wer auf diesem Sattel nicht sehr aufrecht sitzt, wird aktiv gegen das "nach vorn wegrutschen" arbeiten müssen.
Beiträge von DMHH
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Ab Ahornstraße in Richtung Süden sowie am Kreuzung Ringwiese in Richtung Süden hat man mit Aufhebung der B-Pflicht dann übrigens ein
als alleiniges VZ aufgestellt.Deshalb befürchte ich, dass in Fahrtrichtung Nord die B-Pflicht bestehen bleibt. Denn im Vor-Ort-Termin zur Lobedaer Straße stellte die Radverkehrsbeauftragte ihre Position dar: ein linker Radweg kann nur freigegeben werden, wenn er in Gegenrichtung per Blauschild zu einem Radweg erklärt wurde...

Ich hatte mir erst vorgenommen, mal ein kurzes "Danke" an den Fachdienst zu schreiben. Habs jetzt aber gelassen, weil ich davon ausgehe, dass man eben in Gegenrichtung nichts ändern wird. Und damit bleibts einfach dämlich. Ja, rechtssicher für Fahrbahnradler - aber weiter dämlich.
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Hoppala,
im März hatte MTL in einer Sitzung des Radverkehrsbeirates mal das Thema "Benutzungspflicht auf nicht regelkonformen Radwegen" angesprochen. So richtig mit Plänen und Powerpoint.
Erste Ergebnisse liegen vor:
Die linksseitige Radwegebenutzungspflicht in der Rudolstädter Straße wurde in einem Abschnitt aufgehoben. Und das in einem Bereich, wo ich mit deutlich mehr Widerstand gerechnet hätte. Bei 2 Fahrstreifen pro Richtung...
In Gegenrichtung hängt die B-Pflicht noch.
Und ich gehe davon aus, dass das ein Jenaer Markenzeichen bleiben wird:
identische Verkehrsbelastung, aber in einer Richtung B-Pflicht, in anderer Richtung Fahrbahnradeln.
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Hat er das etwa dazu erfunden, um die Situation noch dramatischer erscheinen zu lassen als sie bereits war?
und das ist die Übertreibungsspirale.
Du zeigst etwas an: keine Konsequenz, es ist ja nichts passiert
Was lernst du daraus: beim nächsten Mal möglichst dramatisch darstellen, damit wenigstens die Chance der Ahndung bestehen bleibt.
Ich nehm mich da übrigens auch nicht aus. Wenn ich überlege, wie oft ich schon von KFZ touchiert wurde...
Aber wirklich dramatisch mit Sturz oder beinahe-Sturz? mmmmhm.
Ist schon ziemlich krass:
Der Fall wurde auch vom Fernsehen aufgegriffen und die Todesangst der Betroffenen groß und breit dargestellt.
weil es genau das ist: durchaus "Todesangst". Weil ein LKW auf die zufährt. frontal.
Das, genau das, war aber hier gar nicht der Fall. Und wir wissen nicht, wie eine Strafanzeige in identischer Situation zum LKW-Vorfall abgelaufen wäre.
Nochmal: ich will das enge Überholen nicht verharmlosen, war selbst recht lange der Meinung, dass sowas strafrechtlich relevant sein sollte - aber: das ist nicht mehr als enges überholen. Da hat niemand Todesängste ausgestanden und ist auch nicht dem Tod gerade eben von der Schippe gesprungen.
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arg. peinlich³
das ThürIFG wurde zum 31.12.2019 außer Kraft gesetzt.
Es gilt das ThürTG!
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-TranspGTHpP12
Ist das ärgerlich! Und peinlich.

jetzt kann ich direkt die laufenden Anfragen neu stellen und die Monatsfrist beginnt erneut zu laufen.

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Habe vor ein paar Monaten ein Video gesehen, in dem ein LKW auf der Landstraße bei Gegenverkehr überholt hat. Da ist auch "nichts passiert". Aber er wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt.
Ja. Und wie sieht so ein Ergebnis eines Frontalauffahrunfalles mit 60km/h aus?
Das ist etwas anderes als mit "2mm" bei T30 überholen.
Und vielleicht hat der LKW-Fahrer auch gesagt: "ja pfft, war mir egal, ich saß höher, ich hätts überlebt"
Für mich ist das Video einfach kein Fall von Verkehrsgefährdung nach StGB.
Wenn wir das Fass aufmachen, ist auch ganz fix jedes Rückwärtsfahren ohne Einweiser eine Straftat.
Das heisst natürlich nicht, dass wir Verstöße gegen Verordnungen nicht härter bestraften können. Statt läppischer 35,- könnten hier auch 70,- wegen angenommenen Vorsatzes im Raume stehen. Wenn die Bußgeldstelle denn Videoaufnahmen verwerten würde...

