Beiträge von DMHH

    Ausgangslage:
    Ich bin hin und wieder mit dem Fahrrad entlang der Elbe unterwegs. Der Elberadweg ist - ehrlich gesagt - stinkelangweilig und öde. Aber er hat einen gewissen Vorteil: südlich von Lauenburg und Boizenburg ist es da quasi Autofrei. Wo keiner wohnt, will niemand hin. :rolleyes:
    Wie dem auch sei - in einer der Kleinstädte an der Elbe muss/darf/will ich durch einen Verkehrsberuhigten Bereich, der auch mit aller Liebe und ganz viel Phantasie niemals so ausgeschildert sein dürfte.
    Ich wurde als Fußgänger dort schon von einem Autofahrer angefahren. in 4 von 5 "Begehungen" werde ich angehupt oder mindestens angeblubbert.
    Da fahren derart viele Autos durch, davon auch ein Großteil schneller als "Schrittgeschwindigkeit" - das dürfte unter objektiven Gesichtspunkten nie und nimmer ein Verkehrsberuhigter Bereich werden...

    Ziel:
    Zuständige Behörde dazu bringen, den Verkehrsberuhigten Bereich wieder abzuordnen

    Kommt man von Süden in die B-Straße, sieht das so aus:

    Die Fahrbahn ist mit Kopfsteinpflaster versehen, die Gehwege links und rechts wirklich wirklich breit. Jeweils in Fahrtrichtung rechts sind die Gehwege für den Fahrradverkehr freigegeben.
    Die Schilderkombi wie im Foto wird auch brav nach jeder Einmündung wiederholt.

    wie hier:

    Ist übrigens eine T20-Zone!

    Irgendwann gibt es aber einen Abschnitt von ca. 180m, der so beginnt:

    der ist von der Gestaltung des gesamten Straßenraumes absolut identisch mit den 500m davor und den 200m nach dem Ende des VBB.

    Was auffällt: Parkplätze werden hier mit den blauen P-Schildern angeordnet. die VwV-StVO spricht von "sollen". Parkplätze in einem VBB "sollen" so nicht angeordnet werden. Aber sie dürfen!
    Parkplätze sollen aber mit Markierungen und Pflasterungen kenntlich gemacht werden (wodurch das P-Zeichen überflüssig wäre)

    Außerdem: die Freigabe für den "Gehweg" fehlt.
    Okay, mir ist klar, dass es in einem VBB weder Fahrbahn noch Gehweg gibt - ich eigentlich überall fahren darf.
    Aber man muss ja irgendwo anknüpfen... :whistling:



    es dauerte auch überhaupt nicht lang, und es kam die erwartete Anwort:


    kennt man ja. Die ordnungsgemäße Anwendung der StVO.
    Dieser VBB hat so ziemlich alles, was ein VBB eben nicht haben dürfte/sollte:
    - kein "geringer Verkehr"
    - Bereich vermittelt durch die Gestaltung absolut nicht den Eindruck, dass Fahrzeugverkehr untergeordnete Rolle spielt
    - sehr wohl weitere Verkehrszeichen, hier speziell Anordnungen von Parkplätzen

    Also gut, Runde 2. Ich darf mit meinem Fahrrad da also überall fahren. Hat er ja Recht. Laut Beschilderung darf ich das. :thumbup:

    Zitat von ich

    Sehr geehrter Herr [Amtsleiter]

    vielen Dank für die umgehende Rückmeldung!

    Ich habe auf meinen Fotos nachgeschaut und tatsächlich ein tief hängendes VZ.325 in der "Mitte" der Straße entdeckt. Dieses muss ich beim Durchfahren und auf der Suche nach der Gehwegfreigabe wohl übersehen haben.

    Da die StVO bezüglich des Fahrzeugverkehrs in Verkehrsberuhigten Bereichen keinen Unterschied macht:
    Darf ich also auch mit dem Kraftfahrzeug auf dem hell gepflasterten Bereich fahren?

    mit freundlichen Grüßen
    [DMHH]

    und spätestens jetzt sollte wohl jeder, der die "StVO korrekt anwendet", merken, dass die Argumentation "Sie dürfen mit dem Fahrrad dort fahren" irgendwo vor die Wand fährt. :whistling:

    Ich bin jetzt gespannt, wie der Herr [Amtsleiter] reagiert.

