Beiträge von Schwachzocker

    Wahl-HHer

    Wenn die Bearbeitung von Anzeigen pauschal abgelehnt wird, dann ist die sachliche Ermessensausübung nicht vorhanden. Das bedeutet aber nicht, dass man sich darauf berufen kann und fordern kann, dass die Ermessensausübung jetzt immer flachfallen soll.

    Und ja, wenn Du forderst, dass fehlerfrei dokumentierte und angezeigte Owi immer auch verfolgt werden sollen, dann forderst Du damit, dass der Staat unreflektiert alles ahndet, was der Bürger zur Anzeige bringt. Die Rechtsprechung hat da aber nun einmal ein anderes Empfinden. Nach dem Gesetz soll eben nicht alles geahndet werden, sondern es soll nach pflichtgemäßen Ermessen geahndet werden. Und das ist nun einmal den staatlichen Stellen vorbehalten.


    Was passiert wenn das über jahrzehnte nicht gemacht wird, sehen wir doch den Massen von OWis die jeden Tag begangen werden und daran wie darüber bereichtet wird wenn es ausnahmsweise doch ab und zu mal bestraft wird.

    Ja und? Der vollumfängliche Überwachungsstaat, in dem jeder falsche Schritt nach links oder rechts gesehen und geahndet wird, ist eben nicht vorhanden und auch nicht gewollt. Und diejenigen, die einen solchen Staat fordern, wollen ihn am aller wenigsten.


    Wenn Du kein Recht auf die Verfolgung von Owis forderst, und auch nicht forderst, dass der Anzeigenerstatter bei der Verfolgung von Owis mitzureden hat, was forderst Du denn überhaupt? Worüber möchtest Du diskutieren?


    dass du dir überhaupt die Mühe machst, auf das Getrolle so umfänglich zu antworten...

    Du weißt, was du sagen willst
    wir wissen, was du sagen willst
    und der eine weiß es wohl auch, wills aber in den falschen Hals bekommen, um irgendwas provokant-arrogantes hierlassen zu können. :sleeping:

    Hier gibt es bisher lediglich einen, der völlig befreit von jeglichem Sachverstand herumtrollt. Und das bist Du.

    Jeder Bürger kann Ordnungswidrigkeiten anzeigen.

    Richtig!


    Behördenmitarbeiter checken ob das Foto/die Fotos mit der angezeigten Ordnungswidrigkeit übereinstimmen. Wenn nicht, wird Anzeige abgelehnt/eingestellt/ignoriert. Falss ja wird das OWi-Verfahren ins Gang gesetzt.

    Sicherlich nicht!

    Erforderlich ist eine sachliche Ermessensausübung, die gerade dann nicht mehr stattfinden würde, wenn jede Anzeige unreflektiert in einem Owi-Verfahren münden würde.

    Owi-Verfahren bedeuten möglicherweise Einsprüche, in der Folge Ermittlungsarbeit und Gerichtsverfahren. Angesichts begrenzter Ressourcen muss der Sachbearbeiter prüfen und überlegen, ob

    - der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht

    - es im Einzelfall sachliche Gründe für einen Verzicht auf eine Ahndung gibt

    - die interne Schwerpunktsetzung beachtet wird

    - die Beweisführung ausreicht


    Nein, der Bürger macht das nicht. Das wäre ja noch schöner. Weder gibt es ein Recht auf die Verfolgung von Owi noch hat der Anzeigenerstatter da irgendetwas mitzureden.

    für Frankfurt wird doch extra gesagt, dass Anzeigen von "Drittanbietern" wie wegli eben nicht bearbeitet werden, weil manuelle Übernahme der Daten erforderlich.

    Umkehrschluss: die von Bürger*innen in das Portal eingegebenen Daten wandern direkt in die OWi-Software, werden dann vermutlich nur "Sichtkontrolliert": Stimmt Foto mit Vorwurf überein, Kennzeichen sichtbar usw.

    dann klickt Mitarbeiter*in auf "Anhörungsbogen generieren" und fertig ist die Laube.

    Von einer sachlichen Ermessensausübung vor Erlassen eines Bußgeldbescheides hast Du noch nie etwas gehört, oder?

    In Deiner Gedankenwelt kann jeder Bürger Bußgeldbescheide erlassen wie es ihm gerade gefällt. Und Beamte bei den Bußgeldbehörden brauchen wir eigentlich nicht mehr. Man braucht nur eine Software, die alles überträgt und eine "Sichtkontrolle".

    Warum machen wir das bei der Anordnung von Radwegebenutzungspflichten eigentlich nicht auch so? Wenn jemand meint, da und dort müsse es eine Radwegebenutzungspflicht geben, dann gibt es eine "Sichtkontrolle" (ist dort überhaupt ein Radweg usw.), und dann wird es halt gemacht. Wer will sich schon einem Bürgerwillen widersetzen?!

