Beiträge von UliB

    Nach deinen Empfehlungen habe ich das Schreiben noch einmal überarbeitet. Es sind nun knapp drei Seiten. Weniger geht nicht. Wirklich nicht. ;)

    Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.

    ...hatte ich ja versprochen. Die Antwort habe ich auch schon lange. Irgendwie wusste ich aber nicht so recht, was ich daraus machen soll. Übliches Behördengeschwurbel halt. Wir machen zwar nix, packen es aber so in Worthülsen, dass es keiner merkt.

    Zumindest die Polizeidienstvorschrift 350 könnte hie und da noch einmal nützlich sein.

    Ich habe mir zugegebenermaßen recht viel Zeit damit gelassen, mir zu überlegen, was ich nun aus den Antworten mache. Nun bin ich zu dem Schluss gekommen, dass eine Eingabe wohl der sinnvollste Weg sein dürfte, das Thema in die Hamburger Politik zu kippen. Die habe ich auch schon formuliert. Allerdings ist ein längliches Pamphlet daraus geworden. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich die Eingabe hier zur Diskussion stellen, oder einfach abschicken soll. Ich führe sie mir erst noch einmal selbst zu Gemüte...

    So, Premiere : Ich habe gerade eine Anfrage nach dem Muster von UliB an die Behörde geschrieben. Da ich auch in Altona-Nord wohne, habe ich evtl. sogar die gleichen Straßen angefragt wie UliB, aber das macht ja gar nichts.

    UliB : Danke für die Vorlage!

    Wo im Forum finde ich die Hinweise zu Online-Anzeigen in Hamburg? Habe auf Anhieb nichts gefunden.

    DMHH hat einmal dankenswerterweise Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen verfasst. Ist leider nicht so leicht zu finden, wie man es sich wünschen würde.

    Mir sieht die Einmündung mit "Randsteinrinne" nach abgesenktem Bordstein aus. In dem Falle wäre die Einmündung eher wie eine Grundstückseinfahrt zu behandeln und von dort kommende Fahrzeuge hätten nie Vorrang. Ich meine aus diesem Grund sind auch VBB meist so ähnlich gestaltet. Wir nähern uns der Grenze von MSDWGI. Und das sogar für den motorisierten Verkehr.

    Unter "Fundstücke der Woche" hatte ich vor ein paar Wochen von meiner Transparenzanfrage berichtet. Weil das da keiner wieder findet und ich euch nun von der Antwort berichten möchte, mache ich lieber einen neuen Faden auf. Ich zitiere mich der Übersicht halber mal ausnahmsweise selbst:

    Ich habe bezüglich des Themas Falschparker vor zwei Wochen eine Transparenzanfrage an den Landesbetrieb Verkehr gestellt. Mit der Frage, wann sie seit Anfang 2015 "in meiner Ecke" kontrolliert haben, wann sie es geplant haben und wie die Anweisungen zur Ausgestaltung des Ermessensspielraumes aussieht.

    Ich freue mich schon wie ein kleines Kind vor Weihnachten auf die Antwort. Ich hege die Hoffnung, dass sie die Politik in gewisse Erklärungsnöte bringen könnte...


    Ich habe nun wie gesagt Antwort bekommen und will sie euch nicht vorenthalten. Eigentlich ist es sogar noch schlimmer, als ich dachte. Zusammengefasst interpretiere ich die Aussagen so: Der LBV ist eigentlich gar nicht zuständig, sondern die Polizei. Nur in einzelnen Gebieten ist eine Kontrolle durch das Parkraum-Management mit der Polizei vereinbart. In den Gebieten meiner Anfrage, in denen diese Vereinbarung besteht wurde nur kontrolliert, wenn sich jemand beschwert hat. In dem restlichen angefragten Bereich fühlt sich der LBV nicht in der Verantwortung. Mit anderen Worten: es wurde und wird nicht kontrolliert! Abschleppen darf eh nur die Polizei.

    Und wir alle wissen ja, dass die Polizei Hamburg nichts besseres zu tun hat, als sich um Falschparker zu kümmern. (Achtung! Ironie!) Folglich ging umgehend eine "leicht" erweiterte Anfrage an die Polizei. :D

    Aber hier für die Freunde des gepflegten Beamtendeutsch noch die vollständige allerdings anonymisierte Antwort (völlig Gebührenfrei):

    Zitat von LBV

    Sehr geehrter Herr UliB,
    zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Konkret möchte ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

    Zu 1.
    Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs obliegen der Polizei Hamburg und in mit dieser in abgestimmten Bereichen auch dem Landesbetrieb Verkehr –Parkraum-Management.
    Die unter den Punkten 1. c., d. , h., i., j. benannten Straßen sind nicht in den mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebieten des Parkraum-Managements gelegen. Die übrigen genannten Straßen wurden seitens des Parkraum-Managements nur aufgrund von einzelnen Beschwerdelagen kontrolliert. Eine Dokumentation über Zeitpunkt dieser Kontrollen erfolgte nicht. Weiterhin können keine Aussagen über eventuelle Kontrollen der Polizei außerhalb der Dienstzeiten des Parkraum-Managements getroffen werden, da kein Zugriff auf die dortigen Daten existiert. Die Kontrolltätigkeiten werden nach den personellen Ressourcen von Polizei und Parkraum-Management durchgeführt. Eine Ausweitung der Kontrollen ist daher von einer Erweiterung dieser Ressourcen abhängig und derzeit nicht absehbar.

    Zu 2.
    Es existieren keine behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO seitens des Landesbetriebs Verkehr –Parkraum-Management-für die eigenen Kontrollkräfte. Über etwaige Vorgaben und Anweisungen seitens der Polizei können keine Aussagen getroffen werden. Das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen obliegt ausschließlich der Polizei. Dahingehend können auch hier keine Aussagen getroffen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mitarbeiter des LBV

    In Anbetracht der dargelegten Situation möchte ich euch noch einmal ermutigen mitzumachen. Einfach mal stumpf die Kontrolldichte an euch bekannten neuralgischen Punkten bei LBV und Polizei abfragen. Druck gegen den "Parkdruck" aufbauen! :saint:

    Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.

    To be continued...