Beiträge von DMHH

    uff...

    Zitat

    So erhielt er einen Bußgeldbescheid über insgesamt 14.220 Euro, laut Polizei »Bochums bislang teuerster Parkverstoß«.

    die 14.000 EUR sind doch aber Verstöße gegen LEnk- und Ruhezeiten und gar keine PArkverstöße...

    Zitat

    Die Gegend, in der die Polizei den 57-Jährigen zur Rede stellten, ist ein Falschparker-Hotspot. Allein in den vergangenen drei Monaten seien dort mehr als 200 Verkehrsverstöße geahndet worden, hieß es. Nur im jetzigen Fall jedoch seien die Polizisten »kurzfristig sprachlos« gewesen.

    Wenn dich 200 Parkverstöße in kurzer Zeit nicht mehr sprachlos machen, hast du das Problem fast erkannt...

    Der ÖPNV-Nutzer fährt im neuesten Omnibus-Modell mit einer kW-Leistungssteigerung um 67% im Vergleich zu 1965.

    Der Autofahrer fährt im neuesten Golf-Modell mit einer kW-Leistungssteigerung um 279% im Vergleich zum Vorgängermodell VW-Käfer.

    als ÖPNV-Nutzer entscheide ich aber nicht über Ausstattung und Motorisierung. Das Fahrzeug wird mir vor die Nase gesetzt. Klar kann ich sagen, dass ich gerne Sitzheizung, USB-Anschluss, WiFi, und eingebauten Bildschirm sowie entertainment-system hätte. Aber mehr als mitm Fuß aufstampfen, wenn es das nicht gibt, kann ich auch nicht.

    ein "Mehr!" ist bei nahezu allen Produkten zu beobachten.

    Mehr Leistung bei Smartphones. Mehr Ausstattung bei PKW. Mehr Bildschirm beim TV. Mehr Funktionen bei Software.

    Oder anders formuliert: wir ersticken im Luxus und betrachten jeden Stillstand als Rückschritt, jede Einschränkung und jedes Limit als "uns wird etwas weggenommen".

    Leistungs-Limit bei PKW? Verbot!

    Limit Leistungsaufnahme Staubsauger? Verbot!

    Dass es bei der Verkehrsüberwachung keine Gewinne geben soll, kann ich mir nicht vorstellen, sonst würden Firmen wie die hiesige Jenoptik sich wohl kaum daran beteiligen.

    Jenoptik, Riegl, Leivtec, Vitronic.. verkaufen Geräte. Die rufen Marktpreise auf für technische Geräte. Denen ist doch erstmal egal, wie hoch die Bußgelder sind und wie oft die Technik zum Einsatz kommt. :/

    Deren Technik (und auch Technik / Software anderer Beteiligter) ist jedoch notwendig, damit die zuständigen Behörden überhaupt in die Lage versetzt werden, Verkehrsverstöße zu ahnden. Ohne die Technik ist Schicht im Schacht.

    Und wenn man die Aufwendungen für Anschaffung und Einsatz von Hardware und Software, Schulung und Einsatz Personal zusammenrechnet, dann noch die Gerichtskosten bei Verfahren einpreist... da kann man in Summe kaum von "Gewinn" sprechen.

    Klar erzielen die Einnahmen. Aber wenn ich bedenke, was in bestimmten Bereichen Softwarelizenzen oder Support kosten - uff.

    Ja, man darf darüber diskutieren, ob "Verkehrssicherheit" im weiteren Sinne als Aufgabe der zuständigen/beteiligten Behörden kostendeckend oder sogar gewinnorientiert sein muss. Oder ob "wir alle" das nicht einfach über Steuern gegenfinanzieren können als Teil der allgemeinen Aufgaben.

    und wenn ich mir die Verkehrsunfallkarte von 2019 für Jena angucke - würd ich auch eher auf der Schnellstraße "Stadtrodaer Straße" blitzen, wo 70 erlaubt sind, als in der Rudolstädter Straße, wo offensichtlich kein Unfallschwerpunkt liegt. ;)

    Wer sollte daran ein Interesse haben? Blitzerwarner verhindern Einnahmen für die Kommunen; mit BMWs Tempomat+ fahren die Nutzer sicher in die "Gewinnzone".

    So lange die Geldbußen derart gering sind (auch für Radfahren ohne Licht), kann leider von "Gewinn" leider keine Rede sein.

