Beiträge von DMHH

    Im Endeffekt bedeutet das aber, dass ich zwar eine Fahrkarte habe, im Zweifelsfall aber noch mal aus eigener Tasche fürs Taxi oder andere Beförderungsmöglichkeiten ans Ziel zahle. Fahrgastfreundlich ist das nicht unbedingt.

    Ich hätte den Artikel so verstanden, dass es keine Fahrpreiserstattung bei Verspätung durch höhere Gewalt gibt.

    Von "sehen sie selbst zu, wie sie ans Ziel kommen", lese ich so nichts und würde weiterhin davon ausgehen, dass die Bahn bei Streckensperrungen etc. Taxigutscheine ausgibt oder dich auf alternative Verbindungen hinweist oder dir zur Not eine Übernachtung im Hotel zahlt.

    :/

    Oder sie lassen's ganz sein mit dem Radfahren.

    Ich finds bemerkenswert, dass 60cm schmale Buckelpisten nicht dafür sorgen, dass dort Rad gefahren wird, aber 2-spurige Straßen mit wenig Verkehr unüberwindbare Hürden sein sollen, nach deren Überwindung einige das Fahrradfahren sein lassen werden.

    erfahrungsgemäß sind Straßen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung weniger konfliktbeladen als Straßen mit einem Fahrstreifen pro Richtung.

    (in beiden Fällen vorausgesetzt, dass die Kommunikation "Radfahren erlaubt!" stattgefunden hat.)

    Gibt's denn Zahlen zu den unfassbar gefährlichen und eigentlich zwingend tödlichen Spurwechseln Radfahrstreifen->Fahrbahn bei Falschparkern?

    So häufig, wie da auf die "gefährlich! tödlich!!!"-Tränendrüse gedrückt wird, muss doch wöchentlich mindestens ein schwerer Unfall dabei passieren.

    Wie würdest du denn im Landkreis Schaumburg verfahren? jeglichen Fahrradverkehr auf die Fahrbahn zwingen, indem du das Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10]abmontierst?

    nicht jeglichen. Nur den Radverkehr, der nicht Kinder vor dem vollend. 10. Lebensjahr incl. Begleitung umfasst.

    Oder ein anderes Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg, dass ich auch schon mal vorgestellt hatte:

    Da hier jedoch der Fußverkehranteil extrem gering ist (im Gegenteil zum Mainzer Beispiel), könnte man bei einem breiteren separaten Weg neben der Fahrbahn (breiter als der im Foto) durchaus überlegen ob man [Zeichen 240]anordnet.

    Also wäre es bei einem breiteren Weg für dich ok, Rad Fahrende und zu Fuß Gehende (Radfahrer 6x so schnell wie zu Fuß Gehende!) auf eine Fläche zu schicken.

    Wie breit müsste der Weg denn für dich sein, damit das ok wäre? Vielleicht so ... 3-6m? :/

    Also ungefähr so breit wie ein Fahrstreifen bzw. 2 Fahrstreifen, auf denen Fahrrad und Auto nicht so gut zusammen fahren, weil Autos auch bei T30 doppelt so schnell wir Rad Fahrende unterwegs sind? :whistling:

    Ich gehe deshalb davon aus, dass Autos auf Straßen mit Tempolimit 30 in der Regel doppelt so schnell unterwegs sind wie viele Radfahrer. Deshalb widerspreche ich deiner Aussage, dass die Differenzgeschwindigkeit zwischen Radfahrern und Autofahrern in Straßen mit Tempo 30 max. gering ist.

    ja. und? auf einem benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg sind Rad Fahrende mehr als 6x so schnell unterwegs wie zu Fuß Gehende!!!!!

    Da ist das - wenn ich das recht entsinne - vollkommen ok. :rolleyes:

    Fahrradfahrer sind sehr viel schmaler als Autofahrer, da sollte man Fahrradfahrern ganz einfach eine doppelte Wegeführung anbieten, wo es möglich ist.

    :/

    Wegeführung 1 - Fahrbahn.

    Wegeführung 2 - nicht benutzungspflichtiger, Richtlinienkonformer Radweg

    ?

    joa, kann man machen

    Die Fahrbahn möglicherweise inklusive einem breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn + ein Hochbord-Angebotsradweg. Autofahrer nehmen ja, obwohl sie meistens alleine im Fahrzeug sitzen, auch die doppelte Querschnittsbreite in Anspruch, also so viel Platz wie zwei Radfahrer*innen, die nebeneinander fahren.

    ein breiter Schutzstreifen ist wie ein schmaler Schutzstreifen: überflüssig.

    entweder, der Radfahrer ist auf der Fahrbahn unterwegs und kann trotz Gegenverkehrs überholt werden, dann ist der Schutzstreifen breit. Aber dann brauch ich ihn nicht.

    oder der Radfahrer ist auf der Fahrbahn unterwegs und kann bei Gegenverkehr nicht überholt werden. Dann ist der Schutzstreifen in Regel- oder Mindestmaß und ich brauche ihn nicht.

