Beiträge von Pepschmier

    Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.

    Gibts hier in Fürstenfeldbruck bzw. LK Fürstenfeldbruck öfter. Z.B. auf einem Radweg entlang der B2 (Ortsteil Puch), dort ist vor und hinter einer Einmündung ein fettes [Zeichen 205] auf den Radweg gemalt. Autogenix hat es schon mal erwähnt, glaub ich. Begründung der Verwaltung: Gefälle.

    PS: Man siehts sogar aus dem Weltall :)

    Was haben das Gebäudeenergiegesetz und der Radwegbau in München gemeinsam?

    Hier die Lösung!

    Man könnte antworten: "Wenn es nicht so viele Gehbehinderte gäbe, die auf ihr Auto angewiesen sind, gäbe es keinen Grund für den Radwegausbau und somit keine Behinderung des Fernwärmeausbaus. Die Lösung für das Dilemma liegt also in einer massiven Prävention zur Verhinderung von Gehbehinderungen. Q.E.D."

    Der Polizist war tatsächlich missverständlich.

    Wörtlich: "Dann muss man in den Straßenverkehr". Aber wo war der Radfahrende denn vorher, bevor er "in den Straßenverkehr musste"? Was ist das für ein Ort?

    Ich finde, es sind weniger die exakten Worte, sondern die "Denke", die sich dabei offenbart: Der natürliche Aufenthaltsort eines Radfahrenden ist nicht die Fahrbahn, sondern "irgendwo anders".

    Du erwartest schlicht zu viel von einem Polizisten. Ist ja auch nur ein Mensch, wie jeder andere. Und die meisten davon sehen das ähnlich wie der Polizist

    Find ich nicht. Der ist von einer Spezialgruppe für Verkehrsunfälle, da erwarte ich ein anderes Niveau als von einem Ortsvorsteher oder einem Normalo, der die StVO nie gelesen hat. Mann, der Typ ist Recht und Gesetz verbunden, zählt das denn gar nicht im Vergleich mit Otto-Normal-Verbraucher-Rechtsempfinden?

    Hi hi, auch seine nachfolgenden Einlassungen zur unerhörten Höhe des Bußgelds für das Blockieren eines Radwegs sind Gold wert: "55 Euro, was sich bei Gefährdung sogar bis 100 Euro potenziert". Der Gegenwert einer Tankfüllung, unfassbar!

    Sind das jetzt echt zitierbares Statements der Hannoveranschen Polizei zum Thema Radverkehr? Dann brauchen die alle eine Therapie...

    Hochproblematisch ist die Aussage des Polizisten bei 24:56 zu der Frage, ob es erlaubt ist, auf die Fahrbahn auszuweichen, wenn der Schutzstreifen oder der Radfahrstreifen durch Lieferverkehr blockiert ist: Der Polizist sagt dazu: "Dann muss man in den Straßenverkehr, was nicht erlaubt ist."

    Das ist m.E. purer Blödsinn. Schon die Wortwahl entlarvt ihn: "...muss man in den Straßenverkehr...", so als ob Radfahrende grundsätzlich nicht zum Straßenverkehr gehören. Das Übel sitzt in seinem Kopf, ein ganz erbärmlicher Fahrzeug-Rassist.

    Würde dieser LKW-Fahrer auch mit defekten Bremsen losfahren ?

    Straßenverkehr wird auf Sicht abgewickelt. Deswegen dürfen KFZ mit "toten Winkel" erst gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Denn sie sind nicht verkehrssicher. Das muss jedem Fahrer klar gemacht werden

    Meine Uralt-Forderung, dass zur Vereinfachung des Überholvorgangs LKWs, Transporter, Wohnmobile, etc., durchsichtig sein müssen und nur durchsichtige Ladung transportieren dürfen, wurde leider auch nie erhört. :(

    Genau, hab ich gemacht in 2019, die Antwort war: "Absteigen"

    Hi hi, der feuchte Wunschtraum der VB. Wenn sie das wirklich per Schild anordnen würden (wie genau sollte das gehen?), flöge ihnen halt vermutlich die StVO um die Ohren...

    Dass sie *meinen*, es bereits angeordnet zu haben, kann mir recht sein und deutet bestenfalls auf illegalen LSD-Konsum hin. :)

    Is aber m.M.n. nicht wirklich der Fall, denn "Radweg-Ende" ist nach meiner Erkenntnis nur ein freundlicher Hinweis, mehr aber nicht, solange das darauf Folgende nicht als Fußgängerzone oder so ausgewiesen ist. Der Radweg ist halt zu Ende, na und? Ich hab nie drum gebeten...

    Ja, das sagte ich ja die ganze Zeit. Der Radweg endet dort. Die Frage ist nur, in WAS er endet. In einen Gehweg oder in eine Fahrbahn?

    Mir ist schon klar, das das dort "unklar" ist. Ich bin da ca. tausend mal gefahren die letzten 4-5 Jahre.

    Die VB hats nicht "eineindeutig" ausgeschildert, das ist richtig. Ich würde das aber als Vorteil für mich verbuchen, denn wenn ich die VB bedränge, das zu präzisieren, kommt höchstwahrscheinlich was raus, was mir weniger gefällt.

    Ich habs für mich persönlich so "eingerichtet", wie oben beschrieben: Links von der Trennlinie darf ich legal mit dem Fahrrad weiter fahren, rechts neben der Trennlinie ist Fußgängerbereich. Das Ganze endet dann einige Meter weiter wo die KfZs zum P&R-Parkplatz rein- und rausfahren.

