. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...
Oberhalb von Loffenau eventuell Herrenalber Weg/Alte Strasse.
. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...
Oberhalb von Loffenau eventuell Herrenalber Weg/Alte Strasse.
Die Beschilderung ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Das Pflaster, einseitig und Asphalt auf der anderen Seite, sieht dagegen nach getrenntem Fuß und Radweg aus.
Wie breit ist denn der Tunnel ?
Das Zeichen 240 trotz zwei unterschiedlich gefärbter Bodenflächen kann man ja oft an Stellen finden wo man einen 241-Radweg aufgeben musste, weil mindestens einer der beiden Hälften zu schmal ist.
Hier versucht man es mit getrennter Führung.Was aufgrund der Breite auch nicht gut ist
Wenn man die auf Google Maps verügbaren Luftbilder der Herzog ausmisst findet man eine Fahrbahnbreite von knapp über 6 m . Und Breite des überwiegend zugeparkten westlichen Gehwegs ca.1,8 m. D.h legales Fahrbahnparken ist möglich. Aber nur einseitig. Eine legale Anordnung von Hochbordparken wird zweiseitiges Parken nicht ermöglichen. Dazu sind die Gehwege zu schmal.
Die Wege sind dennoch als Radweg beschildert und nicht als kombinierter Geh- / "Radweg".
Also eine Mogelpackung. Das wichtigste ist wohl die radfahrerfreie Fahrbahn
Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen .
Auf Fahrzeugseite dürfte oft genug ein Navi vorhanden sein und damit auch hochgenaue GPS Uhrzeit. Und auf der Ampelseite dürfte es auch mindestens eine "quarzgenaue" interne Uhr geben, wo man durch Vergleich mit einer hochgenauen Uhr Fehler hinreichend genau herausrechnen kann. Was auch bei einem Fahrzeug ohne GPS-Uhrzeit der Fall sein sollte
Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen.
Autofahrer werden da allerdings als genau so unfähig betrachtet . Bspw. wenn ein (unabhängig geführter) Z.239/240/241-Weg am Beginn/Ende mit Pollern versehen wird.
Da
[…]
Würde dieser LKW-Fahrer auch mit defekten Bremsen losfahren ?
Straßenverkehr wird auf Sicht abgewickelt. Deswegen dürfen KFZ mit "toten Winkel" erst gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Denn sie sind nicht verkehrssicher. Das muss jedem Fahrer klar gemacht werden
Mal ganz polemisch:
In machen Bundesländern hat man sich an radfahrerfreie Fahrbahnen gewöhnt und rechnet nicht mehr mit Radfahren
Radwege sind eben ein Win-Win für Autofahrer:
1. radfahrerfreie Fahrbahn
2. verstärkte Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahren, die verhindern das beide gemeinsam ihre Interessen gegen Autofahrer vertreten
Fake-Ticker : Um den Bau der A100 zu beschleunigen wird die Breite der Fahrspuren auf 2,5 m Reduziert
Ein so zum "tote Winkel"-Demonstrieren modifizierter LKW entspricht nicht mehr den Vorgaben von §56 StVZO . Deswegen sollte dessen Zulassungsplakette entfernt werden.
Bei Reichs- Und Bundesbahn war der Wittfeld-Akkutriebwagen ein halbes Jahrhundert lang in Betrieb. Und als Nachfolger wurde von der ETA150 entwickelt
Und was soll das Rote da? In ganz Deutschland heißt das: "das ist für die Fahrräder, während das Graue daneben für die Fußgänger ist". Nur hier nicht?
Nicht nur da:
Dann bleibt wenig Restbreite auf der Fahrbahn und für den Begegnungsverkehr wird es schwierig“, hielt Christoph Schykowski, CDU, dagegen.", heißt es in dem Text.
Ja, die von der CDU gehegten und gepflegten rechtsfreien Räume sollten erhalten bleiben.
Einfahrt für Lkw verboten. Jedenfalls im April 2022.
Das "Einfahrt für LKW verboten" ist auch auf dem Unfallbild des NDR zu erkennen
Das Gelände auf das der LKW-Fahrer wollte ist ein privater Parkplatz des Aldi. Somit ist §9 StVO zu beachten
Zitat(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen
Da steht nichts von Furten,Wartelinien etc,.pp.
Für den Parkplatz Verlassende gilt §10 StVO :
ZitatWer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Vermutlich stellt nicht der Traktor das Problem dar, sondern die daran angebauten Geräte.
Jeder Fahrer muss vor Fahrtbeginn sein Fahrzeug überprüfen ob es verkehrssicher ist. Die Erfüllung von §56 StVZO ist eine der Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit. Genau so wenig darf jemand mit defekten Bremsen losfahren.
Anlieger hatten eine Chipkarte oder einen Code, um den Poller zu öffnen.
In Karlsruhe hat man es mit einem "intelligenten Poller" versucht
Solche Meldungen lassen dann aber Zweifel aufkommen ob die Fußgänger- und Radfahrerkennung bei schlechten Lichtverhältnissen schon gut genug ist