Beiträge von DMHH

    der Verfasser beschwert sich lautstark im besten Blöd-Stil das man ja ganz doll eng überholt wird wenn man sich an den Straßenrand quetscht um ja die armen Autofahrer nicht zu behindern. Gehts noch? Der hat im Ansatz nicht kapiert, dass er in einer Fahrradstraße (und auch sonst) seinen vom Gesetzgeber zugestandenen Platz auch beanspruchen muss. Der Straßenverkehr ist nun mal kein Ponyhof.


    Der Radfahrer "muss" seinen Platz beanspruchen. stimmt.
    nur stellt sich mir dann die erste Frage:
    - ist es nicht seltsam, dass der Radfahrer das erst muss?
    und weiterhin fällt auf, dass nur sehr, seeeeehr wenige Radfahrer ihren Platz auch beanspruchen. Schau doch mal in Tempo-30-Zonen. Auch dort sind die meisten Radfahrer so weit rechts unterwegs, dass ich eigentlich immer nur auf das "klack", "klack", "klack" der eingeklappten Rückspiegel der parkenden Autos warte.
    Und spreche ich Radfahrer darauf an, kommt im dämlichsten Falle ein "ja, ich weiß. Aber ich bin auch Autofahrer und will keinen behindern"

    Es ist geradezu absurd, dass von Radfahrern in einer Fahrradstraße verlangt wird, sie sollen doch ihren Platz beanspruchen!
    Das klappt in einer "normalen" Straße schon nicht.

    ICH habe keine Probleme, dort zu fahren. ICH brems auch gnadenlos den letzten Drängler aus. Aber ICH bin auch "Fahrbahnsozialisiert" - die Zielgruppe der Fahrradstraße dort ist es nicht. Die werden auch weiter rechts radeln. ganz weit rechts.

    Hat jemand schonmal probiert, einen Radweg (mit B-Pflicht) über die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen?

    Da draußen gibt's ja durchaus Radwege, die man prinzipiell recht gefahrlos benutzen kann, weil einfach auf gefühlten 2km keine Einmündung etc den Radweg unterbricht und die Alternative "Fahrbahn" wegen sehr dichten Verkehrs auch nicht wirklich attraktiv ist.

    Klar kann ich Schlaglöcher, üble Wurzelaufbrüche etc. anzeigen - kann ich auch die Behebung verlangen? Weiß jemand, ob das geht?

    Burgstraße in Hamburg: Wie ist hier die Rechtslage? Man wird vom Radfahrstreifen auf einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg zwangsaufgeleitet. Darf die weiße Linie überfahren werden, wenn man auf der Fahrbahn weiter fahren will?


    Hatte ich vor .... weiß nicht? unmittelbar nach Herstellung beim "Fahrradbeauftragten" angemängelt. Reaktion: "Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der Radweg danach nicht benutzungspflichtig ist". Getan hat sich nichts. Ich fahr da mittlerweile fast nicht mehr längs, weil ich keine Lust hab, von einem Autofahrer, der unbedingt über den Radfahrstreifen bis ganz nach vorne an den Haltestrich der Ampel zu fahren, wo er dann rechts neben den in der Pole-Position steht, über den Haufen gefahren zu werden.

    Auch wird am Beginn des Radfahrstreifenes kurz hinter Kreuzung Burgstraße in Höhe der Bushaltestelle der Radfahrstreifen gerne als verlängerte Spur zum Einordnen bei Fahrbahnverengung von 2 auf 1 Spur genutzt.

