zum abschluss der Woche direkt noch 2 verwurstete Pressemeldungen der Polizei:
https://www.otz.de/regionen/jena/…d231910299.html
"Autofahrerin bringt andere Autofahrer in Gefahr"
- auf der Landstraße fährt vor dir jemand Schlangenlinien
- du setzt zum Überholen an
- brichst den Versuch mit einer "Notbremsung" ab, da du "fast auf die Gegenfahrbahn gedrängt" wirst
frag jetzt nur ich mich, wieso jemand auf den Trichter kommt, ein Fahrzeug überholen zu wollen, das sichtbare Schlangenlinien fährt?!
und wo, außer auf der "Gegenfahrbahn" will man denn sonst überholen?!
"Fußgänger angefahren - Verursacherin durch aufmerksame Zeugin gestellt"
- Fußgänger geht am Straßenrand einer Landstraße*
- es darf nicht hinweis fehlen: dunkel gekleidet
- wurde übersehen
- "wie durch ein Wunder" nur leicht verletzt, weil Außenspiegel-Ellenbogen
- Auto entfernt sich
- einen Tag später kommt Autofahrer wieder, um Außenspiegel-Gehäuse zu suchen, das sie sich vermeintlich am Leitpfosten abgefahren hat
- StA auf Rückfrage durch Pol vor Ort: ach komm, Führerschein darfste behalten. Is ja nix passiert.
Das ist krass. Da fehlt mir wirklich so ein wenig das Verständnis, warum sowas "geduldet" wird.
Die Fahrerin wusste offensichtlich, wo sie nach dem Außenspiegel-Gehäuse suchen musste. Das war also keineswegs so, dass sie morgens feststellte:
"hups? was ist da denn passiert? Mist, muss ich wohl die gesamten 80km von gestern abend absuchen"
Neee, die fuhr genau an diesen Abschnitt
Und die hat auch am Abend vorher nicht angehalten und geguckt, was das war.
Fahrerflucht wäre es auch gewesen, wenn sie tatsächlich einen Leitpfosten umgelegt hätte.
Oder ein Tier angefahren
Oder eben einen Menschen
Die ist weitergefahren! im Wissen, dass es da gerade "rumms!" gemacht hat. Und das nicht zu leise!
Aber: Schaden unter 1.000 EUR, damit darf sie den FS behalten. Vermutlich auch nach Strafbefehl/Verhandlung.
*außerorts besteht nach meinem Wissen die Verpflichtung, links zu gehen. Aber ob das für die Fahrerin einen Unterschied gemacht hätte? 