    Niemand braucht den da.


    Radfahrstreifen auf der Fahrbahn dann, wenn sicher gestellt ist, dass die nicht zugestellt werden und das Tempo auf der Fahrbahn niedrig ist. (30 km/h).

    wait, what?

    - wie will man sicher stellen, dass der nicht zugeparkt wird? Achso, PBL. X/

    - bei T30 brauch ich gar-keine Radwege. Niemand braucht das. Weil die Differenzgeschwindigkeit einfach so gering ist.

    Solche Situationen wie hier auf der Goethestraße nerven viele Fahrradfahrer*innen und sie kommen auf Radfahrstreifen deutlich häufiger vor als auf Hochbordradwegen, die hinter parkenden Autos langgeführt werden. Viele Fahrradfahrerinnen mögen es überhaupt nicht, an solchen Stellen die ordnungswidrig abgestellten PKW zu umfahren. Und leider hat man oft den Eindruck, dass das Fehlverhalten der Autofahrer behördlich geduldet wird.

    Ja. Falschparker. Ärgerlich. Gegenwärtig kaum Kontrolldruck.

    Gleichzeitig wird bei solchen Fotos ganz häufig so getan, als ob Rad Fahrende automatisch unter dem von hinten mit 80 Sachen heranrollenden LKW landen würden. Wenn die ganzen Übertreibungen und Ausschmückungen stimmten, hätten wir eine signifikante Zahl von Todesfälle an solchen Stellen zu verzeichnen. Insbesondere bei der tatsächlichen Falschparkerfrequenz!

    Haben wir aber aber nicht. Stattdessen werden Rad Fahrende weiterhin von Abbiegern zermatscht.

    Rad Fahrende befinden sich auch nicht im "Wahrnehmungsfreien Raum" in solchen Situationen. Die fahren im direkten Sichtfeld der dahinter fahrenden KFZ! Da gibts kein "Übersehen". Da muss man schon aktiv weggucken, um nicht zu antizipieren, dass da gleich ein Rad Fahrender die Spur wechselt.

    Verhältnismäßigkeit berücksichtigt ja immer mindestens 2 Seiten.

    Wenn also auf die eine Seite (Führerscheinentzug) zu viel draufgepackt wird, erscheint das unverhältnismäßig, wenn an anderer Stelle nur läppische Bußgelder verhängt werden.

    Lösungsvariante a) - man nimmt vom Fahrverbot bei +21 Abstand

    Lösungsvariante b) - man packt auf die vermeintlich "zu leichte" Seite einfach auch noch ein paar Steinchen

    ich präferiere b)

    mit schwammigen Regelungen wie "vor Schulen" haben Rechtsanwälte was von der Reform. Alle anderen nicht.

    Hier bei meinen Eltern gibts eine Grundschule, vor der ein recht großer Platz mit Springbrunnen drauf ist. T30-Zone.

    Ist das "vor" der Schule?

    an einer Seite des Schulgrundstücks (Rückseite, aber Schulweg zur Vorderseite) gibt es keinen Eingang. Ist das "vor" der Schule?

    Wir brauchen nicht mehr Regeln und mehr Wirr-warr. Wir brauchen weniger Regeln, die aber konsequent umgesetzt.

    Ja, die eine Regel lautet: fahr nicht zu schnell.

    Implizit durch diese ganzen Entscheidungsbäume mit "wenn der Mond gerade im Haus des Saturn steht, dann gibt's Fahrverbot für 1 Monat. Aber nur, wenn nicht gleichzeitig der Sonnenaufgang vor 8.00 liegt." wird daraus aber: fahr nicht zu schnell. Aber je nachdem ists halt recht folgenlos und kontrolliert wird eh kaum.

    blöd.

    Einfache regeln, klare Konsequenzen. Kontrollen.

    Hier in Jena funktioniert der Mängelmelder.

    mit der Konsequenz, dass jeder Kleinschei.... gemeldet wird.

    "Glasscherben auf dem Fußweg"

    "in der X-Straße wird wiederholt falsch geparkt"

    "in der Y-Straße ist Sand auf dem Radweg. das ist gefährlich"

    und das Muster ist in den Meldungen - wie in Strafanzeigen vermutlich auch - zu erkennen:

    wenn keine Abhilfe geschaffen wird, bleibt es gefährlich, es werden unter Garantie Unfälle passieren und morgen stirbt dort jemand.

