Beiträge von DMHH

    und heise.de verharrt im letzten Jahrtausend, schließt Radfahrerinnen und Fußgängerinnnen aus :whistling:

    steht nicht viel drin.

    höchstens interessant:

    Zitat

    Das Verkehrsministerium arbeite am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030, hieß es. Insbesondere auf die Städte und Gemeinden komme es an, wenn es zum Beispiel um mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer gehe.

    was auch immer damit gemeint ist: ausführlicher erläutert wird das im Artikel nicht.

    Stille-Post-mit-multiplem-Input.

    Viele Aussagen, teilweise widersprüchlich. Verarbeitung in Presseabteilung. Dann möchte man im Sinne weiterer (möglichst objektiver) Zeugenaussagen wohl auch nicht zu viel Wissen vorab in die Presse werfen...

    Hm. Tja. Schwierig.


    Hier in Jena kam vor Weihnachten noch eine Unfallmeldung in der Zeitung.

    "hat am 15. Dezember gegen 14.45 Uhr ein junger Radfahrer den Fußgängerweg [...] befahren."

    ja, Gehweg + Radfahrer frei

    "Der junge Mann beschleunigte nach Angaben der Polizei, da die Ampel grün zeigte."

    sagt wer? Er selbst als Zeuge/Opfer?

    "Durch seine ins Gesicht gezogene Kapuze habe er allerdings einen [von vorn] herannahenden, schwarzen Mercedes mit Anhänger übersehen. Der Radfahrer kollidierte mit dem Anhänger. Durch den Sturz verletzte sich der 27-Jährige und musste medizinisch versorgt werden."

    auch hier volles Programm der Schuldzuweisung. Kapuze, übersehen. Aber immerhin war der Mercedes schwarz :D

    Interessant wird es, wenn man die Kreuzung kennt. Oder besser die Signalisierung.

    Der Autofahrer war Linksabbieger. Als Linksabbieger hatte er aber einen grünen Pfeil. Und die Fußgängerampel somit auch nicht grün.

    Berücksichtigt man den Umlaufreihenfolge der LSA, dann ist der Autofahrer entweder bei so unfassbarem Dunkelrot gefahren, dass er eigentlich mit dem Gegenverkehr auf der Fahrbahn hätte kollidieren müssen, oder aber der Rad Fahrende ist bei nicht-mehr-grün über die Fußgängerampel und der Mercedes ist eben bei grün losgefahren. :/

    Hier sollte der Rennleitung vor Ort eigentlich auch klar sein, dass es soooooo nicht ganz gewesen sein kann. Steht dennoch nicht besser in der Pressemeldung. hm.

    Nach dem, was ich hier in Jena an Ampelschaltungen bislang gesehen hab: sollte ich in einen Unfall verwickelt werden, erhält mein:e Anwalt:in eine Vollmacht mit Auftrag, den Signalzeitenplan anzufordern. :huh:

    Inzwischen hat sich wohl auch herumgesprochen, dass die Linksabbiegerampel von der Lobedaer auf die Keßlerstraße häufiger Grün bekommt als die Ampeln in der Keßlerstraße, weil dort regelmäßig der Vorrang der Straßenbahn dazwischenfunkt. Vermutlich biegen deshalb immer mehr aus der gezeigten Ausfahrt nach rechts ab, um dann mit einem U-Turn an der Kreuzung doch in Richtung Lobeda / Osten zu fahren.

    In der Tat hatte ich am Sonnabend so einen KFZ-Lenker gesehen bzw. bin mal gefolgt. Der Parkplatz Burgau-Park wird teilweise als Kreuzungsumfahrung genutzt. Irre.

    Sieht nach Grundstückszufahrten aus, die unterbrechen m.M.n. keine Beschilderungsgültigkeiten.

    das ist korrekt und ich stimme natürlich zu.