    Variante a)
    - mit dem KFZ dürfen Sie dort nicht fahren

    Variante b)
    - natürlich dürfen Sie auch mit dem KFZ dort fahren

    Ich hab übrigens "zufällig" Fotos, auf denen Fahrzeuge auf dem "Gehweg" des VBB stehen. Die spar ich mir für die Diskussion auf, ob es sich um markierte Parkplätze handelt, die ich in einem VBB gewöhnlich eben durch Pflasterwechsel erkenne. ^^

    Wenn er Variante c) - keine Antwort wählt, werd ich wohl einen längeren Text schreiben müssen. An den Bürgermeister. :/

    Aber nicht bei Erneuerung. Siehe Habichtstraße.Auch der unbenutzbare Maienweg-"Radweg" hat neue rote Steinchen bekommen, vermutlich nicht wegen Kabelarbeiten (Abschnitt Ratsmühlendamm - Hasenberge).

    Ooooch, vielleicht könnte man da mal beim Bezirksamt Nord, Abteilung Tiefbau, Management des öffentlichen Raumes... nachfragen, welche Baumaßnahmen denn im Abschnitt Ratsmühlendamm-Ahornkamp aktuell geplant sind. :rolleyes:
    Oder anders formuliert: der Bezirk lässt in diesem Abschnitt eine Grundinstandsetzung Fahrbahn+Nebenflächen durchführen. Vielleicht werden die Radwege auch besser gemacht? :)

    Auf der östlichen Seite der Hoheluftchaussee wurden die Radwege erneuert. Das funktionierte dieses Mal offenbar auch mehr oder weniger freiwillig, anscheinend wurde nicht an irgendwelchen Versorgungsleitungen unterhalb des Radweges gearbeitet.

    ich enttäusche dich ungern, @Malte. :|
    Da hat die Stadt Hamburg weder direkt noch indirekt über einen ihrer Landesbetriebe für "Neu" gesorgt - ganz im Gegenteil war da ein norddeutscher Kabelnetzbetreiber am Werkeln.
    Leitung rein, Radweg wieder herstellen.

    Mal ganz im Ernst: Ich lese überall, man hätte auf dem Radweg gemütlich den Blick auf die Alster genießen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll.

    Erstmal verlief der nunmehr entfernte Radweg nicht allzu weit von der Fahrradstraße entfernt, so viel schlechter kann die Sicht ja eigentlich nicht sein. Oder sind jene Radfahrer gar nicht auf dem Radweg, sondern womöglich ordnungswidrig auf den wassergebundenen Flächen zugange gewesen?

    Die, die das behaupten, meinen tatsächlich das Stück Radweg zwischen us-amerik. Konsulat und dem Beginn der Fahrradstraße. An diesem Abschnitt fuhr man tatsächlich "dicht" am Wasser entlang. Jetzt auf der Fahrbahn. "hinter" einer Reihe geparkter KFZ.
    Schön ist zugegeben anders. Aber wer "schön" radeln will, der ist in Hamburg ohnehin Fehl am Platze. Man stelle sich einen Autofahrer vor, der "schön die Stadt angucken will". Geht halt nur an Ampeln. Da macht einen dann der Hintermann mit einem netten "Die Ampel ist grün" ... äh.. huuuuuuuuuuuuuuuuuup! aufmerksam. Im fließenden Verkehr das Geräusch von kaltverformtem Blech...

    Aber mit dem Fahrrad ist das wohl ok. Denn - man ist doch Fußgänger! Also.. mit... rollen dran. Aber Fußgänger!
    Walks like a duck, quaks like a duck... usw.
    Wenn man Radfahrer auf Fußwege schickt, sie an Ampeln wie Fußgänger behandelt usw - darf man sich auch nicht wundern, wenn sich Radfahrer wie Fußgänger benehmen und fühlen. Und - logische Konsequenz: "Fahrbahn!?!?! NEI-EN! Gefährlich!!!"

    sind ein paar schöne Bonmots dabei.

    "Denn die Straßen der Stadt [...] sind nicht dafür ausgelegt, Fußgänger, parkende Autos, Radler und fahrenden Verkehr gleichzeitig aufzunehmen." - aber T30 ändert etwas am Platzangebot? ?(
    „Wir reden von Verkehrsrecht, da geht es nicht um Wünsch-dir-was.“ - ach wie? die StVB sehen das regelmäßig durchaus etwas weniger restriktiv...
    „Wenn wir uns nur auf die Freiwilligkeit der Autofahrer verlassen, wird das nichts.“ - neee, echt jetzt?

    Das sind die, die Diskussionen mit "Ich bin sowohl Autofahrer, als auch Radfahrer ..." beginnen.
    Wer im Auto sitzend Fahrbahnradler auf den Radweg "hinweist", muss als Radfahrer natürlich selbst dort fahren ;)

    Außerdem - da ist ein Radweg, den muss man benutzen. Weiß doch jeder. :S
    Und auf der "Straße" fahren ist gefährlich.

