In Hannover ist die Umsetzung von "ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig" (= Thread-Titel) gelungen. In der Göttinger Chaussee wurde mit der Ausschilderung der neu angelegte Fahrradweg
alleinstehend als Angebotsradweg ausgeschildert!
Aha. Und für welchen Straßenteil soll diese Beschilderung nun gelten? Sie steht links der dunkel- und hellbrau gepflasterten Streifen und rechts der Rabatten und der Fahrbahn.
Ullie hatte ja in einem anderen Thread beschrieben, dass Schilder und Ampeln links des Radweges nicht für diesen gelten. Also darf man an dieser Stelle nun durchs Grün pflegen, oder wie ist das zu verstehen?