Die Dinger heißen Schutzstreifen weil sie Autofahrer davor schützen sollen, das Radfahrer so weit links fahren, das sie nicht mehr bei Gegenverkehr überholt werden können.
Beiträge von mkossmann
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Wahrscheinlich einer von Alfs Lieblingsspeisen
der ist auch lustigDurchschnittskreislohne
Radführung, RWP kommt dann erst später
Furtmarkierung trotzdem 205er
Bis auf den "Durchschnittskreislohne" gibt es da keinen 360° Radweg, sondern Radfahrer werden gezwungen entgegen der Kreisverkehrsrichtung zu fahren. Was das Unfallrisiko für Radfahrer sicher nicht senkt
Dass Medien und Polizeidirektionen immer ohne jede Rücksicht auf die jeweiligen Fahrleistungen auf den PDLX herumreiten, hat vor allem damit zu tun, dass beide Institutionen gerne mit negativen Schlagzeilen operieren.
Allerdings trauen sie sich dann doch nicht zu melden, das bei Unfällen mir PKW-Beteiligung zu über 80% auch ein PKW-Fahrer der Verursacher ist.
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Das dürfte für die chinesische Führung sehr beruhigend sein. Denn Sanktionen gegen China sind für den Westen noch viel teurer und Taiwan für den Westen unbedeutender.
Politisch vielleicht, wirtschaftlich ist Taiwan für den Westen aber viel wichtiger als die Ukraine ( z.B. TMSC )
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Bei Radverkehrsanlagen gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen objektiver Sicherheit und subjektiven Sicherheitsgefühl.
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Schade, worum ging es da?
Dramatisches Video: Wellen zerbrechen Frontscheibe von Hamburger Passagier-FähreVideos, die in den sozialen Medien kursieren, zeigen meterhohe Sturm-Wellen auf der Elbe in Hamburg. In einem Clip ist zu sehen, wie Wellen die Scheibe einer…www.stern.de -
Ist ein Schutzstreifen eine Radverkehrsführung, auf der ich das kombinierte Lichtsignal eines parallel verlaufenden Angebotsradweges beachten muss oder die Fahrbahnampel?
Die Interpretation des Schutzstreifens als Radverkehrsführung ist für die Kommune billiger. Denn wenn die Fahrbahnampel gelten sollte, müsste die Ampelschaltung beim "Bau" des Schutzstreifens an die im Vergleich zum MIV längeren Räumzeiten für Fahrräder angepasst werden. Die Kombiampel ist ohnehin auf die noch längeren Räumzeiten von Fußgängern ausgelegt.
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Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?
Eher nein. Solange auf dieser Straßen/Brückenseite kein im Foto nicht zu sehendes Blauschild steht musst du dich dort irgendwie auf die andere Brückenseite beamen um die dortige Benutzungspflicht zu beachten.
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Der Politiker der "schlanker Staat"-Partei FDP vergisst dabei offensichtlich, das mehr Kontrollen auch mehr Personal(-Kosten) erforden. Und zwar beim Staat, da diese Kontrollen als hoheitliche Aufgabe anzusehen sind.
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So sollte freilich ein Kreisel nicht benutzt werden. Die drei fuhren aus dem einen Teil der Oberen Lagerstraße entgegen der Kreisel-Fahrtrichtung in den rechtwinklig abgewinkelten anderen Teil der Oberen Lagerstraße und ersparten sich so die Kreisel-Dreiviertel-Umrundung.
Geisterfahren auf Radwegen um Kreisel wird aber auch öfters durch "sparsame" Verkehrtplaner erzwungen. Indem der benutzungspflichtige Radweg nicht für die vollen 360° des Kreisels gebaut wird. Sondern ein Sektor fehlt.
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Skateboarder sind da gefährlicher : https://www.welt.de/vermischtes/ar…rankenhaus.html
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Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen.
Die Absicht ist aber offensichtlich das in Blickrichtung keine KFZ in die Straße einfahren Und dazu braucht man das
. Aber auch nicht mehr.
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Kann der zeitliche Ablauf de Beschilderung so sein: Bis 2020 Beschilderungsvariante
mit Zusatzschild KFZ frei.
Irgendwann 2021 dann die Variante mit
. Erst behelfsweise, wie im Bild von Ullie, dann "endgültig" wie im Bild der HAZ.
Eventuell gleichzeitig mit dem Ausweisen der Straße als Einbahnstraße entgegen der Blickrichtung.
Mueck: Deswegen meine ich: nur
ist die einzig richtige Variante.
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wäre nur richtig, wenn von der anderen Seite für KFZ freigegeben ist. Sonst ist
das richtige.
Wenn da nicht auch
ohne zusätzliche Freigabe für KFZ wäre. Das ersetzt doch beide Varianten.
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Mapillary hat Bilder aus 2017, 2019 und 2020 die die Beschilderungsvariante mit Zusatzschild KFZ frei zeigen.
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Bleibt die ungelöste Frage: Warum ist die Autofahrerin nicht einfach stehengeblieben, als "die Kinder leider nicht auf den Verkehr geachtet hätten."
Langjährige Führerscheinbesitzerin ? Da vergisst man §3 (2a) STVO mal eben.
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Das Bild der HAZ ist auch interessant.
und
am gleichen Mast. Offenbar glaubt die StVB hier, das
bei Autofahrern nicht ausreicht , ihnen klar zu machen, das es dort ein KFZ-Verbot gibt. Wie war das noch mit Regelkenntnis und dem Führerschein ?
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Zwischen Autobahn und Autobahn gibt es da doch kleine Unterschiede. Z.B. Am Ruhrschnellweg (A40) gibt es durchaus direkte Anwohner, an anderen Autobahnteilstücken nur Fuchs und Hase.
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Bei Unterführungen kommt hinzu, dass sie oft nicht barrierefrei errichtet werden können, denn entweder verlängern sich dadurch die Wege enorm, oder sie werden zu steil.
Bei einer Unterführung darf man wohl eine Höhendifferenz von 3 m bis 4 m annehmen, zwischen Straßeneben und Unterführungsebene.
Bei Überführungen muss man aber mit noch mehr Höhendifferenz rechnen. Denn die maximale Fahrzeughöhe für KFZ beträgt schon 4m . Damit kommt man da auf mindestens 5 m Höhendifferenz. Und damit hat man noch mehr Probleme mit der Barrierefreiheit.
Unterführungen haben vorallen ein Akzeptanzproblem , weil sie oft "dunkle Löcher" sind.
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Komisch, dabei sollen Kreisverkehre doch angeblich so "sicher" sein:
Für den Benutzer der Fahrbahn sind sie sicher. Aber für Verkehr der neben der Fahrbahn läuft ( z.B. auf "sicheren Radwegen" ) eben nicht. Wer den Kreisverkehr nur aus Windschutzscheibenperspektive sieht, verdrängt gerne das letztere.