    Ich würde bei der baulichen Ausgestaltung (Eckausrundung, breite, markierte Furt, Asphalt, Rad/Gehweg wird unterbrochen) aber eine Gleichstellung zu einer Nebenstraße sehen wollen.

    Darüber hinaus habe ich als Radfahrer, der hier vom Burgau-Park runterfahren will, keine Info, dass ich hier auch links auf den Radweg darf.

    Und zu der Ausfahrt komme ich auch, ohne die B-Pflicht des Radweges vorher erkennen zu können. Das ist bei einer standardmäßigen Grundstückszufahrt ja nicht der Fall.

    Und jetzt komm ich endlich zur Radwegebenutzungspflicht! :S

    Übersicht des Abschnittes:

    ganz rechts: die Saalebrücke

    ganz links: Kreuzung der Keßlerstraße

    dazwischen in Blau: Radwegebenutzungspflicht

    in der Mitte: eine Zufahrt/Ausfahrt Parkplatz Burgau-Park

    im Detail:

    Die RWBP beginnt in der bisherigen Fahrtrichtung hinter der Saalebrücke mit dem blauen Geländer.

    Im Hintergrund der Burgau-Park.

    Und ja, ich stehe hier auf einem Gehweg.

    Ein Blick auf das durchlaufendene Bord: genau, eine Bordsteinabsenkung fehlt!

    besserer Blick von der anderen Straßenseite auf die Stelle:

    blau: vorgeschriebene Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende.

    rot: einzig "mögliche" Verkehrsflächenwahl für Rad Fahrende, die bis zum Blauschild nach StVO gefahren sind.

    Das Verkehrszeichen am linken Bildrand zeigt schon:

    Ab dort wird die Lobedaer Straße 2-streifig pro Richtung. Die Richtungsfahrbahnen sind hier baulich getrennt.

    Wenige Meter nach Beginn des zweiten Richtungsfahrstreifen kommt die Zufahrt zum Parkplatz Burgau-Park.

    Man sieht hier aus der Perspektive nur mäßig, wie stark der benutzungspflichtige Geh- und Radweg von der Fahrbahn weggeschwenkt wird.

    Luftbild:

    Mag jemand raten, wie weit wohl der gemeinsame Rad- und Gehweg von der Fahrbahn abgesetzt ist?

    Spoiler anzeigen

    mehr als 7m

    Und mit welchen Radius die Eckausrundung der Parkplatzzufahrt aufweist?

    Spoiler anzeigen

    12m!

    Und ja, hier biegen viele KFZ-Führer rechts zum Burgau-Park ab. Die eigentliche Zufahrt befindet sich weiter westlich. An der Kreuzung zur Keßlerstraße. Die ist aber LSA-geregelt. Also wird hier abgebogen. Ist ja auch nicht verboten.

    Und was sollen die beiden Kreuze an der Stelle der Zufahrt/Ausfahrt oben in der Übersichtskarte?

    Tjaja, hier sind keine Verkehrszeichen zu Radwegebenutzungspflichten aufgestellt. In keine Richtung.

    Da haben wir das gleiche Problem, dass auch Yeti im Landkreis aufgetan hat: war die StVB hier nur nachlässig?

    Die Ausfahrt vom Burgau-Parkplatz wird kaum frequentiert. Denn man darf wegen der baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen eben nur rechts abbiegen. Und da kann man gleich über die Kreuzung der Keßlerstraße mit LSA fahren.

    Aber hier hat man groß und breit auf querenden Radverkehr aufmerksam gemacht.

    Ich muss also davon ausgehen, dass der Fachdienst sich hier sehr wohl an der aktuellen VwV-StVO orientiert. Denn in dieser wurde der Passus, wonach die Blauschilder an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen sind, gestrichen!

    Und klar, wenn ich hier im Bild von rechts nach links fahre, der linksseitigen B-Pflicht folge, dann muss ich das auch nach Querung der Zufahrt. Denn woanders kann ich nicht hin. Straßenseite wechseln geht eben nicht, wegen der baulichen Trennung.

