Ich mag's ja eher zotig: Abstand ist zehnfache Schwanzlänge! (Kommt besonders gut bei der Diskussion mit SUV-Fahrern.)
Mit Fahrerinnen macht dir kuscheln nichts aus ? SCNR
Ich mag's ja eher zotig: Abstand ist zehnfache Schwanzlänge! (Kommt besonders gut bei der Diskussion mit SUV-Fahrern.)
Mit Fahrerinnen macht dir kuscheln nichts aus ? SCNR
aber es könnte sein, dass die Uferpromenade jetzt mit beschildert ist.
Auf der Gegenseite gibt es einen Hochbord-Gehweg ( ohne zu erkennende Beschilderung) und die die durch einen Grünstreifen abgetrennte Uferpromenade, die zumindest für die Gegenrichtung mit beschildert ist. Da halte ich es für unwahrscheinlich , das die Fahrtrichtung des Rennradfahrers mit beschildert ist . Abgesehen davon kann man auch bezweifeln, ob die Promenade fahrbahnbegleitend ist.
cubernaut Ich denke schon das Frauen stärker dazu erzogen werden, Risiken zu vermeiden. Und das Fiese bei Radverkehrsanlagen ist, das gefühlte höhere Sicherheit oft genug mit objektiv geringerer Sicherheit verbunden ist.
Leider wird man bei solchen Vorschlägen in vielen Fällen feststellen , das die eigentliche Intention des benutzungsflichtigen Radwegs "Rad weg von der Fahrbahn" ist.
ja moment. der erste Fall war - vermutlich - eine Strafanzeige einer Bürgerin. Dann Einstellung. Schuldfrage nicht festgestellt/nachgewiesen.
Das wäre kein rechtsstaatliches Prinzip, wenn das als Teilargument für weitere Strafen herangezogen wird.
Nun . das erste Verfahren wurde vermutlich "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt. Also nicht festgestellt , das da nichts war. Und das betrifft nur das strafrechtliche Verfahren. Das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren ist unabhängig davon. Da kann die Führerstelle selbst weiter ermitteln.
Bei Drogen werden die Verfahren wegen Besitzes von harten Drogen in geringen Mengen wegen Eigenbedarfs auch oft eingestellt. Der Führerschein ist aber trotzdem weg.
Nach zwei solchen Vorfällen in kurzer Zeit sollten eigentlich bei der Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung dieses Mannes aufkommen. Und eine verkehrsrechtliche MPU angeordnet werden. So ein Verfahren läuft aber dann leider unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Ein toter Winkel Assistent also gar nicht zuständig war
Wenn der "Tote Winkel Assistent" nicht auch den Bereich des Front- und des Rampenspiegels abdeckt, darf man ihn nicht als "Tote Winkel Assistenten" bezeichnen.
Diese Brücke wird allerdings nicht gesprengt, weil man die Autobahn dort aufgeben will. Sondern weil sie dem Neubau der Ersatzbrücke im Wege steht und etappenweiser Abriss unter Aufrechterhaltung des Verkehrs nicht möglich ist, weil sie bereits einsturzgefährdet ist. Z.B ist dewegen auch der Bahnverkehr nach Wiesbaden Hbf massiv eingeschränkt.
Wer probiert das mal aus?
Die hier zum Beispiel. Der Vorrang für Fußgänger bei abknickender Vorfahrt wird nicht in §9(3) festgelegt sondern ergibt sich durch Anlage 3 zu §42 Absatz 2
Es würde die Falschparker meiner Ansicht nach wesentlich härter treffen, wenn bei einer Behinderung das Fahrzeug immer (auf Kosten des Halters/Fahrers) "umgesetzt" werden müsste.
Das Urteil ist wirklich vom Hanseatischen Oberlandesgericht ? Also nicht erstinstanzlich sondern schon eine Berufungsverhandlung und es ist dann nur noch Revision beim BGH möglich ? Oder war das doch "nur" das Landgericht ? Oder gar nur ein Amtsgericht ?
Gefühlte Sicherheit durch Separation allein bringt es aber auch nicht, wie z.B Stevenage zeigt.
Mal Nachfragen was mit dieser Beschilderung erreicht erreicht werden soll. Wenn der Radverkehr in Gegenrichtung aus "Sicherheitsgründen" auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt werden soll/muss, ist die Frage, warum man ihn überhaupt zulässt. Denn es steht auch noch die Fahrbahn für Radfahrer zur Verfügung.
Und wenn nicht , verbietet § 39(1) StVO das weil ein alleinstehendes ausreichend ist.
LKW fährt über Fahrradbrücke. Da sieht man mal wieder, welchen Stellenwert Verkehrszeichen bei gewissen KFz-Führern haben.
Dieses Wissen ist leider inzwischen bei vielen Auch-Radfahrern nicht mehr vorhanden.
Interessant wäre ob die Wände dem Denkmalschutz dienen, oder tatsächlich die Fußgänger schützend drangsalieren wollen.
In Mapillary sieht man, das es dort ein absolutes Halteverbot gibt. Deswegen meine Vermutung:
Man will sicherstellen, das kein Autofahrer auf die Idee kommt , seinen Blechhaufen dort halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn zu lagern und damit "den Verkehr" zu behindern. Die Verkehrsbelastung ist dort mit 48000 Fz/d hoch.
Wie breit ist den diese Unterführung tatsächlich ? 2-2,5m für den Gehweg links, 3 m für dein Zweirichtungs-Radweg rechts ? Also 5-5,5 m ?
Erstes Bild: Wegweiser breiter als der Radweg ?