    Was zum Kuckuck hält die VB davon ab, auf das Schild einfach"Radfahrer bitte links vom Strich weiterfahren" zu drucken? Keine Ahnung.

    Der Radweg beginnt und endet tatsächlich vor dieser Kleinpflasterung. Für die übrigen 15 Meter ist das Befahren dieser Fläche schlichtweg illegal.

    Ist das wirklich so? Für mich heißt "Radweg Ende" nicht automatisch, dass ich vom Fahrrad absteigen muss, solange das nicht explizit durch z.B. [Zeichen 239] angezeigt wird. Denn wer sagt, dass man nur auf einem "Radweg" Radfahren darf? Dann isses halt kein Radweg, auf dem ich grade mit dem Rad fahre... oder ein "anderer Radweg", oder wie immer das heißt.

    Ich bin der Meinung, solange das Radfahren nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Und ich kann mich grade nicht erinnern, dass außer diesem freundlichen Hinweis "Radweg Ende" irgendwo ein Verbotsschild steht. Denn das [Zeichen 239] bezieht sich ja klarerweise auf die Fläche neben der roten Trennlinie im Boden, nochmals verdeutlicht durch den schwarzen Trennstrich auf dem Schild. Wofür wär die - zweifellos physikalisch existierende und absichtlich gebaute - Trennlinie denn sonst da? :)

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    Statt ein Analphabeten-Kreuzchen bei einem der Gartenbau-Vereine zu machen, wo sich die Klügsten drum kloppen, einen sicheren Versorgungsposten zu bekommen, könnte man auch die Bevölkerung befragen, wie es in Zukunft weitergehen soll.

    Internet, 30 Fragen a la Wahlomat, "nicht wichtig" bis "sehr wichtig", "lehne ab" bis "stimme zu", ein Jahr Zeit zum Antworten und schwupps, schon steht das bindende EU-Regierungsprogramm, das nur noch von einer handvoll Exekutiv-Beamten realisiert werden muss. So einfach ist Demokratie.

    Ich war auch sehr kritisch, als Schreiner die Prüfung der Radwege angeordnet hat. Inzwischen hat sie nach wenigen Wochen den Bau 13 von 16 Radwegen freigegeben.

    Wohl nicht ganz freiwillig :)

    Zitat

    Dass wir mit unserer Strategie und dem Beschreiten des Klageweges gegen das Recht brechende Politiker Erfolg haben, zeigt unsere jüngste gerichtliche Auseinandersetzung mit der neuen CDU-SPD Regierung in Berlin. Diese hatte als erste Maßnahme alle Radwegplanungen und Radwege-Baumaßnahmen gestoppt und selbst einen fertig gebauten Radweg in Berlin-Reinickendorf vor der feierlichen Einweihung kurzerhand in Autoparkplätze umgewandelt.

    Nach dieser unglaublichen Kehrtwende in der Verkehrswende zum Stopp und sogar Rückbau von Fahrradwegen habe ich mich mit unseren Juristen intensiv beraten, wie wir rechtlich dagegen vorgehen können. Zuerst hieß es, es gäbe keine Möglichkeit. Immer wieder haben wir an diesem Tag diskutiert, bis wir nachts um 23 Uhr eine erste Idee für einen rechtlichen Ansatz entwickelt hatten, den wir am Folgetag über eine DUH-Mitarbeiterin bei der Behörde über einen Antrag auf Erhalt des Radwegs umsetzten. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt. Sofort haben wir beim Verwaltungsgericht Berlin Klage im Eilverfahren erhoben. Keine zehn Tage später und unmittelbar vor Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist auf Offenlegung aller Akten, änderte die Behörde ihre Entscheidung und wir konnten unseren Klage-Erfolg feiern: Der Fahrradweg kommt nun doch für Radfahrer und nicht für parkende Autos. Gestern konnten wir drei weitere Radwege, die durch den absurden Radwegstopp nicht umgesetzt werden sollten, ebenso durch die Einleitung von Rechtsverfahren retten! Bei zwei Anträgen dauerte es nur wenige Stunden, bis die Behörden reagierten.

    DUH

    Das erinnert mich an das Herumgeheule der Neueigentümer dieser Privatpanzer über zu kleine Parkplätze, parke er doch das Ding dann standesgemäß bei der Bundeswehr. Was geht das den Gesetzgeber oder die Kommune an?

    Der Gesetzgeber hat ja immerhin aktiv dafür gesorgt, dass der Neu-Panzerfahrer nicht etwa asozial und egoistisch ist, sondern lediglich dem Gesamtwohl dienlich ist. Da kann der Neu-Panzerfahrer doch wohl erwarten, dass sich Papa Gesetzgeber auch um die Folgen seiner Vorgaben kümmert? Wir sind immerhin Schafe, die von den Klügsten der Klugen behütet werden?

    In das Thema Fliegerhorst bin ich noch nicht eingestiegen. Bei Mobilitätskonzept 2018/19 kam aber eindeutig raus, dass der FH ein MIV-armes Quartier werden soll. Wahrscheinlich hat dann die Verwaltung das erst mal so verwurschtelt.

    Ich hab die Präsentation ja auch nur durch "Zufall", die Öffentlichkeit weiß davon vermutlich nichts. Nach Barcelona Superblock oder irgendwas "modernem" siehts jedoch gar nicht aus. Eher so nach Vor-Fahrradnovellen-Planung. Und was mir stinkt ist, dass die selbsternannten Verkehrswende-Befürworter noch nicht mal mit der Wimper zucken.