf "Gehweg, Radverkehr frei"... daaaaas würden wir einhalten.
Theaterkacke alles da. nach Karstädt verirrt sich kein Tourist. also ... doch, klar. verirren. Wenn man hinten aufm Elberadweg mal falsch abbiegt. Oder wenn man die direkte Verbindung Hamburg-Berlin machen will. Aber dann fährt man die Umgehungsstraße, weil man sonst nur über Holperbrücke die Bahnstrecke Hamburg-Berlin queren kann. Es ist so absurd.
Was ich aber lustig finde:
vor ein paar Tagen hat just diese Journalistin noch einen Beitrag über "kombinierte Fuß- und Radwege" verfasst, auf denen die Fußgänger den Kürzeren ziehen würden.
Stellt sich raus: sie fuhr gar nicht auf einem Kombi-Geh-Radweg, sondern auf "Gehweg, Radverkehr frei"
Daraufhin schrieb ich ihr eine nette E-Mail
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau Kasprzak,
in Ihrer Kolumne vom 03.05.2024 schreiben Sie von "kombinierten Geh- und Radwegen in der Rathausstraße in Wittenberge.
Dazu stelle ich fest: es gibt in der gesamten Rathausstraße keine kombinierten Geh- und Radwege. Sollte die Beschilderung in den letzten 2 Monaten nicht geändert worden sein, so wird es sich weiterhin um Gehwege handeln, die mit Zusatzzeichen für den Radverkehr freigegeben sind (VZ.239 + ZZ.1022-10).
Es sind mithin gerade keine "kombinierten Geh- und Radwege", die in der Regel durch Zeichen 240 angeodnet sind. Auf den besagten Gehwegen mit Freigabe für den Radverkehr gilt nach StVO Anlage 2, Abschnitt 5, zu Z.239 stets Schrittgeschwindigkeit(!). Der Fußverkehr kann auch nicht einfach "zur Seite geklingelt" werden, der Radverkehr ist "Gast" auf dem Gehweg.
Auf "kombinierten Geh- und Radwegen" gilt für sich genommen in der Regel keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung; der Fußverkehr muss ggfs. ausreichend Platz zum Vorbeifahren lassen bzw. diesen einräumen.
Das ändert natürlich wenig an den von Ihnen beschrieben Situationen, bei denen Sie schon standen. Jedoch muss auch hier festgestellt werden, dass in der Perleberger Straße Radwege vorhanden sind und sogar eine (vermutlich rechtswidrig angeordnete) Pflicht zur Nutzung besteht.
Nur muss man feststellen, dass an der Situation nicht "kombinierte Geh- und Radwege" schuld sind, sonden das Fehlverhalten von Radfahrenden.
So, wie ich auch davon ausgehe, dass Sie bei jeder Benutzung von Gehwegen, die mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" (z.B. Bahnstraße) versehen sind, ebenfalls gegen die StVO verstoßen.
Im Übrigen sie an dieser Stelle pflichtgemäß erwähnt, dass Radfahren auf der Fahrbahn den Regelfall nach StVO darstellt. Weil es - auch wenn es möglichweise nicht intuitiv nachvollziehbar sein mag - der sicherste Platz zum Radfahren ist. Die überwiegende Zahl der Unfälle passiert auf Radwegen bzw. beim Abbiegen über Radwege (und Gehweg + Radverkehr frei).
Die Empfehlung lautet daher ganz klar: nutzen Sie mit dem Rad die Fahrbahn. Aber vermutlich werden Sie das ab jetzt ohnehin machen, da sie bestimmt keine Lust haben, zukünftig in Schrittgeschwindigkeit auf den für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen zu fahren. Denn wer Schrittgeschwindigkeit fährt, der kann auch absteigen und schieben.
Ich würde es daher begrüßen, wenn in zukünftigen Beiträge eine bessere Einordnung der Situation erfolgen würde.
mit freundlichen Grüßen
Ich bin arrogant und behaupte, dass der letzte Absatz im heutigen Beitrag über die "fehlenden Radwege" zur Schrittgeschwindigkeit vor 2 Wochen so noch nicht drin gestanden hätte