Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen.
Die Absicht ist aber offensichtlich das in Blickrichtung keine KFZ in die Straße einfahren Und dazu braucht man das . Aber auch nicht mehr.
Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen.
Die Absicht ist aber offensichtlich das in Blickrichtung keine KFZ in die Straße einfahren Und dazu braucht man das . Aber auch nicht mehr.
Kann der zeitliche Ablauf de Beschilderung so sein: Bis 2020 Beschilderungsvariante mit Zusatzschild KFZ frei.
Irgendwann 2021 dann die Variante mit . Erst behelfsweise, wie im Bild von Ullie, dann "endgültig" wie im Bild der HAZ.
Eventuell gleichzeitig mit dem Ausweisen der Straße als Einbahnstraße entgegen der Blickrichtung.
Mueck: Deswegen meine ich: nur ist die einzig richtige Variante.
wäre nur richtig, wenn von der anderen Seite für KFZ freigegeben ist. Sonst ist das richtige.
Wenn da nicht auch ohne zusätzliche Freigabe für KFZ wäre. Das ersetzt doch beide Varianten.
Mapillary hat Bilder aus 2017, 2019 und 2020 die die Beschilderungsvariante mit Zusatzschild KFZ frei zeigen.
Bleibt die ungelöste Frage: Warum ist die Autofahrerin nicht einfach stehengeblieben, als "die Kinder leider nicht auf den Verkehr geachtet hätten."
Langjährige Führerscheinbesitzerin ? Da vergisst man §3 (2a) STVO mal eben.
Das Bild der HAZ ist auch interessant. und am gleichen Mast. Offenbar glaubt die StVB hier, das bei Autofahrern nicht ausreicht , ihnen klar zu machen, das es dort ein KFZ-Verbot gibt. Wie war das noch mit Regelkenntnis und dem Führerschein ?
Zwischen Autobahn und Autobahn gibt es da doch kleine Unterschiede. Z.B. Am Ruhrschnellweg (A40) gibt es durchaus direkte Anwohner, an anderen Autobahnteilstücken nur Fuchs und Hase.
Bei Unterführungen kommt hinzu, dass sie oft nicht barrierefrei errichtet werden können, denn entweder verlängern sich dadurch die Wege enorm, oder sie werden zu steil.
Bei einer Unterführung darf man wohl eine Höhendifferenz von 3 m bis 4 m annehmen, zwischen Straßeneben und Unterführungsebene.
Bei Überführungen muss man aber mit noch mehr Höhendifferenz rechnen. Denn die maximale Fahrzeughöhe für KFZ beträgt schon 4m . Damit kommt man da auf mindestens 5 m Höhendifferenz. Und damit hat man noch mehr Probleme mit der Barrierefreiheit.
Unterführungen haben vorallen ein Akzeptanzproblem , weil sie oft "dunkle Löcher" sind.
Komisch, dabei sollen Kreisverkehre doch angeblich so "sicher" sein:
Für den Benutzer der Fahrbahn sind sie sicher. Aber für Verkehr der neben der Fahrbahn läuft ( z.B. auf "sicheren Radwegen" ) eben nicht. Wer den Kreisverkehr nur aus Windschutzscheibenperspektive sieht, verdrängt gerne das letztere.
Wie wäre es "so weit abgesetzt das die Benutzungspflicht entfällt" ?
Eigentlich wird an dieser Stelle versucht den Konflikt zwischen Rechtsabbiegern und geradeausfahrenden Radfahrern rechts davon zu entschärfen.
Aber Dank der unkonventionellen Verkehrsführung warte ich da auch auf die ersten "Beschwerden" von "Autofahrern", das da Radfahrer immer bei rot geradeaus fahren. Aber ansonsten ist es ja normal das Schilder usw. nicht ausreichen und Autofahrer zu einem gewünschten Verhalten zu bringen. Erst harte Hindernisse wie Poller oder Schranken verhindern einigermaßen sicher , das Autofahrer Flächen, die sie nicht benutzen sollen, trotzdem benutzen.
Das Problem dabei ist , das n+1 nicht mehr die Ressourcen nutzen kann, die wir bereits verbraucht haben. Und die vorigen Hochkulturen uns keinen strahlenden Müll hinterlassen haben. Davon wird es sehr viel geben, wenn der Untergang "fulminant" wird.
Lösung A funktioniert nicht wegen des durch Autoraser/Auch-Radfahrer-Lobby geschürten Rad-weg-Wahns. Hat aber @DMMH schon erklärt
Noch neu? Manchmal kommen Fahrbahnmaler und Schilderschrauber nicht am selben Tag, andere Abteilung ...
Das kann allerdings auch Jahre dauern. Wie z.B an der Dammerstock-Brücke. Links benuzungspflichtiges Hochbord, rechts Schutzstreifen.
Viele Tempolimits existieren hauptsächlich zum Lärmschutz. Ein Auto mit 70 km/h innerorts macht halt wesentlich mehr Lärm als 50 km/h.
Diese Limits werden wohl auch bei autonom fahrenden Autos bestehen bleiben.
Ein weiterer Punkt ist, das bei höheren Geschwindigkeiten ein die Vorfahrtsstraße querender oder einmündender Verkehr geringere Chancen hat weiterzukommen.
Da Radfahrer auf das Fahrzeug keinen Einfluss nehmen dürfen, wird das Fahrrad zu einem E-Bike (kein Pedelec!).
Interessant wird es bei allen Zweirädern dann, wenn das Fahrzeug verkehrsbedingt auf 0 km/h abbremsen muss. Heute stützt da der Fahrzeugführer das Fahrzeug normalerweise mit seinem Fuß ab, damit es nicht umkippt ...
Mit genügend Platz geht vieles. Ich halte es eigentlich auch nicht für eine schlechte Idee, den Bus auf der eigentlichen Fahrbahn halten zu lassen, aber wenn sich der Fahrbahnverkehr dann schnell bis in den benachbarten Kreisverkehr hineinstaut, ist das wohl doch etwas zu viel des Guten.
Busbuchten sind allerdings auch deswegen bei Busbetreibern unbeliebt geworden, weil zu viele KFz-Führer den Vorrang von Bussen bei der Ausfahrt aus den Buchten ignoriert haben . Und damit der Fahrplan Makulatur wurde.
Wenn es eine 100-prozentige Quote an vollständig autonom fahrenden Fahrzeugen geben würde
Also keine Radfahrer mehr ?
Autonomes Fahren im Alltagstest: Grüner wird’s nicht
Wenn bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ein Durchschnitt von 58 km/h gemessen wird, heißt das ,das sich weit über die Hälfte der Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Und auch der Verkehr wird durch vollautonomes Fahren zunehmen. Weil Fahrten , die bisher gebündelt werden mussten, nun individuell gefahren werden können. Z.B. ein Kind an der der Schule absetzen. Oder das mehrere Personen zusammen zu einem Fest fahren, weil sie sich dann, bis auf den Fahrer,besaufen können.
Da gibt es innerorts einen "sicheren einseitigen Zweirichtungsradweg" ( der im Bild auch als Mülltonnenlagerplatz benutzt wird) und auf der anderen Straßenseite nur einen Gehweg. Der aber bisher auch durch Radfahrer ( in beiden Richtungen ?) benutzt wurde. Das will die Verwaltung jetzt ändern indem sie auf dem Gehweg fahrende Radfahrer beknollt. Ich befürchte da braucht es jemanden der die gesamte Rad-weg-Beschilderung dort wegklagt.