Nun zu Ihrem heutigen Anliegen.
Bezüglich Ihres Schreibens haben wir mit dem betroffenen Fahrpersonal Rücksprache gehalten.
Unser Mitarbeiter sagt zu dem Vorfall aus:
Beim Heranfahren an die Lichtsignalanlage Engelplatz fuhr plötzlich, ohne vorher Umschau zu halten (§ 9 Abs. 1 StVO) und ohne die Änderung der Fahrtrichtung anzuzeigen (§ 7 Abs.5 StVO), vor dem Bus ein Radfahrer vom Fußweg auf die Fahrbahn und zwang diesen zum Bremsen.
Da hier der Bus nur mit geringer Geschwindigkeit fährt, war keine Gefahrenbremsung nötig, allerdings besteht durch ein solches Verhalten Sturzgefahr für stehende Fahrgäste. Im weiteren Verlauf der Fahrt fuhr der Radfahrer ständig auf der Straße, Anfangs mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit wie der Bus, so dass dieser gar nicht dicht auffahren konnte. Erst späte verringerte der Radfahrer seine Geschwindigkeit, so dass der Bus hinter dem Radfahrer mit einer Geschwindigkeit von teilweise weniger als 20 km/h verkehren musste, ein Überholen war aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich.
Das der erforderliche, von der Geschwindigkeit abhängige Sicherheitsabstand durch unseren Mitarbeiter zu dem Radfahrer nicht eingehalten wurde, wird von unserem Fahrer vehement verneint. Wir setzen als Allgemeinwissen voraus, das natürlich ein Bus aufgrund seiner Abmessungen (3,40 m hoch, 18 m lang, 2,55 m ohne und bis zu 3,40 m mit Spiegel breit) bedrohlicher wirkt wie ein nachfolgender PKW oder Radfahrer. Dies kann allerdings nicht gleichzeitig bedeuten, dass der Bus mehr Abstand halten muss, wie andere Verkehrsteilnehmer.
Weiterhin sagt unser Mitarbeiter zu dem Vorgang aus, das sich der Radfahrer an der Haltestelle Gustav-Fischer-Straße vor den Bus gestellt und diesen an der Weiterfahrt gehindert hat (§ 240 StGB Nötigung), weiterhin hat der Radfahrer hier nicht den erforderlichen, aufgrund der Corona-Pandemie nötigen, Mindestsicherheitsabstand zu unserem Mitarbeiter eingehalten, in dem er direkt an das Fenster des Fahrerplatzes getreten ist. Von Radfahrern müssten wir erwarten können, dass sie 1,5 m Abstand genau erkennen können, wird dieser ja stehts und ständig als Sicherheitsabstand gefordert. Entgegen Ihrer Aussage ("Da ist ein Radweg. Dass Sie den benutzen müssen, ist ihnen klar, oder?") teilte unser Fahrer dem Radfahrer lediglich mit „Es gibt in Jena genug Radwege, die man benutzen kann“. Diese Aussage ist korrekt und nicht zu beanstanden.
Wir widersprechen daher auch Ihrer Aussage, es gäbe im Bereich Engelplatz-Westbahnhofstraße-Magdelstieg-Tatzendpromenade keine Radwege. Im gesamten genannten Bereich wurden bei Sanierung Fußwege verbreitert und mit dem Verkehrszeichen 239 StVO mit Zusatzzeichen „Radfahrer Frei“ beschildert, so dass hier der Fußweg durch Radfahrer mitbenutzt werden kann. Alleine bei Sanierung des Magdelstieges wurden allein ca. 390.000 € nur dafür aufgewendet, um Radfahrern bessere Möglichkeiten der Bewältigung der Steigung zu ermöglichen und gleichzeitig den ÖPNV nicht zu behindern. Ebenso sind bei Sanierung der Tatzendpromenade neue Radwege, wie geschildert, entstanden bzw. sind im Entstehen. Insgesamt sind alleine in diesem Bereich ca. 2 km Radwege vorhanden. Werden diese nicht genutzt, sollte man allerdings darüber nachdenken, zukünftig Finanzmittel sinnvoller zu verwenden. Zudem verkehrte der Bus aufgrund des unnötigen Verhaltens des Radfahrers mit erheblicher Verspätung, was unsere Fahrgäste mit großer Wahrscheinlichkeit nicht begeistert hat.
Sollte es sich bei dem obengenannten Radfahrer um Ihre Person handeln, sollten Sie dringend Ihr zukünftiges Verhalten gegenüber unseren Fahrzeugen und Mitarbeitern überdenken.
Nochmals, wie bereits in unserem ersten Schreiben erwähnt, wollen wir Sie auf folgendes hinweisen:
Durch die Busse der Beutenberglinien 10, 11 und 12 werden täglich bis zu 10.400 Fahrgäste befördert. Damit werden je Bus ca. 700 PKW-Fahrten täglich eingespart und somit ein wesentlicher Beitrag zu Umweltschutz und Mobilität geleistet. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass gerade Radfahrende unsere Fahrzeuge, bewusst oder unbewusst, behindern und/oder sich nicht regelkonform verhalten. Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, was Radfahrende miteinschließt. Leider scheinen Radfahrerende größtenteils nur ihre Rechte zu kennen und dabei außeracht zu lassen, dass es für diese Verkehrsteilnehmer ebenso Pflichten gibt, wie für alle anderen auch.
Weiterhin wird unser Fahrpersonal regelmäßig geschult und unterliegt zusätzlich einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht zum Erhalt der Fahrerlaubnis, welche im Gegensatz zu einem PKW-Führerschein nur für jeweils fünf Jahre befristet ausgestellt wird.
Diese Schulungen werden in unserem Haus von Fahrlehrern durchgeführt, welche über eine langjährige Berufserfahrung sowohl in der gewerblichen Personen- und Güterbeförderung als auch in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. [...]
Assistenz Qualitätssicherung/Fahrschule
Jenaer Nahverkehr GmbH