Richtig ist, dass 1,40 m zu schmal sind für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Aber gilt das auch für die Ausschilderung eines Angebots-Zweirichtungsradweges (
), der nicht neu gebaut wurde, sondern bereits lange vorhanden ist? Oder wäre es in dem Fall besser, auf die Möglichkeit den Angebotsradweg in beide Richtungen zu benutzen durch Boden-Piktogramme aufmerksam zu machen?
Fahrradlenker haben gut und gerne eine Breite von 50 -70 cm. Damit verbleiben je Rad im günstigsten Fall 20 cm Abstand für alle Seiten zusammen. Das ist zu wenig für Begegnungsverkehr. Und da weder eine nicht vorhandene Benutzungspflicht,noch ein langjähriges Bestehen es vermögen, das Maß von 1,40 Meter für Radfahrende nutzbar zu verbreitern, komme ich persönlich zum Ergebnis: Nein.