Wenn ich mich nicht irre, sollte das die Strecke auf Mapillary sein : https://www.mapillary.com/app/?lat=48.12…891&focus=photo
Allerdings ist ein Verbot, ein Pferd auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg zu führen (also nicht zu reiten) wohl nur aus § 25 StVO herzuleiten:
Zitat(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.