    Aber was mache ich, wenn ich wie hier im Foto zu sehen den Parkplatz verlassen will?

    ich darf:

    - nach rechts auf die Fahrbahn abbiegen

    - nach rechts auf den "sonstigen Radweg" abbiegen

    ich darf nicht:

    - nach links abbiegen, schließlich sind linke Radwege nur zu nutzen, wenn diese freigegeben/b-pflichtig sind.

    Widerspruch Anordnung - bauliche Gestaltung:

    so sieht der Radweg im gesamten Abschnitt zwischen Saalebrücke und Keßlerstraße aus.

    Hier der Blick zur Saalebrücke, direkt an der Zufahrt Burgau-Park.

    wir haben eindeutig eine bauliche Trennung Rad- und Gehweg.

    rotes Pflaster - graues Pflaster

    Angeordnet ist aber ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" per [Zeichen 240]

    Wer hatte dazu mal was geschrieben? Th(oma)s ?

    Und diese irre Handhabung von Blauschild und baulicher Ausführung wird besonders perfide, wenn man dem linksseitigen Geh- und Radweg bis zur Saalebrücke folgt:

    Zu sehen ist die Rückseite des [Zeichen 240], auf den man ja wegen der fehlenden Bordsteinabsenkung nicht hochkommt.

    Was fällt auf:

    klar, der bauliche Radweg mit der roten Pflasterung endet.

    Erinnerung: die gesamte Nebenfläche ist per [Zeichen 240] zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt worden!

    Und der Geh- und Radweg endet in meinen Augen hier ganz und gar nicht. Er hat nur eine andere Oberflächenbeschaffenheit.


    Und jetzt kommt die Zwickmühle für den Fachdienst:

    Variante 1:

    "in der Tat, der linksseitige gemeinsame Geh- und Radweg wird hier über die Brücke geführt"

    - Geländerhöhe h=100cm!

    - Hindernisse (Lichtmaste)

    - unzureichende Breite

    Variante 2:

    "nein, der Radweg endet hier. Es ist ersichtlich, dass hier ein reiner Fußweg folgt. Denn die Kenntlichmachung des Radweges durch das rote Pflaster endet hier"

    - keine stetige Führung

    - keine sichere Querungsmöglichkeit

    :/

    Puh. Harter Tobak.

    Gleich mal den Mängelmelder gefüttert. Mal gucken. ^^

    Und da schreib ich elend viel - und es ist immer noch kein Radweg in Sicht?

    Genau. Noch immer kein Radweg. Aber Flickschusterei.

    Geht los.

    Zur Erinnerung: der rote Weg in Nord-Süd-Relation ist der Saaleradweg.

    Ein Radwanderweg, der allerdings auch sehr gern von den Einwohnern Jenas genutzt wird. Für die Radweg-Apologeten ist das ein Träumchen.

    fast völlig getrennt vom "Verkehr" schlängelt sich der Weg durch die Saaleaue.

    Die weitestgehende Trennung von anderem Verkehr hat aber unter anderem den Nachteil, dass man eben nicht überall rauf oder runter kommt.

    Wer vom Saaleradweg zum Burgau-Park möchte, dem steht die hier blau dargestellte Option zur Verfügung.

    Unter der Saalebrücke durch, dann rechts abbiegen und parallel zur Abfahrt von der B88 hoch zur Brücke.

    Diese Lösung kritisiere ich nicht. Ganz im Gegenteil hat man hier immerhin mal eine Lösung im Angebot, Radverkehrsströme an Quellen und Ziele anzubinden.

    Nur: man hat mitten im Planungs- und Bauprozess aufgehört oder wurde von geänderten gesetzlichen Bestimmungen überrollt und hat nun keinen Bock mehr.