    Rechtlich gesehen würde ich schon sagen, dass die weiße Linie unter Beachtung §10 StVO überfahren werden darf. Denn streng genommen darf ich an dieser Kreuzung ja auch direkt links abbiegen (glaub ich jedenfalls) und darf mich dazu dann auch direkt einordnen. was nur geht, wenn ich den Radfahrstreifen verlasse

    aus der süddeutschen:

    hinten der Absatz:

    Zitat

    Das A und O ist das Gesehenwerden", sagt Schlütter - das gilt besonders jetzt im Winter. Helle Kleidung reicht nicht.
    "Ab einer Entfernung von etwa 30 Metern spielt es keine Rolle mehr, ob ein Fußgänger helle oder dunkle Kleidung trägt", so der Verkehrsexperte.
    Er empfiehlt Eltern, Reflektoren an Kleidung und Schulranzen ihrer Kinder anzubringen.
    "Im Idealfall werden vier Reflektorbänder jeweils um Arm- und Fußgelenke geheftet. So erkennen Autofahrer am besten, wenn Kinder am Straßenrand unterwegs sind."
    Auch LED-Leuchten, wie sie zum Beispiel von Radfahrern genutzt werden, eignen sich, um Sichtbarkeit zu schaffen.

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    Laternenumzug jetzt 2x täglich, oder wie?


    Nein. Wer sagt das? Die Widmung einer Straße wird nicht durch Aufstellen blauer Schilder bewirkt.


    Nee, aber die Widmung der Teilräume. Fahrbahn - Radweg - Fußweg.
    Entweder baulich getrennt (Hochbordfußweg). Dann kann man den Hochbordfußweg per VZ.240 dem Radverkehr und Fußverkehr widmen.
    Hier ist aber keine bauliche Trennung von Fahrbahn, Fußweg, Radweg gegeben. Es gibt dort auf gesamter Breite nur Fahrbahn.
    Das ist auch kein Wanderweg oder eine Fußgängerabkürzung durch einen Park. Das ist eine Straße.
    Und die Reihenfolge der Erläuterung zu VZ.237, 240, 241 sagt eben
    "Radfahren..."
    "anderes verboten"

    Daraus leite ich ab, dass die Blauschilder primär für die Widmung einer Radverkehrsanlage gedacht sind und nicht um über Bande damit eine andere Verkehrsart auszuschließen.


    Was die Intention war, müsste man mal den fragen, der die Beschilderung angeordnet hat.


    glaub mir, den Amtsleiter und dessen Einstellung kenn ich zur Genüge ;)

    Das ist eine Straße, sie hat einen Namen und ist in den Grundkarten auch mit Signatur Straße versehen.
    "Anlieger frei" ist in meinem Augen als Zusatz eines direkten Verbotes gedacht. Einfahrt verboten - Anlieger frei. z.B.

    Hier wird das Verbot des Einfahrens über Bande gespielt. Nämlich über die Bande des Gebotes, dass das da ein Radweg ist, der erstmal nicht von Kfz zu befahren ist. Und nur durch "Anlieger frei" wird dessen sekundäre Bedeutung "nicht von Kfz zu befahren" in den Vordergrund gestellt.

    Die Blauschilder sind primär für den Radverkehr und dessen "Lenkung" gedacht. Blauschilder widmen Flächen für den Radverkehr. Die Intention und generelle Nutzung dieser Anliegerstraße dort ist aber eben nicht "Radweg".
    Deshalb ist das meiner Meinung nach nicht korrekt.

    Aber: solange dagegen aus verkehrsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sicht nichts spricht, bleibts halt dran. Schade. Ist das potenziell erreichbare Ziel, diese Stadt blaufrei zu bekommen damit abgeschrieben :)

    So, die Story mit dem Amtsleiter dort geht weiter. Ich bereite gerade einen Widerspruch zu einer BP vor.

    Aber ich würd gern mal weiter Finger in Wunden legen. :thumbup:
    So quasi als Überbrückung ;)

    Wie verklicker ich diesem Amtsleiter, dass die Anordnung wie im Foto zu sehen nicht korrekt ist.
    Es handelt sich hier um eine Anliegerstraße, bei der die Ausweisung als Radweg missbräuchlich vorgenommen wird. Meiner Meinung nach.

    Welche Argumente könnte ich hier anführen?
    - nicht straßenbegleitend. es ist ja keine Straße vorhanden
    - ...

    oder ist die Anordnung korrekt und ich bin nur getriggert durch das Blauschild?

