Antrag auf Neubescheidung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung
Sperrfläche, Parkflächenmarkierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf folgendem Straßenabschnitt sind eine Sperrfläche sowie Parkflächenmarkierungen auf dem Radweg aufgetragen:
Jenfelder Straße 12 – 6 (nordöstliche Straßenseite)
Ich bin von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung selbst betroffen, weil ich dort regelmäßig mit dem Rad unterwegs bin.
In der Jenfelder Straße ist auf den nordöstlichen Nebenflächen ein Radweg in befriedigender Breite und Qualität vorhanden.
Wenn man von Südosten kommend den Radweg der Jenfelder Straße befährt, wird man auf eine Sperrfläche, welche sich auf dem Radweg befindet. hingeführt. Die Markierung der Sperrfläche macht den Anschein, dass man mit dem Rad auf den Gehweg ausweichen soll, obwohl dieser nicht für den Radverkehr freigegeben ist (siehe Anhang). Rechtlich müsste man auf die Fahrbahn ausweichen, was aber aufgrund der parkenden Fahrzeuge unter Umständen gefährlich sein kann.
Durch Parkflächenmarkierungen wird im weiteren Verlauf der Straße das Parken auf dem ehemaligen Radweg bis Hausnummer 4 erlaubt. Allerdings wird heute dauerhaft auch auf der Fahrbahn in 2. Reihe geparkt.
Somit bitte ich Sie, die Parkflächenmarkierungen und die Sperrfläche aufzuheben, das Parken nur noch auf der Fahrbahn zu erlauben und so den breiten Radweg durchgängig zu führen.
„[…] Markierungen […] sollen den Verkehr sinnvoll lenken, […] und so den Verkehr sicher führen. […] Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer [geht] der Flüssigkeit des Verkehrs vor“ (VwV-StVO Zu §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen I.)
Das Wechseln auf die Fahrbahn oder das Weiterfahren auf dem für eine Radverkehrsfreigabe untermaßigen Gehweg stellen eine Gefahr für die Radfahrenden dar. Außerdem entspricht die Sperrung und Freigabe des Radwegs für das Parken nicht den Ansprüchen an sichere und durchgehende Radverkehrsinfrastruktur. Des Weiteren ist das erprobte Parken auf der Fahrbahn ohne negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss oder die Verkehrssicherheit der Kfz Führenden möglich.
Aus den dargelegten Gründen möchte ich Sie bitten, die Markierungen zu entfernen und Maßnahmen zu ergreifen, die zukünftiges Parken auf dem Radweg zuverlässig verhindern.
Mit freundlichen Grüßen