Beiträge von DMHH

    Die Regeln um B-Pflichten müssen niemanden kümmern außer Rad Fahrende.

    Weil es einem "vernünftigen" KFZ-Lenker vollkommen egal ist, ob der Rad Fahrende da auf der Fahrbahn nun ordnungswidrig oder legal unterwegs ist.

    Aber der unvernünftige wird immer wieder maßregeln und Selbstjustiz üben. Möglicherweise dann nicht, wenn er alle Regeln kennt. und wie wahrscheinlich ist das bei der Vielzahl der Regeln, die die StVO aufstellt?

    Vielleicht sollte man so eine Art "Verhaltenstest" machen. Wer auffällig ist: Lappen abgeben und Sitzungen beim Therapeuten oder meinetwegen Hilfsarbeiten auf der Unfallstation.

    Der Klassiker.

    Radfahrer fährt tretend und boxend bei voller Fahrt Kreise um den PKW.

    oder so ähnlich.

    Engstelle und "keiner will Ausweichen".

    Man kennt das als Rad Fahrender. lange Engstelle, in der schon ein PKW fährt, aber man dann natürlich trotzdem einfach ordnungswidrig einfährt und mitten auf der Fahrbahn hält und blockiert.

    Dann steigt man von Fahrrad ab, bleibt dennoch gleichzeitig sitzen und kurbelt von außen das Seitenfenster runter, um dem PKW-Fahrer eine einzuschenken, weil der gefälligst hätte zurücksetzen sollen. Und mit geschwollener Backe fährt der PKW-Fahrer dann erstmal Kreise in der Stadt, bis ihm einfällt, dass das wohl doch Körperverletzung war...

    So oder ähnlich muss sich das zugetragen haben.

    Nee, ich wars nicht. Ehrlich. Und wenn, dann hätt ich davon mit großer Wahrscheinlichkeit ein Video.

    "Fahre nicht ohne Dashcam!" möchte ich hier dem Rad Fahrenden unbekannterweise zurufen. X/

    Obwohl - vielleicht fuhr er ja mit Dashcam und wartet nur auf die Einlassungen des PKW-Fahrers.

    wenn ich das richtig lese, ist der Weg "Erleninsel" aka C-L-Weg vor der Einmündung in die Neubourgstraße für ca. x Meter eine Fahrradstraße. Also ein Fahrradstraßenstummel.

    Nach meinem Dafürhalten wäre dann ja die Anordnung des Verkehrszeichen-Totems mit [Zusatzzeichen 1000-30] unter dem Fahrradstraßenzeichen durchaus nicht falsch.

    Man kann nach links abbiegen in die Neubourgstraße (also dem Verlauf folgen), und man dürfte auch nach rechts abbiegen auf den Fahrradstraßenstummel "Erleninsel".

    Mich irritiert aber das [Zeichen 205] von der Wallstraße kommend. :/

    Es soll sich also nicht um eine RvL-Einmündung handeln. Denn dann wäre das Zeichen ja überflüssig.

    Vielmehr soll dem Radverkehr in Süd-Nord und Nord-Süd-Relation Vorfahrt gewährt werden. Wer von der Wallstraße kommt, soll den querenden (Rad-)Verkehr durchlassen müssen. :/

    Finde ich nicht schlecht. Ich würde hier in der Tat noch eine Positiv-Beschilderung vermissen. Allerdings nicht von Nord nach Süd, sondern eher von Neubourgstraße(Fahrradstraße) nach Norden in den C-L-Weg.

    Denn wenn ich von Süden komme, hätte ja der Verkehr von der Wallstraße kommend Vorfahrt. :/ Der kommt von rechts.

    edit: ich seh gerade im Foto, dass die Süd-Nord-Relation ja eine Rakete hat...

    Wenn ich von Norden, aus dem C-L-Weg komme und geradeaus nach Süden will, hätte ich auch ohne Positiv-Beschilderung (also bei RvL) Vorfahrt.

    nunja, ich bin oft genug die Wandsbeker Chaussee in Hamburg entlanggedüst.

    Mit 45kmh+ oder im Windschatten eines LKW/Busses habe ich das nie als Problem empfunden und ich glaub, die meisten anderen VT auch nicht.

    und mit S-Pedelec hätt ich das auch gedurft. gemusst!

    Aber in der Tat wär es vermutlich wenig nett, als einziger Rad Fahrender mit 15km/h auf dem rechten Fahrstreifen der Wandsbeker Chaussee zu fahren, wenn doch nebenan ein so toller Radweg vorhanden ist. -_-

    hm.

