Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.
Gibts hier in Fürstenfeldbruck bzw. LK Fürstenfeldbruck öfter. Z.B. auf einem Radweg entlang der B2 (Ortsteil Puch), dort ist vor und hinter einer Einmündung ein fettes auf den Radweg gemalt. Autogenix hat es schon mal erwähnt, glaub ich. Begründung der Verwaltung: Gefälle.
PS: Man siehts sogar aus dem Weltall