    ...

    Hier ein Textausschnitt von der Internetseite des Blinden und Sehbehindertenverbandes:

    "Rücksichtslos abgestellte E-Scooter sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein gefährliches Hindernis und erhebliches Unfallrisiko...

    Quatsch! Die sollen mal ein paar Zahlen und Fakten hergeben.


    Stell dir zur Bekräftigung außerdem vor, du seist nicht im Vollbesitz deiner körperlichen Kräfte und aufgrund von Erblindung auf einen Langstock zur Orientierung angewiesen.

    Soll ich mir vielleicht auch noch vorstellen, dass ich taub, einbeinig und auf ein Fahrrad angewiesen bin?

    Für Blinde ist das Leben nun einmal gefährlicher. Mit E-Scootern hat das aber nichts zu tun.

    Fakt ist, dass das Problem gefährlich abgestellte Fahrzeuge ganz überwiegend bei E-Roller-Verleihfirmen auftritt und längst nicht so dramatisch bei Fahrradverleihfirmen.

    Nein! Fakt ist, dass daran überhaupt nichts gefährlich ist. Allenfalls ist es ärgerlich.


    Trotzdem spricht natürlich nichts dagegen, auch Fahrradverleihfirmen die Auflage zu erteilen, dass die Fahrräder nur an dafür festgelegte Abstellareale zurückgegeben werden können.

    ...bis auf den klitzekleinen Umstand, dass das Free-Float-System gerade das Geschäftsmodel ist.

    Also für den Fall:

    - e-scooter korrekt abgestellt
    - foto gemacht
    - 2h später liegt das ding quer aufm Gehweg
    - jemand stolpert drüber

    würde dann - dem Wortlaut der Petition folgend - der Verleiher dem letzten Kunden keine Kosten auferlegen können.

    Der Verleiher muss dann eben selbst für die Kosten aufkommen.

    ...

    Das soll aber nur für E-Scooter-Verleiher gelten? Wenn jemand Dein Fahrrad woanders hinstellt und jemand stolpert darüber, dann brauchst Du natürlich nicht für die Kosten aufkommen? Und für Fahrradverleihfirmen soll das natürlich auch nicht gelten.

    Jau, so machen wir das.:D

    Und wenn ich das richtig beobachtet habe, dann machen heute schon viele Nutzer ein Foto von dem E-Roller, den sie nach der Ausleihe irgendwo abstellen. Entsprechend deinen Erfahrungen. Das entspricht der Forderung der Petition und es spricht nichts dagegen, das in einer Verordnung zu verankern....

    Dagegen spricht der Umstand, dass es niemandem bei irgendetwas nützen wird.

    ...und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Dort sollten sie nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen.

    Kann man mit den Dingern denn überhaupt Schritttempo fahren?

    ...

    "Das ist eine ganz normale Innerorts-Straße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50kmh. Die Straße ist schnurgerade. Welche GEfahr soll denn da bestehen?

    Oh Oh, da unterhalte Dich bitte mal mit dem Kollegen TheK:

    Worum es bei der Diskussion viel mehr geht, sind Straßen, die zwar "Vorfahrtsstraßen" sind, deswegen aber noch lange nicht für Tempo 50 geeignet. Vor allem weil Radwege fehlen...

    Ja, er hat "zulässigen" geschrieben, ohne das ansatzweise beurteilen zu können. Er wird ja nicht alles geprüft haben.

    Im übrigen ist die Diskussion um Tempo 30 innerorts eine Phantomdiskussion. Im Allgemeinen kann man sagen, dass heute 80% der Verkehrsfläche einer Tempo30-Zonenbeschränkung unterliegt. Hinzu kommen die Streckenbeschränkungen, die oft ähnlich willkürlich sind, wie Radwegebenutzungspflichten.

    Man stelle sich vor, 30 km/h würde innerorts zur Regelgeschwindigkeit, was man dann zu tun hätte. Alle 30 km/h-Beschränkungen müssten dann zwingend beseitigt werden. Dort, wo weiterhin 50 km/h gelten soll, müsste man dann positiv ausschildern. Und diejenigen, die für eine flächendeckende 30 km/h-Beschränkung votieren, wollen natürlich genau das nicht. Auch sie wollen natürlich Ausnahmen.

    Also in München ist der größte Teil aller (zulässigen) Straßen entweder T30-Zone oder T30 per Einzelanordnung. Und das teilweise schon seit Jahrzehnten. Wenn das eine Kommune will, dann geht das auch heute schon längst.

    Klar geht das. Das geht genau so wie Radwegbenutzungspflichten. Es bestreitet auch niemand, dass das geht.

    Aber ich vermute, Du möchtest sagen: "Wenn man es macht, muss es ja rechtmäßig sein. Sonst würde man es ja nicht machen.", oder?