Beiträge von DMHH

    Der Aussage "bei einer angeordneten oder erlaubte Benutzung eines linken Radweges handelt es sich nicht um Geisterradeln, sondern um eine verkehrsrechtliche Anordnung" stimmte ich zu. Die Notwendigkeit stößt mir aber sauer auf. linke Radwege sind seltenst "notwendig".

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    zur doppelten Infrastruktur:

    Warum soll es nicht möglich sein, dass Radfahrende, die offensichtlich gerne durch die Grünanlagen nordwestlich und südwestlich des geplanten Kreisels fahren, den Kreisverkehr in vorgeschriebener Richtung nutzen? Das sind ja gerade die Vorteile des Kreisverkehres, dass ich nicht mehr über 3 Ampeln fahren muss, sondern - einmal im Kreisverkehr drin - Vorfahrt habe. Oder auf den Radwegen: einmal drauf, genieße ich Vorrang/Vorfahrt. Muss nur 10m weiter fahren.

    Aber da kommt dann wieder Doofheit und Bequemlichkeit zusammen. "geht schneller". Wenn dann auch noch die Verwaltung linksseitigen Müll anordnet und an anderer Stelle nicht ahndet/kontrolliert, ist das Elend komplett.

    mich irritiert nachhaltig, welche infrastruktur von Radfahrenden als "fühle mich sicher" bewertet wird.

    Das ist am Ende nichts anderes als "Hochbordradweg". Die sind auch total sicher.

    - wenn man langsam fährt

    - wenn man nicht überholen möchte

    - bis zur nächsten Kreuzung

    - bis zur nächsten Einfahrt

    Aber diese Gefahren werden "im Durchschnitt der Teilnehmer" ausgeblendet.

    Und bei den zugrundeliegenden Befragungen auch ausgeblendet. Im Ergebnis steht dann eine "Protected bikelane" mit Betonkübeln (nicht reflektierend, Pflanzenwuchs, Sturzgefahr, hängen bleiben, drüber stürzen, Problem der Einfahrten nicht gelöst etc)

    Es wird also gewünscht, vorhandene Hochbordradverkehrsinfrastruktur mit allen Nachteilen (und für einige auch: mit allen Vorteilen) erfolgreich auf Fahrbahnniveau verlegt. TOP!

    uaaaah, die "Zustimmungswerte" zu den einzelnen Bildern sind absurd!

    bepflanzte Betonkübel als Spurtrenner bekommen mehr "sicherheitsgefühl" als Markierung. ||

    Helme sind sicher! überholen will niemand! Ohne Poller und Kübel wird man auf solchen Wegen von autos überfahren!

    Wir hatten vorgeschlagen, diese Unterführung so auszubauen, dass man sie auch mit dem Fahrrad benutzen kann. Also insgesamt breiter, ohne scharfe und schlecht einsehbare Kurven und mit flacherer Rampe von dieser Stelle nach links an der Uferböschung entlang. Stattdessen soll das alles ersatzlos abgerissen werden.

    Prinzipiell ja, aber...

    Ich halte - unter anderem aus Kostengründen - nichts von "doppelter Infrastruktur".

    Die Unterführung ist für mich aber doppelt vorgehaltene Infrastruktur. Rad- und Fußweg unten, Rad und Fußweg oben.

    Unter diesen Voraussetzungen muss man den (teuren!) Kram dann nicht bauen.

    Will man aber auf die ebenengleiche Führung von Fuß- und Radverkehr im Kreisverkehr verzichten, also den westlichen Arm ohne Querungsmöglichkeit lassen, zwingt man alle Radfahrer und Fußgänger nach unten, fördert Geisterradeln und ordnungswidriges Queren.

    durchgezogene Mittellinie darf nicht zum Überholen überfahren werden.

    Wenn das Überholen ohne Überfahren legal möglich ist (Motorrad-> Radfahrer oder Radfahrer->Radfahrer), dann darf überholt werden. Innerhalb des Fahrstreifens.

    Zum "Vorbeifahren" darf die Linie unter besonderer Vorsicht überfahren werden. Wenn also auf der Fahrbahn ein Falschparker (innerorts) oder Pannenfahrzeug steht, dann darf man über die Mittellinie ausweichen. langsam und mit besonderer Vorsicht.

    Kannst du den textlichen Teil der Entwurfsplanung einsehen bzw. ranbekommen? Da müsste ja im Abwägungsvermerk klar drinstehen, warum man sich für die winklige Radverkehrsführung entschied.

    Allein auf den ersten Blick auf den Lageplan erschließt sich mir nämlich nicht, warum die so eckig sein müssen.

    hast du gleich mal fallengelassen, dass vermutlich keine 3 Monate nach Aufstellen der Schilder jemand im Widerspruchsverfahren gegen die Blauschilder vorgehen wird?

    zu deiner Frage nach gerichtlichem Baustopp: keeeeine Ahnung.

