Wahl-HHer
Wenn die Bearbeitung von Anzeigen pauschal abgelehnt wird, dann ist die sachliche Ermessensausübung nicht vorhanden. Das bedeutet aber nicht, dass man sich darauf berufen kann und fordern kann, dass die Ermessensausübung jetzt immer flachfallen soll.
Und ja, wenn Du forderst, dass fehlerfrei dokumentierte und angezeigte Owi immer auch verfolgt werden sollen, dann forderst Du damit, dass der Staat unreflektiert alles ahndet, was der Bürger zur Anzeige bringt. Die Rechtsprechung hat da aber nun einmal ein anderes Empfinden. Nach dem Gesetz soll eben nicht alles geahndet werden, sondern es soll nach pflichtgemäßen Ermessen geahndet werden. Und das ist nun einmal den staatlichen Stellen vorbehalten.
Was passiert wenn das über jahrzehnte nicht gemacht wird, sehen wir doch den Massen von OWis die jeden Tag begangen werden und daran wie darüber bereichtet wird wenn es ausnahmsweise doch ab und zu mal bestraft wird.
Ja und? Der vollumfängliche Überwachungsstaat, in dem jeder falsche Schritt nach links oder rechts gesehen und geahndet wird, ist eben nicht vorhanden und auch nicht gewollt. Und diejenigen, die einen solchen Staat fordern, wollen ihn am aller wenigsten.
Wenn Du kein Recht auf die Verfolgung von Owis forderst, und auch nicht forderst, dass der Anzeigenerstatter bei der Verfolgung von Owis mitzureden hat, was forderst Du denn überhaupt? Worüber möchtest Du diskutieren?
dass du dir überhaupt die Mühe machst, auf das Getrolle so umfänglich zu antworten...
Du weißt, was du sagen willst
wir wissen, was du sagen willst
und der eine weiß es wohl auch, wills aber in den falschen Hals bekommen, um irgendwas provokant-arrogantes hierlassen zu können.
Hier gibt es bisher lediglich einen, der völlig befreit von jeglichem Sachverstand herumtrollt. Und das bist Du.