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ach, der clip ist lame.
da stirbt man fast vor Langeweile und dröger Darstellung der Fahrspurwahl.
Und wir wissen alle, dass die Messlatte für Strafanzeigen mit Gefährdung Straßenverkehr hoch liegt.
Wenn es keine Straftat ist, ist es keine Straftat. Und wenn die Wahrscheinlichkeit, einer Verurteilung gering ist, wird da auch kein Fass aufgemacht.
Es war eine OWi. Klar, gefällt mir auch nicht in jedem Falle - aber überall mit dem StGB draufschlagen, wenn der Sachverhalt über OWi-Recht geregelt ist?
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Darf ich Advocatus Diaboli spielen?

gerne.
und ja, auf einige meiner Fragen gibt es keine "richtigen" Antworten. Auch keine ehrlichen. Und zu anderen Fragen wird sich vorher niemand Gedanken gemacht haben.
Vermutung:
an den FGÜs am Kreisverkehr hat es nicht - wie von mir weiter oben behauptet - 0cm / 6cm Absenkung, sondern 0cm / 3cm-Absenkung
nochmal lang gefahren:
der Bordstein ist auf gesamter Breite des FGÜ abgesenkt. 40% in 0-Absenkung, 50% in 6-Absenkung. 10% übergang.
Man wird also beim Überfahren des FGÜ mit etwas Pech 2x auf die 6er-Absenkung auffahren.

Diese 6er-Absenkung, die an der Einmündung einer Straße ohne FGÜ in 3-Strichmarkierung "gekennzeichnet" wurde.
hier mal ein Foto davon:
ich komme von Osten, aus der Otto-Schott-Straße und darf hier auf den Gehweg auffahren.
Und da lassen wir mal die Spitzfindigkeit weg, wonach VZ. erst ab Aufstellort gelten, ich also ganz streng genommen erst ab Aufstellort wieder fahren dürfte, bis dorthin schieben muss.
Ich habe hier im spitzen Winkel so ca. 50cm zur Verfügung, wo ich nicht Gefahr laufe, mich auf die Nase zu legen.
probier ichs davor, muss ich schon eeeeeecht vorsichtig sind. Das sind nämlich tatsächlich exakt 6cm Bordstein im rot markierten Bereich.
hui! \o/
Das ist immer noch so ein Kopf->Tisch-Moment, wenn ich da durch fahre. Und ich bin überzeugt, dass es da noch viel zu entdecken gibt -_-
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sieht doch eeeeeigentlich ganz ok aus.

wobei ich zugebe, dass ich das auch ganz, ganz anders sehen mag, wenn ich mal wieder dort fahren würde.

