Der Link geht zumindest bei mir nicht.
zu blöd für copy&paste ![]()
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link korrigiert: https://archive.ph/EV0TP
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was ist das eigentlich für eine Unart, dass Zeitungen ungefragt Namen veröffentlichen?
Also in Zukunft doch mit Fantasienamen schreiben?
Warum wird das Unfallrisiko an den gefahrenen Kilometern gemessen?
weil die Einheit "Zeit" vermutlich bei der Ermittlung von "Blitzeinschlägen" oder "von Meteorit getroffen" oder "Regen erlebt" sinnvoller ist. Aber bei Unfällen, die zum größeren Teil aus Vorfahrtfehlern (Kreuzung, Einmündung) bestehen: diese Zahl hängt von Strecke ab. ![]()
Also wenn ich mir manche der pauschal gegen Fahrradfahrende gerichteten Hass-Postings durchlese, frage ich mich schon, warum die Zeitung nicht von ihrem Recht Gebrauch macht, zumindestens die wüstesten Beleidigungs-Orgien erst gar nicht zu veröffentlichen.
ragebait... nichts klickt besser als Hetze, Hass, Empörung.
Radfahrer in Gera von Straßenbahn überfahren.
ZitatNach Angaben der Polizei war ein Radfahrer auf den Schienen gestürzt und von einer Straßenbahn erfasst worden.
edit:
ok, in der Lokalzeitung wird der Unfallhergang genauer beschrieben. Radfahrer wurde wohl nach dem Sturz von entgegenkommender Straßenbahn erfasst.
da gilt T30 stadtauswärts. Ich sehe die Erfordernis, den gesamten FGÜ einsehen zu können, einfach nicht.
Es würde mich nicht wundern, wenn die Abwägung der Planung FGÜ + Buskap + Mittelinsel nicht genau in der GEsamtschau der Dinge festgelegt wurden.
Nein, es geht um den Gegenverkehr, also um die Autos, die auf dem Foto von rechts hinter dem Bus hervorkommen
ja. also um den in Grafik 1b von links kommenden Verkehr.
und auf den sind die Sichtbeziehungen von der Mittelinsel prinzipiell als "gut" zu bewerten.
Doch, das hier, nur ohne Mittelinsel:
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Aber in der Realität ist da aber nunmal eine Mittelinsel. Somit liegt ein anderer Fall vor als in der Grafik "ohne Mittelinsel"
Bei 1b gibt es keine Bushaltestelle neben dem FGÜ, während es im Stadtweg keine vorgezogenen Seitenräume gibt wie in 1b
maßgeblich in 1b ist die eingezeichnete Sichtbeziehung von der Mittelinsel auf das von in der Grafik links kommende KFZ. Ob auf der Fahrbahn "hinter" dem Fußgänger 2 Busse oder 3 LKW stehen oder fahren, ist bei den eingezeichneten Sichtbeziehungen irrelevant. von der Mittelinsel - die ja eben gerade nicht vom Fahrbahnverkehr "verdeckt" wird - hat man gute Sichtbeziehungen auf den Verkehr des einen Richtungsfahrstreifens.
Hier ist es gut beschrieben: https://joachimzwirner.de/fussverkehr%2082.htm
Bei Bernd Sluka findet man auch die R-FGÜ oder Auszüge davon mit den entsprechenden Bildern 2a und 2b.
die Stade-Umsetzung entspricht aber keinem "so-nicht"-Bild. und Bild 1b beim Sluka ... stell 'n Bus hin, sieht aus wie in Stade
Mittelinsel oder baulicher Trennstreifen in der empfohlenen Lösung? Da bin ich mir gerade nicht sicher. Ich meine eigentlich, dass empfohlen der bauliche Trennstreifen, FGÜ deutlich weiter vom Bushalt entfernt.
Ja: der "normal... normierte" Mensch rennt nicht über den FGÜ, sondern geht. beim Gehen bleibt wegen der Mittelinsel für den entgegenkommenden KFZ-Verkehr genügend Zeit, den Fußgänger zu erkennen. Beim Rennen aber nicht mehr.
Ich würd jetzt sonst sagen: Anordnung des Einschaltens Warnblinker. Nach StVO sollte dann ja quasi nix mehr passieren ![]()
aber mit mittelinsel prinzipiell doch zulässig? ![]()
Polizei Hamburg macht tapfer immer weiter und weiter
ZitatVielen Radfahrer oder E-Rollerfahrern fehle einfach das Bewusstsein, dass auch sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr lenken und sich damit an die Regeln halten müssten, um die Unfallzahlen zu minimieren, sagte ein mit Unfällen betrauter Polizeibeamter dem Abendblatt.
tjo. ![]()
Ich mein - so ganz falsch ist es ja nicht. Auch Geisterradeln, Kampfradeln, Vorfahrt und Vorrang missachten sind ursächlich für Unfälle. Aber wie war das mit der Häufigkeitsverteilung?
Fehlt noch der Hinweis auf sichere Radwege und Helm tragen ![]()
Nach Frankfurt fahre ich mit dem ICE 571 um 4:51 Uhr, da bin ich ja mal gespannt, wer zum Beschweren vorbeikommen möchte.