    Andererseits: "Angst" im Sinne von "mich überfährt jemand" hätte ich dann auch wieder nicht. :/

    Auf der Fahrbahn gilt für Dich nur die Fahrbahnampel!

    sagt er ja. aber die in Fahrtrichtung parallel aufgehängte kombistreuscheibe zeigt da noch lange grün.

    Jeder von uns kennt das, wenn man bei gelb kurz überlegt, ob man den Anker wirft, oder noch drüber fährt - und nach dem drüberfahren realisiert, dass hinter einem noch mind. 1 KFZ drüber ist und nur 1m Abstand hält.

    Da möchte ich manchmal gar nicht wissen, was passiert, wenn ich doch gebremst hätte.

    Das meinte ich. Hamburg sah 12/1943 real nicht mehr so gut aus.

    oh. dann hatte ich dich falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass dir da andere Bilder gezeigt wurden vom zerstörten HH und Dresden da eben weitaus besser aussah.

    Du hast da offenkundig mehr Ahnung als ich. Aber: Woher dann die englische Beschriftung, etwa in Kiel? Da hat doch niemals die deutsche Luftwaffe mit der Sprache des Feindes geschrieben?

    für Kiel (hab ich gestern abend nicht geguckt) können es ja tatsächlich Aufnahmen von 1943 sein. und das vermutlich durch die RAF.

    Nur für Hamburg sind es Bilder von vor dem Krieg.

    Und irgendjemand hat Hafenbereiche/Elbe auf dem Luftbild beschriftet. Aber das hätte man auch mit LuBis der Alliierten machen können ;)

    komisch. bei mir wird für Hamburg mit Datum 12/1943 eine völlig intakte Innenstadt gezeigt, bei der die Alstertarnung noch steht, Hbf und Dammtorbahnhof ohne Tarnung auskommen und für den Flakturm auf dem Heiligengeistfeld noch nichtmal die Arbeiten begonnen haben.

    Selbst die frühesten Bombenangriffe sind auf den Bildern nicht zu erkennen. :/

    Die Aufnahmen stammen nicht aus 1943.

    Vielmehr nehme ich an, dass es sich um Teile der Gebietsbefliegung der deutschen Luftwaffe handelt. 1939.

    Wundert mich eigentlich, dass da noch niemand bei Google auf der Matte steht und das angezeigte Datum kritisiert.

    Auf der einen Seite die Demonstranten, die den Stau und damit die allgemeine Gefahrenlage (genau das ist ein Stau) bewusst herbeiführen. Nur dadurch wurde aus der Unaufmerksamkeit des Autofahrers überhaupt ein schwerer Unfall. Und auf der anderen Seite eben der Autofahrer, der im entscheidenden Moment nicht aufmerksam genug war.

    hoppala.

    Hier in Thüringen war am letzten Sonntag eine Fahrradtour von Jena nach Erfurt als Teil der Aktion von "Paris goes Brussels" von parentsforfuture.

    Angekündigt/geplant war ursprünglich, die Demo zwischen Jena und Erfurt auf der BAB fahren zu lassen.

    Stattdessen auf der B7. Die berühmten "Verkehrsbehinderungen" inklusive. Der Stau auf Bundesstraße und ursprünglich BAB wäre auch bewusst herbeigeführt worden.

    Bei einem Unfall wären dann auch Teilnehmende bzw. Organisierende dran?

    Man könnte das übrigens auf _jede_ genehmigte oder ungenehmigte Meinungsäußerung ausweiten...

    Da weiß ich nicht, ob die Überlegung des mittelbaren in-Haftung-nehmen zielführend ist. :/

    ich persönlich als nicht-Anwalt mit bauchgefühlsjuristerei würde bei der Konstellation auch keine Bestrafung der Protestler sehen.

    Ich hab in den letzten Jahren auf der CM in Hamburg glaub ich 2(?) Unfälle gesehen, bei denen man den Teilnehmenden der CM auch eine Verantwortung andichten könnte. Beide Unfälle passierten nicht im Querverkehr und auch war kein CM-Teilnehmender involviert. Vielmehr war auf der Gegenspur jemand unaufmerksam und donnerte dem Vordermann rein, der seinerseits dem lauten und bunten Treiben der Rad Fahrenden zusah.

    sicher: kein Personenschaden, nur Blech. Aber auch da steht eine Kostenfrage im Raum.

    hab zu lange in HH gelebt, dass das mich solche singulären Ereignisse hier in Jena in Erstaunen versetzen. Im Gegenteil ist die Anzahl der bekloppten Manöver und Ausraster in Jena im Vergleich zu Hamburg sehr gering. :)

    der linksseitige Radweg in der Camburger Straße ist durch ein alleinstehendes Zeichen [Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet. Anders als z.B. der Gehweg in der Westbahnhofstraße/Magdelstieg, der mit Kombi [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] versehen.