    So sieht der Spaß an den beiden Stellen aus, die als Point of View in der Kartenansicht dargestellt sind

    größer:

    ja, schau an. Da kommt man vom Saaleradweg hoch zur Brücke und dann... müsste man nun nach rechts fahren, wenn man zum Burgau-Park möchte. Oder nach Winzerla.

    Der Trampelpfad nach rechts zeigt, dass der Weg durchaus genutzt wird.

    Aber an Verkehrszeichen: nix.

    Außer kleinem Radweg-Wegweiser an dem Verkehrszeichenträger.

    Blick nach rechts:

    kein Verkehrszeichen. Keine freigegebener Gehweg, kein Radweg.

    Fährt man wie in dern vorangegangenen Beiträgen von Osten an diese Stelle heran:

    ja, man kann dank VZ.240 hier rechts runter zum Saaleradweg.

    Was man in keinem Falle darf:

    auf der Saalebrücke auf dem Hochbord mit dem Rad unterwegs sein!

    Weil:

    • kein freigegebener Gehweg
    • kein Blauschild
    • keine bauliche "Trennung" für einen sonstigen Radweg
    • ein Geländer mit h=100cm; zu niedrig, um Radverkehr zuzulassen.

    Wer vom Saaleradweg hochkommt: ab auf die Fahrbahn.

    Wer von Osten her aus Lobeda-Altstadt kommt und bisher auch auf der Fahrbahn fahren musste: weiter Fahrbahn.

    Streng genommen müsste der Fachdienst hier vor der Brücke meiner Meinung nach sogar ein Z.239 aufstellen, um klarzumachen, dass vom Saaleradweg kommend hier der Radweg nicht einfach nach rechts abknickt.

    So, weiter geht es in Richtung Westen

    In den Aufnahmen ist deutlich erkennbar, wie schmal der Hochbordbereich ist. Kinderwagen passt drauf - Begegnungsverkehr ist schon kritisch.

    Und das ist der Weg, den all jene Bürgerinnen und Bürger nehmen sollen, die hier zum Burgau-Park oder dessen ÖPNV-Anbindung und nicht Umwege über eine südliche Querung per Bettelampel über die B88 laufen wollen:

    Im weiteren Verlauf geht es über die relativ neu instandgesetzte Brücke über die B88, die MTL schon erwähnte.

    Radverkehrsführung über das schmale Bord? Das wird nicht passieren.

    Und auch wenn ich dieses Brückengeländer nicht nachgemessen hab: ich tippe auf 100cm Höhe.

    Damit hat sich Radverkehr da drauf ohnehin erledigt.

    Also nochmal: hier ist Fahrbahnradeln angesagt. Sowohl in Richtung Westen (Fotos), als auch Richtung Osten!

    Und bislang war das auch gut zu fahren, was die Überholabstände betraf.

    Hier wird es nun das erste Mal interessant:

    Das ist in der Kartenübersicht der letzte "Point of View", Blick auf eine Kreuzung.

    Der weiße Kombi von rechts kommt von der B88 aus nördlicher Richtung, von der schnellstraßenartigen Ausfahrt. Deshalb auch das [Zeichen 267] , damit man nicht als Geisterfahrer auf der B88 landet.

    Auch hier noch:

    fahrbahnradeln.

    Ist mir schleierhaft, wie man davon ausgehen kann, dass Rad Fahrende hier über die Mittelinsel fahren sollen oder plötzlich auf halber Strecke eine LSA weiter rechts Gültigkeit haben soll.

    Die Bodenmarkierung mit Pfeil zeigt geradeaus über die Kreuzung. Nicht halbrechts.

    Die Fußgängerfurt ist markiert. Wenn gewünscht ist, dass Rad Fahrende hier auf die Mittelinsel sollen, ist eine entsprechende Furt auch für Rad Fahrende zu markieren. Dann müsste aber eine gesonderte LSA für Rad Fahrende auf die Mittelinsel oder eben die Kombistreuscheibe.

