Beiträge von Mueck

    Wenn das Gericht befindet, die Kleefelder Straße sei zu eng für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern und Autos,

    Nein, es befand genauer gesagt, sie sei zu eng für ZWEI dort LEGAL nebeneinander Radelnde, denen man dieses explizit STETS eingeräumte Recht dort (aus Blickwinkel der Autler leider) auch nicht bei Begegnungsverkehr wegdiskutieren darf, und Autos im Begegnungsverkehr.

    elektrische Rollstühle dürfen max 6 km/h fahren,

    Nein, es gibt schnellere, schön mit Kennzeichen, Versicherung und Führerschein. Für auf der Fahrbahn oder:

    "§ 24 (2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit."

    Tipp 2: aus der Einbahnstraße in falscher freigegebener Richtung kommend fehlt für Radverkehr das VZ "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts", denn aus deren Sicht gesehen darf nach links wegen [Zeichen 267] nicht eingefahren werden.

    Doch, man darf links abbiegen, man muss nur die richtige Fahrbahn dabei treffen, die rechte nämlich ...

    "Tipp x:" war nicht zum Ausfüllen gedacht, wähle mal die ganze Zeile aus ... ;)

    Ob das Zz unterm 220 falsch ist, müsste mal recherchieren, da gab's glaub mal 'ne Änderung und die Aufnahme ist schon bald 4 Jahre alt ...

    Weiteres Beispiel, allerdings eines nicht Benutzungspflichtigen Radweges in Bargteheide, der so "endet"

    Was sagt Ihr dazu?

    Ich würde ab dort vermutlich auf der Fahrbahn weiterradeln und ich würde mich wehren, würde sich die Polizei auf irgendein 240 irgendwo vorher berufen, aber man dürfte bei der Gestaltung auch niemandem einen zivil- oder strafrechtlichen Vorwurf machen, der auf dem Bordsteinweg weiterradelt, da es sich durch die darauf zulaufende Furt quasi aufdrängt, dass es so gedacht sein könnte ...

    Ein Überbleibsel aus alten Tagen...

    Location: Tiefgarage am Friedrichsplatz in Karlsruhe.

    Verbotsschild mit Zusatzschild, das kennzeichnet, für wen genau das Schild gilt, wenn nicht "frei" dabei steht, also:

    Fußgänger mit Kfz-Anhänger dürfen da nicht durch.

    Ach, halt, Anhänger ist ja durchgestrichen, also:

    Fußgänger ohne Kfz-Anhänger dürfen da nicht durch.

    Hmmm ...

    Kann man machen ...

    Dumm gelaufen ...

    Du wirst Dir nun den Zorn der

    - parkenden Autofahrer, die nun keinen P mehr haben, und

    - vermehrt der fahrenden Autofahrer zuziehen, weil "Rad weg" nun frei ...

    Benutzungspflichtiger Radweg, nicht benutzbar.

    Darf ich auf die Fahrbahn?

    a) Ortsunkundig

    b) wenn ich weiß, dass gaaaaaanz am Ende ein Schild "Einbahnstraße" OHNE "Radfahrer frei" steht

    Ich würde in beiden Fällen ja sagen.

    Einen Regelungsgehalt entfaltet ja eigentlich nur das Zz unter der Spardose 267, unter dem 220 ist es ja nur ein Hinweis ... Hätte man ab dem 241 die Fahrbahn der Einbahnstr. nicht mehr freigeben wollen, hätte man dort das 267 ohne Zz wiederholen müssen ...

    Ich glaube nicht, dass die Wege an der Pfinzbrücke einen Status haben, die eine Einmündung im rechtlichen Sinne und damit eine Änderung bzgl. der Gültigkeit der Beschilderung auslösen ...

    Vor gut 2 Jahren hatten wir (Stadt, ADFC, VCD=ich und der beauftragte Planer) mal eine Bestandsaufnahme und Ideensammlung zur Hauptroute Grötzingen - Hagsfeld, wo der Herdweg dazugehört, aber ich kann mich nicht mehr erinnern, was zu dem Abschnitt die allgemeine Meinung war ... Vermutlich war der Abschnitt unstrittig schlecht, von daher bzgl. Bestandsaufnahme nicht groß kontrovers zu besprechen ... Hmmm ...

    Es gab ja mal in einer der früheren Varianten der VwV einen Abschnitt, in welchem drinstand, dass für die Aufrechterhaltung der Gehwegradelpflicht (als auch des -rechts) an jeder Einmündung das [Zeichen 240] wiederholt werden muss. Das gilt meiner Ansicht nach natürlich immer noch, weil man grade wegen der Unterscheidung von Fahrbahn und "Radweg" bei baulichen Gehwegen unbedingt klarstellen muss, dass das eben kein Gehweg, sondern ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" :rolleyes: ist. Und das klappt nur, wenn an wirklich jeder Einmündung das Verkehrszeichen wiederholt wird.

    Ja, unter "Zu den Zeichen 237, 240 und 241" der Original-VwV-StVO der 97er Radfahrnovelle stand "Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen." (Waldwege sind keine Straßen und somit wohl auch keine Kreuzung im Sinne der StVO, s. § 8, dito Ausfahrten, vbBs, Fuzos, ...)

    Es gilt m.E. auch nach Wegfall weiter *), weil in § 2 (4) und § 39 die B-Pflicht ausschließlich am Blechschild hängt. Fe_lt dies, muss man vom Willen der Behörde ausgehen, dass es ab dort keine B-Pflicht mehr gibt (Abweichende Meinung hatte nur mal eine Kölner Richterin ...). Beim B-Recht bei 240ern wird's knifflig ... Wenn bspw. eine Radfurt drauf zuläuft, kann man es vermutlich auch nicht kritisieren, wenn man weiter radelt ...

    *) Ähm, also nach Wegfall in der VwV-StVO die Regelung, dass es wiederholt werden muss, nicht das Schild x m vorher ... Nach Abschicken gemerkt, dass das zweideutig ist ...

    irgendwo in der VwV-StVO finden sich noch allg. Wiederholungsempfehlungen, die man sich zu Gemüte führen könnte, ob die da helfen ...

    Ich könnte mir vorstellen, dass Hochräder nicht für den normalen Straßenverkehr zugelassen sind.

    Wat'n böser Verbrecher!!!

    Derjenige bewegt es öfters ganz normal im Straßenverkehr ...

    Wenn es der StVZO entspricht (zwei unabhängige Bremsen bspw., zählt zurücktreten wie beim Fixie als 2.? Licht kann ja ansteckbar sein und muss tagsüber nach neuester StVZO tagsüber nicht mehr mitgeführt werden ... Ok, Reflektoren werden kritisch ...)

    Das mit der höheren Helmquote unter Opfern als unter realen Radlern ist mir schon öfters begegnet, u.a. im Zusammenhang mit einer Helmkampagne des ba-wü Verkehrsministers, kann aber so spontan auch keine Quelle aus dem Hut zaubern ...

    Bzgl. Abständen und Erscheinungsbild sollte man einen Blick auf die Berliner Radmesser-Studie aus dem letzten Jahr werfen mit einer wohl deutlich höheren Stichprobe als die britische, die da meiner Erinnerung nach keine Zusammenhänge mehr finden konnte.