Noch wenn es in die andere Richtung geht: Außerhalb der Fahrbahnen, die vom Fahrzeugverkehr benutzt werden dürfen, darf es keine gesonderte Verkehrswege für Fahrradfahrer*innen oder gemeinsam vom Fußverkehr und Radverkehr genutzte Verkehrsflächen geben.
Wenn man diese Ideologie konsequent weiterdenkt : Es darf auch keine ausschließlich dem KFZ-Verkehr gewidmete Verkehrsflächen geben. Z.B. Autobahnen.