Aber damit ist doch Satz 2 nicht aufgehoben: [...] sowie ständig einsatzbereit sein.
Anders auf das Wesentliche gerafft:
ZitatDie lichttechnischen Einrichtungen müssen ... während ihres Betriebs ... ständig einsatzbereit sein.
Aber damit ist doch Satz 2 nicht aufgehoben: [...] sowie ständig einsatzbereit sein.
Anders auf das Wesentliche gerafft:
ZitatDie lichttechnischen Einrichtungen müssen ... während ihres Betriebs ... ständig einsatzbereit sein.
Dort dagegen kann man nicht aufs Zebra verzichten, da dort Fußgänger keine VorFAHRT haben mangels fahren, sondern nach § 25 beim Straßenqueren warten müssten, auch wenn das nur wenige so wissen ...
Schaden tut das Zebra auch an der anderen Stelle nicht.
Relevantes Verkehrszeichen ist übrigens, im Gegensatz zu allen anderen Verkehrszeichen (wie Radwegbeschilderungen), die Bodenmarkierung selbst und nicht das Blechschild am Stil. Das Blechschild kann sogar laut, ähm, VwV-StVO oder R-FGÜ, zu faul zum Suchen, an solchen Stellen wegfallen.
Wenn an der Stelle eine Abbiege-Ampel mit Pfeiloptik stünde, wäre es imho anders.
StVO:
ZitatAlles anzeigenGrün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
...
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Vom Wortlaut her ist der einzige Unterschied die Einschränkung auf die Richtung, Priviliegien auf freie Fahrt auch hier nicht.
Es aber in der Tat so, dass in den für die Verwaltung geltenden Regeln (ob VwV-StVO oder nur RSA, weiß ich nicht auswendig) steht, dass man solche grünen Pfeile nur verwenden darf, wenn keine konkurrierenden Verkehrsströme auch Grün haben.
Trotzdem gilt weiter das mit dem § 9 und "Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht."
3. Welche Ampelfarbe die Fußgängerampel hatte, ist irrelevant. Diese galt nicht für die Radfahrerin. Wenn überhaupt, dann galt für sie dieselbe Ampel, wie für den Autofahrer (grüne Vollscheibe). Entweder hatten beide grün, oder beide rot.
Ich wünsche der Dame einen fähigen Anwalt.
Eigentlich ist die Ampelfarbe völlig irrelevant.
In der StVO steht:
Zitat§ 37 (1) 1. An Kreuzungen bedeuten:
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.Und:
§ 9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
In der StVO steht dagegen NICHT:
Zitat§ 37 (1) 1. An Kreuzungen bedeuten:
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Und:
§ 9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die Grün haben, durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren und Grün haben.
Und warum steht das nicht so in der StVO?
Weil die Abbieger in einigen Konstellationen die Ampel des Radfahrers gar nicht sehen können, also muss die Regel so formuliert sein, dass sie auch bei Rot des Radlers diesem Vorrang geben muss.
Meine 2 ct.
und -im Ggs. zu VZ 239
- ist man man nach wie vor der Meinung, dass Kinder nicht gern wandern.
Die werden doch erst bei der Rast im Gebüsch gezeugt.
Danach hat man schlicht keine Zeit mehr zum Wandern ...
Das ist neu für mich, dass mir (als totalen Linken) jemand sowas vorwirft. Aber: alles klar...!
Links und rechts sind sich offenbar näher, als man gemeinhin denkt ... Das politische Spektrum ist offenbar keine Gerade, sondern ein hinten geschlossener Kreis.
Eine mir leider persönlich flüchtig bekannte Dame habe ich bei der Kommunalwahl auf Platz glaub 38 der AfD-Liste wiedergefunden. Vor 10 Jahren stand sie noch auf dem aussichtsreichen Platz 3 der Liste der Linken. In meiner alten Heimatstadt Bremerhaven gab's vor paar Jahren einen zweifachen Fraktionswechsel von den Linken über eine Rentnerpartei zu "Bürger in Wut", eine regionale rechte Gruppierung ... Horst Mahler nicht zu vergessen ...
Pass also auf, dass Du beim Marsch nach Links nicht aus Versehen die Lechts-Rinks-Grenze überschreitest ...
Fahren tun sie schon noch, um ihre eigenen Karten zu verbessern, nur veröffentlichen tun sie nix mehr ...
Kann man den schwarzen Penökel, in dem das Kabel steckte, evtl. rausziehen? Ich meine, so ein Steckerprinzip wäre mir im Fahrradbereich schon mal begegnet ... Kabel durchgesteckt und dann umgebogen ...
Eine S-Bahn kann auch nicht ansatzweise so stark bremsen wie ein Linienbus
Es sei denn, sie fahren nicht nur auf Eisenbahngleisen, sondern danach auch noch weiter auf Straßenbahngleisen, wie unsere Stadtbahn in Karlsruhe, die außerorts auf DB-Gleis mit 90 bzw. 100 km/h durchaus unter dem S-Bahn-Logo firmiert, ohne den Namen S-Bahn in den Mund zu nehmen. Die bremst dann durchaus schon mal wie ein Linienbus, weil sie sich ja innerorts an die StVO und ihre Rahmenbedingungen halten muss ...
Wenn man schärfere Bremswege einhalten muss, dann geht das schon ...
Gegen Zebrastreifen spricht, dass die zusammen mit Radwegen (die kriegt man dort Richtung Bannwaldallee und retour auch nicht weg) Radfahrern keinen Vorrang einräumen aus dem Zebra heraus, aber von Radfahrern trotzdem meist fleißig mit Vorrangserwartung benutzt werden ... Zebras sollte man im Interesse des sicheren Radverkehrs also nur dort anlegen
- wo es keinen legalen Radverkehr geben kann
- wo der Radverkehr auch ohne Zebras Vorfahrt/Vorrang hat
Letzteres wäre bspw. rund um Kreisverkehre oder bei einfachen Einmündungen in Vorfahrtstr.