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ZitatDie Verkehrssicherheit allein betrachtet gibt aber keine Auskunft darüber, wie gut eine Verbindung für den Radverkehr geeignet ist. Dazu müssen u. a. auch die Führungsform, die Wegebreite und der Wegezustand betrachtet werden.
komisch, ich hätte ja immer gedacht, dass Verkehrssicherheit maßgeblich von Führungsform, Wegebreite und -zustand abhängig sind...
Denn so, wie das da steht, heisst es:
"die Verkehrssicherheit allein gibt keine Auskunft darüber, wie gut eine Verbindung für den Radverkehr geeignet ist. Dazu muss auch die Verkehrssicherheit betrachtet werden."
Außerdem halte ich Einstufungen mit "OK" für nicht OK. Das ist auch in einer Rangfolge... blöd. Weil es in meinen Augen sehr dehnbar ist.
"okeeeeeee
" oder "ok!
" - sind zwei paar Schuhe -
Ach, wenn ich schon...
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Frau [Radverkehrsbeauftragte],
sehr geehrte Damen und Herren,
die Umbaumaßnahme im Bereich Tatzendpromenade / Berthold-Koch-Platz ist fast abgeschlossen, die letzten Markierungen werden noch aufgebracht.
Ich muss offen gestehen, dass ich etwas konsterniert bin, dass im Jahre 2020/21 solch umfassende Umbaumaßnahmen realisiert werden, die den Interessen des Rad- und Fußverkehr so zuwiderlaufen. Es handelt sich bei den Gehwegen mit Freigabe schon fast nicht mehr um ein Angebot, sondern um eine Aufforderung!
Es hat für mich den Anschein, als ob die Entwurfsplanung mit benutzungspflichtigen Geh- und Radwegen ins Rennen ging und auf den letzten Metern der Ausführungsplanung jemandem auffiel, dass benutzungspflichtige Geh- und Radwege bei der vorhandenen Verkehrsbelastung nicht rechtssicher anzuordnen sind. Und anstatt nun die seltsamen Aufleitungen/Ableitungen anzupassen (Verzicht auf Ausführung), wurden diese beibehalten.
Regelkonforme Planung sieht das rechtzeitige Aufleiten auf die Fahrbahn vor dem Kreisverkehr vor. Hier in Jena geht man den anderen Weg und möchte den Radverkehr möglichst aus dem Kreisverkehr heraushalten. Regelrecht hinterhältig sind dann die Konsequenzen der Planung:
- gefährliche Knotenpunkte
- Radverkehr nutzt FGÜ
- Radverkehr mit Ableitungen fast im Kreuzungsbereich bei unzureichender Fahrbahnrestbreite
- Radverkehr mit Ableitungen direkt hinter der Kreisverkehrausfahrt
Um es deutlich zu formulieren: die gewählten Markierungen und baulichen Ausführungen tragen aus meinen Erfahrungen NICHT zur Sicherheit des Radverkehrs bei. Die Unfallgefahr ist bei dieser Ausführung als ungleich höher als im Mischverkehr einzuschätzen. Der Radverkehr wird nicht stetig, nicht sicher geführt; die geltenden Regeln sind nicht intuitiv erfassbar. Die Anlagen suggerieren Rechte ggü. dem Fußverkehr und Fahrverkehr auf der Fahrbahn, die so nicht bestehen!
Das alles an einer Schule, wo man mit allerlei Einbauten am Bordstein um jeden Preis verhindern will, dass außerhalb der FGÜ der Kreisverkehr gequert wird.
Wir haben mit der Tatzendpromenade einen Abschnitt, der von vielen zu Fuß Gehenden genutzt wird (Westbahnhof->FH, Wohngebiet->Discounter/Edeka, Apotheke, Schulen). Die Gehwege sind endlich auch in akzeptabler Breite ausgeführt und nicht wie anderswo in Jena schmale Handtücher. Und doch stehen diese guten Gehwege dem Fußverkehr nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Es wird wieder Radverkehr darauf abgewickelt.
Gehwege sind dem Fußverkehr vorbehalten. Jede Abweichung davon soll eine Ausnahme sein, unterliegt einer Begründung. Und nicht umsonst ist sogar die Freigabe eines Gehweges für den Radverkehr an sehr konkrete Vorgaben gebunden. Keine Gefällestrecke. Nur geringer Fuß- und Radverkehr (70 Personen zu Fuß, 30 Personen mit Rad u.w.), in jedem Falle mehr Fuß- als Radverkehr.
Und dennoch wird auf der Tatzendpromenade der Radverkehr auf den Gehweg geschickt/geleitet/geführt.
Mit derartiger Planung und Ausführung wird einmal mehr eine "soziale Benutzungspflicht" von Gehwegen angeordnet. Daraus wird dann erfahrungsgemäß ein Recht der Maßregelung aus dem KFZ ggü. Rad Fahrenden abgeleitet und gleichzeitig wird "dem Rad Fahrenden" seitens der Stadt signalisiert, dass auf dem Gehweg fahren schon vertretbar, sogar gewünscht ist.
Da jedoch durchaus die Möglichkeit besteht, dass meine Zweifel an der Qualität der Planung unberechtigt sind, ich die Gefahrenlage für den Radverkehr gänzlich falsch einschätze und ich Regeln der StVO auch nicht falsch auslegen möchte, habe ich einige Fragen, um deren Beantwortung ich freundlich bitte.
Ist-Zustand:
in Fahrtrichtung Süd->Nord darf ab ca. 50m hinter der Kreuzung Tatzendpromenade/Lichtenhainer Straße/ Lichtenhainer Oberweg mit dem Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit auf dem rechten Gehweg gefahren werden.
in Fahrtrichtung Nord->Süd darf ab Kreuzung Magdelstieg/Tatzendpromenade mit dem Fahrrad in Schrittgeschwindigkeit auf dem rechten Gehweg gefahren werden.
Frage 1:
Warum werden die Einwurfcontainer (Altglas, Tatzendpromenade ggü "Netto") ausgerechnet an der Stelle aufgestellt, wo der vorhandene Gehweg durch einen Telko-Verteilerkasten eingeengt ist? Die Gehwegrestbeite unterschreitet die geforderten 2,50m; dies auch und gerade in einem Bereich, in dem nicht nur mit Passanten, sondern auch mit Personen gerechnet werden muss, die am Einwurfcontainer stehen.
Frage 2:
Warum wird der Gehweg zwischen der südlichen Kreisverkehrzufahrt "Tatzendpromenade" und östlichen Kreisverkehrszufahrt "Otto-Schott-Straße" für den Radverkehr freigegeben, obwohl
- es sich um eine Gefällestrecke handelt, wo Gehwege gerade NICHT für den Radverkehr freigegeben werden sollen
- hier verstärkt mit Fußverkehr durch Senioren (Apotheke) zu rechnen ist
Frage 3:
Wie ist die Vorfahrt-/Vorrangsituation an den Kreisverkehrzufahrten zwischen Radverkehr auf Gehweg und Verkehr auf Fahrbahn (Einfahrt/Ausfahrt Kreisverkehr)?
Am Beispiel "Otto-Schott-Straße":
- Verkehr biegt von Kreisfahrbahn in Otto-Schott-Straße ab -> Radverkehr auf Gehweg fährt weiter nach Norden
- Verkehr biegt von Otto-Schott-Straße in Kreisverkehr ab -> Radverkehr auf Gehweg fährt weiter nach Norden
(siehe Anlage_01, Anlage_02)
Frage 4:
Die VwV-StVO zu §9 StVO verlangt eine Markierung von Radwegefurten über Kreuzungen und Einmündungen hinweg, auch für "freigegebene Gehwege". Warum wurde hier an den Kreisverkehrzufahrten darauf verzichtet?