Ach Malte.... ![]()
ich mein: du kennst dich, wir kennen dich, alle kennen dich. Jeder weiß, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der eine Vollpfosten gerade dir über den Weg läuft, relativ höher zu sein scheint als bei anderen Menschen ![]()
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Aber das wird schon. immerhin scheint es ja doch gute Plätze im Zug für das Ding zu geben. ![]()
Urteil zu "LKW-Fahrer überfährt Fußgänger beim Anfahren"
Schiffbeker Weg in Hamburg. Straße mit 2 Richtungsfahrstreifen je Richtung, getrennt durch Grünstreifen. während der Verkehr stockt, quert der Fußgänger wohl die Fahrbahn, vor dem LKW. Fahrer hat vor dem Losfahren alle Spiegel kontrolliert und sowieso auch Warnsystem am Fahrzeug gehabt: nix gesehen, nix gepiept, Renter tot.
Sachverständiger:
direkt vor Führerhaus gibts einen
ZitatToten-Winkel-Bereich. 80 bis 90 Zentimeter vor dem Lkw könnte sich eine Person entlangbewegen, ohne direkt gesehen zu werden
interessant, trotz Rampenspiegel?
ZitatAllein über den Frontspiegel wäre der Fußgänger kurz zu sehen gewesen, aber dazu brauche es einen „optischen Reiz“ für den Fahrer, um konzentriert in diesen Spiegel zu sehen. Und daran habe es gefehlt.
aha. der optische Reiz fehlte.
ZitatDer Fußgänger habe dunkle Kleidung getragen, die sich von der Umgebung und insbesondere der Fahrbahn farblich kaum abgehoben habe.
achso, klar. mit Hose in Orange und Jacke in gelb... Oder wäre ein farbiger Karnevalshut das bessere Kleidungsstück?
Zitatuch dass die Sensoren im Fahrzeug, so wie es der Fahrer geschildert hat, nicht angesprungen seien, sei aus fachlicher Sicht nachvollziehbar, erläutert der Sachverständige. Dies liege am „Abstrahlwinkel“, der im Einzelfall so ungünstig sein könne, dass eine Person nicht von dem Sensor erfasst werde.
Wer erinnert sich noch an die zahlreichen Anfahrschäden, die mit Aufkommen der ersten Parksensoren auftraten, weil schmale Poller nicht erfasst wurden? Aber gut, jetzt ist auch noch die Technik schuld... ![]()
Aaaaber die Richterin spricht recht:
ZitatVielmehr habe der 65-jährige Fußgänger die Straße überquert, „wo er das nicht hätte tun dürfen. Er ist direkt vor dem Lkw gelaufen.“
war hier vor dem Aldi: StreetView
knappe 80m vor der nächsten Ampel. Wieso soll das Queren hier nicht erlaubt sein? Wieso hätte er das nicht tun dürfen? Ich versteh es nicht. Aber gut, passt ja zu den wirren Aussagen der Rennleitung dort, die ich mir jahrelang anhören durfte.
Und der Trampelpfad übers Grün spricht halt auch Bände.
Es ist nun übrigens ein Bike Bag Pro geworden. Beim Zugpersonal bin ich damit sofort angeeckt, weil das Ding natürlich länger ist als zwei Sitzplätze in der Bahn
tjagut, ich behaupte frech, dass kein herkömmlicher Fahrradrahmen bündig hinter 2 Sitze passt.
und somit auch keine Transporttasche ![]()
schau doch mal, ob man die Tasche mit Rad drinnen auch bedenkenlos hochkant stellen könnte ![]()
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Braucht es denn für die Festlegung von "Radwanderrouten" wie dem "Saaleradweg" oder der "Thüringischen Städtekette" eine Rechtsgrundlage?
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Für die Tatsache, dass die weißen Schilder mit grüner Schrift / grünem Pfeil eben ... weiß und grün sind, gibt es doch vermutlich auch keine Rechtsgrundlage, sondern lediglich sowas wie eine Richtlinie?
hm.
Ordnungsbehörden hassen lieben diesen Trick! ![]()
Parken:
ZitatMinister Steffen Schütz (BSW) macht aber deutlich, dass er mehr sichere Radwege in allen Landesteilen möchte. „Dafür braucht es viel Geld und ich baue auf das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes.“
Schweine, Trog und so. Es ist Geld da, endlich mehr Wahlgeschenke!
Kreisstraßen in Thüringen mit Radwegen... die Kreisstraßen, die wegen der geringen dtV teilweise nicht mal Markierungen von Richtungsfahrstreifen bekommen. Daneben sollen noch Radwege. Für das Sicherheitsgefühl.
edit:
ZitatDas Radroutennetz Thüringen umfasst aktuell 14.385 Kilometer, 2.127 km davon gehören zu den 13 Thüringer Radfernwegen. Laut Infrastrukturministerium ist Voraussetzung für eine Wege-Planung an einer Bundes- oder Landesstraße der Nachweis, dass in den infrage kommenden Abschnitten der Rad - vom Kfz-Verkehr getrennt geführt wird.
wieder etwas gelernt: Radrouten (die mit den grünen Wegweisern) dürfen nicht auf Landstraßen/Bundesstraße liegen, wenn keine getrennte Führung. ![]()
hm.
Eine Fahne riecht man ziemlich gut. Das reicht für Anfangsverdacht und Ermittlunspflicht (=Beiziehung eines Arztes für die Blutentnahme).
die Schlussfolgerung machst du. Und mittlerweile ist der Artikel auch ergänzt worden. Aus der bis dahin genutzten Formulierung geht nicht hervor, dass er besoffen war. ![]()
es ist unklar, ob der Fahrer alkoholisiert war. Die Unfähigkeit, einen Puste-Test zu absolvieren, kann auch aus Verletzungen resultieren. ![]()