Beiträge von Schwachzocker

    Bei mir schafft es die Stadt Germering auch nach sechs Jahren nicht.

    Am "schaffen" dürfte es nicht scheitern. Man hat dort wohl die Vwv-StVO gelesen, wo es zu § 39 StVO heißt:

    Zitat

    Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.

    Im übrigen fehlt da nun immer noch das Zusatzzeichen, welches Elektrokleinstfahrzeugen das Linksabbiegen erlaubt.

    Freilich: Wirklich erstrebenswert sind Zweirichtungs-Fahrradwege nicht unbedingt.

    Die sind nicht nur nicht erstrebenswert, sondern sie sollen nicht angeordnet werden, wie die Vwv zu § 2 StVO besagt:

    Zitat

    Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

    ...Aber so lange mehrspurige Straßenungetüme und der viel zu hohe Autoverkehrsanteil nicht reduziert werden, haben sie ihre Berechtigung.

    Nein, verkehrsrechtliche Anordnungen, die ausschließlich zum Ziel haben, die zum Himmel stinkende Faulheit der Radfahrer zu fördern, um dafür dann zusätzliche Risiken in Kauf zu nehmen, haben keine Berechtigung.

    Meine Güte!

    An der Kreuzung fehlt überhaupt nichts. Als letztes fehlen da Rotmarkierungen.

    Da ist eindeutig einiges zu viel:

    - komplexer Kreuzungsbereich

    - diverse Signalgeber

    - diverse Verkehrszeichen

    - diverse Markierungen

    - Wegweiser mitten im Kreuzungsbereich

    - Werbung mitten im Kreuzungsbereich

    Warum wird die Radfahrerin umgefahren??? Warum bloß? Bestimmt fehlt irgendetwas!

    Es ist manchmal wirklich zum Haare raufen.

    Lass gut sein Keule.

    Edit: Auch das bewusste Unterlassen von erforderlichen Maßnahmen ist mMn erstmal grundsätzlich lediglich fahrlässig, solange auf einen guten Ausgang der Situation vertraut wird - und das Gegenteil muss nachgewiesen werden ToiToiToi. Aus welchem Hut dann noch Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier etc. gezaubert werden sollten ist mir persönlich schleierhaft.

    Gut aus der Hüfte geschossen John Wayne!

    Wir sind uns also einig, dass die Autofahrerin den Radfahrer nicht umbringen wollte?! Totschlag ist es dann auch nicht.

    Was wollt Ihr dann jetzt tun? Immer wieder feststellen, dass die Autofahrerin schuld ist? Und das wollt Ihr nun bis an Euer Lebensende feststellen? Und immer wieder wollt Ihr überrascht sein, dass Menschen Fehler machen, unvollkommen sind und irgendetwas missachten? Und Ihr habt die Hoffnung, dass die Autofahrer irgendwann perfekte Menschen werden, so wie die Radfahrer?

    Was glaubt Ihr? Wird das passieren?

    Oder sollte man als durchschnittlich intelligenter Mensch nicht doch vorher wissen, dass andere Menschen (nicht man selbst) unvollkommen sind und diese bahnbrechende Erkenntnis bei seinem eigenen Verhalten berücksichtigen?

    Wenn ich aber genau hinschaue, evtl. sogar noch meine Brille putze, bewusst feststelle, dass die Katze nicht dort ist und mich dann trotzdem draufsetze, würde ich mir Sorgen machen.

    Natürlich kann man das so machen. Dann hast Du das Problem aber nicht verstanden.

    Du konzentrierst Dich so sehr auf eine eventuell vorhandene Katze, wie sich die Autofahrerin auf den Kfz.-Verkehr konzentriert hat.

    Du hast nun zwar vermieden, dass Du Dich auf die Katze setzt, jedoch den Tiger nicht wahrgenommen, der direkt neben dem Sofa saß. Und die Autofahrerin hat erfolgreich vermieden, mit dem Kfz.-Verkehr zusammenstoßen, dabei den Radfahrer aber nicht wahrgenommen.

    Tatsächlich sind es natürlich sehr viel mehr Sinnesreize, die im Straßenverkehr auf einen einwirken. Alles muss geistig verarbeitet werden (Was bedeutet das gesehene für mich?). Was die Kapazitäten überschreitet, fällt hinten runter. Man nimmt es nicht wahr, obwohl man möglicherweise hingeschaut hat.

    Und natürlich bleibt sie dafür verantwortlich. Das ist aber nur deshalb so, weil der Gesetzgeber es nun einmal so festgelegt hat. Es muss schließlich mindestens jemanden geben, der völlig unabhängig von einem moralischem Fehlverhalten haftet.

    Nur wird mit diesem Ansatz leider kein einziger Unfall verhindert.

    Den Kampfpiloten bei der Bundeswehr mutet man nicht zu, mehr als drei Dinge zeitgleich geistig zu verarbeiten, weil man weiß dass das nicht mit hinreichender Sicherheit möglich ist. Bestenfalls ist es Glück.

    Du meinst vmtl. beispielsweise dies hier, oder? Nur schreibst du auch etwas erlernen. Und dies ist eine bewusste Entscheidung bestimmte Dinge wider besseren Wissens als irrelevant abzuhaken.

    Wenn das so gewesen wäre, wäre es Mord bzw. Mordversuch. Möchtest Du das unterstellen?

    ...

    In dem Fall sieht m.E. alles so aus, als sei die Autofahrerin halt einfach über die Furt bis zur Fahrbahn vorgefahren ohne zu schauen, ob ein Radler kommt. Dürfte in den meisten derartigen Fällen wohl die eigentliche Unfallursache sein: Gar nicht erst geschaut.

    ...

    Da lehnst Du Dich aber ziemlich weit aus dem Fenster. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Autofahrerin zwar geschaut, die Angelegenheit jedoch geistig nicht richtig verarbeitet hat, mithin ein Wahrnehmungsfehler.

    § 2 (4) III: "Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."

    Es ist daher Fakt, dass es separierte Verkehrsflächen ohne 237/249/241 gibt. Steht genau so genau dort in der StVO.

    Man kann drüber streiten, wann ein Radfahrer erkennen darf, wann ein solcher vorliegt, aber nicht deren Existenz kategorisch ablehnen.

    Wer hat denn die Existenz solcher Radwege abgelehnt?

    Nach VwV-StVO KÖNNEN "240er ohne 240" mit Piktogrammen kenntlich gemacht werden, da das aber nicht in der StVO direkt steht, dürfen, wenn es mit rechten Dingen zugeht, Radfahrer nicht verfolgt werden, wenn sie aufgrund anderer Indizien (Bspw. Schilder div. Art und darauf zuführende Furten).

    Natürlich sollen Radfahrer, die den Seitenstreifen benutzen, nicht verfolgt werden. Wer hat das denn in Frage gestellt?

    Und Autofahrer haben beim Parken gefälligst zu schauen, wo sie parken.

    Genau! Und wenn sie beim Schauen einen Seitenstreifen entdecken, der mit lustigen Malereien versehen ist, dann sollen sie darauf parken.