Der "Abzweig" des Radweges in Hildburghausen . Da ist es für Radfahrer vollkommen legal auf der Fahrbahn weiter zu fahren.
Und dort , wo man als Radfahrer nach links auf den Hochbordradweg wechseln müsste ( weil fahrbahnbegleitend und damit benutzungspflichtig) , ist das durch Z.295 auf der Fahrbahn verboten. Eigentlich müsste da sogar eine Querungshilfe existieren.
Erst hier gibt es dann wider eine befahrbare Absenkung der Bordsteinkante und Z.340 und damit eine legale Möglichkeit auf den Radweg zu wechseln.