Mir ist jetzt auch nicht ersichtlich, warum das nicht funktionieren könne. Das kann man richtig oder falsch finden, vielleicht ist es auch nicht zulässig (bin kein Jurist), das weiß ich nicht.
Das wurde vor ein paar Tagen in einer österreichischen Nachrichtensendung (ZIB2, Wien) ziemlich ausführlich besprochen. Jaja, die Österreicher!
Mit irgendeinem Professor für EU-Recht wurde die Merz'sche Forderungsliste Punkt für Punkt durchgegangen und besprochen, inwieweit das mit dem deutschen Grundgesetz, mit EU-Recht, der Genfer Flüchtlingskonvention, usw. überhaupt zusammengeht. Fazit: Eher schlecht bis gar nicht.
Lustig: Würde das so umgesetzt werden, wäre Deutschland im Wesentlichen auf einer Stufe mit Orbans Ungarn. Die EU müsste ein Vertragsverletzungsverfahren gegen D einsetzen (da laufen schon etliche wegen anderer Sachen, die D immer wieder "vergisst", rechtzeitig umzusetzen, z.B. Einhaltung von Grenzwerten, etc). Da hätte D dann 2 Jahre Zeit, unter "Beobachtung" ein EU-rechtskonformes System zu entwickeln, und wenn es das nicht macht (wie Ungarn) wird eine Vertragsstrafe fällig. Für Ungarn beträgt die momentan 1 Mio. Euro pro Tag.
Aber hey, 365 Mio pro Jahr: Mit solchen Kinkerlitzchen gibt man sich m.W. heutzutage in Politkreisen nicht mehr ab, dafür müsste man schon ein paar Nullen dranhängen...
Es wurde auch erwähnt, dass die EU-Komission ja bereits eine Änderung des EU-Asylrechts beschlossen hat, das EU-Parlament aber noch zustimmen muss. Das ist aber erst für 2026 geplant.