Bei mir schafft es die Stadt Germering auch nach sechs Jahren nicht.
Am "schaffen" dürfte es nicht scheitern. Man hat dort wohl die Vwv-StVO gelesen, wo es zu § 39 StVO heißt:
ZitatAm gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.
Im übrigen fehlt da nun immer noch das Zusatzzeichen, welches Elektrokleinstfahrzeugen das Linksabbiegen erlaubt.
Freilich: Wirklich erstrebenswert sind Zweirichtungs-Fahrradwege nicht unbedingt.
Die sind nicht nur nicht erstrebenswert, sondern sie sollen nicht angeordnet werden, wie die Vwv zu § 2 StVO besagt:
ZitatDie Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
...Aber so lange mehrspurige Straßenungetüme und der viel zu hohe Autoverkehrsanteil nicht reduziert werden, haben sie ihre Berechtigung.
Nein, verkehrsrechtliche Anordnungen, die ausschließlich zum Ziel haben, die zum Himmel stinkende Faulheit der Radfahrer zu fördern, um dafür dann zusätzliche Risiken in Kauf zu nehmen, haben keine Berechtigung.