    So, danke für eure Vorschläge. Habe mich im Wesentlichen an Michaels Vorschlag orientiert.

    Und: nach einiger Überlegung bin ich zu dem Vorsatz gekommen, dass der Kreis Pinneberg jetzt in schöner Regelmäßigkeit 1x monatlich einen Widerspruch im Posteingang finden wird. 8)

    Im Dezember wird es ein 2-Richtungsradweg mit 80cm Breite sein, der hinter Parkplätzen verschwenkt ist und Teil eines Schulweges ist. :thumbdown:

    So, gab gerade "Antwort" :)


    muss ich mich so lange gedulden? augenscheinlich wurde die Radwegebenutzungspflicht an dieser Stelle in den letzten 15 Jahren nicht geprüft.
    "voraussichtlich" ist auch nicht gerade eine konkrete Zusage.

    ich würde behaupten, dass es sich bei der rechten Querung um eine Fußgängerfurt handelt.
    Diese darf nicht befahren werden.

    Bei der linken Querung dürfte es sich um eine gemeinsame Fuß- und Radwegefurt handeln, weil dort eine Streuscheibe "Fahrrad" installiert ist.

    Aber das auch nur als Auslegung der berüchtigten Auseinandersetzung mit der Frage, "welche Ampel gilt denn nun" (Fahrbahnampel oder Fußweg/Radwegampel). Durch "Radfahrer frei" grenzt der Radweg nicht an einen Fußweg (es ist ja eben nur ein Fußweg) und auf der Fahrbahn werden auch nur 2 parallele Furtstriche aufgepinselt sein und keine 3 parallelen Striche. Bei 3 Strichen könnte man nämlich von 1x Fußgängerfurt, 1x Radwegefurt ausgehen.

    Allerdings: Auch wenn ein Radfahrer jetzt die rechte Querung bei "grün" für Fußgänger genutzt hat - der Autofahrer (vermutlich Linksabbieger von "oben") müsste wohl auch eine Teilschuld erhalten.

    so, nach langer Pause dann endlich mal etwas Zeit genommen, das Ding zu Ende zu schreiben.

    Vorschlag:
    "Gegen die Radwegebenutzungspflicht zwischen Kreisverkehr und Uetersener Straße lege ich insgesamt Widerspruch ein, da die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht durch eines der Zeichen 237, 240 oder 241 dem Radverkehr die Benutzung der Fahrbahn verbietet und damit eine verkehrsbeschränkende Maßnahme darstellt. Nach § 45 Absatz 9 StVO darf eine solche Maßnahme nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage vorliegt, die erheblich über das Ausmaß der üblichen Gefährdung hinausgeht, welchen mit der Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht. Dies hat sinngemäß das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09) grundsätzlich entschieden.
    Ein benutzungspflichtiger Radweg soll also eine Gefährdung verhindern oder zumindest verringern. Im betroffenen Abschnitt wird die Gefahr für Radfahrer jedoch nur verlagert. So finden sich innerhalb des Abschnittes Kreuzungsbereiche, an denen auf dem Radweg fahrende Radfahrer sehr spät gesehen werden können (z.B. Kreuzungsbereich In de Masch); Einzelhindernisse (Baumstämme), die ins Lichtraumprofil des Radweges ragen; Wartebereiche der Bushaltestellen etc.
    Darüber hinaus ist keine Stetigkeit zu erkennen. An einigen Abschnitten existiert eine beidseitige Benutzungspflicht, an anderen Stellen ist die Benutzungspflicht für 20m unterbrochen und Radfahrer müssen laut StVO entweder absteigen und ihr Fahrrad ggfs. sogar auf der Fahrbahn schieben (vgl. StVO §25 Abs.2) oder im Kreuzungsbereich von der Fahrradfurt auf die Fahrbahn wechseln.

