Gerade zum ersten mal benutzt ...
Es wäre ja irgendwie intuitiver, wenn ein 241 solo automagisch zum 241-30 führen täte ... ![]()
Gerade zum ersten mal benutzt ...
Es wäre ja irgendwie intuitiver, wenn ein 241 solo automagisch zum 241-30 führen täte ... ![]()
Gilt so eine Linie überhaupt als Radweg?
Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, wem man im Zweifel welchen Vorwurf machen könnte.
Da es reichlich nur mit Linie abgetrennte Radwege gibt, die aber ein haben, wird man keinem Radfahrer einen Vorwurf machen dürfen, wenn er anhand einer Linie einen anderen Radweg erkennt, wenn kein
für Klarstellung sorgt.
Kniffliger wird es bei ex--Wegen, die es nach § 2 (4) ja auch geben soll, wo sich ja kürzlich erst die Landsminister geeinigt haben, wie man sowas machen kann.
Wenn aber bspw. Furten auf Gehwege zuführen oder gar Piktogramme auf dem Boden rumlungern, wird es m.E. auch schwierig, nach dem alten Prinzip "Im Zweifel für den Angenagten" einem Radfahrer einen rechtlich relevanten Vorwurf zu machen ...
Dem OLG Jena reichten in einer zivilrechtlichen Sache sogar reine Wegweiser für Zweifel ...
Andersrum kann man aber auch fragen, wann man im Zweifel einem Fußgänger einen Vorwurf machen kann, wenn er auf einem (anderen) Radweg rumdabbt ... Eine schon etwas verwitterte Linie kann sowohl genug für einen Radler sein, einen Radweg zu erkennen, aber andersrum genauso wenig genug sein, dass man einem Fußgänger keinen Vorwurf machen kann, dass er da läuft.
Ähnlich bei Wegen, die in eine Richtung ein haben, in die andere Richtung nix, da kann man entgegenkommenden Fußgängern auch keinen Vorwurf machen, dass sie die Nutzung ALLEINE für Radfahrer nicht erkennen. Zwei Stellen in KA fielen mir da ein ... Muss ich mich mal drum kümmern ... *ToDoListeunterdickerstaubschichtsuch*
Rechtsausführungen darf der Betroffene auch danach noch machen, z.B. als Replik auf eine Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft.
BTW: Wie sind eigentlich die Fristen für solche Repliken auf die Gegenseite?
Genauer gesagt auch in Verwaltungsgerichtsverfahren, wenn nix drunter steht ...
Der abmarkierte Radstreifen rechts ist mit
als Parkplatz gekennzeichnet.
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Ein benutzungspflichtiger Radweg in einer Tempo 30-Zone?
...
Genau, das Schild
wurde vom Ampelmast direkt an der Kreuzung vor den Beginn des Radstreifens zurückversetzt. Problem gelöst,
... nicht nur das Radwegproblem, es sind ja auch alle sonstigen Markierungen nicht kompatibel zur T30Zone ...
Die Radspur darf man übrigens nur als Geradeausradler nutzen, siehe Pfeil ganz am Anfang ...![]()
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Und wieso dürfen die LKWs, die rechts neben den Bahnschienen parallel fahren, ausschliesslich nach links über den BÜ fahren?
Jetzt wo Du's sagst .. ![]()
Da von dort eh nur alle 10 Jahre mal 'n Lkw kommt, nimmt man den Kollateralschaden eines festgefahrenen Lkws wohl in Kauf, Hauptsache der düst nicht an der Schule vorbei ...![]()
Übrigens positiv, da die Güterzüge praktisch immer warten müssen und bisher generell den BÜ minutenlang blockiert haben.
Das schaffen die immer noch ... Hatte schon den Fall erlebt, dass der letzte Waggon praktisch runter war, aber wohl noch nicht über den Achszähler, deswegen blieb der BÜ gesperrt, was dann nach einer Weile aber niemand mehr wirklich interessierte ..![]()
Ich bin nicht sicher, ob es auch ein Zeichen 253 aus Richtung Elfmorgenbruchstraße gibt.
Laut OSM steht da wohl was ...
PS: Wir sind offen für Theorien, wir erzählen es auch nicht weiter ...![]()
oder das andere Wiesendamm-Video steckt.
1,2 m Lenkerbreite?
Normal sieht die Rechnung doch so aus:
3,9 m
- 1 m Abstand zum Auto
.0,6 m Rad
= 2,3 m, das reicht dann zum Überholen für 70 cm breite Autos ...![]()
Also besser bissele weiter links ...
Du wolltest eigentlich nach dem BÜ nach rechts abbiegen, um den einzigen Anlieger dort mit dem Rad zu besuchen, und ärgerst Dich, dass Du nicht darfst?![]()
Ist eine Sache der Bahnübergangssicherheit, damit sich abbiegende Lkw nicht auf dem BÜ festfahren, weil sie nicht um die Kurve kommen ... Da gibt's halt Vorschriften, die bei Neuanlage oder Umbau eines BÜ (und der hier wurde vor paar Jahren verlegt) stets einzuhalten sind, auch wenn da nie ein Lkw vorbei kommt ...
Das Haus rechts stand vor paar Jahren zum Verkauf, da hätte mal ein Umzugswagen rein wollen können, nachdem er sich nach hinter Dir verfahren hat ... Und hinter Dir links ist irgendwo ein Grundstück mit Haus und vielen alten Lkw drumrum ...