    Nach übereinstimmender Meinung handelt es sich in letzterem Falle um einen Gehweg, auf dem immer Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und zu Fuß Gehende Vorrang genießen. Anklingeln ist da nicht. Überholen "eigentlich" auch nicht.

    In der Camburger Straße haben wir aber ein [Zeichen 240], das in Gegenrichtung durch [Zusatzzeichen 1022-10] freigegeben ist.

    Da dürfen meiner Meinung nach Rad Fahrende die zu Fuß Gehenden durchaus zur Seite bitten (klingeln). Und ohne zu Fuß Gehende in Sicht wären ca. 20kmh wohl noch eine angemessene Geschwindigkeit dort.

    Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass alles, was nur irgendwie nach "darf ich drauf radeln" auch benutzt wird. Daher sehe ich sauber nur eine Lösung: Radverkehr auf die Fahrbahn "zwingen".

    ich konkretisiere:

    Ich kann die Meinung der Stadt Kiel nachvollziehen, dass es in dieser konkreten Situation (Hindernis auf Radweg, keine Möglichkeit der Weiterfahrt auf Fahrbahn wegen Betonbord) legal und nicht vorwerfbar ist, vorsichtig auf dem Gehweg das Hindernis zu umfahren.

    Nur ist dieses "karierte Maiglöckchen" so besonders, dass es meiner Meinung nach nicht zu vermitteln ist.

    Steht auf einer beliebigen anderen Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ein Falschparker auf dem Radweg, dürfte das Vorbeifahren über den Gehweg sehr wohl vorwerfbar sein. Weil eine legale Alternative bestand: Fahrbahn.

    Das sind "Spitzfindigkeiten" und Besonderheiten. Das funktioniert in der breiten Masse nicht. Die breite Masse hat schon Probleme, Radwege und benutzungspflichtige Radwege zu unterscheiden...

    hm.

    Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.

    Hier an der der Stelle kann man nicht auf der Fahrbahn weiterfahren, da das Betonbord das verhindert. Also muss man anders weiterfahren dürfen: Gehweg.

    Wenn man diesen Standpunkt vertritt, dass es nun legal möglich ist, in dieser konkreten Situation auf den Gehweg auszuweichen, dann muss man eben auch keine VZ:

    - anordnen und damit begründen

    - aufstellen lassen und damit Tätigkeiten des Bauhofs veranlassen

    - im SAP/Software alles verwalten/veranlassen

    Ich hätte auch weitere Argumente:

    Da Radweg und Gehweg jeweils baulich angelegt sind, kann man für die gesamte Strecke kein Z.240 anordnen. Das ist ja blödsinnig, wenn die Beschilderung der baulichen Gestaltung komplett widerspricht.

    Z.240 könnte man nur auf den wenigen Metern, wo der Filter wirklich auf dem Radweg steht. Dort könnte man den Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg machen. Nur: die Mindestbreite würde durchgehend auf dem gesamten Abschnitt der Anordnung (3m) unterschritten werden. Das wäre dann auch keine Ausnahme mehr.

    Ähnlich gilt das für "Gehweg, Radfahrer frei". Auch da gibt's ja Mindestbreiten.


    Aber wie gesagt: Filter auf den Radweg: dämlich.

    Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

    Wenn sich da eine Anzahl Fahrradfahrer vor Ort für eine gute Radverkehrsinfrastruktur stark macht, warum sollte ich denen gleich unterstellen, sie könnten nicht zwischen echter Sicherheit und "gefühlter" Sicherheit unterscheiden.

    Schutzstreifen sind keine Infrastruktur.

    So wie Lebensmittel mit "light" auch nicht gesund sind.

    Du gehst davon aus, dass die Schutzstreifen "gut" sind.

    Aus dieser Perspektive betrachtet ist "Schutzstreifen weg" natürlich: nicht gut.

    Nachvollziehbar. Aber die Ausgangssicht ist schon voreingenommen.

    Dem taz-Bericht zufolge passiert jetzt folgendes: "Und wenn es nach dem Bundesverkehrsministerium geht, sollen sie (die Fahrradschutzstreifen) ganz verschwinden – und Autos sollen dort, auf der Kreisstraße 641 zwischen dem Dörfchen Heckenbeck und der kleinen Stadt Bad Gandersheim, wieder schnell fahren dürfen." Das ist mal ganz sicher erstens kein Sicherheitsgewinn und zweitens wird es absehbar dazu führen, dass dort weniger Radfahrer lang fahren werden.

    Am "wieder schnell fahren" sind nicht abgekratzte Schutzstreifen schuld.


    Im Übrigen finde ich es grenzwertig, wenn "Fahrradstreifen" geschrieben wird und "Schutzstreifen" gemeint sind.