Beiträge von Nabendynamo

    Ich bin jetzt mal einfach so mutig, hier einen/meinen ersten Thread zu eröffnen, in dem ich regelmäßig/unregelmäßig über meine Erlebnisse als Radfahrer im Berliner Straßenverkehr berichten werde.

    28.08.2019

    An die "Zweite-Reihe-Parker" in der Kantstraße habe ich mich inzwischen gewöhnt. Wenn ich dadurch auf den linken Fahrstreifen wechseln muss, wurde ich noch nie "angehupt", da scheint also Verständnis vorhanden zu sein.


    Der "(Zu)Dichtüberholer", dem ich kurze Zeit später aufs Autodach hätte klopfen können, pfiff fröhlich vor sich hin und hat mich wohl nicht wirklich wahrgenommen.

    29.08.2019

    Um 05:30 Uhr auf dem Weg vom Theodor-Heuss Platz vor dem Bäcker in der Reichsstraße hielt ein Kfz auf dem Schutzstreifen. Und parkte dann tatsächlich für das nur kurze Brötchenholen in eine recht enge Parklücke ein. Wunder gibt es immer wieder ;)

    Spandauer Damm/Wiesendamm wie immer: Komme ich als Radfahrer mit gutem Tempo die Reichsstraße herunter, muss ich mir keine Sorgen machen, wenn ein Lkw in der Pool-Position steht. Die sind alle schon seit längerer Zeit übervorsichtig. Ich bedanke mich immer mit einem netten Gruß dafür, dass sie aufpassen und mich wahrnehmen.

    Gefährlich wird es, wenn in der Pool ein Pkw steht.

    Lieber Pankowitz, ich drücke mal kräftig die Daumen, dass sich da endlich etwas bewegt und statt Weggucken oder Relativieren handfeste Maßnahmen des tatsächlichen Umsetzens folgen.

    Ein Kfz-Führer, der bisher nichts oder max. 35 € als Verwarnungsgeld zahlen musste, wird wohl einsichtiger werden, wenn er das knapp 10fache an Umsetzkosten bezahlen muss. Ich denke, das hat Signalwirkung, wird sich herumsprechen und das elende Falschparken wird sich zumindest reduzieren.

    Schon die Suche nach dem Auto, welches doch gestern Abend wohnungsnah auf einem Radweg abgestellt wurde, wird hoffentlich zu ein bisschen Nachdenklichkeit führen.

    Noch besser würde mir allerdings gefallen, wenn dem Kfz-Führer der neue Standort seines umgesetzten Fahrzeuges erst nach Bezahlung aller Gebühren mittgeteilt wird.

    Wenn die Polizei mit dem Fahrrad kommt, ist der Tatbestand ja automatisch immer erfüllt, wie praktisch.


    Was ich mich frage: gibt es echt Leute, die mit GdP Aufklebern rumfahren, obwohl sie gar keine Polizisten sind, oder haben die da einen Kollegen am Haken und tun alles, um das nicht zur Sprache zu bringen?

    Lieber Quineloe,

    ich habe, als ich mich hier angemeldet habe, gleich mein Vesier heruntergelassen, da ich mich eher als leidender Radfahrer als preveligierter Autofahrer sehe.

    Ich habe auch alle deine Fragen (hoffentlich) zufriedenstellend beantwortet.

    Zu deinen erneuten zwei Fragen:

    1. Finde ich sehr begrüßenswert! Du doch wohl auch, oder?

    2. Aufkleber, Polizeiklamotten, etc. kannst du heute in diversen Shops kaufen oder auch via der Bucht als Originaluniformteile kaufen.

    Am Samstag, 24.08., um 08:32 mit dem RE 3 von Berlin (HBF) nach Lutherstadt Wittenberg.

    Auf dem Bahnhof für unseren Zug nur wirre Meldungen. Der Zug würde nur bis Ludwigsfelde fahren. Notarzteinsatz am Gleis usw.

    Sah zunächst schlecht aus für unsere Wochenendradtour. Das Problem löste sich aber schnell, denn schon beim Einsteigen in den Zug kam die Mitteilung, dass der Einsatz des Notarztes beendet sei und der Zug planmäßig fahren würde.

    So weit so gut. Jetzt kam aber der für mich positive Überraschungsmoment:

    Von uns vier Radfahrern war ein 88-jähriger netter alter Herr dabei, der Hilfe benötigte, da er nicht wusste, ob seine Gruppe sich planmäßig in Jüterbog treffen würde. Der (vermutlich türkischstämmige) Zugbegleiter strahlte eine Zugewandtheit und Empathie aus, die ich mir von Mitarbeitern der DB öfter wünschen würde. Er kümmerte sich rührend um den alten Herren und wir halfen ihm in Jüterbog dann gemeinsam mit seinem Rad aus dem Zug.