Frage 5:
Wenn die VwV-StVO zu Zeichen 215 ausführt, dass der Radverkehr entweder auf der Fahrbahn zu führen ist oder auf einem baulich angelegten Radweg (Z.237, Z.240, Z.241) - wieso wird bei einem neu geplanten Abschnitt im Jahre 2020/2021 von dieser zwingenden Vorgabe abgewichen?Frage 6:
Die Bordsteinabsenkung an den Kreisverkehrzufahrten ist ausschließlich in Breite des FGÜ realisiert, so dass Rad Fahrende, die den umlaufenden Gehweg befahren, zwingend genau über den FGÜ fahren werden. Wie wird hier gewährleistet, dass der FGÜ dem Fußverkehr zur Verfügung steht?
(vgl. Anlage_01)
Frage 7:
Die durchlaufenden Fahrrelationen Nord-Süd sowie Süd-Nord sind für den Radverkehr mit "Gehweg, Radfahrer frei" eindeutig beschildert. Auch von der Otto-Schott-Straße über Tatzendpromenade zum Magdelstieg ist eine erkennbare Beschilderung vorhanden. Für andere Fahrbeziehungen (Jenaplanschule-Apotheke-O.S.Straße, sowie O.S.Straße-Jenaplanschule) erschließt sich die Freigabe der Gehwege nur aus "Ortskenntnis", also aus dem Wissen, dass die Freigabe der entsprechenden Abschnitte "weiter vorn" angeordnet wurde.
Ist dies so beabsichtigt, oder werden noch VZ-Kombis zur Kenntlichmachung der Freigabe des Gehweges aufgestellt?
(Anlage_03)
Frage 8:
die Ableitung vom für den Radverkehr freigegebenen Gehweg erfolgt in Fahrtrichtung Nord direkt hinter dem Kreisverkehr. Wie ist die Vorfahrt hier für den Radverkehr geregelt? Gilt §10 und es besteht quasi eine Anhalte-Pflicht für den Radverkehr?
Frage 9:
Warum wurde auf eine Ableitung auf die Fahrbahn / Aufleitung auf Gehweg im Bereich Otto-Schott-Straße verzichtet?
Frage 10:
Die Auf- bzw. Ableitungen vom freigegebenen Gehweg auf die Fahrbahn sind mit 100cm "Breite" im absoluten Mindestmaß(!) ausgeführt. Warum wurde dieses absolute Mindestmaß, das insbesondere bei Nutzung von Fahrradanhängern oder mehrspurigen Lastenrädern als herausfordernd zu beurteilen ist, gewählt?
Frage 11:
Im südlichen Umbaubereich befindet sich unmittelbar vor der Ableitung des Gehweges auf die Fahrbahn eine Grundstückszufahrt, die in der für Jena üblichen baulichen Ausführung mit Anschlusstein realisiert wurde. Diese Ausführung stellt auf Grund der Kantenausprägung für den Radverkehr eine latente Gefahr dar, die auch nur bei dieser Bauform besteht. Die direkte Fahrlinie vom Gehweg zur Ableitung des Gehweges auf die Fahrbahn führt den Radverkehr in den Bereich des Anschlusssteines. Warum wurde auch hier das bauliche Mindestmaß von 100cm gewählt, wodurch sich in Verbindung mit der Ausführung der Grundstückszufahrt eine noch engere Fahrlinie ergibt?
(Anlage_04)
Frage 12:
im südlichen Umbaubereich ist in Fahrtrichtung Nord auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen markiert. Die verfügbare Restfahrbahnbreite (bis rechts zur Abbiegefahrspur Tatzendpromenade->Lichtenhainer Straße) ist derart gering, dass ein regelkonformes Überholen von Rad Fahrenden durch KFZ-Führende absolut unmöglich ist. Weder kann ein "ausreichender" Abstand (StVO vor Novelle2020), noch ein "Mindestabstand von 1,5m" (StVO Novelle2020) gewährleistet werden. Was ist mit der Markierung des Schutzstreifens beabsichtigt?
(Anlage_05)
Frage 13:
Wie gedenkt die Stadt Jena die Regeleinhaltung (Überholverbot von Rad Fahrenden durch KFZ-Führende) in diesem Bereich (Schutzstreifen, siehe Frage 12) zu überwachen?
Frage 14:
Der Schutzstreife (Frage 12) führt den Radverkehr direkt auf den freigegebenen Gehweg. Sind hier weitere Fahrbahnmarkierungen geplant, die verdeutlichen, dass der Radverkehr sehr wohl auch auf der Fahrbahn weiterfahren soll?
(Anlage_06)
Frage 15:
Die Problematik des Schutzstreifens bei nicht ausreichender Fahrbahnrestbreite ist im südlichen Umbaubereich auch in Fahrtrichtung Süd, also nach Ableitung des Radverkehrs vom freigegebenen Gehweg existent. Unter der Annahme (siehe Frage 8), dass §10 in jedem Falle einschlägig ist, muss der Radverkehr auf eine ausreichend große "Lücke" im von hinten aufkommenden Verkehr warten. Durch das implizite Überholverbot (Abstandsregelung aus §5 StVO i.V.m. Verbot des Überfahrens von Z.295-Fahrstreifentrennung) wird diese Lücke sehr groß sein müssen, damit der Verkehr auf der Fahrbahn noch rechtzeitig hinter dem Rad Fahrenden auf dessen Geschwindigkeit verzögern kann.
Warum wurde an dieser Stelle keine eindeutigere und sichere Lösung als Abfolge von Ableitung-Radfahrstreifen-Schutzstreifen-Mischverkehr gewählt, bei der Rad Fahrende der quasi-Anhaltepflicht nicht unterliegen?
(Anlage_07, vergleichbares Beispiel in Jena: Westbahnhofstraße ggü Thüringer Hof, Magdelstieg vor Bushaltestelle Gustav-Fischer-Straße [wenn auch dort in zweifelhafter Ausführung])
Frage 16:
Wie möchte die Stadt Jena an dieser Ableitung (siehe Frage 15) sicherstellen, dass nicht "einfach so" auf die Fahrbahn aufgefahren wird?
und schließlich Frage 17:
Wie möchte die Stadt Jena die Einhaltung der eindeutig in der StVO verankerten Schrittgeschwindigkeit im gesamten Abschnitt gewährleisten? Auf keinem(!) einzigen mir in Jena bekannten freigebenen Gehweg wird auch nur annähernd Schrittgeschwindigkeit gefahren. Selbst in der Westbahnhofstraße sind alle Altersklassen auch unabhängig von Motorunterstützung schneller als "Schrittgeschwindigkeit" unterwegs.
Ich bedanke mich für die Antworten und bin zuversichtlich, dass vor Endabnahme der Maßnahme noch Nachbesserungen wie z.B. der Rückbau der Auf- und Ableitungen sowie das Entfernen der "Schutzstreifen" (die hier mal wieder Gefährdungsstreifen sind) erfolgen können.
Mit freundlichen Grüßen
[Quengelbürger]
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hmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm.....
Vermutung:
an den FGÜs am Kreisverkehr hat es nicht - wie von mir weiter oben behauptet - 0cm / 6cm Absenkung, sondern 0cm / 3cm-Absenkung
Denn im Foto der Körner-Straße mit der noch fehlenden Markierung siehts viel eher nach einer 6cm-Absenkung aus.
Und da möchte man vermutlich einfach verhindern, dass Rad Fahrende bei Furtmarkierung auf voller Breite die 6cm-Absenkung runter- und hochknallen.
Aber zeigt einfach nur nochmal: Das ist richtiger Murks!
Bei eigentlich vernünftiger Flächenverfügbarkeit! BAH!
Das gibt nur Probleme, wenn man den Radverkehr auf Gehwege zieht! Für alle!
Ja gut, außer für Autoverkehr natürlich...

edit:
warum kann man Rad Fahrende eigentlich nicht auf 6cm-Absenkungen führen, wenn diese doch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind?

Es ist ja auch eine 0-Absenkung daneben vorhanden. Und bei Schrittgeschwindigkeit sieht man doch, wie hoch die Kante an welcher Stelle ist, oder?
Ich würde ja lachen, wenn mit der FD/Radverkehrsbeauftragte auf eine meiner Fragen mit der Antwort kommt, dass der Radverkehr schließlich sehr langsam unterwegs ist...
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puh... ich bin zwar auch kein Kind von Traurigkeit - aber diese Form der expliziten Verkehrserziehung finde ich eeeeetwas zu krass.
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ich meiner E-Mail steht tatsächlich drin, dass die Maßnahmen bei mir den Eindruck hinterlassen, dass da mit benutzungspflichtigen Geh- und Radwegen in die Entwurfsplanung gegangen wurde und auf den letzten Metern der Ausführungsplanung ist jemandem aufgefallen, dass die B-Pflichten dort nicht rechtssicher angeordnet werden können. Und anstatt nun auf die Auf- bzw. Ableitungen zu verzichten, hat man dran festgehalten und die aufs Mindesmaß (100cm) zusammengestutzt.
Das passt aber natürlich - ehrlich gesagt - nicht mit den Ausführungen an den Fußgängerüberwegen zusammen

Denn die uneinheitlichen Absenkungen sind tatsächlich normgerecht ausgeführt, soweit ich das beurteilen kann:
0-Absenkung auf Hälfte FGÜ für mobilitätseingeschränkte,
6-Absenkung auf anderer Hälfte für Seheingeschränkte, die deutliche Kante zur Fahrbahn benötigen.
Hätte man Radfahrfurten geplant und nur nicht markiert, würde die Absenkung neben den FGÜ weitergehen müssen.
glaub ich...
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meine Fragen sind nicht ironisch formuliert und auch nicht so beabsichtigt.
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ich hab mich gestern Nachmittag etwas in Rage getippt bei der Formulierung einer E-Mail an die Radverkehrsbeauftragte.
Da muss ich heute nochmal redigieren und evtl. einige meiner 20 Fragen, die eigentlich nur ein mehr oder weniger freundlich formuliertes "ich glaub, es hackt!"-Statement sind, streichen bzw. überarbeiten.

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Sodele, in Jena ist der Umbau der Tatzendpromenade / Berthold-Koch-Platz abgeschlossen, die letzten Markierungen wurden/werden gerade aufgebracht.
Tatzendpromenade klingt nach "ui", ist letztendlich aber nur eine normale Innerortsstraße.
Merkmale:
- Ernst-Abbe-Fachhochschule
- Buslinien (Innenstadt - FH - Beutenberg - Winzerla - Burgaupark)
- Grundschule "Südschule"
- Anfahrt zu Schott als Arbeitgeber
- Nord-Süd-Verlauf hangparallel
von oben sieht der Abschnitt so aus: GoogleMaps
Besonderheit: diese zentrale "Y-Kreuzung" des Berthold-Koch-Platzes hat man jetzt zu einem vollständigen Kreisverkehr umgebaut.
Heisst aber auch: während früher der Verkehr "gerade" auf der Tatzendpromende in Nord-Süd-Richtung durchfuhr, muss jetzt insbesondere in der Süd-Nord-Relation ein großer Schlenker durch den Kreisverkehr gefahren werden. Damit rückt der Verkehr näher an die Wohnbebauung heran. Der Kreisverkehr "hängt" nach Osten zur Talseite. Das bedeutet, in der Süd-Nord-Relation fährt man in den Kreisverkehr ein und gleichzeitig bergab, nach dem ersten Ast (Otto-Schott-Straße) geht es wieder bergauf. Die Nord-Süd-Relation wird ohne zusätzliche Höhenmeter durch den Kreisverkehr geführt.
Was macht die Stadt Jena für den Radverkehr in diesem Abschnitt? Es handelt sich immerhin um eine aktuelle Planung. Es gibt einen Radverkehrsbeirat, eine Radverkehrsbeauftragte, der ADFC hat eine Ortsgruppe.
Nunja...
Anfahrt von Süden (GoogleMaps)
Bis zu dieser Stelle wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Keine Radwege, keine Freigaben. Eine stetige Radverkehrsführung wird man aus südlicher Richtung bis zu dieser Kreuzung auch niemals hinbekommen, weil dafür das Brückenbauwerk neu errichtet werden müsste. Aber auch wenn das irgendwann ansteht und durchgeführt wird, bleiben keine 100m weiter südlich Abschnitte, bei denen mir die Radwege-Apologeten gerne mal Vorschläge unterbreiten können, wie sie dort Radwege herstellen wollen.
Wir stellen also fest: die Stadt möchte wenigstens im neu gebauten Abschnitt dem Radverkehr eine Führung anbieten. Ein Schutzstreifen neben einer Busbucht. Die Busbucht selbst ist gesondert signalisiert. Die Kreuzungsgeometrie ist prinzipiell auch so gestaltet, dass beim Ausfahren des Busses wartende Rad Fahrende nicht umgenietet werden sollten. Sollten.
Jetzt kann man noch die Situationen durchspielen:
a) Verkehr wartet an Ampel und Rad Fahrender fährt nach vorn durch
b) Verkehr fließt, weil Ampel grün
wie die Überholabstände bei b) ausfallen, können wir uns denken. Gut, kann man als Radfahrender mit LaneControl beeinflussen. Wenn man will.
Situation a), bei der der Radverkehr mit dem MIV nebenan/hintendran losfährt, wird auf und nach der Kreuzung spannend:
los gehts:
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na? man sieht's schon, oder?