Im Verkehrsportal gibt's einen BÜ-Planer, der Dir das alles notfalls besser erklären kann.
Ich hatte diesen BÜ dort auch schon mal drin ...
Das Abbiegeverbot für Radler ist halt ein Kollateralschaden ... Ginge vielleicht auch anders, ist aber insgesamt keine triviale Sache ...
Nur durch neue kreative Ideen schaffen wir die Verkehrswende! ![]()
Ja!
ZitatWünschenswert wäre ein im Fahrzeug eingebauter Testosteron-Sensor, der bei zu hohen Werten den Motorstart unterbindet...
... oder abdreht. Basisvorschlag ist "von nebenan" ...
Tragischer Unfall: Autofahrer überholt Autos und rammt Liegerad, Radler tot
Genauer gesagt: Velomobilfahrer durch jemand, der gleich zwei Autos überholte, beim Wiedereinscheren seitlich von der Straße runtergeschoben ...
Hat ein Mitglied des velomobilforum.de getroffen, zwei längere Diskussionsstränge dazu gibt es dort ...
Eben in drf gefunden:
ZitatRadschutzstreifen in Offenburg sind umstritten
Sie dürfen nur ausnahmsweise von Autos befahren werden: Radschutzstreifen am Fahrbahnrand. In Offenburg sind sie umstritten – und werden vorerst nicht mehr neu angelegt.
Offenburgs Oberbürgermeister Marco Steffens hat auf die Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion zu den Radschutzstreifen in Offenburg geantwortet. Er stellt ein Moratorium für diese neue Form der Radwege auf der Fahrbahn in Aussicht. Mit anderen Worten: Es soll keine weiteren der umstrittenen Radschutzstreifen geben. Bei bereits bestehenden Streifen soll nachgebessert werden.
...
Wenn von hinten Radverkehr mit 25 km/h kommt, musst Du Deine Geschwindigkeit auf 25 km/h erhöhen.
... und wenn von hinten dann ein mit kräftigem Pedaleur besetztes Velomobil mit 80 km/h kommt ...?![]()
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Den Fußgängern in den Schrittfahren? Das tut doch weh!
Leider ging man darin auf die vor allem außerorts möglichen Alternativen wie
oder
nicht ein.
Hat den kleinen, aber feinen Unterschied, dass auf solchen Wegen Fußgänger den § 25 beachten müssen, also bspw. alle im Gänsemarsch am Rand. Das mag uns Radfahrern ja sehr gefallen, aber da ich auch oft genug statt dem Radfahrerhut ('ne Mütze im Winter, um Verwechslungen zuvorzukommen ...
) auch 'nen Fußgängerhut aufhabe (Elbsegler im bereits erwähnten Winter
), kann ich die Begeisterung nicht ganz uneingeschränkt teilen ... ![]()
Die frz.-österr. viereckigen Schilder sehen dem runden blauen für meinen Geschmack zu ähnlich ... Autofahrer zählen wohl zu selten die Ecken ... Besser die lokal schon vereinzelt aufgetauchten Schilder mit weißem Grund und schwarzen Symbolen
Das Kreisverkehrsschild 215 gilt im ganzen Kreisverkehr:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
Das steht nix von "nur Fahrbahn" (im Gegensatz zu den Einbahnstraßenschildern 220 und 267, wo explizit steht, dass das nur auf Fahrbahnen gilt (also nicht auf Bordsteinradwegen und richtigen Radfahrstreifen, die auch nicht Teil der Fahrbahn sind)), und bei Haltverbotsschildern, die ohne passendes Zusatzzeichen auch nur auf der Fahrbahn gelten und nicht auf Seiten- und Parkstreifen.
Der Schutzstreifen Yorckplatz ist m.E.n. schon uralt und könnte älter als das Schutzstreifenverbot in Kreiseln sein und somit unter Bestandsschutz fallen.
Gehwegparken braucht keine 315er, Linien reichen völlig, s. Randnummer 74 in der Anlage 2 der StVO.
Deswegen hat man ja in KA wohl auch viel Mengenrabatt bekommen die letzten Monate ...?![]()
Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht?
"Sind stets" würde ich auch so scharf interpretieren
Oder gibt es auch Fußgängerfurten?
Eigentlich nur an Ampeln. Fußgänger haben ja noch nicht mal Vor"fahrt" im Zuge von Vorfahrtsstr., weil sie eben nicht fahren, sondern müssen dem wartepflichtigen Querstraßeneinbieger Vorrang gewähren § 25
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).
Bei Furt und kein 205 hat man das ja in die andere Richtung klargestellt ...
Nicht nur HH ... Ganz Deutschland!
Der Servicegedanke in der Stadt Kiel
... wird offensichtlich nicht sehr groß geschrieben, sonst dürften auch die Kunden ihre Einkäufe unter dem trockenen Zelt tätigen ...
Aber vielleicht ist ja das stürmische Wetter heute ja gnädig und verrückt das Zelt ein wenig Richtung Kundenfreundlichkeit oder gleich in den Keller rein ...
(Festgetüddelt ist es ja ein wenig mit zwei Schnüren, aber zumindest die linke lässt den nötigen Spielraum Richtung Ladenfront ...)