Beiträge von Adsche

    Das es grundsätzlich nichts bringt habe ich nicht behauptet. Bitte keine Strohmänner aufbauen. Ich habe lediglich festgestellt, dass es in dem Fall eben nicht mehr deinem ursprünglichen Vorhaben einer technischen Lösung, durch die man nicht schneller fahren kann entspricht. Es ging mit hier weniger um ein Abkanzeln einer ISA, als vielmehr darum die Selbstkonsistenz deiner Argumentation in Frage zu stellen.

    Obwohl schon die Überschrift entlarvend tendenziös, kommt ADAC Motorwelt nicht um das Zugeständnis drum herum, dass es ISA-Systeme in Serienfahrzeugen gibt, die weitgehend einwandfrei funktionieren. Hundertprozent einwandfrei müssen sie gar nicht unbedingt funktionieren, da es immer noch so ist, dass der Fahrer letztlich entscheiden muss.

    Was denn nun? Soll der Autofahrer das "letzte Wort" haben und die Technik überstimmen können, so wie du es hier schreibst? Dann ist es in der Tat nicht schlimm, wenn das ISA mal Aussetzer hat. Andererseits hast du vorher geschrieben:

    Ist es nicht viel einfacher und wirkungsvoller anstatt Strafen auszusprechen, die Gesamtstruktur so zu gestalten, dass ein zu schnelles Fahren erst gar nicht stattfinden kann? Die automatische intelligente Geschwindigkeits-Anpassung* macht das möglich.

    Das geht so natürlich nur, wenn der Fahrer sich eben nicht über das ISA hinwegsetzen kann.

    Also: Was denn nun?

    Zwar werden immer wieder Einwände gegen die Funktionsfähigkeit erhoben, aber ich bin mir sicher, dass die Technik bereits hinreichend ausgereift ist, um kostengünstig in alle neue PKW eingebaut zu werden.

    Aha. Ich bin mir sicher, dass dem nicht so ist. Und so lange man nicht nur an den Fahrzeugen, sondern auch an der Infrastruktur was ändert wird das auch absehbar so bleiben.


    Zitat

    Das ganze Herumgeeiere, so was sei nicht so einfach zu bewerkstelligen etc., erinnert mich an diese Ausreden-Orgien der Automobilhersteller, als es um den Einbau von Technik zur Abgasreinigung ging.

    Die Technik war ja auch nicht so einfach umzusetzen. Deshalb gabs ja die Betrugssoftware. Das haben die Autohersteller ja nicht aus Spaß am Betrügen gemacht, sondern weil sie es nicht hingekriegt haben, dass richtig zu machen.

    Das hab ich schon verstanden. Und meiner Auffassung nach ist es derzeit auch genau so, wie 2und4zig geschrieben hat: Wenn es eine Verkehrsfläche gibt, die nicht Teil einer Straße ist, muss man sie mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein (also z.B.[Zeichen 239] oder [Zeichen 254]), wenn dort das Radfahren nicht erlaubt sein soll. Auf einer unbeschilderten Verkehrsfläche ist Radfahren grundsätzlich erstmal erlaubt.

    Das würde bedeuten, dass jeder Gehweg, auf dem man auf gar keinen Fall Fahrrad fahren sollte, ein [Zeichen 239] bräuchte. Dafür müssten Hunderttausende neuer Schilder aufgestellt werden.

    Nein. Das ist nur auf Wegen so, die eigenständig verlaufen. Auf denen darf, wenn kein [Zeichen 239] dasteht, geradelt werden. Bei einem Gehweg, der Teil einer Straße ist, ergibt sich auch ohne [Zeichen 239] ein Verbot für Radfahrer auf dem Gehweg, da hier Radfahrer auf Grund von § 2 StVO verpflichtet sind, die Fahrbahn zu benutzen.

    Geblitzt wurde ich noch nie oberhalb des Verwarngeldbereichs. Hat aber auch mit Glück zu tun. Es kam allerdings mal vor, dass ich mit knapp 100km/h über die hervorragend ausgebaute Bundesstraße gefahren bin und an einem Zeichen 278-70 vorbei kam, wo ich erstmal erstaunt war und mich gewundert hab, dass da wo ich gefahren bin wohl offenbar doch 70km/h galt.

