VW. nicht-Serienausstattung.
Beiträge von DMHH
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und wie auf Bestellung wurde ich gestern an einer gelben Ampel fast abgeräumt. Während ich bremste, beschleunigte das KFZ hinter mir, der Fahrer stieg dann in die Eisen, das ABS begannt zu pumpen, ich löste meine Bremse aus Angst und rollte über den Haltestrich. Ich brauchte mich nach dem KFZ nicht umsehen. Es stand links neben mir halb auf der Gegenfahrbahn.
Ich fahr nach 6 Wochen Kamerabastinenz jetzt doch wieder mit... -
radweg? gar nicht.
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Mein Arbeitskollege zum Artikel:
ZitatEndlich! Die neue Fußgängerverordnung ist durch!
Ab September 2019 haben alle Fußgänger regelkonform diese neue formschöne Fußgängerschutzbekleidung zu tragen. Bei Nichteinhaltung werden Bußgelder bis zu 250.-€ oder bei mehrmaligem Verstoß eine Gefängnisstrafe fällig.
„Endlich hat der Wahnsinn ein Ende“, freut sich Verkehrsminister Scheuer: „Es wurde Zeit, den Fußgänger-Rambos Einhalt zu gebieten!“
Die Kehrseite der Medaille: Die vom Verkehrsminister unbedingt als notwendig erachtete Helmpflicht auch für Fußgänger wurde im Bundesrat durch die Grünen blockiert.
„Verdammtes linksversifftes Pack! Das wird ihnen noch leidtun. Aber meine Schutzanzug-Verordnung auch für Hunde und Katzen lasse ich mir nicht nehmen!“, so der entschlossene Tausendsassa Scheuer.
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ich hab dem "Polizeidirektor" (Anmerkung: Leiter der Verkehrsdirektion) eine direkte Mail geschrieben.
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bis zum Kasten darf man mitm Mofa aufm Radweg fahren. danach nicht mehr?

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wenn der Radverkehr mit regelmäßig 80km/h im Mehrspur-parallelverkehr ohne Kreuzungen, ohne Gegenverkehr, ohne Radwege, ohne Fußwege ... unterwegs wäre, könnte man darüber auch mal diskutieren. bis dahin bleiben wir der einfachheithalber mal bei der Annahme, dass so ein Hindernis bei 20-25km/h durchaus rechtzeitig erkannt werden kann und man sich dann zurecht darüber aufregen darf.

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ich bin bereit, mich finanziell [edit] mit 50,- [/edit] zu beteiligen. Damit meine ich explizit auch Kosten für einen RA, der die Rechtsbeschwerde formuliert, auch wenn diese dann nicht angenommen werden sollte.
inhaltlich kann ich weder zur Formulierung noch zu Inhalten einer Beschwerde etwas beisteuern.
Korrekturlesen, das kann ich machen.

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leider eine der schwächeren Leistungen des Teams von "die Anstalt"

teilweise ist inhaltliche Kritik angebracht, teilweise sieht es so aus, als wenn das Script erst 30min vor Aufzeichnung fertig war und keine Zeit mehr zum üben blieb.
Letzteres zeigt dann aber auch wieder die sehr gute Leistung anderer Ausgaben auf.

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ich wollte damit nicht sagen: "selbst schuld" oder "pech gehabt".
Ich wollte nur den möglichen "Gedankengang" der Richterin am AG verdeutlichen.

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die Hamburger Fahrradstaffel nimmt nach eigener Aussage ja schon großzügige "virtuelle Gelbphasen" an. Und zieht nur die Radfahrer raus, die nach Meinung der Beamten die virtuelle Gelbphase verpasst/missachtet haben. Auch dann wirft man im Zweifel meist keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vor.
Die Rücksichtnahme auf die "virtuelle Gelblichtphase" ist schon eine Ermessensentscheidung nach OWi-Gesetz, auf die auch in den Antworten des Bundesministeriums hingewiesen wird.
Und vermutlich hat die Richterin am AG sich gesagt: "na wenn die Rennleitung schon den deutlichen Rotlichtverstoß geahndet hat, dann wird da was dran sein", hat sich auf eine Einstellung durch die Rennleitung "verlassen".
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rotlichtradelnder Richter an Kombistreuscheibe
und auch im Recht für Radfahrer von Kettler finde ich ad hoc nur allgemeines wie "man muss in der Verhandlung überzeugen".
hmmm
edit: selbst im verkehrsportal, wo auch so ein renitenter Radfahrer unterwegs gewesen zu sein scheint ...

jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.
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Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.
da kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass es bei der Vielzahl von Fahrrad-Ampeln nicht schon OLG-Urteile dazu gibt. Insofern wäre das Verlangen nach einer OLG-Entscheidung - zumal mit Anwaltszwang - meiner Meinung nicht von Erfolg gekrönt.
Und dann hätte man erst recht Geld verbraten. Anwalt beauftragen, Begründung zu schreiben, Ablehnung, zack, Ende.

Deutscher "Rechtsstaat" halt...


och bitte...

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also doch nicht identisch.
hätt ich bloß mal richtigen textvergleich gemacht und nicht nur "sieht gleich aus"-eindruck zählen lassen.

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der link mag bei mir schon nicht mehr

suche ich nach der phrase "Harz ist voll" und "NDR", kommt das Ergebnis zum identischen link, der sich auch öffnen lässt

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ich finde die eskalationssortierung der Fotos gut. von "hmmm, ja, sieht durchaus grundsätzlich fahrbar aus" zu "wow. da kann man absteigen und schieben"

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Hier bezieht sich auf die Fälle in Italien. In Deutschland gibt es keine unbeschilderten Zebrastreifen.
doch, ich meine schon, dass auf Beschilderung verzichtet werden kann.
an obiger Stelle hatte ich das mal kritisiert, weil
a) nicht direkt neben Kreuzungsbereich, bei dem abbiegende Fahrzeuge den parallel laufenden Fußgängern ohnehin vorrang gewähren müssen
b) die Stelle recht dunkel ist
Dem Üblichen "ja, wir schauen mal, ob wir was ändern müssen" folgte nichts
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Wie gesagt - ich hab keinen Bock, 200 Euro für die Missachtung eines blauen Schilds zu bezahlen!
Vor allem würde so auch der "Anreiz" für die Polizei ansteigen, mich nicht mehr wie so oft einfach weiterfahren zu lassen...Vielleicht würde bei 200,- Bußgeld aber auch die Bereitschaft steigern, gegen den Verwaltungsakt Widerspruch/Klage einzureichen

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grundsätzlich gilt Fahrbahnbenutzungspflicht. Nur im begründeten Falle kann davon abweichend eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden
