Beiträge von mkossmann

    Mueck

    Ja , die genannten Wege sind "Waldwege" und nicht unbedingt fürs Rennrad geeigenet

    Die nächste fürs Rennrad wirklich geeignete Umleitungsstecke dürfte Herrenalb-Bernbach-Moosbronn-Michelbach-Gaggenau-Gernsbach sein. 20 km statt 10 km.

    Als geteerte Strecke gäbe es noch Herrenalb-Gaistal-Risswasen-Loffenau. Trifft aber ca. 2km oberhalb von Loffenau auf die Landesstrasse Und die Strecke ist schmaler und dürfte von der Oberflächenqualität nicht unbedingt besser sein. Bei ca. 4 km mehr Länge.

    Zwischen Loffenau und Gernsbach dürfte das Igelbachtal die Alternative sein

    Und das die Strecke nur für Radfahrer gesperrt wird ist eine Unverschämtheit. Mit googeln nach Unfällen findet man 3 Motorradunfälle seit 2018 , aber keine Fahrradunfälle.

    Edit : Noch einen BNN+ Artikel vom 13.01.2023 gefunden:

    Zitat

    L564 steht beim RP nicht oben auf der Prioritätenliste


    Was sagt das RP dazu? Pressesprecherin Irene Feilhauer teilt auf Nachfrage mit: Die L564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb werde derzeit in der Priorisierung des Baureferats Mitte auf Rang 27 von 39 gelistet. Basis sei die sogenannte Zustandserfassung des Landes, die alle vier Jahre durchgeführt werde. Im Murgtal gebe es mehrere Strecken, die in der Priorisierung weiter vorne liegen. Dazu zählen die L78 zwischen Gernsbach und Baden-Baden und die L79 zwischen Forbach und Baden-Baden.

    Die Beschilderung ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Das Pflaster, einseitig und Asphalt auf der anderen Seite, sieht dagegen nach getrenntem Fuß und Radweg aus.

    Wie breit ist denn der Tunnel ?

    Das Zeichen 240 trotz zwei unterschiedlich gefärbter Bodenflächen kann man ja oft an Stellen finden wo man einen 241-Radweg aufgeben musste, weil mindestens einer der beiden Hälften zu schmal ist.

    Hier versucht man es mit getrennter Führung.Was aufgrund der Breite auch nicht gut ist

    Wenn man die auf Google Maps verügbaren Luftbilder der Herzog ausmisst findet man eine Fahrbahnbreite von knapp über 6 m . Und Breite des überwiegend zugeparkten westlichen Gehwegs ca.1,8 m. D.h legales Fahrbahnparken ist möglich. Aber nur einseitig. Eine legale Anordnung von Hochbordparken wird zweiseitiges Parken nicht ermöglichen. Dazu sind die Gehwege zu schmal.

    Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen .

    Auf Fahrzeugseite dürfte oft genug ein Navi vorhanden sein und damit auch hochgenaue GPS Uhrzeit. Und auf der Ampelseite dürfte es auch mindestens eine "quarzgenaue" interne Uhr geben, wo man durch Vergleich mit einer hochgenauen Uhr Fehler hinreichend genau herausrechnen kann. Was auch bei einem Fahrzeug ohne GPS-Uhrzeit der Fall sein sollte

    Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen.

    Autofahrer werden da allerdings als genau so unfähig betrachtet . Bspw. wenn ein (unabhängig geführter) Z.239/240/241-Weg am Beginn/Ende mit Pollern versehen wird.

    Und was soll das Rote da? In ganz Deutschland heißt das: "das ist für die Fahrräder, während das Graue daneben für die Fußgänger ist". Nur hier nicht?

    Nicht nur da:

    Jubiläum: Seit 40 Jahren sind die Radwege in Offenburg grün
    Die grünen Radwegemarkierungen in Offenburg gibt es seit 40 Jahren. Auch wenn sie inzwischen einen hellgrünen Farbton bekommen, sind sie aus dem Straßenbild…
    www.bo.de
    Blaue Radwege in Tübingen
    Tausend Quadratmeter Radweg erhalten künftig neuen Anstrich, um Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen.
    www.aktivmobil-bw.de

    Das Gelände auf das der LKW-Fahrer wollte ist ein privater Parkplatz des Aldi. Somit ist §9 StVO zu beachten

    Zitat

    (5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen

    Da steht nichts von Furten,Wartelinien etc,.pp.

    Für den Parkplatz Verlassende gilt §10 StVO :

    Zitat

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.