herrlich!
Ein Schutzstreifen neben durchgezogener Markierung für den Richtungsfahrstreifen.
Ich hab mir den Spaß erlaubt, mal (Ostersonntag! sehr, seeeeeeeeehr wenig los) zu warten, bis KFZ-Verkehr kam und das so abzupassen, dass ich auf dem Schutzstreifen fuhr.
Obgleich mir zwar der Außenspiegel nicht an den Ellenbogen gerammt wurde: es waren keine 70cm Platz. Der KFZ-Führer nutzte halbherzig den Abbiegestreifen der Gegenrichtung. War ja alles frei. Im Realbetrieb an einem Nachmittag wird das anders aussehen.
Und ich kann NULL nachvollziehen, wieso man so eine Markierungsgrütze macht!
Ja, in den Regelwerken ist von Restfahrbahnbreite die Rede. Nur: die Restfahrbahnbreite ist ja legal überhaupt nicht nutzbar. Auch bei fehlendem Gegenverkehr. Das ist so widersinnig!
Aber wird ja noch besser. In obigem Bild erkennt man bereits, dass der Schutzstreifen in Fahrtrichtung endet.

ah, ja. klar.
Absenkung, Aufleitung: Gehweg, Radfahrer frei
Hurra! baulich wurde hier übrigens das absolute Mindestmaß gewählt: 100cm
Man hat sich da richtig viel Mühe gegeben: keine spitzwinklige Aufleitung, kein Führen über die 5m entfernte Zufahrt. Nee, baulich hergestellt.
Wie super das funktionieren wird, wenn der Rad Fahrende aber einfach auf der Fahrbahn bleibt, weil er nicht mit Schrittgeschwindigkeit aufm Gehweg fahren will: ich kanns mir vorstellen. Und werde das mal testen.
Hier - leider nur aus Fahrbahnperspektive - der denkbar bekloppteste Aufstellort für Recyclingcontainer:
Genau an der Stelle, wo der Telko-Verteilerkasten den Gehweg noch weiter einengt, stellt man die Teile auf. Aber der Radverkehr wird sich schon arrangieren, nicht wahr?
So, Kreisverkehr:
ja, unspektakulär. nebenan, zur Erinnerung: Gehweg, Radfahrer frei.
Einstieg in die Gefällestrecke:
Ja, genau: Gehweg, Radfahrer frei in Gefällestrecke. Vor eine Apotheke. Kann man machen, wenn man will. Jena will
Jetzt wird es aber interessanter:
Das ist der östliche Arm des Kreisverkehrs, Otto-Schott-Straße.
Wohlgemerkt: ich fahre hier auf dem Gehweg mir Freigabe Radverkehr. auf der anderen Seite winkt: Gehweg mit Freigabe Radverkehr.
Hui! Radverkehr und Kreisverkehr? War da nicht was? Ach, VwV-StVO zu Z.215
Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.
Quizfrage: ist "Gehweg, Radfahrer frei" eine Führung?
Ich erinnere an das Foto weiter oben mit dem Schutzstreifen nach der Kreuzung: Dort wird der Radverkehr auf den Gehweg ge-führt
Auch sonst sind bei Gehweg, Radfahrer frei nach VwV-StVO Furtmarkierungen anzulegen, wie z.B. hier gefordert.
ZitatIm Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
Problem ist allerdings die Sonderstellung des Kreisverkehrs, der - wenn ich mich recht entsinne - keine Vorfahrtstraße im juristischen Sinne ist.
Das führt dann aber zu der irren Situation, dass ich in dieser Situation Vorrang genieße:
Weil: Verkehr auf Kreisfahrbahn biegt ab, Radverkehr "geradeaus" hat Vorrang.
Aber da kann man dann direkt drauf warten, bis man an "den Richtigen" gerät, der qua Selbstjustizerlaubnis mal "Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen!!!" durchsetzt.
An der Mittelinsel hab ich aber dann bei einfahrendem Verkehr Wartepflicht.
Da wirds dann auch schnuckelig mit der Aufstellfläche auf der Mittelinsel...
Fährt man dann weiter den Kreisverkehr entlang (also links aus dem Bild heraus), dann wird man hinter einem weiteren FGÜ auf die Fahrbahn geschickt:
(Foto noch während Ausführungsarbeiten)
Da steht jetzt auch ein dickes blaues:
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
Schön: die Wartepflicht nach §10 StVO.

