Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Bei der Übermittlung der E-Mail muss der Link zur "Sichtweise" des OLG Frankfurts verlorengegangen sein. Vermutlich zielen Sie auf die veröffentlichte Grundsatzentscheidung ab, wonach private Dienstleister (Firmen) nicht mit der Verkehrsüberwachung beauftragt werden dürfen (Az. 2 Ss-OWi 942/19). Es freut mich zu hören, dass die Stadt Jena auch in Zukunft keine Unternehmen mit der Verkehrsüberwachung beauftragen wird.
Allerdings hatte ich auch gar nicht vor, ein Unternehmen zu gründen, um von der Stadt Jena mit der Verkehrsüberwachung beauftragt zu werden und eigenverantwortlich Bußgelder zu verhängen.
Ihrer weiteren Antwort entnehme ich, dass ich sehr wohl eine Privatanzeige aufgeben kann, wenn meine Grundstückzufahrt zugestellt ist. In diesem Falle bin ich persönlich betroffen.
Bin ich jedoch im Stadtgebiet bspw. als Fußgänger unterwegs, so bin ich "allgemeiner Verkehrsteilnehmer". Bei einem ordnungswidrig auf dem Gehweg abgestellten Fahrzeug, das mich behindert, bin ich dann nicht persönlich betroffen; die Bußgeldstelle würde derlei angezeigte Verstöße nicht verfolgen.
Diese Logik erschließt sich mir nicht.
Sie führen aus, dass "eine Reihe praktischer Probleme" bei der Verfolgung bestehen.
Zweifelsohne standen und stehen Bußgeldstellen anderer Städte und Gemeinden vor den gleichen Herausforderungen, haben in der Vergangenheit erfolgreich diese Herausforderungen gemeistert und halten wie z.B. die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg eine eigene e-Mail-Adresse für die Übermittlung der notwendigen Daten vor.
Welche Probleme genau sehen Sie in der Bearbeitung von OWi-Anzeigen im ruhenden Verkehr, wenn alle für die Verfolgung notwendigen Daten (Tatvorwurf, Ort, Datum, Zeit, Kennzeichen, Foto) übermittelt werden und eine ladungsfähige Adresse (für eine eventuelle Eskalation ans AG) angegeben wird?
Was kann ich als allgemeiner aber sehr wohl direkt betroffener Verkehrsteilnehmer tun, um diese praktischen Probleme möglichst gering zu halten?
mit freundlichen Grüßen
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