Beiträge von Schwachzocker

    Ich würde meine Meinung dazu liebend gerne korrigieren lassen durch positive Beispiele, aber ein Verkehrsplaner ändert nur etwas, wenn dieses von dem Verantwortlichen, in dem Fall also hauptsächlich Bürgermeister, Behördenleiter und vielleicht noch Stadtrat, gewünscht wird.

    ...

    Korrektur: Er ändern nur dann etwas, wenn es vom Stadtrat gewünscht wird.

    ...Da sollte man die Kandidaten dazu bringen, sich zu positionieren und sie anschließend auf ihre Versprechen festnageln.

    Ja, "Festnageln", das bringt bestimmt etwas. :D

    Fragwürdig ist die Furtmarkierung mindestens, da sie mit 6 bis 6,5m soweit von der Hauptstraße abgesetzt ist um das Aussschlusskriterium in der VwV-StVO zu erfüllen.

    PS: Die neue Überschrift lautet übrigens: " Autofahrer übersieht Radfahrerin - 77-Jährige wird bei Unfall schwer verletzt"

    Vielleicht sollte man schreiben: "Autofahrer und Radfahrerin übersehen sich gegenseitig!"

    Ist es dann gut? Oder muss die Schuldfrage in einem Presseartikel abschließend geklärt werden?

    ...Wenigstens an Ort und Stelle hatte das keine Konsequenzen. Ob das dann im Nachgang noch zu einer MPU oder wenigstens einem Bußgeld führte, ist mir natürlich nicht bekannt.

    Erwartest Du denn Konsequenzen an Ort und Stelle? Durch Standgericht?

    Öffentliche Auspeitschung noch vor Ort zum Zwecke der Abschreckung unter dem Beifall der Radfahrer?

    weil man ersteinmal die Ermessensfehlerfreiheit annehmen darf.

    Da magst Du recht haben. Es verwundert mich dann allerdings, dass das ausgerechnet hier so angenommen wird, während man sonst hier im Forum bei Straßenverkehrsbehörden stets das Gegenteil anzunehmen pflegt.

    Aber dann ist es hier wohl ein Ausnahmefall.

    ...

    Plan:

    Wie man aus den der Drucksache beiliegenden Lageplänen entnehmen kann, bekommen wir jetzt einen rechtskonformen 4 m breiten Zweirichtungsradweg mit nebenlaufendem 2 m Gehweg auf der Wasserseite.

    Wie kommst Du darauf, dass das rechtskonform ist?

    II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
    331. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
    342. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Deshalb müsste es dort eine Durchfahrtsbeschränkung geben:

    • Fahrzeuge bis Maximalbreite 1,25 Meter. Renault Twizy schafft das, Lastenfahrräder auch.

    Also absolut kein Problem für alle ernstzunehmenden Verkehrsteilnehmer.

    Im Fahrradstraßen, die tatsächlich Fahrradstraßen sind gibt es keine Durchfahrtsbeschränkungen, sondern es darf dort niemand fahren außer Radfahrer. Die Fahrradstraße als solche ist die Durchfahrtsbeschränkung.

    Und wer das nicht will, der hat eben keine Fahrradstraße, sondern eine etikettierte Straße. Das ist so als wenn man auf eine Wasserflasche ein Weinetikett klebt und sich nun wundert und grübelt, warum man nicht betrunken wird.

    Zitat

    Verschärfend: nur rechtsseitig erlaubt, relevant ist das wohl nur bei Einbahnstraßen.

    Neu: Schutzstreifen links von Seitenstreifen nur in Ausnahmefällen oder wenn ein Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen vorhanden ist. Das ist bereits die Empfehlung aus der ERA, die es jetzt endlich auch in die VwV-StVO geschafft hat. Allerdings ohne konkrete Angaben, was die Breite angeht. Ist aber eigentlich auch egal, weil man wegen Dooring sowieso mindestens 1,3 bis 1,5 Meter Abstand halten muss, und dadurch ist das Rad bei einer Fahrradbreite von 0,5 Metern sowieso schon außerhalb des Schutzstreifens (1,25 m) und Sicherheitsraums (0,25 m). Könnte allerdings in bestimmten Altfällen eine seltene Möglichkeit sein, gerichtlich gegen Schutzstreifen vorzugehen, nämlich dann, wenn kein Ausnahmefall und kein Schutzraum trotz parkender Autos auf dem Seitenstreifen vorliegt.

    Bei uns in der Stadt befindet sich rechts neben dem Schutzstreifen häufig kein Seitenstreifen, sondern ein Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist. Im Prinzip ist das dieselbe Situation. Es handelt sich aber eben nicht um einen Seitenstreifen.

    Warum versteift man sich hier auf die Begrifflichkeit "Seitenstreifen", wenn es doch eigentlich um den ruhenden Verkehr rechts neben dem Schutzstreifen geht?

    Wie ich schon auf Twitter schrieb: Verkehrswende, Klimaschutz und Aufenthaltsqualität haben viele Namen. Auf dem Altar des Clickbaits aber nur einen: Kieler Grüne wollen Autos verbannen

    Erstmal fordert hier niemand eine „autofreie Innenstadt“, denn Lieferverkehr, Buslinien, Rettungsdienste, Feuerwehr und so weiter werden weiterhin einfahren dürfen; nach meiner Kenntnis auch Fahrzeuge mit Versehrtenausweis. Und zweitens hat ja beispielsweise der Umbau der autogerechten Kreuzung am Berliner Platz in den lauschigen Kleinen Kiel-Kanal durchaus gezeigt, dass ein Weniger an Autos durchaus ein Mehr an Aufenthaltsqualität sein kann.

    Sofern aber der öffentliche Diskurs dadurch bestimmt wird, das alles, was in diese Richtung geht, als Verbot deklariert wird, brauchen wir diesen Diskurs nicht führen.

    Es sind Verbote. Und weil es Verbote sind, werden sie als solche deklariert.

    Und nein, diese Verbote darf man nicht allein deshalb aussprechen, weil man ein lauschiges Plätzchen oder mehr Aufenthaltsqualität haben möchte, denn das ist auch verboten.

    Wer ein lauschiges Plätzchen mit Aufenthaltsqualität haben möchte, kann eine Fußgängerzone bauen, aber keine Straße.