hätte man besser lösen können. Wollte man offensichtlich nicht.
Der im Bildhintergrund verlaufende Gehweg der Gegenrichtung ist übrigens auch: Gehweg, Radfahrer frei.
Zu dem gelangt man von Norden, also von hier:
Standort, Blickrichtung Süden. Im Hintergrund ist dann der Kreisverkehr
Freigabe...
Freigabe...
übrigens hier rechts im Bild ist die Schule. Darum hat man auch auf weiter Strecke hier die Absperrgitter installiert. sogar die Zufahrt: Gittertor.
Wo ich mich dann auch frage, wie das bei der Nutzung abläuft. wo hält man da an, wenn man das Tor öffnen (Zufahrt) oder hinter sich schließen (Ausfahrt) möchte?
Nunja.. weiter:
Ja, schön breiter Gehweg. Aber klar, muss man sich mit Radfahrern "teilen". Kann man nur hoffen, dass an der Zufahrt zum Discounter stets der Vorrang gewährt wird.

letzte noch fehlende Markierung:
Dreistrich... da kommt am Ende unter Garantie noch ein "Gehweg, Radfahrer frei" hin.
Warum ich mir so sicher bin?
deswegen:
Auch hier die bauliche Ausführung der Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn.
Ausschnitt:
Da geht mir das Herz auf.
Diese Ausführung der Anschlusssteine wird in Jena offensichtlich seit einigen Jahren verbaut und man ist da garantiert auch super stolz drauf. Für Infrastruktur, auf der Radverkehr ablaufen soll, find ich die aber maximal beschissen.
Und auch hier: §10, hurra!
Gleich in Verbindung mit dem Schutzstreifen neben nutzbarer Fahrstreifenbreite von 4m. Womit dann klar ist, was passiert.
Hier mal ohne Rad Fahrenden.
Aber das ist so krass!
In meinen Augen muss man zwingend als Rad Fahrender anhalten und darf nur dann auf die Fahrbahn einfahren, wenn die Lücke im Fahrbahnverkehr so groß ist, dass dieser sozusagen "nicht bremsen" muss. Denn wenn ich z.B. bei grüner Ampel 10m vor einem Auto auf den Schutzstreifen auffahre, darf ich ja nicht überholt werden. KFZ-Führende Person müsste also hinter mir bleiben, stark abbremsen...
Zur Erinnerung: es fahren Buslinien dort.

Das lässt mich alles relativ fassungslos zurück.
Man hat sich hier entschieden, die für den Radverkehr dämlichste Lösung zur Ausführung zu bringen. Und vermutlich in der Absicht, etwas "gutes" zu machen.
Pustekuchen.
Auf den Gehwegen wird deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Auf der Fahrbahn wird die soziale Benutzungspflicht durchgesetzt werden. Zumindest dann, wenn etwas mehr Verkehr dort unterwegs ist.
Und ich befürchte schon Schlimmes, wenn der Umbau der Kreuzung Wiesenstraße/Brückenstraße zu einem Kreisverkehr ansteht. wohlgemerkt mit zulaufender/ablaufender linksseitigen Gehwegfreigabe, die eigentlich eine B-Pflicht sein und werden sollte.

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und das übliche. Lesen darf man wieder, dass der Radfahrer mit dem Auto kollidierte und sich schwere Verletzungen zuzog.
laut Unfallschilderung zog aber die KFZ-Führerin in den Gegenverkehr und fuhr frontal in den Radfahrer, der dadurch schwer verletzt wurde. aber hey...
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Wer trotzdem sein Leben darauf verwetten will, dass andere Verkehrsteilnehmer sich perfekt an die Verkehrsregeln halten, soll das halt tun. Ich würde aber nicht dazu raten.
Klartext: als Fußgänger gehst du erst über die grüne Ampel, wenn alle Fahrzeuge stehen oder keines in Sicht ist?
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ich finde den Beitrag zur "secrect sect" unlesbar. Das ist so unterirdisch schlecht.
Allein die Frage, ob vehicular cyclists ihre Kinder schlagen würden. Meine Fresse, wie krank ist die assoziation eigentlich?
Ich erinnere mich an Kopenhagen, wo ich in einer T30-Zone eine Mutti mitten auf der Straße!!!! herumfahren sah. Kind (3-4 Jahre) auf eigenem Rad nebenher. Auf der Straße!!!
Meinetwegen kann jede Straße mit einem Radweg versehen werden. Aber auch nach 35 Jahren, in denen ich Radwegebefürworter höre, hat mir noch keiner gesagt, wie das an notorischen Engstellen ablaufen soll, wo der Straßenquerschnitt 8m beträgt. Auf Gehwege verzichten? nur eine Richtungsfahrbahn? pfft.
Wenn die "secret sect"-Leute mal was bei Polizei und Überwachungsbehörden zu sagen hätten, damit das Thema "kontrollen" anders abläuft...
Anhupen, eng überholen, schneiden - zack, ahnden, bestrafen, fertig. Das, was auf den "gemeinsam genutzten Fahrbahnen" passiert, ist Vorsatz.