2.)
Der Fehler an dieser Beschilderung könnte sein, dass sie von A bis Z überflüssig ist.
Warum soll man da nicht Rechtsabbiegen dürfen? Im gesamten Verlauf des Straßenzuges ist das Rechtsabbiegen zulässig. Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.
Ich weiß, niemand will das lesen. Vorfahrtsregeln sind Grundrechte, die durchgesetzt werden müssen. Wer aufpasst und bremst ist ein Weichei.
Die Unfallforschung ( z.B https://phys.org/news/2018-08-d…edestrians.html) zeigt das Autofahrer sich beim Abbiegen äußerst fahrlässig verhalten. Trotzdem gibt es relativ wenige Abbiegeunfälle. Weil Radfahrer in solchen Situationen sehr viel besser aufpassen als Autofahrer und in mindestens 95 % der Fälle durch Verzicht auf Vorfahrt entschärfen. Aber auch Radfahrer schätzen mal die Situation falsch ein. Das Abbiegeunfälle dadurch entstehen, das Radfahrer sich die Vorfahrt "erzwingen" ist eine besonders infame Lüge der Unfallverursacher. In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.