    Wenn der GEsprächspartner der Meinung ist, dass Rad Fahrende sich in der Mitte der Kreuzung an die LSA für zu Fuß Gehende zu halten haben, müsste er eigentlich unverzüglich für Klarheit sorgen. Denn wenn die Räumphasen geradeaus durchfahrende Rad Fahrende nicht berücksichtigen, hat die StVB ein riesen Problem.

    Ich würde darauf hinweisen, dass nach StVO hier Rad Fahrenden die durchgehende Querung der Straße auf der Fahrbahn erlaubt ist.

    Wenn die Räumzeitenberechnung der LSA dies nicht berücksichtigt, besteht akuter Handlungsbedarf. Jetzt.

    Wie sieht das eigentlich von der anderen Seite aus? gibts in Gegenrichtung auch eine Fahrradampel?

    Mal im Detail:

    Ostseite.

    Man kommt aus der Jenaischen Straße in Lobeda Altstadt und möchte nach Winzerla / Burgau-Park.

    Dafür muss man auf die Lobedaer Straße abbiegen. Und man erkennt in der Karte recht deutlich: das ist der Abzweig der B88, die schnellstraßenähnlich ausgebaut ist.

    Wohlgemerkt: man darf hier mit dem KFZ, mit dem Fahrrad und auch zu Fuß gehen.

    Eine "Nebenfläche" oder ein Hochbord existiert nicht.

    Zumindest bis zum obersten Foto nicht.

    Dort kann man von der Nebenstraße "An der Riese" auf die Lobedaer Straße wechseln. Zumindest wenn man zu Fuß unterwegs ist.

    Ab dieser Tangente hat man ein ca. 50cm schmales Hochbord hergestellt.

    Aber keinen Radweg.

    Autogerechter Ausbau, möchte man hier fast sagen.

    Jena hat wenig Radwege und teilweise sehr eigenwillige Radwegebenutzungspflichten. :rolleyes:

    Unter anderem auch in der Lobedaer Straße.

    Die Lobedaer Straße verbindet die Ortsteile Neu-Lobeda und Lobeda-Altstadt auf der rechten Saaleseite mit den Ortsteilen Winzerla und Burgau auf der linken Saaleseite. Somit ist klar: hier wird die Saale überführt.

    Zwischen den beiden Stadtteilen und ungefähr in der Mitte der Lobedaer Straße befindet sich der "Burgau-Park". Ein Einkaufszentrum mit großem Supermarkt und ein paar weiteren Geschäften des täglichen und nicht-täglichen Bedarfes. In jedem Falle aber ein durchaus gut besuchtes Einkaufszentrum.

    Westlich des Burgau-Parkes und auch westlich der Saale unterführt die Lobedaer Straße links der Saale die ie Bahnstrecken Nürnberg-Leipzig und Erfurt-Gera.

    Was die Straße in gewisser Weise besonders macht: es ist für den KFZ-Verkehr der südlichen Ortsteile (Neu-Lobeda, Lobeda-Altstadt, Drackendrorf) mit ihren ca. 25.000 EW die erste Saalebrücke. Südlicher quert nur die BAB14 die Saale. Wie man in der Übersichtskarte erkennt, verläuft die B88 rechts der Saale von Süd nach Nord. Erste Ausfädelung: Lobedaer Straße.

    Die Lobedaer Straße weist einen Fahrstreifen pro Richtung auf. Im erweiterten Kreuzungsbereich mit der Keßlerstraße (Zufahrt Burgau-Park) sind 2 Fahrstreifen pro Richtung vorhanden.

    In der Übersichtskarte ist der vorhandene Radweg blau eingezeichnet.

    Was man deutlich erkennt: im rechten Kartenausschnitt beginnt der Radweg erst links der Saale und endet in westlicher Richtung auch auch einfach "mittendrin".

    Hm.