    Wenn es beim Blitzen bzw. Geschwindigkeitsüberwachung tatsächlich um Verkehrssicherheit und sowas ginge, dann würde vor jeder Schule und jedem Kindergarten ein fester Blitzer in jeder Richtung stehen. Tatsächlich wird jedoch dort geblitzt, wo es sich lohnt (das offizielle Wording klingt natürlich besser) und wo selbst der vernünftigste Autofahrer mindestens in Versuchung geführt wird, ein bisschen schneller zu fahren als eigentlich erlaubt ;)

    und es sollte vor jeder Schule geblitzt werden, weil Kinder / Bürger / andere Menschen nur an/vor Schulen unterwegs sind? :/

    Die Erfahrungen zeigen, dass die "gefühlten Regelverstöße" in Wohnstraßen oft um ein Vielfaches höher sind als die tatsächlichen Verstöße.

    An großen Einfallstraßen siehts anders aus: ständiger Verkehrsfluss und jeder fährt +10km/h. Von Außen sieht das alles super aus, "Raser" gibts in der Wahrnehmung nicht.

    Und wird geblitzt, kommt postwendend die Reaktion "Abzocke" und "hier war noch nie ein Unfall!".

    Wahl einfach so verschieben geht m.E. gar nicht.

    Zumindest in Thüringen wird die Wahl auch nicht "einfach so" verschoben. Denn der ursprünglich geplante Wahltermin im Frühjahr war ja lediglich eine parteiübergreifende Planung, wann man diesen neu zusammengestellten "bloß-nicht-FDPADF-Landtag" wieder auflöst.

    Warum wurde eigentlich Corona-bedingt der Landtagswahl-Termin 25. April in Thüringen geändert, während BaWü und Rheinland-Pfalz an ihren Terminen festhalten?

    Thüringen strebt eine Neuwahl, eine vorgezogene Wahl an, die sich von einer turnusmäßigen Landtagswahl unterscheidet.

    Bedingung für eine Neuwahl ist die vorherige Auflösung des Landtages. Diese Auflösung müsste im Februar stattfinden.

    Man möchte in herausfordernden Zeiten mit der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen aber vermutlich lieber auf ein "funktionierendes System" zurückgreifen können, als in einer Art "Notbesetzung" agieren zu müssen.

    ... oder ein [Zeichen 239]

    ... oder

    [Zeichen 240]

    [Zusatzzeichen 1012-31]

    ... oder ein [Zeichen 237] am beginn des Radfahrstreifens

    aber nach Hamburger lesart braucht es diese ganzen VZ. nicht, da jeder Seitenstreifen mit Sinnbild "Fahrrad" ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen ist. Auch ohne [Zeichen 237].

    Damit wäre über Bande gespielt klar, dass hier der ben.pflichtige Geh- und Radweg endet, der ben.pflichtige Radfahrstreifen beginnt. Alles ohne VZ. Sparsam.

    Dann sollte Malte aber den PechMagneten aus der Tasche des flatternden Umhangs nehmen. :S

    Erfahrungsgemäß fässt Malte Träger und Fuß an, schneidet sich am Metall und bekommt gleichzeitig einen elektrischen Schlag, während das VZ aufs Auto fällt, von da abprallt und zurück auf den Gehweg schnellt, wo just in dem Moment ein besoffener Passant vorbeikommt und sich angegriffen fühlt. X/

    Corona, corona...

    Hier in Jena liegt Schnee. Im Thüringer Wald liegt Schnee. Es sind Loipen gespurt.

    Durch Jena fährt der Franken-Thüringen-Express, der oben über den Rennsteig düst und in Steinbach am Wald hält.

    Man könnte hier einsteigen, hochfahren, den halben Tag Sport machen, Nachmittags wieder in den Zug steigen und zurückfahren...

    An einem Sonntag gibt's kaum Berufspendler. Eigentlich ist das Risiko bei leerer Bahn nicht höher als z.B. beim Einkaufen im Supermarkt.

    Narf. Mitm Auto wäre hochfahren kein Problem. Wir haben aber keins... :|

    Ich bin natürlich ebenfalls der Meinung, dass es einen "Rückkanal" geben kann.

    Von jedem Werbeplakat, das in einem der Glaskästen an Fahrgastunterständen oder in Bahnstationen getauscht wird, von jedem Großplakat, das an einen der riesigen Werbeträger gekleistert wird, macht der ausführende MA ein Foto als "Beweis" für "Aufgabe erledigt".

    rein technisch(!) ist ein Verkehrszeichenkataster kein Hexenwerk und es gibt auch unterschiedliche kleinstanbieter, die so frickellösungen anbieten.

    Auch die Archivierung einer Anordnung mit Raumbezug: technisch machbar.

