Beiträge von DMHH

    Trackstand heißt sitzend ?

    Bei mir schon :)

    Reiserad und Stadtflitzer funktioniert super. die 5-7kg weniger am Rennrad unter mir machen aber erstaunlicherweise einiges aus hinsichtlich Balance. :/

    Also das klappt schon, aber ich brauch bei einer Ampelphase dann doch die 50cm Luft nach vorn, um ein paar cm nach vorn zu rollen, statt umzukipp.. äh abzusteigen. :whistling:

    wobei ich so ein bisschen ein komisches Gefühl hab, wenn die Sperrung wirklich nur mit 3 betonblöcken realisiert werden soll. Das Foto im Beitrag ist hoffentlich nur unglücklich gewählt/beschnitten und die ganze Sperrschanken mit Leuchten stehen außerhalb :|:whistling:

    Tipp ist noch: vor der Kreuzung Tennisball schmeißen, das hat auch viel Effekt.

    Alter, ich dachte ja, mein Endgegner ist Trackstand auch mitm Rennrad. Aber die Idee, einen Tennisball auf die Kreuzung zu werfen und den dann während der Fahrt wieder einzufangen.. geil. Vielleicht probier ich das mal :/

    Gleich mal gucken, wo in der Nähe des Uniklinikums geeignete Flächen dafür sind. :whistling:

    Warum? Weil mit dem Finger ein Knöpfchen drücken leichter fällt, als mit dem Arm die Absicht zum Abbiegen anzuzeigen?

    Ich sehe immer wieder Rad Fahrende, die ihren abbiege-Willen ewiglich anzuzeigen scheinen.

    Da wird:

    20m vor dem Linksabbiegen die Hand rausgehalten (ok)
    wegen Gegenverkehr angehalten (einhändig!)
    gewartet (einhändig)
    dann links abgebogen (einhändig)

    Ich hab mir sagen lassen, dass das noch "von früher" kommt, wo man den Rad Fahrenden das genau so beigebracht hatte.

    Vermutlich ist die Schnittmenge dieser Hand-raus-Akrobaten zur "nein, ich kann unmöglich Schrittgeschwindigkeit fahren auf einem freigegebenen Gehweg, weil ich dann einfach umfalle!!!!" gar nicht so gering :whistling::/

    ich denke, das Ergebnis geht in Ordnung. Wenn die Begründung schlecht ist, ist sie schlecht. Wenn die Begründung gut wäre und das dennoch fällt, muss man eben die Gesetze entsprechend anpassen, um bislang notwendige Verrenkungen bei der Begründung bestimmter Anordnungen, überflüssig zu machen.

    hier in Jena sind für Donnerstag Demonstrationen angekündigt.

    Bauernprotest um Jena und Eisenberg: Behinderungen auf B7 und B88 erwartet
    Am Donnerstag, 4. Januar, werden Landwirte mit Traktoren eine Kundgebung abhalten.
    www.otz.de

    Zwischen Eisenberg und Jena gibts keine Radwege. Mal gucken, ob ich Donnerstag Vormittag zufällig in Eisenberg bin und zurück nach Jena über die Bundesstraße fahre. die holen mich bestimmt ein und ich weiß auch nich, ob ich die 20kmh schaffe.. :whistling:

    An der Stelle gebe ich zu bedenken, dass ich schon einmal eine Radwegebenutzungspflicht wegbekommen habe, die mitten im Stadtzentrum Münchens liegt, seit 20 Jahren ausweislich gerichtlicher Feststellung nichtig(!) war und die trotzdem weder durch die Behörde überprüft wurde noch von jemand anderen ins Visier genommen wurde. Wenn die hanseatischen Kollegen dort ähnlich träge sind, ist anzunehmen, dass das nie thematisiert wurde.

    Vorsicht. du gehörst einer absoluten Minderheit an, wenn du aus eigener Betroffenheit gegen eine RWBP klagst. Das ist nicht vergleichbar mit den tausenden KFZ-Lenkern, die in HH seit etlichen Jahren bebußt wurden.

    Auch wenn man von der "Anonymität der Großstadt" spricht: Abzettelei und "klassische Fehler" der Ordnungsbehörden sprechen sich sehr, sehr schnell herum. Sei es digital (facebook&co) oder analog (Arbeit etc). :/

    Radfahrstreifen höchst offiziell mit VZ237 <-> Seitenstreifen. In Hamburg gibt's erste Variante sehr selten, dafür etliche "Seitenstreifen mit Piktogramm" (Was sie dann zu Sonderwegen macht).

    Es soll dann also - bei aller Trägheit der Ordnungsbehörden in Hamburg bzgl. Abzettelei - so sein, dass alle Verfahren gegen "Seitenstreifen"-Parker eingestellt werden, wenn man nur erwähnt, dass es ja kein Radfahrstreifen sei, weil VZ.237 fehlt?

    Bei 1,8Mio EW + zigtausend Einpendlern, gekoppelt mit akuter Parkplatznot? ich erachte das für unwahrscheinlich. Weshalb ich bei aller hin- und herschieberei von §§ der StVO an die Aussage "Breitstrich + Piktogramm ohne VZ.237 = Seitenstreifen mit Parkerlaubnis" nicht so recht glauben mag.

    Dabei handelt es sich entweder um eine Busspur für den Linienbusverkehr mit Radverkehrsfreigabe oder umgekehrt um einen Fahrradstreifen, der für den Busverkehr freigegeben ist.

    Entsprechend der Beschilderung ist das kein "oder", sondern eindeutig ein Sonderfahrstreifen für den Radverkehr, auf dem Linienbusse fahren dürfen.

    Kraftfahrer*innen könne kein Vorwurf gemacht werden, wenn die alle 40 Meter angebrachten Piktogramme bereits zugeparkt seien.

    Sehe ich nicht so. Wenn du bei 20cm Neuschnee vor einem abgesenkten Bordstein parkst, wird dir - durchaus zu recht - der Vorwurf gemacht werden, verbotswidrig geparkt zu haben. Auch in anderen Fällen wird dem ruhenden Verkehr eine Pflicht auferlegt, die Beschilderung vor / hinter der Stelle zu prüfen. Dass ausnahmslos _alle_ Piktogramme "überparkt" sind, halte ich für nicht zutreffend.

    Er hat ja sehr deutlich gesagt, dass er drauf pfeift, ob da kein Schild ist. Deutlicher gehts ja nicht?

    Ich hab am Wochenende längere Zeit über den Satz nachgedacht. Und ich muss dir recht geben: in der wörtlichen Auslegung wäre das Willkür. "Es ist mir egal, ob da ein Schild vergessen wurde oder nicht" - ich untersage Ihnen die Weiterfahrt. In jedem Fall. Auch dann, wenn die StVB das Vebot des Radverkehrs hier beenden wollte, es aber keine VZ-Kombi gibt, die den Wunsch deutlich macht.

    Aber ich möchte(!) einfach nicht so weit gehen, das zu unterstellen. Lieber nehme ich an, dass der Polizeibeamte sich in der Wahl seiner Worte vergriffen hat und einfach meinte: "Mag ja sein, dass da kein VZ steht. Dann ist aber klar, dass vergessen wurde es aufzustellen!"

    Von daher: der wörtlichen Auslegung nach hast du recht: riecht nach Willkür. Nur annehmen möchte ich es immer noch nicht ;)