    Sowohl die VwV-StVO (vgl. zu §2 StVO Randnummern 20 und 21) als auch die ERA (Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen), die bei der Planung von Radverkehrsanlagen in einigen Bundesländern verbindlich ist, weisen explizit Mindestmaße für Radwege und gemeinsame Fuß- und Radwege aus. Diese verbindlichen Mindestmaße werden im Abschnitt zwischen Kreisverkehr Hauptstraße und Uetersener Weg auf nahezu gesamter Länge unterschritten.


    Sollten Sie trotz vorgenannter Gründe der Rechtsauffassung sein, dass eine Aufhebung der vorgenannten Radwegebenutzungspflichten nicht in Betracht kommt, bitte ich, mir binnen 3 Monaten nach Eingang dieses Schreibens einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen."

    Das steht jetzt unter den ganzen Einzelwidersprüchen.
    wenn da jetzt nix grob falsches drin steht, würd ich das ding endlich mal rausschicken. :D

    Brummmifahrer rastet aus, weil 2 Radfahrer auf einer Bundesstraße unterwegs sind. Es bleibt nicht beim lauten hupen.
    Trotz aufkommenden Gegenverkehrs setzt der Berufskraftfahrer auf der Allee zum Überholen an. Er passiert die Radfahrer mit deutlich unter 40cm Seitenabstand. Ein Radfahrer stürzt während des Überholvorganges, kann nur knapp verhindern, vom Unterfahrschutz erfasst zu werden. Die Verletzungen sind erheblich, der LKW-Fahrer entfernt sich vom Unfallort.

    Jetzt wurde endlich ein Urteil gesprochen.
    Den Kraftfahrer erwartet eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
    Zitat des Richters:

    Zitat

    Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Straßen nicht dulden.

    Dieses Urteil ist in seiner Konsequenz zu begrüßen. Der Verurteilte war bereits früher durch sein rücksichtsloses Verhalten aktenkundig geworden. Mehrfach äußerte er sich mit den Worten: "Die Scheiß Radfahrer haben auf MEINER Straße nichts verloren!!!". Hoffentlich darf er nie wieder ans Steuer eines KFZ.


    Oh wait, für mehrjährige Haftstrafe muss man erst eine richtige Waffe nutzen....
    DANN gibts auch Strafe...

    Nedderstraße und Nedderweg sind mir bei der Überarbeitung auch aufgefallen. Wurden - wie auch einiges andere auch nach den Hinweisen von von Peter - korrigiert/ergänz. Aber die klar: sich im Widerspruch ständig wiederholende Straßennamen sind Gründe, weshalb ich zukünftig mit Textbausteinen und verknüpften Tabellen arbeiten werde.

    In Fahrtrichtung West gibt es ab Nedderstraße tatsächlich keine B-Pflicht. Nur in Richtung Ost. Und das dann auch beidseitig.
    Deshlab nervt mich das da alles auch so extrem an. Ohne Sinn und Verstand sind da Anordnungen hingeklatscht.

    Wie jemand von Autal links nach Borgfelde kommen soll?
    Fahrbahn und direktes Linksabbiegen.

    Der Treppenwitz an der Situation in Schenefeld: auch ohne die Schilder wird sich am Verhalten der allermeisten Radfahrer NICHTS ändern! Die fahren dort jetzt schon nach Pudding.
    Aber wenn ich da langwill, möchte ich zumindest keine B-Pflicht mehr haben.

    Meinetwegen können die alle Blauschilder wegnehmen, sollen sich Radfahrer und Fußgänger weiter beharken und kabbeln. Und von mir aus können die auch zwischen der Fußgängerampel und Borgfelde (Abschnitt 17) "Radfahrer frei" für linksseitig aufhängen.

    Eine Zeitmessung habe ich noch nicht vorgenommen. :)
    Aber die Differenz zwischen "30km/h auf der Fahrbahn" und "10km/h auf dem Radweg + Schiebestrecken wegen Absteigezwang" dürfte sich die Fahrzeit um ca. 4min 30Sek verlängern.
    Aber ich glaube nicht, dass ich das Argument bringen würde, so klar es auch sein mag ;)