bei "massenhaften" Parkverstößen, die bspw. im Vorbeifahren per ActionCam aufgenommen wurden und dann später x einzelne Anzeigen mit jeweils einem Frame aus dem Video draus gemacht wurden: ja, da dürfte für die Bußgeldstelle nicht unbedingt unterschieden werden können, ob Handy/Fotoapparat oder DashCam.
Aber bei Überholmanövern, bei denen ich in der Regel auch so 5-6 Frames mitgeschickt hab, wird das aber nicht wegzudiskutieren sein.
Und überhaupt wird seitens der Bußgeldstelle nicht diskutiert. Passt etwas nicht, wird es ohne Nachfrage offensichtlich "archiviert". Reduziert verständlicherweise den Arbeitsaufwand. Wäre ich in der Bußgeldstelle dafür verantwortlich, würde ich allerdings darüber nachdenken, ob nicht zumindest eine Hinweis-Mail an den Absender ginge. Ein Standard mit "Ihre Anzeige ist eingegangen, konnte aber leider nicht bearbeitet werden, da wesentliche Angaben fehlten und/oder Gesichter/Kennzeichen unbeteiligter nicht unkenntlich gemacht wurden"