    Weil von vielen die Erfahrung gemacht wurde, dass unter dem Level der Erregung und Darstellung von "fürchterbar gefährlich" einfach nichts passiert.

    Und ich nehme mich da nicht aus. Weder bei Formulierung von Strafanzeigen noch bei Schriftwechsel zu RWBP.

    Eigentlich doof, so eine "Gefährdungseskalationsspirale"

    Die Straßenbahn in Jena hat eine unschlagbare Spurweite von 1000mm.

    Und genau so fährt es sich hier auch auf Straßen mit Schienen in der Fahrbahn. Du weißt eigentlich nie, wo du hin sollst.

    rechts der Schienen hat es mal einen ganzen Meter. Manchmal aber auch nur 40cm.

    Gleismitte ist eigentlich ok - nur können dann in vielen Straßen KFZ-Lenkende auch nicht mehr regelkonform überholen, selbst wenn sie maximal links fahren.

    Zum Vergleich:

    Karlsruhe hat Normalspur mit 1435m,

    Leipzig hat 1458mm Spurweite.

    Und in beiden Städten fährt es sich auch ganz anders. Da gibts gar kein Überlegen, wo ich als Radfahrer da unterwegs bin: Gleismitte.

    Außer halt so Spezialfälle wie Schutzstreifen neben dem Gleis.


    edit: das sind so Straßen, bei denen sich der aktuelle ADFC immer brav in Schweigen hüllt, wenn man fragt, wie die sich das vorstellen und ob man nun lieber die Gebäude an der linken oder rechten Straßenseite abreißen sollte. :|

    Auf den Inhalt des Artikels (ge-paywall'd) kommt es nicht an, das Titelbild ist viel ... "geiler"

    https://www.otz.de/regionen/jena/…d230419434.html

    Die Straße wurde grundsaniert, Straßenbahngleise neu, Fahrbahn neu, Gehwege neu.

    direkt zu erkennen: abschnittsweise B-Pflicht, direkt auf Höhe des Wartebereichs der Haltestellen. ||

    Ich werd schwach.

    Und im Mängelmelder-Portal taucht schon der erste Schwachkopf auf, der "es gibt dort Radwege, liebe Radfahrer!" von sich gibt.

    Da muss ich die Tage unbedingt mal hin und mir das Elend in Gänze anschauen. X/

    klar wärs super geil, auf der Fahrbahn jederzeit entspannt radeln zu können, ohne dass man Maßregelung und enge Überholmanöver erwarten muss.

    Dann wäre das Radfahren dort auch total entspannt.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    1. ein Fahrstreifen pro Richtung, ohne jeglichen Gegenverkehr, gerader Straßenverlauf

    2. ein Fahrstreifen pro Richtung, mäßiger Gegenverkehr, gerader Straßenverlauf

    3. ein Fahrstreifen pro Richtung, richtig viel Gegenverkehr

    4. ein Fahrstreifen pro Richtung, bauliche Trennung von Gegenspur

    5. zwei Richtungsfahrstreifen

    6. T30-Zone im Wohngebiet mit beidseitigem Parken und 3m Fahrbahnrestbreite

    7. T30-Zone im Wohngebiet mit beidseitigem Parken und 4m Fahrbahnrestbreite

    :)

    und wenns doch mal mehr Autoverkehr gibt und wenige Rad Fahrende (machen wir uns bitte nichts vor: Regen, Kälte, Tageszeit haben einen Einfluss auf die Wahl der Verkehrsmittel), staut es sich auf der Fahrbahn, weil rechts mit dem KFZ eben gar-nicht mehr gefahren werden darf.

    Ohne Radfahrstreifen käme man zumindest so weit, bis man auf einen Rad Fahrenden aufläuft. Dann wechselt man den Fahrstreifen .. usw.

    jetzt: nicht mehr möglich.

    ... und vor einem GArten- und Landschaftsbaubetrieb sollte die Hecke immer tiptop sein? ;)

    ... vor der Bußgeldstelle niemand falsch parken (Grüße an die Bußgeldstelle in Hamburg von hier aus. Ist der Radfahrstreifen in der Pappelallee immer noch dauerhaft zugestellt und wird in Richtung W1 immer noch brav aufm Gehweg geparkt? :S)

    Man könnte es nun auch verkaufen als "Verwaltungsgericht sieht Radfahren auf der Fahrbahn als nicht gefährlich".

    Könnte.

    dazu die LTO.

    Fazit: einfach mal nur scheiße begründet. Ich finde es - abseits der Frage, ob es solche Radwege braucht oder nicht - richtig und gut, dass der Verwaltung das um die Ohren fliegt.