Naja Victim Blaming halt, der Mast ist Schuld, der wehrt sich wenigstens nicht
Klar hat der Mast schuld. Er hätte doch beiseite springen können, wenn der das Gepiepse des rückwärtsfahrenden LKW gehört hätte
Naja Victim Blaming halt, der Mast ist Schuld, der wehrt sich wenigstens nicht
Klar hat der Mast schuld. Er hätte doch beiseite springen können, wenn der das Gepiepse des rückwärtsfahrenden LKW gehört hätte
http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/…z_SVR_13_04.pdf ist der Artikel aus dem dieses Zitat stammt. Und damit offensichtlich : ja.
Bei deinen nachträglichen Bildern zu der konkreten Situation an dieser Rampe liegt die Lösung doch eigentlich auf der Hand: Warum wird hier nicht einfach ein getrennter Geh-/Radweg per VZ angeordnet? Die Breite erscheint mir ausreichend. Wäre aus meiner Sicht die bessere Lösung.
Hmm, dafür ist die Breite eben nicht ausreichend. Ich schätze die Breite im obersten Bild mal auf nur 3 m. An anderen Stellen dann mehr Für die Fußgänger gehen davon mindestens 1,5 m besser 2 m ab. Bleiben noch 1,5 m für einen Zweirichtungsradweg ab. Und das ist ganz klar zu wenig. Man muß dabei auch noch beachten, das die Bergaufradfahrer wohl überdurchschnittlich viel Platz brauchen, weil langsam und damit eher pendelnd.
Theoretisch dürfte so ein PKW dort nicht parken. Praktisch wird da immer weggeschaut.
Das ist ein Punkt den ich hinterfragen möchte. Man muss nicht überall überholen.
Richitig. Nur kann man da prinzipbedingt auf der gesamten Länge des Streifens nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholen,da der Streifens nirgends breiter ist.
Wenn aber statistisch nur 0,2 Personen auf dem Beifahrersitz unterwegs sind, dann hat man ein 5fach erhöhtes Risiko, auf dem Radfahrstreifen gedoored zu werden. Oder?
Wohl nicht ganz. Man muss wohl einrechnen das nach rechts häufiger Personen aussteigen, die nicht über die Gefahren durch das Aussteigen informiert sind , z..B Kinder .
Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?
Aber das kann man doch nicht machen. Da wäre die Polizei danach mindestens für einen Monat mit dem Schreiben von Knöllchen ausgelastet.
Das wichtigste: Bauen die in BW denn auch so?
Da bin ich auch skeptisch. Am wahrscheinlichsten werden wohl die rot markierten Standardlösungen durchgesetzt.
Hier sieht man wie sich Verkehrsplaner Radinfrastruktur vorstellen: Musterlösungen für Radverkehrsanlagen in Baden-Württemberg
Die linksseitige Benutzungspflicht beginnt erst ab Einmündung C, da fehlt aber eine von der ERA vorgesehene Querungshilfe und wenn das igO ist sagt die Verwaltungsvorschrift
Zitat1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
@ Müeck: Das ist ja ähnlich wie in Ettlingen , nur das dort noch ein zusätzlich aufgebaut wurde
wobei ich mich schon frage, warum man dann als Kraftfahrer mitunter alle drei Arten der Infrastruktur zuparken muss.
Da ist doch kein (KFZ-)Verkehr, den man behindern könnte
Radwege markieren, bloss damit ein Radweg vorhanden ist,
Viel schlimmer noch : Benutzungspflichtige Radwege markieren, bloss damit ein Radweg vorhanden ist,
Kann jemand das Gegenteil beweisen ? Hoher Radverkehrsanteil -> Autofahrer fühlen sich von Radfahrern belästigt -> Es werden viele Radwege gebaut
Und bei diesem Ziel sind gute Radwege der Führung auf der Fahrbahn überlegen
Ketzerische Fragen: Was ist ein guter Radweg ?
Gehört dazu auch ein Radweg, der ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, tatsächlich das Unfallrisiko im Vergleich zur parallelen Fahrbahn aber erhöht ?
Sind die Radwege in Stevenage gut ?
ZItat: "Schließlich seien die ausgewählten Straßen ohnehin schon Tempo-30-Zonen. In denen seien Zebrastreifen laut Straßenverkehrsordnung unzulässig."
Die STVO und die VwV dazu gibt das wohl nur indirekt her. Möglicherweise über
ZitatFußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
Der LKW-Fahrer wird wahrscheinlich geglaubt haben, das der Piepser ihm das Recht gibt, blind rückwärts zu fahren.
Wäre da nicht eine Anzeige nach §315b STGB sinnvoll ?
Ein komplett vom restlichen Straßensystem getrenntes Radwegenetz ähnlich einem U-Bahn-System, ausreichend breit dimensioniert (3 bis 15 Meter), beschildert und optimiert (Gefälle, Biegungen, Belag, Zielführung ohne Umwege) wäre im Sinne der Verkehrssicherheit nicht zu beanstanden
Das Problem dabei : So ein Netz kann man sehr schlecht nachträglich in eine gewachsene Stadt implantieren.
Und dort wo man so ein Netz beim Bau von neuen Städten errichtet hat, wurde gleichzeitig das Strassennetz für KFZ so gut ausgebaut, das kein Anreiz besteht, KFZ nicht zu benutzen.