    Das allein spricht schon gegen eine gewisse Stetigkeit. Denn die Verkehrsbelastung an den östlichen und westlichen "Enden" der Lobedaer Straße ist ähnlich hoch wie in der "Mitte".

    Und: das westliche und östliche Ende der Lobedaer Straße sind ähnlich aufgebaut:

    - kein Gehweg

    - kein Radweg

    - zHg: 50 km/h

    Die erste Frage, die sich mir hier also stellt: wenn der Fachdienst (Analogon zur StVB) in der Mitte der Lobedaer Straße eine erhöhte Gefahr für Rad Fahrende auf der Fahrbahn sieht - was genau wurde dann unternommen, um die gleiche Gefahr, die nun östlich und westlich der RWBP besteht, zu reduzieren?

    Anordnung T30? Nein.

    Aufstellung Gefahrenzeichen? Nein.

    Herausforderung in der Lobedaer Straße für mich:

    obwohl ich erst 2020 nach Jena gezogen bin, hat mir der Austausch mit MTL (zum Glück!) in Erinnerung gerufen, dass ich 2018 Teile des "Saale-Radweges" gefahren bin (in der Übersichtskarte rot dargestellt, rechts der Saale), und vor dem Umstieg auf den Zug in Jena noch im Supermarkt im Burgau-Park einkaufen war.

    Mich hat damals schon die irre Anordnung der RWBP aufgeregt. Zurück in Hamburg hab ich direkt die Stadt Jena über den Mängelmelder angeschrieben.

    Mit dieser Meldung.

    Damit ist für die Lobedaer Straße die Widerspruchsfrist von einem Jahr für mich leider abgelaufen. X/

    Daher werde ich notgedrungen den Weg über einen "Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht" gehen müssen.

    Ich würde für den ganzen Abschnitt einen Antrag auf Aufhebung der RWBP als Eingangsbetreff formulieren und dann jeden Abschnitt gesondert behandeln.

    Für fragliche Abschnitte, bei denen unklar ist, ob nun B-Pflicht oder nicht gilt:

    Für den genannten Abschnitt wird ausweislich der Aufstell- und Anordnungsqualität im gesamten Abschnitt davon ausgegangen, dass die Anordnung einer RWBP seitens der StVB gewünscht ist und als umgesetzt gilt.

    Oder so ähnlich.

    Das sind alles "Beweise" (von Indizien mag ich da gar nicht mehr sprechen) dafür, dass die Anordnung

    - uralt ist

    - nach dem Salamiprinzip erfolgte

    - mit "man sieht doch, was gemeint ist" gewollt ist

    - sich an jene Rad Fahrenden richtet, die stets eine Lobeshymne mit "Hochbord, Hochbord über alles, über alles in der Welt..." anstimmen

    Hier gehört der anordnende StVB tatsächlich die Hammelbeine langgezogen. ||

    Dazu noch eine allgemeine Frage: Wie lange ist die Anordnung mittels [Zeichen 240], auf dem Gehweg Fahrrad zu fahren gültig? Nach meinem Verständnis bis zur nächsten Kreuzung. Aber was ist zum Beispiel am Ortseingang, wenn ein Außerorts-"Radweg" in eine geschlossene Ortschaft führt. Muss dann am Ortseingang das [Zeichen 240] wiederholt werden oder gilt das letzte vorhandene Schild bis zur ersten Kreuzung in der Ortschaft weiter?

    Gute Frage. :/

    dem Wortlaut nach müsste kein neues VZ. her, wenn die Anordnung auch im Ort weitergelten soll.

    Aber spätestens dann, wenn mit Ortseingangsschild eine Verwaltungsgrenze für unterschiedliche StVB verläuft, müsste ein neues Blauschild hin (angeordnet von der StVB für den Ort). Nur: als Verkehrsteilnehmer kann ich draußen gar nicht erkennen, wo diese Verwaltungsgrenzen verlaufen. hmm.

    ich glaube, ein neues VZ ist nicht erforderlich. Aber möglich. :|