Informativer Beitrag, insbesondere für Kund*innen, die bereits ein Nahverkehrsabo hatten und nun über einen Umstieg nachdenken.
Beiträge von krapotke
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Der Artikel verbreitet mMn einen weit verbreiteten Irrtum. Beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallortm spielt die Schuldfrage an einem Unfall überhaupt keine Rolle. Jede(r) Beteiligte muss vor Ort bleiben, bis anderen Beteiligten die Möglichkeit zum Datenaustausch hatten.
Im übrigen gibt es in keinem anderen Bereich, außer dem Straßenverkehr, den strafbewerten Zwang die eigene Beteiligung an einem Schaden einzuräumen.
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Manchmal vermisse ich bei den Reaktion-emojis die Möglichkeit ein Facepalm zu vergeben.
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Die Kieler Nachrichten berichten über den Alleinunfall von zwei Frauen, die zusammen auf dem selben Fahrrad gefahren sind. Die Fahrerin verlor die Kontrolle über das Rad und verletzte sich beim Sturz schwer, die "Beifahrerin" auf dem Gepäckträger nur leicht.
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beschriebenBin hier so etwas zweigeteilt. Er hat ja offensichtlich nicht der Initiative Lebenswerte Städte eine Absage erteilt, denn die fordern gar nicht
ein flächendeckendes T30, sondern das Recht, es dort anzuordnen, wo sie es für richtig halten.
Da bin ich auch zweigeteilt:
In den Forderungen der Initative ist zwar, wie von Dir beschrieben zu lesen :
"3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten."
Aber eben auch:
"2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume."
Und darin würde ich die die Forderung erkennen, dass zHG 30km/h der Regelfall sein soll und zHG 50km/h die begründungsbedürftige Ausnahme.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin ausdrücklich für eine zHG innerorts von 30km/h.
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Bahnübergang im Landkreis Schaumburg in Hohnhorst.
In dem Artikel heißt es:
" Der Vorteil bei einer Halbschranke ist: Fährt ein Fahrzeug in den Bereich des Bahnüberganges hinein oder bleibt dort kurze Zeit liegen, dann gibt es immer noch den "Notausgang" und das Fahrzeug kann aus dem Bereich des Bahnüberganges herausfahren."Die Schranken die ich kenne, halten einem "Durchfahrversuch" mit Pkw definitiv nicht Stand. Das Fahrzeug wird Schäden erleiden, je nachdem mit welchem Teil die Schranke berührt wird. Aber runter von den Schienen kommt Mensch auch bei Vollschranken.
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FAZ Kommentar zum Urteil zum tödlichen Autorennen in Barsinghausen. Gem. NDR haben alle Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft scheint also am Mordvorwurf festhalten zu wollen.
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Also bei den Pseudoblitzern finde ich den Vorwurf Amtsanmaßung lustig.
Wenn der Vorwurf wäre, das die Dinger auf öffentlichen Grund gestanden haben.
Oder so täuschend echt gewesen wären und mit Markennamen beschriftet, dass ein Hersteller Markenschutz geltend machen würde, auch ok.
Aber Amtsanmaßung, bitteschön.
Uups.. Aus dem Bauch heraus habe ich das auch für Blödsinn gehalten, eine kurze Internetrecherche zeigte allerdings, dass es durchaus so gesehen werden kann.
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Schaum vorm Mund und differenzierte Betrachtungsweise gehen ja selten Hand in Hand.
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Gleicher Inhalt in der Saarbrücker-Zeitung ohne Paywall. Bei der schwarz - gelben Gestaltung des Aufklebers habe ich schon Assizoationen zu einer bestimmten Bewegung.
Fun Fact aus dem Artikel: Rechtliche Bewertung der Polizeipressestelle:
„Sachbeschädigungen dürften nicht vorliegen, da sich die Aufkleber einfach abziehen lassen.“
Das habe ich in anderen Zusammenhängen schon anders gehört, nimmt aber jetzt ein bisschen das schlechte Gewissen und die Sorge wenn ich selbst Werbung mache.