    Frau Meinecke hat bestimmt enormes Fachwissen, das möchte ich ihr nicht absprechen.
    Aber als Sprecherin ist sie bisher noch in jedem Interview ins Schlingern gekommen, hat noch jedes mal Formulierungen gewählt, die suboptimal sind.

    Lachen musste ich beim Take von der T30-Zone zwischen Fahrradstraße und Konsulat. bestimmt 15 Radfahrer unterwegs und kein Auto fährt. alle parken einträchtig am Rande.
    Dazu passt dann auch die Aussage einer Radfahrerin:
    "Früher war mehr Lametta!"
    äh... nee, Moment.. sinngemäß "früher konnte ich auf die Alster gucken, heute sehe ich nur noch Autos".
    ACH, IST NICHT WAHR?!?! Überall Autos in Hamburg? kann gar nicht. Kann üüüüberhaupt nicht sein.

    Der Beitrag im HamburgJournal war unterirdisch schlecht.
    "Im Abschnitt zwischen [...] und [...] noch keine Fahrradstraße eingerichtet!" - wir werden alle sterben... :|

    hm. Beitrag ist ... öhm

    Zitat

    Radspuren sind auf der anderen Seite erst seit den Neunziger Jahren bei Stadtplanern und AktivistInnen wieder vor allem durch die oben genannte StVO-Novelle von 1997 „En Vogue“ und werden seither mit großzügigen Regelbreiten und Abständen vor dem Hintergrund einer fahrradgerechteren Stadtplanung ausgestattet.

    aha. 8|


    Zitat

    Das (E-)Fahrrad und andere (nichtverbrennungsmotorisierte) Kleinstfahrzeuge werden seiner [Matthias Hueber] Meinung nach das Auto in den Großstädten in wenigen Jahrzehnten ablösen.

    ... und dann sind separierte Radwege eben die beste Lösung, um viel Verkehr aufzunehmen. :)

    auf dem Obotritenring (2 Fahrspuren pro Richtung) sollen Schutztreifen aufgemalt werden.


    Zitat von SVZ

    Die neue Markierung der Fahrbahnen soll so aussehen, dass auf der 3,75 Meter breiten jeweiligen rechten Spur ein Fahrradweg von 1,50 Meter Breite eingezeichnet wird. Es verbleiben 2,25 Meter für die Autos. Benutzen Radfahrer ihren Schutzstreifen, müssen Laster und Busse hinter ihnen bleiben. „Diese Schutzstreifen sind ein zusätzliches Angebot für Radfahrer. Sie können wählen, ob sie es nutzen oder weiterhin auf dem Gehweg fahren wollen“, erläutert Smerdka.

    Das geht nach hinten los...
    Aufm Obo kann man gegenwärtig gut Spurmitte fahren. Ist so ein wenig wie Luruper Chaussee oder Hammer Landstraße oder Borgfelder Straße.
    Wenn da ein Schutzstreifen hinkommt, wird das grauenvoll werden. Weil - bis auf LKW und Busse - darf man ja an Radfahrern vorbeifahren, wenns irgendwie passt. Die haben doch ihren Streifen da... ||

    Alles offenbar so ähnlich wie in Köln, nur dass dort Ströer eine Baugenehmigung braucht, es die Baugenehmigung auch gibt und man nachlesen kann, dass die Säule dann woanders hingestellt wurde. In Hamburg braucht Ströer (ex Hamburger Außenwerbung, HAW) offenbar keine Bau-, sondern nur eine Nutzungsgenehmigung und der genaue Standort wird vor Ort abgestimmt. Gerne auch ohne Protokoll...

    wus? Das ist eindeutig eine bauliche Nutzung nach HBauO!
    Sicher, Ampeln, Wasserleitungen & Co fallen nicht unter die HBauO, siehe §1 Abs.2. Dort ist eine abschließende Auflistung von Anlagen, die nicht darunter fallen.

    Und in §13 werden Werbeanlagen explizit aufgeführt. Es wäre absurd, diesen einen eigenen § zu widmen, wenn sie gemäß §1 Abs.2 gar nicht unter die HBauO fielen.

    Ausnahme könnte die in §65 erwähne Typengenehmigung sein. Für den jeweiligen Standort ist aber dennoch eine Baugenehmigung, zumindest eine Zustimmung einzuholen.

    in Anlage 2 zur HBauO werden ebenfalls abschließend bauliche Nutzungen aufgeführt, die nach §60 tatsächlich Genehmigungs- und Zustimmungsfrei sind.
    Punkt 11 - Werbeanlagen.