    Selbst die Aufkleber auf den Rückseiten der VZ haben mittlerweile QR-Codes drauf, mit denen jedes VZ. dem Grunde nach zuzuordnen ist.

    herausfordernd an einem Rückkanal zur StVB ist vermutlich die Anzahl der Ebenen, die von Anordnung bis Ausführung beteiligt sind.

    Alle müssten idealerweise auf das selbe Programm zugreifen.

    Hach, das mit dem automatisierten Fahren wird nie was werden, wenn wir nicht mal unsere VZ. im Griff haben :D

    würden Forenmitglieder beim Bauhof arbeiten: wir würden bei Verkehrszeichen auch nur das umsetzen, was auf dem Arbeitsplan steht.

    Nur: wir würden vermutlich ein Foto vom Ergebnis machen und das direkt an unsere beauftragende Stelle schicken mit dem Hinweis: "kommt da noch was?"

    Will sagen: wir hätten das Verständnis, eine dumme Beschilderung zu erkennen. Aber wir arbeiten auch nicht beim Bauhof für TVL-E6 und führen aus, was auf dem Arbeitsauftrag steht. :S

    Der Fehler ist vermutlich wie immer im System zu suchen:

    wer ordnet was an mit welchem Wissen zu welchem Zeitpunkt?

    Hamburg hat ein Baumkataster. Jeder dusselige (sorry...) Baum mit Artname, Stammdurchmesser und (geschätztem) Alter steht da drin. Aber ein Verkehrszeichenkataster hat Hamburg (meines Wissens nach) nicht.

    könnte mir daher vorstellen, dass der MA in der StVB gar nicht auf dem Schirm hatte, dass da ein "Radfahrer frei" steht...

    Jenfelder Straße... :/

    Das war vor 2 oder 3 Jahren wiederholt im Regionalausschuss. Auch wegen der durchführenden Radroute...

    Aber das war wohl eher der BEreich an der JEnfelder Allee und nicht der westliche BEreich bei der Ahrensburger. hm.

    Aber ich finds gut, dass du direkt vorschlägst, das Parken auf der Fahrbahn stattfinden zu lassen. ^^

    ich halte [Zusatzzeichen 1022-10] auf "einheitlich gestalteten Flächen" nicht für zielführend, weil eben nach meiner Lesart Radwege damit freigegeben werden können. :/

    und ein Radweg sollte baulich (in welcher Form auch immer) abgegrenzt werden können. hm.

    Aber gut, Sluka begründet die rechtliche Möglichkeit, einen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht-B-pflichtig damit auszuschildern letztendlich auch über Umwege. Damit kann ich grundsätzlich leben.

    Wäre in der Tat die Frage, ob es da landesweite Regelung auch hier in TH gibt. :/

    recht haste!

    und das ist mit ein Grund, weshalb ich verdammt ungern ohne GPS und vorherige Routenplanung losfahre!

    Je nach Umfang greif ich da auf Luftbilder und OSM-Daten zurück. In der Planung, wenn die Software bei der Routenfindung eben partout auf solche Wege routet, leg ich die Strecke dann eben direkt auf die Fahrbahn oder umfahre so zick-zack-Führungen durchs Wohngebiet auf direktem Weg über die "Hauptstraße".

    Teilweise nervende Tätigkeit, die dann aber auf dem Rad durch entspanntes Radfahren nach Route kompensiert wird. ;)

    Zumindest für mich ist das angenehm. Andere mögen durchaus Spaß am Suchen und herumgucken haben. :)

    Die Verkehrsbelastung erfordert in meinen Augen keine B-Pflicht.

    Die bauliche Gestaltung der Nebenfläche erlaubt "Gehweg, Radfahrer frei". Das ist ein ca. 3m breiter Weg, mit einheitlicher Oberfläche.

    Aber da kommen wir wieder ins Problemfeld: Wie ordnet man auf solchen Flächen einen "sonstigen Radweg" an, ohne zu Fuß Gehende auszusperren?

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts ohne weiteres VZ: Gehweg, Fahrbahnpflicht

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts mit [Zeichen 240] : benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, Fahrbahnverbot

    einheitliche Asphaltoberfläche innerorts mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] : Schrittgeschwindigkeit auf Gehweg, Fahrbahnoption

    ||

    richtig gute Lösung wäre:

    2m Gehweg, Betonpflaster

    3m Radweg, Asphalt, ohne B-Pflicht

    vermutlich würde sogar ich dann darauf fahren. Oder aber auch nicht, wenn ich mal richtig zügig mit erlaubter zHg rumfahren will... :rolleyes: