Hab ich auch schon gelesen. So langsam habe ich meine Schnappatmung wieder im Griff. Da kann man doch gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte.
Beiträge von UliB
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...aus Gründen!
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Mit dem Ruf des besserwisserischen Verschwörungstheoretikers muss ich wohl nun leben. Seit gestern Abend kann ich nur noch auf das Ergebnis der Eingabe warten.
stay tuned...
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Ein dickes Brett zu bohren er hat.
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Nach deinen Empfehlungen habe ich das Schreiben noch einmal überarbeitet. Es sind nun knapp drei Seiten. Weniger geht nicht. Wirklich nicht.
ZitatEingabe an die Hamburger Bürgerschaft
Wer mit offenen Augen durch zentral gelegene Hamburger Wohn- und Einkaufsquartiere außerhalb des Ring 1 läuft, kann das Problem nicht übersehen: Hamburg erstickt unter illegal geparkten Fahrzeugen. Jeder halbwegs geeignete Fleck wird von Autofahrern zum Parkplatz deklariert. Die Bedürfnisse schwächerer, unmotorisierter oder gar behinderter Verkehrsteilnehmer finden dabei keinerlei Berücksichtigung mehr. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird billigend in Kauf genommen.
Parkende Autofahrer machen sich die Regeln selbst. In engen Straßen wird eigenmächtig das Schrägparken praktiziert. Kreuzungen werden rücksichtslos zugeparkt, sodass es teilweise nicht einmal mehr für Fußgänger ohne Einschränkung möglich ist, die Straße zu überqueren.
Abgesenkte Bordsteine werden zugeparkt, teilweise sogar Fußgängerüberwege. Auf Bürgersteigen können sich Fußgänger nur noch in den Bereichen bewegen, die die Autofahrer ihnen zugestehen. Ansonsten werden sie, sobald der Platz dafür ausreicht auch zum Parkplatz - selbst wenn man dutzende Meter über den Gehweg fahren muss um ihn zu erreichen. Das gleiche gilt für Grünflächen. Sofern sie nicht abgepollert sind, werden sie binnen kürzester Zeit zum schlammigen Parkplatz. Selbst Garagen- oder gar Feuerwehreinfahrten sind manch einem nicht heilig.
Vor Fahrradwegen macht der Hamburger Autofahrer natürlich auch nicht halt, wenn er sein Auto los werden will. Der Chef der Fahrradstaffel Herr Cissek antwortete z.B. im Interview der Morgenpost vom 16.01.2018 auf die Frage “Ist das Parken auf Radwegen ein Thema?” mit den Worten “Das ist und bleibt ein Thema. Es ist nicht besser geworden. Da müssen wir uns ständig drum kümmern.”
Halteverbotsschilder jeglicher Art werden anscheinend nur noch als Kunst im öffentlichen Raum betrachtet. Recht amüsant aber auch bezeichnend fand ich das temporäre Halteverbot wegen Baumpflegearbeiten in meiner Nachbarschaft. Es wurde nämlich in einem Wendehammer aufgestellt der von den Anwohnern schon vor geraumer Zeit zum Parkplatz umdeklariert wurde, obwohl dort generell ein Halteverbot gilt. In der Konsequenz war der Wendehammer zum Termin des temporären Halteverbotes tatsächlich frei - fast. Es blieb ein Fahrzeug übrig. Mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe: “Bitte nicht abschleppen!” Unterdessen hängen an den Einfahrten aller vier Tiefgaragen in direkter Nähe Schilder: Stellplatz zu vermieten!Transparenzanfragen an den Landesbetrieb Verkehr sowie die Polizei (siehe Anhang) stärken meine Vermutung, dass dauerhaft fehlender Kontrolldruck zu den herrschenden Zuständen geführt hat. Bereinigt um einige unglaubwürdige Einlassungen wurde mir in den Antworten völlige Untätigkeit bestätigt. Beeinträchtigungen wie von der Polizei vorgeschlagen zu melden, habe ich z.B. wenig später bei beiden zuständigen PKs ergebnislos versucht.
Die aktuell primär zuständige Polizei hat viel dringlichere Aufgaben und die Beamten sind für regelmäßige Kontrollen des ruhenden Verkehrs völlig überqualifiziert. Lediglich bei akuten Gefährdungen bzw. Beeinträchtigungen, wenn es also schnell gehen muss, sehe ich die Polizei als geeignete Behörde. Dann müsste sie aber bei entsprechenden Hinweisen auch tatsächlich tätig werden.
Die anfängliche Hoffnung, die neue Abteilung Parkraum-Management würde die Situation im ruhenden Verkehr grundsätzlich verbessern habe ich lange verloren. Eigentlich hätte der Name der Abteilung schon Hinweis genug sein müssen: sie sollte wohl nur den Rechnungshof ruhig stellen, der Hamburg Vorwürfe wegen ausgefallener Parkgebühren machte. Der Schutz der Hamburger Fußgänger oder Radfahrer war nie im Fokus, nie Aufgabe des PRM.
Wie sonst ist es in Anbetracht der Lage zu interpretieren, dass das PRM nur in mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebieten zuständig ist, über personelle Ressourcen verfügt, die gerade mal innerhalb des Ring 1 für einigermaßen regelmäßige Kontrollen ausreichen und nicht mit der Kompetenz ausgestattet ist, Fahrzeuge abschleppen zu lassen?
In der Sitzung des Kerngebietsausschusses Eimsbüttel am 05.02.2018 gab es Diskussionen über “illegale Parkplätze” entlang der Veloroute 2 (Planung Weidenstieg/Tornquiststraße). Dazu sagte ein Ausschussmitglied der SPD sinngemäß: Wenn man ordnungswidriges Parken erfasse, müsse man es im Sinne der Glaubwürdigkeit auf ahnden. Man könne aber an einigen Straßen das ordnungswidrige Parken nicht ahnden, sonst wecke man Dinge, die man nicht wecken sollte.
Diese Dinge müssen aber endlich geweckt werden! Hamburg muss nach dutzende Jahre und viele Regierungen währender Untätigkeit sein Machtmonopol wieder ausüben und seine Aufgabe erfüllen, die Allgemeinheit vor der Rücksichtslosigkeit jener Autofahrer schützen, die jeden ohne Schäden am Auto erreichbaren Raum als Parkplatz ansehen.
Es ist erschreckend, dass die Hamburger Politik nicht nur ernsthaft über den “Wegfall illegaler Parkplätze” diskutiert sondern ganz offensichtlich die Missstände vorsätzlich ignoriert, während die Stadt mit Luftverschmutzung, drohenden Fahrverboten, Staus und zunehmend aggressivem Verhalten im Straßenverkehr kämpft.
Weitere weitreichende Folgen:- Andere Verkehrsteilnehmer, vor Allem die schwächeren werden behindert, gefährdet und in ihrer Mobilität eingeschränkt.
- Rettungskräfte erreichen verspätet den Einsatzort.
- Fuß- und Radwege sowie Grünanlagen werden substanziell geschädigt.
- Busse verspäten sich.
- Die günstige Konkurrenz “Halteverbot” macht private Stellplätze unattraktiv. Für Nutzer und Anbieter.
- Das Unrechtsbewusstsein, die Regeltreue der Autofahrer und die Akzeptanz der Macht und Befugnisse der Behörden leiden nachhaltig. Und diese Auswirkungen beschränken sich sicherlich nicht auf den ruhenden Verkehr sondern ziehen weitere Kreise in der Gesellschaft.
Die Lösung scheint zunächst auf der Hand zu liegen: Das PRM personell um ein Vielfaches aufstocken, die Verantwortlichkeit für Kontrollen des ruhenden Verkehrs primär dem PRM zuordnen und das PRM mit der Kompetenz des Abschleppens ausstatten. Diese Befugnis sollte dann auch im Gegensatz zur heutigen Situation entsprechend der Vorgaben aus Polizeidienstvorschrift 350 genutzt werden.
Aber früher oder später würde die Arbeit des PRM Früchte tragen und der Personalbedarf sinken. Sicher der Grund dafür, dass in den meisten Städten ein Ordnungsamt oder Ordnungsdienst den ruhenden Verkehr kontrolliert. Also erscheint es sinnvoll aus der Abteilung Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr ein Ordnungsdienst der Innenbehörde zu machen. Wenn dann die Erfolge im ruhenden Verkehr für frei werdende Ressourcen sorgt, könnte sich die Mitarbeiter auch noch um weitere wichtige Aufgaben kümmern und die Polizei damit entlasten.
Natürlich wird eine verstärkte Verfolgung von Parkverstößen auf Widerstand stoßen, ganz normal wenn man jemandem etwas weg nimmt - auch wenn es ihm nie zustand. Das kann aber kaum ein Argument sein, die jahrzehntelange Ungerechtigkeit fortzuführen. Es gibt kein Grundrecht auf einen kostenlosen Parkplatz vor der eigenen Haustür.
Dem Aufschrei der betroffenen Autofahrer, könnte man durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und vorübergehend kostenlose Verwarnungen entgegen treten. Auch dürfte die Ausweitung der Einwohnerparkzonen sinnvoll sein. Dabei dürften aber der Parkausweise nicht gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden. Die Gebühr sollte schon den Wert des in Anspruch genommenen öffentlichen Raumes widerspiegeln. Andernfalls werden Anwohner ohne Auto benachteiligt.
Ich fordere nun also mit dieser Eingabe die zuständigen Organe dazu auf, geeignete Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Falschparkens zu ergreifen.
Natürlich ist auch eine Erhöhung der Ordnungsgelder im ruhenden Verkehr dringend geboten. Da dies auf Bundesebene geschehen muss, fordere ich die Hamburger Vertreter im Bundesrat dazu auf, sich für eine entsprechende Erhöhung einzusetzen.
Mit freundlichen GrüßenUliB
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Zitat von UliBs Eingabe Teil 2
Die Hamburger Politik und Behörden ignorieren das Problem rücksichtslose Falschparker seit vielen Jahren und vielen Regierungsparteien bzw -koalitionen. Die Folgen:
- Vor allem Kinder werden durch gestörte Sichtbeziehungen gefährdet.
- Fußgänger werden behindert weil sie die Bürgersteige nur eingeschränkt nutzen können.
- Körperlich eingeschränkte Menschen können sich nicht mehr frei bewegen.
- Radfahrer werden regelmäßig behindert und in gefährliche Situationen gebracht wenn sie sich in den fließenden Verkehr einordnen müssen.
- Radfahrer, die Falschparkern auf Hochbordradwegen ausweichen müssen, tun dies meist verbotswidrig über den Gehweg, was zu vermehrten Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt.
- Rettungsfahrzeuge erreichen verspätet den Einsatzort.
- Fuß- und Radwege werden substanziell geschädigt, da diese nicht auf die Belastung von tonnenschweren Fahrzeugen ausgelegt sind.
- Grünanlagen werden förmlich umgepflügt.
- Paketboten und Lieferanten “müssen” in zweiter Reihe halten.
- Es entstehen mehr Staus.
- Busse verspäten sich.
- Selbst kürzeste Strecken werden ohne Not mit dem Auto zurückgelegt.
- Die günstige Konkurrenz “Halteverbot” macht private Stellplätze unattraktiv. Für Nutzer und Anbieter.
- Ganze Straßenzüge verlieren unter falsch geparkten Autos ihre Attraktivität. Wie schön könnte z.B. der Eppendorfer Weg sein?
- Bezüglich des ruhenden Verkehrs sind weite Teile des Hamburger Verkehrsraums zum “rechtsfreien Raum” geworden.
- Das Unrechtsbewusstsein, die Regeltreue der Autofahrer und die Akzeptanz der Macht und Befugnisse der Behörden leiden nachhaltig. Und diese Auswirkungen beschränken sich sicherlich nicht auf den ruhenden Verkehr sondern ziehen weitere Kreise in der Gesellschaft.
- Der regeltreue Autofahrer wird gegenüber Falschparkern benachteiligt. Und es sind nach meiner Beobachtung meist immer wieder die Gleichen, die in einem Halteverbotszeichen ihr persönliches weißes “P” auf blauem Grund sehen.
- Bei Diskussionen über “Parkraumvernichtung” zählt bevorzugt die CDU nicht mehr nutzbare “illegale Parkplätze” einfach mit.
- Es werden Halteverbote an Stellen markiert bzw. eingerichtet, an denen laut StVO ohnehin nicht geparkt werden darf, was aber zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten ist.
Die Lösung scheint zunächst auf der Hand zu liegen: Das PRM personell um ein Vielfaches aufstocken, die Verantwortlichkeit für Kontrollen des ruhenden Verkehrs primär dem PRM zuordnen und das PRM mit der Kompetenz des Abschleppens ausstatten. Diese Befugnis sollte dann auch im Gegensatz zur heutigen Situation entsprechend der Vorgaben aus Polizeidienstvorschrift 350 genutzt werden. Negative Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt dürfte das zunächst kaum haben.
Das Problem dabei: früher oder später würde die Arbeit des PRM Früchte tragen. Dann würde das PRM weniger Personal benötigen und Angestellte entlassen müssen. Vielleicht ist das ja auch der Grund, aus dem praktisch jede mir bekannte Stadt - außer Hamburg - ein Ordnungsamt oder Ordnungsdienst hat, die nicht nur den ruhenden Verkehr kontrollieren sondern dem Namen entsprechend allgemein für den Erhalt der öffentlichen Ordnung sorgen.
Somit ist die Lösung doch ein wenig komplexer. Zusätzlich zu den oben stehenden Maßnahmen müsste die Abteilung Parkraum-Management aus dem Landesbetrieb Verkehr heraus gelöst und z.B. der Innenbehörde zugeordnet, sowie in Ordnungsdienst umbenannt werden. Wenn dann die Erfolge im ruhenden Verkehr für frei werdende Ressourcen sorgt, könnte sich dieser Ordnungsdienst auch noch um weitere wichtige Aufgaben kümmern und die Polizei hierbei entlasten. Unrechtmäßige Sondernutzungen, Ruhestörungen, zugewachsene Radwege usw. bis hin zu sorglos in die Gegend geschnippten Kippen. Der Ordnungsdienst könnte dann auch viele Aufgaben wahrnehmen, die die Stadt ehrenamtlich über den Melde-Michel an ihre Bürger übertragen hat, was in der Anonymität der Großstadt nur recht begrenzt funktioniert.
Um noch dem altbekannten Argument vorzugreifen, übertriebene Kontrollen würden eine Stadt nicht lebenswerter machen: Fehlende Kontrollen und daraus resultierende Wüsten aus abgestelltem Blech tun dies ebenso wenig.
Dem natürlich folgenden Aufschrei der betroffenen Autofahrer, das sei Abzockerei, könnte man durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und vorübergehend kostenlose Verwarnungen entgegen treten. Auch dürfte die Einführung von Einwohnerparkenplätzen sinnvoll sein. Dabei darf aber der Parkausweis nicht gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr ausgestellt werden. Die Gebühr sollte auch den Wert des in Anspruch genommenen öffentlichen Raumes widerspiegeln. Andernfalls wären Anwohner ohne Auto benachteiligt.
Die Stadt Hamburg muss den Autofahrern einfach auch langsam klar machen, dass es kein Grundrecht auf einen kostenlosen Parkplatz vor der eigenen Haustür gibt. Wer sich ein Auto kauft, hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er es legal abstellen kann, wenn er es nicht benötigt. Das ist nicht Aufgabe der Stadt. Natürlich wird das auf Widerstand stoßen, ganz normal wenn man jemandem etwas weg nimmt - auch wenn es ihm nie zustand. Das kann aber kaum ein Argument sein, die jahrzehntelange Ungerechtigkeit fortzuführen. Übrigens hat Hamburg mehr Wähler als Autofahrer und mehr Autofahrer als notorische Falschparker.
Ich fordere nun also mit dieser Eingabe die zuständigen Organe dazu auf, geeignete Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Falschparkens zu ergreifen. Die von mir oben skizzierte Lösung halte ich für besonders Zielführend, da obendrein die Polizei deutlich entlastet würde. Vielleicht könnte die Polizei dann tatsächlich auch regelmäßige Verkehrsschauen durchführen.
Natürlich wäre auch eine Erhöhung der Ordnungsgelder im ruhenden Verkehr dringend geboten. Ein Vergleich mit unseren Nachbarländern spricht hier Bände. Da dies aber auf Bundesebene geschehen muss, fordere ich die Hamburger Vertreter im Bundesrat dazu auf, sich für eine entsprechende Erhöhung einzusetzen.
Bitte halten Sie mich über den Verlauf der Eingabenbearbeitung auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
UliB
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Zitat von UliBs Eingabe Teil 1
Eingabe an die Hamburger Bürgerschaft
Wer mit offenen Augen durch relativ zentral gelegene Hamburger Wohn- und Einkaufsquartiere außerhalb des Ring 1 läuft, kann das Problem nicht übersehen: Hamburg erstickt unter illegal geparkten Fahrzeugen. Jeder halbwegs geeignete Fleck wird von Autofahrern zum Parkplatz deklariert. Die Bedürfnisse schwächerer, unmotorisierter oder gar behinderter Verkehrsteilnehmer finden dabei keinerlei Berücksichtigung mehr. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird billigend in Kauf genommen.
Parkende Autofahrer machen sich die Regeln selbst. In engen Straßen wird eigenmächtig das Schrägparken praktiziert. Kreuzungen werden rücksichtslos zugeparkt, sodass es teilweise nicht einmal mehr für Fußgänger ohne Einschränkung möglich ist, die Straße zu überqueren.
Abgesenkte Bordsteine werden zugeparkt, teilweise sogar Fußgängerüberwege. Auf Bürgersteigen können sich Fußgänger nur noch in den Bereichen bewegen, die die Autofahrer ihnen zugestehen. Ansonsten werden sie, sobald der Platz dafür ausreicht auch zum Parkplatz - selbst wenn man dutzende Meter über den Gehweg fahren muss um ihn zu erreichen. Das gleiche gilt für Grünflächen. Sofern sie nicht abgepollert sind, werden sie binnen kürzester Zeit zum schlammigen Parkplatz. Selbst Garagen- oder gar Feuerwehreinfahrten sind manch einem nicht heilig.
Vor Fahrradwegen macht der Hamburger Autofahrer natürlich auch nicht halt, wenn er sein Auto los werden will. Der Chef der Fahrradstaffel Herr Cissek antwortete z.B. im Interview der Morgenpost vom 16.01.2018 auf die Frage “Ist das Parken auf Radwegen ein Thema?” mit den Worten “Das ist und bleibt ein Thema. Es ist nicht besser geworden. Da müssen wir uns ständig drum kümmern.”
Halteverbotsschilder jeglicher Art werden anscheinend nur noch als Kunst im öffentlichen Raum betrachtet. Recht amüsant aber auch bezeichnend fand ich das temporäre Halteverbot wegen Baumpflegearbeiten in meiner Nachbarschaft. Es wurde nämlich in einem Wendehammer aufgestellt der von den Anwohnern schon vor geraumer Zeit zum Parkplatz umdeklariert wurde, obwohl dort generell ein Halteverbot gilt. In der Konsequenz war der Wendehammer zum Termin des temporären Halteverbotes tatsächlich frei - fast. Es blieb ein Fahrzeug übrig. Mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe: “Bitte nicht abschleppen!”
Die Bedeutung der Schilder scheint also allem Anschein nach doch noch bekannt zu sein. Weil aber mangels Kontrolldruck falsch parken in fast allen Fällen folgenlos bleibt, entscheiden sich sehr viele Autofahrer für Bequemlichkeit und Sparsamkeit. Schließlich bringen Regeltreue oder Rücksichtnahme keinen persönlichen Vorteil.
Warum sollte man sich auch einem Stellplatz mieten, wenn man ihn im Halteverbot umsonst bekommt. Folglich hängen an den Einfahrten aller vier Tiefgaragen in direkter Nähe Schilder: Stellplatz zu vermieten! Hin und wieder frage ich mich auch selbst, ob ich eigentlich dumm bin, einen Tiefgaragenstellplatz für einen fünfstelligen Betrag gekauft zu haben. Schließlich findet sich immer noch ein Platz im Halteverbot und abgesehen davon habe ich sowieso häufiger Schwierigkeiten, in oder aus der Tiefgarage zu kommen weil die Einfahrt so zugeparkt ist, dass man in mehreren Zügen heraus rangieren muss.
Um mir ein Bild über die Ursachen der Problematik machen zu können, habe ich den Landesbetrieb Verkehr Abteilung Parkraum-Management (PRM) in einer Transparenzanfrage um Auskunft gebeten, wie regelmäßig in meiner Nachbarschaft Kontrollen stattfinden. Die Antwort hat nicht sonderlich überrascht: Für den größten Teil der angefragten Straßen sei das PRM nicht zuständig, da keine entsprechenden Vereinbarung mit der Polizei bestehe. In den Straßen, für die sich das PRM zuständig sieht, hätte man nach Beschwerdelage, aber nicht regelmäßig kontrolliert.
Folglich habe ich eine entsprechende Anfrage auch an die laut PRM zuständige Polizei gestellt. Auch diese Antwort überraschte wenig: “Statistische Daten über Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den von Ihnen bezeichneten Gebieten liegen nicht vor.”
Weiter hieß es: “Die beiden für die von Ihnen genannten Bereiche zuständigen Polizeikommissariate 21 und 23 erhielten hinsichtlich Ihrer Wahrnehmungen Kenntnis. Von dort bestätigte man mir, dass es sich um Gebiete mit erhöhtem Parkdruck handelt, aufgrund der starken zeitlichen Schwankungen aber keinen Anlass für Schwerpunkttätigkeiten bietet.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt hier im Rahmen des Funkstreifendienstes und des Einsatzes von Fußstreifen.
Aktuelle Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Falschparker können Sie dem zuständigen Polizeikommissariat mitteilen.”
Beeinträchtigungen entsprechend dieser Aufforderung zu melden, habe ich wenig später bei beiden zuständigen PKs versucht, der Falschparker stand jeweils noch Tage später dort und hatte kein “Knöllchen” am Scheibenwischer. Sprich - meine Meldung führte zu gar nichts.
Die Aussage “...aufgrund der starken zeitlichen Schwankungen aber keinen Anlass für Schwerpunkttätigkeiten bietet.” ist für einen Anwohner fadenscheinig, eigentlich sogar lächerlich. Bei meinem Viertel handelt es sich primär um ein Wohnviertel. Anlässe sind also Feierabend und Geschäftsschluss. Eigentlich also ganz einfach. Nur der Wille und sicher auch das Personal fehlen. Nach 20 Uhr und am Wochenende kann man die Situation in ganzer Pracht betrachten. Lohnen würde sich eine Kontrolle aber zu jeder Zeit.
Und “Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten [...] im Rahmen des Funkstreifendienstes und des Einsatzes von Fußstreifen.” erfolgt genauso, wie die regelmäßigen Verkehrsschauen, derer sich die Verkehrsbehörde auf dem gleichen Weg entledigt hat: nämlich gar nicht. Funkstreifen fahren immer nur durch und halten selbst bei den dreistesten Falschparkern nicht, Fußstreifen habe ich in meinem Viertel noch nie gesehen.
Dabei möchte ich der Polizei noch nicht einmal einen großen Vorwurf machen. Sie hat viel dringlichere Aufgaben und Polizisten sind für diese Kontrollen auch einfach überqualifiziert. Lediglich bei akuten Gefährdungen bzw. Beeinträchtigungen, wenn es also schnell gehen muss, sehe ich die Polizei als geeignete Behörde.
Als Hamburg die Abteilung Parkraum-Management eingeführt hat, war ich ja guter Hoffnung, dass sich an der Situation im ruhenden Verkehr grundsätzlich etwas ändert. Nun nach einigen Jahren habe ich die Hoffnung allerdings aufgegeben. Eigentlich hätte der Name der Abteilung schon Hinweis genug sein müssen: sie sollte nur den Rechnungshof ruhig stellen, der Hamburg Vorwürfe wegen ausgefallener Parkgebühren machte. Der Schutz der Hamburger Fußgänger oder Radfahrer war nie im Fokus, nie Aufgabe des PRM.
Wie sonst ist es in Anbetracht der Lage zu interpretieren, dass das PRM nur in mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebieten zuständig ist, über personelle Ressourcen verfügt, die gerade mal innerhalb des Ring 1 für einigermaßen regelmäßige Kontrollen ausreichen und nicht mit der Kompetenz ausgestattet ist, Fahrzeuge abschleppen zu lassen?
In der Sitzung des Kerngebietsausschusses Eimsbüttel am 05.02.2018 gab es Diskussionen über “illegale Parkplätze” entlang der Veloroute 2 (Planung Weidenstieg/Tornquiststraße) sprich Stellen, an denen regelmäßig verbotswidrig geparkt wird. Dazu sagte ein Ausschussmitglied der SPD sinngemäß: Wenn man ordnungswidriges Parken erfasse, müsse man es im Sinne der Glaubwürdigkeit auf ahnden. Man könne aber an einigen Straßen das ordnungswidrige Parken nicht ahnden, sonst wecke man Dinge, die man nicht wecken sollte.
Diese Dinge müssen aber endlich geweckt werden! Hamburg muss aus seinem dutzende Jahre andauernden Tiefschlaf erwachen, sein Machtmonopol wieder ausüben und endlich seine Aufgabe erfüllen, die Allgemeinheit vor der Rücksichtslosigkeit der Autofahrer schützen, die jeden ohne Schäden am Auto erreichbaren Raum als Parkplatz ansehen.
Es macht mich fassungslos, dass die Hamburger Politik nicht nur über den “Wegfall illegaler Parkplätze” diskutiert sondern ganz offenbar die Missstände vorsätzlich ignoriert. Während die Stadt mit Luftverschmutzung, drohenden Fahrverboten, Staus und zunehmend aggressivem Verhalten im Straßenverkehr kämpft, wird Autofahrern der wertvolle Verkehrsraum auch zur regelwidrigen Nutzung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
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Na gut, in diesem Forum wird ja meist nur konstruktive Kritik geäußert. Ich konnte meine Eingabe nur um eine Seite kürzen, es sind immer noch fünf übrig geblieben. Der Text sollte schon eine Antwort auf jedes Gegenargument haben, das mir einfiel. Dann bin ich mal gespannt auf eure Meinung.
Ich sag ja, es ist zu lang!
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Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.
...hatte ich ja versprochen. Die Antwort habe ich auch schon lange. Irgendwie wusste ich aber nicht so recht, was ich daraus machen soll. Übliches Behördengeschwurbel halt. Wir machen zwar nix, packen es aber so in Worthülsen, dass es keiner merkt.
Zitat von UliB
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Anfrage an den LBV ergab (siehe unten stehende Antwort), dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs primär der Polizei Hamburg obliegt und nur nach gesonderter Absprache auch das Parkraum-Management des LBV Kontrollen durchführt.
Diese ursprüngliche Anfrage habe ich gestellt weil ich seit Jahren (nicht nur) in den unten stehenden Straßen beim ruhenden Verkehr eine zunehmende Rücksichtslosigkeit feststellen muss. Da auch die Ausgangslage nach meiner Wahrnehmung nicht sonderlich rosig war, empfinde ich die Situation mittlerweile als unerträglich. Regelmäßig fühle ich mich als Fußgänger, Radfahrer und auch als Autofahrer durch Falschparker behindert und gefährdet. Häufig denke ich darüber nach, wie sich diese Situationen z.B. für Kinder, alte Menschen oder Mütter mit Kinderwagen anfühlen müssen.
Wenn wieder einmal der abgesenkte Bordstein blockiert oder, gerne auch über Nacht, sichtbehindernd im Kurvenradius einer Kreuzung geparkt wird (an der Einmündung Waidmannstraße/Memellandallee gerne auch mal mit LKW über 7,5t). Oder so dicht gegenüber von Verkehrsinseln, dass man selbst mit einem Kleinwagen schon kurbeln muss. Da hat der Leiterwagen der Feuerwehr nicht den Hauch einer Chance. Selbst Feuerwehreinfahrten sind vor Falschparkern nicht mehr sicher. Wendehämmer werden trotz Halteverbot zu Parkplätzen umfunktioniert, es wird eigenmächtig schräg parken eingeführt. Sperrflächen und Halteverbote werden inzwischen völlig ignoriert, Einfahrten zugeparkt.
Vor der Mennonitengemeinde an der Langenfelder Straße wird (vermutlich zu Gottesdienstzeiten) der Rasen zwischen den Bäumen hinter den Parkflächen kurzerhand auch zum Parkplatz erklärt. Mir ist rätselhaft, wie man mit seinem KFZ dort hingelangt ohne Fußgänger zu gefährden.
Da meiner Ansicht nach selbst die geringen Ordnungsgelder für falsches parken theoretisch auf Dauer eine Verhaltensänderung herbei führen müssten, kann ich nur davon ausgehen, dass die Kontrolldichte mangelhaft ist. Das Unrechtsbewusstsein scheint hier vollig verloren gegangen zu sein, Rücksicht auf andere, insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer wird nicht mehr genommen. Hauptsache der eigene Weg nach Hause ist nicht zu weit.
Daher wende ich mich mit dem gleichen Anliegen, ergänzt um einige Fragen, die sich aus der Antwort des LBV ergeben, mich wiederum auf §1 Abs. 2 und §3 Abs. 1 HmbTG berufend an Sie und bitte um folgende Informationen:
1. Wann wurden in den aufgeführten Gebieten seit Anfang 2015 im Rahmen der Ihrer Behörde obliegenden Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen v.A. bezüglich der Einhaltung des §12 StVO (Halten und Parken) durchgeführt und wann bzw. in welchem Umfang sind diese zukünftig geplant?
a. - j.
2. Existieren behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO und bezüglich der Kriterien, die ein Umsetzen eines falsch geparkten Fahrzeuges rechtfertigen? Wenn ja; wie lauten diese Vorgaben?
3. Ich ahne, dass in Ihrer Antwort eine Formulierung in der Art von "im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen" vorkommen wird und ich habe absolutes Verständnis dafür, dass die Polizei sehr viele Aufgaben erfüllen muss, die höher zu priorisieren sind, als die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Daher erbitte ich Auskunft darüber, ob von Ihrer Behörde bereits Maßnahmen getroffen wurden, die geeignet sind, ausreichende Ressourcen für entsprechende Kontrollen bereit zu stellen?
4. Hat die Polizei Hamburg den Senat darüber informiert, dass der ruhende Verkehr in Altona-Nord, Eimsbüttel und sicher noch viel mehr Stadtteilen mangels entsprechender Ressourcen nicht mehr im notwendigen Umfang kontrolliert werden kann?
Bitte informieren Sie mich zunächst über die zu erwartenden Gebühren, sofern für diese Anfrage fällig.
Mit freundlichen GrüßenUliB
Zitat von PolizeiSehr geehrter Herr UliB,
Ihr Antrag nach dem HmbTG ist mir zur Bearbeitung zugeleitet worden. Ich möchte Ihnen hiermit wie folgt antworten:
Frage 1:
Statistische Daten über Kontrollen des ruhenden Verkehrs in den von Ihnen bezeichneten Gebieten liegen nicht vor.
Frage 2:
Behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr gibt es nicht. Das Einschreiten sie richten sich nach dem Einzelfall und der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens.
Die Kriterien zur Umsetzung/ Sicherstellung von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen sind in der Polizeidienstvorschrift 350 niedergelegt, und lauteten:
Das Fahrzeug beeinträchtigt
• verbotswidrig oder
• in sonstiger Weise störend
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
• insbesondere die Leichtigkeit des Verkehrs (Ordnungsgut)
oder
• durch das Fahrzeug ist eine Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer nicht auszuschließen.
Auch in diesem Fall richten sich die Maßnahmen der Polizei nach der konkreten Situation unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Frage 3 und 4:
Die beiden für die von Ihnen genannten Bereiche zuständigen Polizeikommissariate 21 und 23 erhielten hinsichtlich Ihrer Wahrnehmungen Kenntnis.
Von dort bestätigte man mir, dass es sich um Gebiete mit erhöhtem Parkdruck handelt, aufgrund der starken zeitlichen Schwankungen aber keinen Anlass für Schwerpunkttätigkeiten bietet.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt hier im Rahmen des Funkstreifendienstes und des Einsatzes von Fußstreifen.
Aktuelle Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Falschparker können Sie dem zuständigen Polizeikommissariat mitteilen.
Hinweis: Für Ihre Anfrage werden keine Gebühren erhoben, da der Zeitaufwand für die Beantwortung noch innerhalb des kostenfreien Limits lag.
Mit freundlichen Grüßen
Zumindest die Polizeidienstvorschrift 350 könnte hie und da noch einmal nützlich sein.
Ich habe mir zugegebenermaßen recht viel Zeit damit gelassen, mir zu überlegen, was ich nun aus den Antworten mache. Nun bin ich zu dem Schluss gekommen, dass eine Eingabe wohl der sinnvollste Weg sein dürfte, das Thema in die Hamburger Politik zu kippen. Die habe ich auch schon formuliert. Allerdings ist ein längliches Pamphlet daraus geworden. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich die Eingabe hier zur Diskussion stellen, oder einfach abschicken soll. Ich führe sie mir erst noch einmal selbst zu Gemüte...
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Der unsichtbare Designfahrradweg am Jungfernstieg soll weg? Skandal!
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Man könne an einigen Straßen das ordnungswidrige Parken nicht ahnden, sonst wecke man Dinge, die man nicht wecken sollte.
Kannst du diese Aussage einer einzelnen Person zuordnen? Da geht mir ja der Hut hoch, wenn ich das lese.
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Hat sich außer der Email-Adresse noch was geändert? (die lautet jetzt anzeigenbussgeldstelle@eza.hamburg.de)
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So, Premiere : Ich habe gerade eine Anfrage nach dem Muster von UliB an die Behörde geschrieben. Da ich auch in Altona-Nord wohne, habe ich evtl. sogar die gleichen Straßen angefragt wie UliB, aber das macht ja gar nichts.
UliB : Danke für die Vorlage!
Wo im Forum finde ich die Hinweise zu Online-Anzeigen in Hamburg? Habe auf Anhieb nichts gefunden.
DMHH hat einmal dankenswerterweise Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen verfasst. Ist leider nicht so leicht zu finden, wie man es sich wünschen würde.
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Schon beim Melde-Michel eingetragen? Ich hab da gute Erfahrungen gemacht was das Beseitigen von Gefahrenstellen angeht.
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Die Stadtväter hassen sich wahrscheinlich jetzt schon dafür, dass sie dich als ehrenamtlichen Radverkehrsexperten engagiert haben.
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Mir sieht die Einmündung mit "Randsteinrinne" nach abgesenktem Bordstein aus. In dem Falle wäre die Einmündung eher wie eine Grundstückseinfahrt zu behandeln und von dort kommende Fahrzeuge hätten nie Vorrang. Ich meine aus diesem Grund sind auch VBB meist so ähnlich gestaltet. Wir nähern uns der Grenze von MSDWGI. Und das sogar für den motorisierten Verkehr.
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Unter "Fundstücke der Woche" hatte ich vor ein paar Wochen von meiner Transparenzanfrage berichtet. Weil das da keiner wieder findet und ich euch nun von der Antwort berichten möchte, mache ich lieber einen neuen Faden auf. Ich zitiere mich der Übersicht halber mal ausnahmsweise selbst:
Ich habe bezüglich des Themas Falschparker vor zwei Wochen eine Transparenzanfrage an den Landesbetrieb Verkehr gestellt. Mit der Frage, wann sie seit Anfang 2015 "in meiner Ecke" kontrolliert haben, wann sie es geplant haben und wie die Anweisungen zur Ausgestaltung des Ermessensspielraumes aussieht.
Ich freue mich schon wie ein kleines Kind vor Weihnachten auf die Antwort. Ich hege die Hoffnung, dass sie die Politik in gewisse Erklärungsnöte bringen könnte...
Empfänger: info@lbv.hamburg.de
Betreff: Transparenzanfrage nach HmbTG
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend §1 Abs. 2 und §3 Abs. 1 HmbTG bitte ich Sie um folgende Informationen:
- Wann wurden in den aufgeführten Gebieten seit Anfang 2015 im Rahmen der Ihrer Behörde durch den Senat übertragenen Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen v.A. bezüglich der Einhaltung des §12 StVO (Halten und Parken) durchgeführt und wann sind diese zukünftig geplant?
- XXXallee
- XXX Straße
- usw.
- Existieren behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO und bezüglich der Kriterien, die ein Umsetzen eines falsch geparkten Fahrzeuges rechtfertigen? Wenn ja; wie lauten diese Vorgaben?
Bitte informieren Sie mich zunächst über die zu erwartenden Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen
UliBPersönliche Daten
Ich habe nun wie gesagt Antwort bekommen und will sie euch nicht vorenthalten. Eigentlich ist es sogar noch schlimmer, als ich dachte. Zusammengefasst interpretiere ich die Aussagen so: Der LBV ist eigentlich gar nicht zuständig, sondern die Polizei. Nur in einzelnen Gebieten ist eine Kontrolle durch das Parkraum-Management mit der Polizei vereinbart. In den Gebieten meiner Anfrage, in denen diese Vereinbarung besteht wurde nur kontrolliert, wenn sich jemand beschwert hat. In dem restlichen angefragten Bereich fühlt sich der LBV nicht in der Verantwortung. Mit anderen Worten: es wurde und wird nicht kontrolliert! Abschleppen darf eh nur die Polizei.Und wir alle wissen ja, dass die Polizei Hamburg nichts besseres zu tun hat, als sich um Falschparker zu kümmern. (Achtung! Ironie!) Folglich ging umgehend eine "leicht" erweiterte Anfrage an die Polizei.
Aber hier für die Freunde des gepflegten Beamtendeutsch noch die vollständige allerdings anonymisierte Antwort (völlig Gebührenfrei):
Zitat von LBVSehr geehrter Herr UliB,
zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Konkret möchte ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:Zu 1.
Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs obliegen der Polizei Hamburg und in mit dieser in abgestimmten Bereichen auch dem Landesbetrieb Verkehr –Parkraum-Management.
Die unter den Punkten 1. c., d. , h., i., j. benannten Straßen sind nicht in den mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebieten des Parkraum-Managements gelegen. Die übrigen genannten Straßen wurden seitens des Parkraum-Managements nur aufgrund von einzelnen Beschwerdelagen kontrolliert. Eine Dokumentation über Zeitpunkt dieser Kontrollen erfolgte nicht. Weiterhin können keine Aussagen über eventuelle Kontrollen der Polizei außerhalb der Dienstzeiten des Parkraum-Managements getroffen werden, da kein Zugriff auf die dortigen Daten existiert. Die Kontrolltätigkeiten werden nach den personellen Ressourcen von Polizei und Parkraum-Management durchgeführt. Eine Ausweitung der Kontrollen ist daher von einer Erweiterung dieser Ressourcen abhängig und derzeit nicht absehbar.Zu 2.
Es existieren keine behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO seitens des Landesbetriebs Verkehr –Parkraum-Management-für die eigenen Kontrollkräfte. Über etwaige Vorgaben und Anweisungen seitens der Polizei können keine Aussagen getroffen werden. Das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen obliegt ausschließlich der Polizei. Dahingehend können auch hier keine Aussagen getroffen werden.Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiter des LBVIn Anbetracht der dargelegten Situation möchte ich euch noch einmal ermutigen mitzumachen. Einfach mal stumpf die Kontrolldichte an euch bekannten neuralgischen Punkten bei LBV und Polizei abfragen. Druck gegen den "Parkdruck" aufbauen!
Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.
To be continued...
- Wann wurden in den aufgeführten Gebieten seit Anfang 2015 im Rahmen der Ihrer Behörde durch den Senat übertragenen Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen v.A. bezüglich der Einhaltung des §12 StVO (Halten und Parken) durchgeführt und wann sind diese zukünftig geplant?
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Wie man es besser machen könnte:
- Das Mindestmaß nicht zum Standard machen.