    Zitat

    11. Werbeanlagen und Automaten:

    • 11.1 Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2 ,
    • 11.2 Automaten,
    • 11.3 Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
    • 11.4 Werbeanlagen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10,0 m ab Geländeoberfläche sowie Sammelschilder als Hinweis auf ortsansässige gewerbliche Betriebe mit einer Höhe bis zu 10,0 m ab Geländeoberfläche,
    • 11.5 Erneuerung und Austausch der Werbemotive bei Wechselwerbeanlagen,
    • 11.6 Erneuerung und Austausch bestehender Werbeanlagen, wenn Art und Größe nicht verändert werden,
    • 11.7 Werbeanlagen, für die eine Genehmigung nach wegerechtlichen Vorschriften erforderlich ist, außer Werbeanlagen an Fassaden und Baugerüsten

    die Premiumsäule fällt maximal unter 11.6 - aber dann hätte für die Errichtung der alten Anlage eine Zustimmung/Genehmigung vorliegen müssen.
    Oder 11.7 - aber dann muss an anderer Stelle eine Genehmigung eingeholt werden.


    Das tut niemandem weh, das wird niemandem davon abhalten, trotzdem als Abkürzung mit dem Auto durch die Walddörferstraße zu fahren, eigentlich wird sich nichts ändern, denn an die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde wird sich eh niemand richten.

    Naja - eigentlich nicht. Also ... doch.
    Man will den Durchgangsverkehr durchaus raushalten. Als Vorschlag kam bei der Vorstellung der Variante Fahrradstraße 2 sog. "Zwangsabbieger".
    Wo genau die liegen sollen - ich meine [url='https://www.google.de/maps/place/53%C2%B034'49.6%22N+10%C2%B005'07.1%22E/@53.5804516,10.0842107,18z/data=!3m1!4b1!4m2!3m1!1s0x0:0x0']hier[/url] so ungefähr.
    Wie das mit den Bussen geregelt werden soll - keine Ahnung. Der Durchgangsverkehr soll jedenfalls unterbunden werden. Ob das gelingt - keine Ahnung. Ich befürchte nein.
    Weil man da nämlich "immer schon" entlanggefahren ist. Und dann wird das weiterhin gemacht.

    <X

    Hilfe!
    Aus dem Bauch heraus: auf die Fahrbahn gemalte "30" oder "Vorfahrt achten"-Schildchen haben allein und ohne entsprechend aufgestelltes VZ. keinerlei Bedeutung. Kannste auch eine Tüte Quark auf den Boden werfen.

    Und die "Aufleitungen" in den Kreisverkehr von NW kommend - Wahnsinn!

    Der Rest der übrigbleibt ist schlimm genug, aber so Leute erweisen uns(?) doch einen Bärendienst wenn sie das Ganze dann auch noch am Maximalsten1 aufbauschen. Viele derer die gestern noch den Autofahrer verdammten werden heute die (nicht den) "Lügenradler" verdammen die ihnen so eine Räuberpistole auftischen - gerade dem Teil der eher contra-Rad ist reicht so eine einzelne Falschmeldung um damit ihr eigenes Fehlverhalten über Monate hinweg zu relativieren.

    Tja - aber genau so läuft es doch bei der Justiz.

    Autofahrer überholt dich, rammt dir den Spiegel an den Ellenbogen, du verreißt fast den Lenker und verhinderst einen Sturz.
    Autofahrer zeigt dir noch einen Stinkefinger und droht dir, dass er das nächste Mal, wenn du den Radweg nicht benutzt, gleich hinten rein fährt.

    Wird so etwas mit der Aussage von der StA verfolgt? NEIN.
    Wenn man will, dass das verfolgt wird, wäre man gut beraten, hier und da noch Todesangst einzufügen und es dem Zufall zuzuschreiben, dass man nicht gestürzt ist, usw.

    Was ist eigentlich, wenn es tatsächlich so gewesen ist, wie der Radfahrer es sagt? Hat er uns allen dann auch einen Bärendienst erwiesen?

    Eine Karte mit Positivbeispielen wäre doch gut (evtl. kann man denen ja auch Negativbeispiele gegenüberstellen). z.B. der (Zweirichtungs-)Radweg an der Hamburger Meile als Positivbeispiel

    Und da fängt das Problem an :)

    Ich sehe den nämlich nicht sooooo positiv. Allein die komischen Verschwenkungen um die Treppenaufgänge/Säulen herum. Fürchterlich.
    Und am Ende des linksseitigen Radweges wird was gemacht? Geradeaus gefahren.
    Die Alternative zum 2-Richtungsrad wäre ein 1-Richtungsradweg, auf dem dann die ganzen Geisterradler rumspacken...
    Das sehe ich ein. Die bauliche Lösung der gegenwärtigen Variante sehe ich aber als nicht sehr gut gelungen an. Da hätte man noch diverse weiße Pfeile auf den Radwegen aufpinseln müssen... sollen...