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PS: wenn er technologieoffen den einen Kilometer zu Fuß gelaufen wäre, hätte er enorme Zeitgewinne erfahren können
Aber, aber. Der Herr trägt immerhin viel Verantwortung. Oder möchtest Du etwa mit zentnerschwerer Last kilometerweit zu Fuß laufen?
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Das Schild erinnert mich stark an Umleitungsschilder für den Radverkehr. Bei einem lediglich flüchtigen Blick könnten Betrachter*innen durchaus vermuten hier mit dem Fahrrad richtig zu sein. Um den Inhalt des Schildes zu erfassen, müssen die Zielpersonen zwingend Deutsch lesen können. Ich denke, hier wollte die Verwaltung anerkennenswerterweise bürgernah höflich sein, aber VZ 239 oder VZ 254 hielte ich für eindeutiger. Den Hinweis, dass in 120 Metern wieder aufgesattelt werden kann, könnte mit einem Zusatzzeichen weiterhin geben.
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Kieler Nachrichten berichten über einen Unfall zwischen einem bevorrechtigten Radfahrer und einer Kfz Lenkerin. Radfahrer wurde leicht verletzt, Kfz-Lenkerin entfernte sich vom Unfallort bevor ihre Personalien festgestellt worden sind.
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Hier gibt es keinen Seitenstreifen zum Längsparken, sondern einfach zwei Meter Platz neben dem Schutzstreifen. Streng genommen ist das also Fahrbahn und kein Parkstreifen.
Da hast Du durchaus recht. Genauso wie Mueck mit seinem Hinweis auf die Fehlenden Fahrradpiktogramme.
Allerdings passt offenbar ein Fahrzeug auf den Bereich rechts des markierten roten Streifen und die Restbreite der Fahrbahn, zu der ja auch der rote Streifen gehört, ist vmtl. deutlich über 3,05 Meter. Ich gehe daher davon aus, dass das Parken an der Stelle trotzdem zulässig ist.
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Ja, der Schutzstreifen verläuft neben Längsparkplätzen genau in der Dooring Zone. Ist ja leider nichts Ungewöhnliches.
FunFact: Wenn krapotke statt Emsland England liest und versucht den offensichtlichen Rechtsverkehr auf dem Bild mit seinem Weltbild konform zu kriegen
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Zum Glück für den Fahrer spielte die Episode an der Ostsee. An der Nordsee hätte die Strafe auf dem
Flutähh Fuß folgen können. -
Die paar Tempo 30 Hubbel hättest Du aber auch rasch selbst auf die Fahrbahn zurückziehen können.
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oha!
https://www.spiegel.de/ausland/paris-…ce-008e8276a7e8
find ich irgendwie nich sooo cool.
Trotz aller berechtigter Kritik: Ungleichbehandlung ggü KFZ und Rad.
Und zeigt in meinen AUgen direkt: Veränderungen werden abgelehnt.
Was der Spiegel nicht berichtet, aber für die Bewertung dieses Referendums nicht ganz unwesentlich ist: Die Wahlbeteiligung lag bei weniger als 8%. Über 90% der Pariser*innen waren die Leihscooter also herzlich egal.
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Vielleicht sollte die Nachbarin den Vertrag dahingehend ändern, dass anstelle der 150 Euro Vertragsstrafe auch wahlweise ein abgetretener Spiegel oder ein Kratzer bis zu 5cm je Vertragsbruch möglich sind.
Edit: Gerhart : krapotkes Postillon für Arme.
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Habe durch Zufall hier auf YouTube einen Kanal gefunden, der diverse Folgen der Reihe Das Verkehrsgericht listet. Bei mir werden Erinnerungen wach.
Edit: Diese Folge ist wirklich ein Hiighlight. Fahrradrowdytum, Radler halten sich nie an Regeln, fahren schneller als es vernüftig ist etc. Besonderes Bobon Zitat: "Sie, Herr Ausländer..."
