Das Redundanz-Beschilderungsverbot nach § 45 Abs 3 StVO lässt doch das Aufstellen von Verkehrszeichen zu, solange zwingende Gründe vorliegen, die Sicherheit gefährdet ist.
Auf Straßen agO stehen viele Überholverbot-Zeichen vor Kuppen und Kurven. Eigentlich überflüssig, weil die StVO ja schon davon spricht, dass an unübersichtlichen Stellen nicht überholt werden darf. Aber offensichtlich hat man auch dort die Beschränkung des fließenden Verkehrs nochmal direkt per VZ deutlich gemacht, weil es - aus Gründen - geradezu notwendig war.
An deppert geplanten Schutzstreifen wie in Stuttgart (oder Hamburg, Bebelallee) ist de facto nach StVO das Überholen von Rad Fahrenden allgemein nicht erlaubt, da der nötige ausreichende Seitenabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Realität sieht anders aus. Rad Fahrende werden sehr wohl überholt, dabei gefährdet. Um diese Gefahrenlage so weit möglich zu reduzieren, kann meiner Meinung nach das neue VZ dennoch angeordnet werden.