    Vermutlich müsste man mal im Strassengesetz des Landes nachgucken, wie die Genehmigungsreihenfolge aussieht, wer alles beteiligt ist.

    Als Privatmensch sehe ich bei "abstrakten" Einschränkungen eher schwarz, was Klagemöglichkeit oder Anfechtung betrifft. Zielführender könnte hier sein, eine der zwingend zu beteiligenden Parteien zu einem Veto zu überreden.

    ich fänds prima, wenn die diskussion um Verkehrszeichen und Verkehrsflächen in einen auffindbaren thread ausgelagert werden würde.

    Denn ich stand bisher mehr als nur 1x vor der Frage, ob diese oder jene Anordnung nun überhaupt zulässig ist.

    Daher würde ich mir wünschen, dass es - wenn der Austausch dazu nun schon begonnen hat - das ganze gesondert stattfindet. :)


    BTW:

    Saarland kehrt schonmal "vorsorglich" zum alten BKATOWi zurück, Fahrverbote werden nicht bei 21/26kmh verhängt.

    herrjeh...

    Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?

    Und wenn Abbiegesituationen kontrolliert werden, stelle ich mir vor, was wohl passieren würde, wenn endlich mal die Geisterradler und Gehwegfahrer rausgezogen würden.

    Das ist etwas, was ich in Jena absolut nicht vermisse: Geisterradler! Klar, ohne Radwege keine Geisterradler.

    Dafür nerven mich als Fußgänger die Gehwegfahrer massiv an...

    und mit Z239 kann man die Gesamtfläche aus rot|grau nicht zu einem Fußweg machen? :/

    der entgegenkommende Fußgänger muss eigentlich nicht wissen, dass die rote Fläche nun zum ausschließlichen Gehweg gehört.

    auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auf Gehweg+Radfahrer frei weiß der Fußgänger das in der Regel auch nicht.

    Letztendlich zeigt sich mal wieder, dass infrastruktur bauen kostspielig ist und man damit für n Jahre einen Status zementiert, dessen Änderung dann annähernd so viel Geld kostet, wie die ursprüngliche Einrichtung.

    dass die Haare und Haarstücke auch diverse (kilo-)meter in der Luft zurücklegen und nicht wie Bleikugeln senkrecht zu Boden gehen, ist bekannt? ?(

    Eigentlich gehören derartige Hinweistafeln groß und als "Zone" an alle Zufahrtsstraßen derartiger Gebiete. BEtrifft ja auch Autofahrer, die mit offenem Fenster unterwegs sind.

    Warum bezeichnest du die Schutzstreifen außerorts als Bockmist?

    In dem von dir verlinkten Artikel heißt es:

    "„Wir betrachten die Schutzstreifen als sehr sinnvolle Einrichtung und stehen ihnen grundsätzlich positiv gegenüber“, sagt wiederum Rainer Hinsch, Ortsvorsitzender des ADFC in Bad Oldesloe. Er und die anderen Clubmitglieder hoffen stark, dass auf Bundesebene nun endlich eine Entscheidung getroffen wird – günstigenfalls für die Sicherheit der Radler.

    Wenn ich solche Aussage lese, möcht ich am liebsten eher heute als morgen die Mitgliedschaft kündigen.

    Wenn etwas nicht zu mehr absoluter Sicherheit beiträgt, die subjektive Sicherheit auch noch abnimmt, dann gehört derartiges nicht in den öffentlichen Verkehrsraum.

    Ich liebe Schweden für die "Schulter" neben der Kernfahrbahn. Ein asphaltierter Seitenstreifen. Mal breiter, mal schmaler, manchmal auch gar nicht vorhanden.

    Aber wo in Schweden einer von 50 Autofahrern beim Überholen nicht ausreichend platz lässt, sind es in Deutschland bei Schutzstreifenmanövern 30 von 50 leuten.

    Wir haben in diesem Lande ein Problem mit der Einstellung zum Autofahren. Und ich sehe nicht, dass man mit Schutzstreifen das Problem ändert.

    Hm. Landespolizeigesetz Thüringen:

    §2, Abs1

    Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) sowie Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr).

    §3, Abs1

    Die Polizei wird außer in den Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 2 nur tätig, soweit die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Sie unterrichtet die anderen Behörden unverzüglich von allen Vorgängen, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Behörden bedeutsam erscheint

    ich gehe davon aus, dass die Polizei mich unter Verweis auf §3 an die Bußgeldstelle verweist. Die Polizei ist schuld an der Sache.

    Die Polizei rufe ich gerne Sonntags oder abends, wenn unstreitig ist, dass die Bußgeldstelle und der Außendienst nicht mehr arbeitet.

    hm.