Bei Dreiecksinseln, wo es viele Führungsformen und Verkehrsströme gibt, die nicht unbedingt alle auch ohne Zebra vorfahrts-/Vorrangsberechtigt sein müssen, muss man sehr genau hinschauen.
Hier wird's dadurch verkompliziert, dass die "Auto"fahrbahn sich baulich zur Südtangente hin ausrichtet, der Radweg entwickelt sich aber aus der erst später abzweigenden Bannwaldallee und ist über 10 m abgeetzt.
Das so klar zusammenzubringen,, dass der Radweg zweifelsfrei für alle Radverkehrsströme dort die Vorfahrtsrechte der "Auto"fahrbahn teilt, könnte knifflig werden ...
(Nicht umsonst biege ich, wenn ich aus Richtung Yorckstr. in die Bannwaldallee will, auf den "Auto"fahrbahnen direkt links ab, um den Radweg mit seinen mir dort nicht so klaren Sonderregeln zu meiden ... In Gegenrichtung fahre ich lieber "Zeppelinstr. tief" über die Ampel. Bin aber eher selten in der Ecke, der Liegeradstammtisch ist da im Eck als gelegentliches Ziel ...)
Es wird sicherlich noch etwas länger dauern, bis auch die Pfalz unter Wasser steht, aber ich lebe nunmal etwas dichter am Wasser und gehe davon aus, dass ich die unmittelbaren Folgen noch selbst erleben werde. Und damit meine ich nicht einen sinkenden Immobilienpreis, sondern Elbwasser im Erdgeschoss bei der nächsten großen Sturmflut.
Bin ja gebürtiger Bremerhavener ...
Was dort gerade in den sozialen Medien nach den Wahlen abgeht, geht auf keine Kuhhaut ...
Habe damit gekontert, dass die antigrünen Klimawandelleugner standhaft in BHV bleiben werden und die immer billiger werdenden Immobilien an ihresgleichen verkaufen werden ...
... während der intelligente Rest rechtzeitig in höhere Gegenden umgesiedelt ist, weswegen ja die Immos billiger werden ...
Ich habe mich 1981 schon nach Karlsruhe abgesetzt, das liegt größtenteils rund 115 m ü NN und ist damit auch bei eisfreier Antarktis sicher. Letztere gäbe glaub mit allem anderen so 70 m Meeresspiegelanstieg, d.h. einige rheinnahe Orte in Rheinland-Pfalz im unteren Teil des Mittelrheintals würde absaufen und Koblenz könnte das Deutsche Eck in unseren neuen Seehafen umbauen, da hat's so 70 m ü NN ...
Das dauert aber wohl mehrere 100 Jahre, bis es soweit käme ...
Das ist diese Querung, auf meinem Mapillary-Link ganz rechts, da können Radler von überall mach überall ...
weshalb die CDU unbedingt eine zweite Rheinbrücke haben will.
... damit man sich dann auf 5 Spuren auf den zweispurigen Engpass zustauen kann ...
Beim Schauen des einen Videos bei ka-news musste ich aber feststellen, dass es mehr Autoparteien gibt als gedacht, denn mit Querspange wären plötzlich sehr viele pro 2. Straßenbrücke ...
An der Ecke gefällt mir hauptsächlich das Verhältnis zwischen oberer und unterer Straße hier ganz und gar nicht ...
Im Rad(reise)-Forum.de wird noch jemand für einen Nachruf in der fahrradzukunft.de gesucht
Ein vbB ist aber quasi eine Fußgängerfläche ...
Hier fehlt die Radwegschildwiederholung, also da schon runter, muss man ja ei, egal ob [url=https://www.google.de/maps/@48.1453047,11.5412075,3a,15y,293.72h,89.52t/data=!3m6!1e1!3m4!1s0Ac3sFvvZ2rNrGK1VHnw-g!2e0!7i13312!8i6656]2008[/url] oder 2018 ...
Meine erste und letzte flüchtige persönliche Begegnung mit ihm hatte ich erst heute vor zwei Wochen bei einem Vor-Ort-Termin des VG Karlsruhe im nahen Busenbach, ansonsten kannte ich ihn nur virtuell als gelegentlichen kompetenten Schreiber in der Newsgroup de.rec.fahrrad und aus zahlreichen Zitaten und Veröffentlichungen.
Schon vor zwei Wochen musste ich am Abend dieses Tages vom Kläger bestürzt hören, dass es wohl keine Chance für eine zweite Begegnung geben wird und schon heute war in de.rec.fahrrad leider zu lesen, dass DER bekannte und auch hier gelegentlich zitierte Fahrrad-Rechtsanwalt Dietmar Kettler am Tag zuvor leider verstorben ist ...
Ich fürchte, dies reißt eine große Lücke in die juristische Begleitung des Radverkehrs ...
Glasfaser nach oben wäre dringlicher nötig als je zuvor ...
Im Einsatz für die Sache bis zum Schluss ...
Wenn man's nicht selbst machen möchte (kann auch erfahrenen Mappern passieren, weil bei Spezialobjekten Spezialkenntnisse fehlen oder die eigenen Infos unvollständig sind) kann man (auch anonym) rechts die "Sprechblase" klicken und eine Notiz auf die passende Stelle schieben und ausfüllen. Bearbeitet dann jemand zwischen jetzt und in 10 Jahren oder so ...