    Den Namen des jungen Zugbegleiters habe ich mir leider nicht gemerkt. Ich werde aber trotzdem statt einer Beschwerde mal ein Lob an die DB schreiben. Die DB braucht mehr Personal diesen Kalibers!

    Gibt es dazu eine Quelle? Ich habe auf die schnelle drei Urteile gefunden. Pro Fahrtenbuch: 20 Verstöße in 6 Monaten und 33 Verstöße in 2 Jahren. Kontra Fahrtenbuch: 6 Verstöße (leider kein Zeitraum angegeben)

    Dazu gibt es keine Quelle, denn die wahlweise gewählte Zahl "drei" sollte eigentlich schon meinen Unmut signalisieren, dass von dem Mittel der Fahrtenbuchauflage insbesondere bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr erst im extremen Wiederholungsfall Gebrauch gemacht wird. Ich würde mir wünschen, dass sich das ändert.

    Nabendynamo


    Was hältst du von der Szene hier in diesem Video ca bei Minute 08:10
    https://www.ardmediathek.de/rbb/player/Y3J…ZhaHJyYWRjb3Bz/

    (nur noch bis morgen verfügbar)

    ganz besonders interessiert mich dieser Aufkleber über dem EURO 4 Aufkleber auf der Windschutzscheibe...

    https://i.imgur.com/hBpunre.jpg

    Ist auf dem Schutzstreifen halten nicht eigentlich erlaubt?

    1. Mit der etwas unkonventionellen Maßnahme der Prüfung, ob der Verkehrsteilnehmer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, habe ich keine Probleme. Habe ich früher auf der Straße auch ab und an so gehandhabt.

    2. Vermute mal eine rein rhetorische Frage, denn so, wie du sie stellst, wirst du wohl wissen, dass es sich wahrscheinlich bei dem grünen Punkt um ein Werbesignum der Gewerkschaft der Polizei handeln könnte :)

    3. Klar ist halten erlaubt. Aber gibt es da nicht auch noch den Tatbestand des Haltens mit Behinderung, der automatisch eintreten würde, wenn ein Radfahrer des/dieses Weges kommt?

    Aber der Halter bekommt doch nur die Verwaltungsgebühr von 28,50€ aufgedrückt wenn er leugnet der Fahrer gewesen zu sein? Das wäre ja spätestens dann relevant, wenn die 100€ für Radwegparken, die Scheuer vor einem Monat ins Gespräch gebracht hat, greifen.

    Sorry für die verspätete Antwort, stimmt natürlich. Und leider wird er maximal im dritten Fall der Leugnung, wer denn der Fahrer nun gewesen sei, mit einem Fahrtenbuch zu rechnen haben.

    Die bittere Wahrheit ist, dass die Berliner Polizei tatsächlich zu wenig Personal hat, um sich intensiver um den Straßenverkehr und hier insbesondere um radverkehrsgefährdende Delikte ausreichend zu kümmern.

    Ich finde es ebenfalls recht "spannend". So ist es ja leider so, dass in der Polizei ein fürchterlicher Korpsgeist herrscht und man bei den Kollegen bei berechtigter, öffentlicher Kritik sicher sehr schnell als "Nestbeschmutzer" gilt...!?

    Wo immer du noch einen Korpsgeist vermutest, bei Fragen des Radverkehrs ist er sicherlich nicht mehr vorhanden. Denn es sind inzwischen sehr viele Polizisten auf ihren Arbeitswegen aufs Rad umgestiegen. Und die sehen auch, wie man als Radfahrer im Straßenverkehr von Autofahrern behandelt wird. Ich bin der Meinung, da schlummert einiges an Potential, was den Verfolgungsdruck von Owien anbelangt.

    Darum macht der Typ, der dieses Video gefilmt hat, wohl auch gar keine Anstalten, die Beamten zu beehren: https://www.youtube.com/watch?v=7YXxT8jY5H8

    Ich hoffe, ich mache mich hier als Neuling nicht unbeliebt, aber so sehr ich die Videos des Tarnkappen Radlers mag, verhält er sich m.E. bei seinen Äußerungen ein wenig unprofessionell; sie sind nicht beleidigend, aber eben auch nicht zielführend. Insofern stimme ich da hugo790 zu.

    Ich hätte mich schon beim ersten Anhalten des Porsche vor diesem postiert, wäre von meinem Rad gestiegen und hätte ihn gefragt, wo das Problem liegt. Aber hey, ich vergesse auch immer, dass ich ihm dabei schon meine kleine grüne Zauberkarte unter die Nase gehalten hätte und somit das Gespräch in ganz anderen Bahnen verlaufen wäre, sorry.

    Ich bin nicht der Pankow-Biker.

    Entschuldigung! Da habe ich wohl den Link in deinem Eingangspost etwas falsch interpretiert!

    Gibt es diese Ansage in der Form intern tatsächlich?

    Ja, die gibt es tatsächlich. Und sie hat eine ganz interessante Geschichte die ich hier mal sehr kurz zusammenfasse:

    2016 äußerte sich Herr Geisel als damaliger Verkehrssenator sinngemäß mit den Worten, was der beste Radweg nützen würde, wenn er ständig (rechtswidrig) zugeparkt wäre.

    2019 (April) ist Herr Geisel inzwischen Innensenator und Herr Bungert legt eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen des Untätigbleibens der Berliner Polizei bei erforderlichen Umsetzungen von auf Radwegen geparkten Kfz ein.

    2019 (Mai) Die Beschwerdestelle der Polizeipräsidentin antwortet mit inhaltlichem Victim-Blaming, dass ja nicht die ordnungswidrig geparkten Kfz, sondern die Radfahrer mit ihren gefährlichen Umfahrungsmanövern des Verkehrshindernisses Schuld sein.

    2019 (Juni) Der Tagesspiegel berichtet wiederholt über den Sachverhalt.

    Den nichtöffentlichen Akt interpretiere ich mal so: Hinter den Kulissen wird es ein wenig Knatsch gegeben haben.

    Am 10.07. kam die interne Anweisung. Eine Konkretisierung der Sachlage beinhaltete sie nicht, sondern nur die Aufforderung, bei Regelfällen des Umsetzens öfter auch tatsächlich Fahrzeuge umsetzen zu lassen.

    Vieles wird dir aus Artikeln des TS eh bekannt sein, da ich dich da ja auch in den Kommentatorenspalten gefunden habe.

    Vielleicht ist also deine Argumentation beim nächsten Fall ein wenig schwerwiegender und überzeugender :)

    Wer sich dazu entscheidet, (vor allem in der Eingriffsverwaltung) als Amtsperson tätig zu werden, hat meiner Ansicht nach im Dienst(!) sein "Recht am eigenen Bild" sowieso verwirkt.

    Wie schaut's denn mit StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes aus? Ich denke nicht, dass die Worte der Polizisten, oder von Autofahrern in zahlreichen anderen Videos dieser Art, an die Öffentlichkeit gerichtet sind.

    In diesem Fall irrst du wohl mit deiner Ansicht, Gelöschtes Mitglied , denn auch Polizisten stehen bei der Vornahme von Amtshandlungen unter dem Schutz des KUG und haben ein Recht am eigenen Bild. Und es kommt noch schlimmer, denn § 201 StGB findet auch noch Anwendung. SchwaBicyclist lag da mit seiner Vermutung vollkommen richtig. Während das KUG nicht das Filmen von Polizisten als solches, sondern nur die Veröffentlichung des Materials unter Strafe stellt, geht der § 201 StGB viel weiter, denn er untersagt schon das Anfertigen von Tonaufzeichnungen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Und der Begriff ist enorm weit gedehnt. Er umfasst z.B. auch die Situation, in der sich ein Polizist an einen Demonstrationsteilnehmer mit einer bestimmten Aufforderung wendet und dabei von weiteren 100 Demonstrationsteilnehmern umgeben ist. Auch diese Aufforderung fällt unter das Tatbestandsmerkmal des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.


    Die Trag-/Reichweite dieses §en war mir so auch nicht bewusst! Danke an SchwaBicyclist

    Über die Lautstärke des Gespräches, die eventuell eine "Nichtöffentlichkeit" aufheben könnte, habe ich in Urteilen bisher noch kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden.

    Ein Gespräch über eine vermeintliche OWi wird übrigens nicht den Rechtfertigungsgrund "öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen" erfüllen.

    Ein wenig befremdlich finde ich das schon.


    Na, na, jetzt gehen aber argumentativ mit dir echt die Pferde durch. Ich will das Thema "unberechtigte Polizeigewalt" nicht abstreiten. Aber bei den drei zwar unwissenden aber doch sonst recht netten Kollegen hätte ich doch meine Zweifel, ob die von dir befürchtete Assoziationskette eingetreten wäre.

    Oh spannend, hier einen Polizisten dabei zu haben!

    Ich hoffe, ich kann die in mich gesetzten Erwartungen erfüllen ;)

    Pankowitz

    Wie es scheint, gehen dir die vielen falsch geparkten Kraftfahrzeuge berechtigterweise ein wenig gegen den Strich. Einem Artikel im TS habe ich entnommen, dass du bei einer berechtigten Beschwerde von einem Polizisten mit einer haarsträubenden Erklärung abgespeist wurdest (nehme mal an, dass du das warst).

    Für die schlimmsten Fälle des Falschparkens (und da gibt es ja in deiner Bildergalerie so einige) ist eigentlich das sofortige Umsetzen des Kraftfahrzeuges zu veranlassen.

    Das ergibt sich aus einer Polizeivorschrift, die sich GA (Geschäftsanweisung) PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen nennt. In Nr. 15 dieser GA sind eine Vielzahl von Regelfällen des Umsetzens aufgezählt. Radwege und Fußgängerfurten zählen ausnahmslos dazu. Der Polizist braucht also nichts mehr zu prüfen, hat quasi keinen Ermessensspielraum mehr, sondern kann und sollte sofort loslegen (mit der Anforderung eines Abschleppwagens).

    Und gerade vor kurzer Zeit hat unsere Polizeipräsidentin in einem internen Schreiben gefordert, da mal wieder mehr oder weniger kompromisslos zur Sache zu gehen.

    Vielleicht rufst du also bei dem nächsten Ärgernis dieser Art einfach mal die Polizei. Was allerdings einen Moment dauern kann, forderst sie auf, das entsprechende Ärgernis zu beseitigen/umzusetzen und verlangst, wenn sie mit fadenscheinigen Ausreden kommen warum das nicht notwendig sei, deren Service-/Dienstnummernkärtchen.

    Das Wörtchen Dienstaufsichtsbeschwerde könntest du final auch noch zur Anwendung bringen.

    Die Hamburger Polizei hat bei der 1. Version des Videos wahrscheinlich einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild nach dem KUG geltend gemacht, da die Gesichter der drei Polizisten nicht unkenntlich gemacht wurden. Schade, dass jetzt auch die Sprache verfremdet wurde und man nicht mehr hört, mit wie viel Unkenntnis sich die Polizisten äußern.

    Die Situation ist vergleichbar mit der, dass ich ein parkendes Auto auf einem Radweg als Beweismittel fotografieren darf, nicht jedoch den Fahrzeugführer, denn der ließe sich ja über den Halter ermitteln oder es würde die Halterhaftung einsetzen.

    Da die Hamburger Polizei aber nun von den mangelhaften Rechtskenntnissen ihrer drei Kollegen weiß, wird sie dagegen hoffentlich etwas unternehmen.

    Es ist ein echtes Armutszeugnis für die Berliner Polizei, also meine Kollegen, wenn bei eklatanten Parkverstößen nicht konsequent das Fahrzeug abgeschleppt/umgesetzt wird.

    Leider betrachten noch immer viele meiner Kollegen die Welt des Verkehrs ausschließlich durch den beschränkten Teil ihrer Windschutzscheibe und es fehlt ihnen an der notwendigen Empathie für die gefährliche Welt des Fahrradfahrenden.

    Guten Abend,

    ich lese hier schon seit einiger Zeit interessiert mit, aber

    der Beitrag #770 hat für mich das Fass zum Überlaufen gebracht. Kollegen, die nach knapp 21 Jahren der Novelle der StVO zu Radwegbenutzungspflicht diese noch immer nicht kennen.

    Bevor ich mich einmische, möchte ich mich aber zunächst kurz vorstellen. Da ich dafür keinen geeigneten Thread gefunden habe, tue ich das einfach mal hier:

    Ich bin 58 Jahre alt, Berliner, Polizeibeamter (allerdings Schreibtischtäter), hatte nie einen großen Bezug zu des Deutschen liebstem Statussymbol Auto und habe seit 25 Jahren kein eigenes mehr. Ich fahre fast alle meine Wege per Fahrrad, im Winter und zu besonderen Anlässen benutze ich den ÖPNV und ab und an nehme ich ein Taxi.

    So nun aber zu dem konkreten Fall in Hamburg:

    Für mich war das in dem Video keine "Pöbelei". Auch die Polizei muss ihre Einsatzwagen korrekt parken. Und da gab es ja wohl ausreichend Platz. Das Verfolgen des Radfahrers empfand ich als etwas befremdlich. Die anschließende Belehrung ist ein Offenbarungseid dieser Polizisten. Peinlicher geht es kaum. Ich hätte mir in diesem Fall die Service-/Dienstnummernkärtchen der drei Polizisten aushändigen lassen und sie wegen der offensichtlich bestehenden Unkenntnis der seit 21 Jahren bestehenden Rechtslage bei ihrem Dienststellenleiter für das nächste Verkehrsrechtsaufffrischungsseminar vorgeschlagen.