    Kritiker haben anfangs immer betont, dass das ja versehentlich mal vorkommen könne, dass man statt erlaubten 50km/h in der Ortschaft mit mehr als 71km/h unterwegs ist. Ich glaube hingegen, dass so etwas in den wenigsten Fällen aus Versehen passiert und dass bei einer höheren Kontrolldichte die Zahl dieser "Versehen" deutlich abnehmen würde.

    Der Punkt ist hier weniger das versehentlich mit 71km/h unterwegs sein. Vielmehr ist der Punkt, dass regelmäßig die Höchstgeschwindigkeit mit einem Schild um 20km/h gesenkt wird (z.B. von 50 auf 30). Daher kann mit der Regelung ein Augenblicksversagen (ein Schild übersehen) zum Fahrverbot führen. Von daher müsste man das ggf. mit einer Verwaltungsvorschrift begleiten, die auch innerorts Geschwindigkeitstrichter schafft (also Schrittweise auf 40 dann auf 30 reduziert).

    In der Richtung des ersten Fotos muss man also links fahren, da dort eine BNP angeordnet ist. Die Freigabe rechts dürft dann irrelevant sein. In Gegenrichtung sollte die gesamte Beschilderung ohnehin nichtig sein, wegen der Blauschilder auf beiden Seiten und da man unmöglich beiden BNPs nachkommen kann. Sehe ich das richtig?

    Was ich gerade nicht verstehe: Ursprünglich wurde die Novelle doch von Bundesrat + Bundestag verabschiedet. Warum hört man jetzt nur von der Diskussion zwischen Ministerium und Bundesrat? Musste der Bundestag nach den Änderungen nicht erneut zustimmen?

    Hm. Das Fahrverbot beim "ersten Mal" ist m.E. der erste ernstgemeinte Versuch, die Unfallursache Nummer Eins

    Wie kommst du denn auf die Idee, unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit sei "Unfallursache Nummer Eins"? Das stimmt einfach nicht, Diese Ursache rangiert bei Unfällen mit Personenschaden nur auf dem vierten Platz. Hinter "Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren" (kann denke ich gerade jeder Radfahrer bestätigen, dass es dabei oft gefährlich wird...,), "Missachten der Vorfahrt/des Vorrangs" und "Abstandsfehler".

    Quelle: https://www.runtervomgas.de/unfallursachen…Personenschaden.

    Radfahrzone

    Was ist das?


    Warum? Schwachzockers Aussage war doch eine ganz andere: Entweder das Kind kann sich verkehrsgerecht verhalten oder nicht.

    Stimmt. Es mag aber durchaus sein, dass ein Kind das in vielen Situationen kann, in Fällen besonders vermurkster Infrastruktur aber eben nicht. Es hängt also natürlich nicht nur vom Kind, sondern genauso von der benutzten Infrastruktur ab, ob das Kind kann sich verkehrsgerecht verhalten kann.

    Natürlich ist das Schreiben in BaWü nützlicher, weil es quasi vom eigenen Vorgesetzten kommt. Die angeführten Argumente müssten aber überall funktionieren.

    Das ist eben die Frage. Einige der Argumente stützen sich ja auf Landesgesetze (Landesverwal­tungsverfahrensgesetz), wo beispielsweise festgelegt ist, wer und wie weitgehend Ermessen soll und darf ob ein OWI verfahren einzuleiten ist.

    "

    Aber die Schäden an der Landstraße nach Wilkenburg sind längst behoben, während man den Angebotradweg einfach gesperrt hat. Saßen wohl Entscheider an den Hebeln, die sich gesagt haben: Ist ja nur ein Angebotsradweg, da braucht man nichts für tun. Im Prinzip stimme ich dem sogar zu.

    Naja, da man als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren kann und darf ist die Sperrung des Radwegs auch nicht mit der kompletten Sperrung einer Straße vergleichbar. Sondern eher mit der Sperrung eines Fahrstreifens auf einer Fahrbahn mit 2 Fahrstreifen je Richtung.