Im OLG-Urteil ist weit und breit keine Ampel, ausführlich wird das "nebenan" diskutiert, auf Seite 2 der Diskussion gibt's auch Bilder von der Stelle. Gelten würde diese Rechtslage aber auch mit Ampel und dann würde es knifflig werden, ja ...
Beiträge von Mueck
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Zum Glück sind gelbe Schilder allenfalls Empfehlungen, solange dazugehörige Verbotsschilder fehlen ...
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Wenn es weder Rad- noch "Auto"ampel gibt und man dort auch legal radfahrend hinkommt, gibt es eben keine Ampel, die man nach § 37 beachten müsste ...
Man muss aber an solchen Stellen vermutlich in den meisten Fällen die (schärferen) Regeln des § 10 beachten, also zumeist nix mit Vorfahrt durch Rechts vor Links o.ä.
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Die Münchner Polizei ist von den vielen Beschwerden über Falschparker genervt und vertritt die Auffassung, dass das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen kann und Fotografen dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gemeldet würden:
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach verstößt so ein Foto dann nicht gegen die DSGVO, wenn man vom Falschparker persönlich betroffen ist auf seinem ganz normalen Alltagsweg, denn die DSGVO ist nach einem der Erwägungsgründe, der sich etwas knapper auch in einem der Artikel wiederfindet, gar nicht auf private Bilder und Hobbys anwendbar. Und wenn MIR jemand den Weg zuparkt, den ich ganz normal hätte gehen oder radeln wollen, ist das MEINE ganz private Angelegenheit ...
Was anderes wäre es, wenn man sich nicht im Alltagsverkehr befindet, sondern extra rausgeht, um mal die Falschparker aufzumischen, das dürfte dann so ähnlich ausgehen wie der Fall eines "Hobbypolizisten", der in einem Naturschutzgebiet oder so Gassigeher mit unangeleinten Hunden ablichtete. Das ist dann kein privater Anlass mehr und er fiel damit vor Gericht auf die Nase. Dieses Urteil kommt immer wieder mal, wenn behauptet wird, Aufnahmen zum Behufe einer Anzeige wären ilegal unter Verkennung der völlig anderen Umstände ...
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Die regelmäßig rechts stehenden Schilder sollten aber nur knapp hinter dem Bordstein, wie weit genau sollte in der VwV-StVO zu finden sein, aber nicht mitten auf dem Radweg stehen (in der Theorie jedenfalls
), damit stünden sie auch nicht über dem "Fahrstreifen" des Radverkehrs ...
Sofern mal die Praxis der Theorie widerspricht und bspw. ein Tempolimit mittig auf den Radweg gepflanzt wäre, dann wäre es mal interessant, wenn ein AUTOfahrer (er kann an anderen Tagen gerne zugleich der Radfahrer sein, der sich über den Standort des Schildes ärgert ... *flöt*
) gegen das Knöllchen klagt, weil es ja nur für den Radweg gilt ...
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Leider sagt Zeichen 254 aber nicht, dass Radfahrer auf die Fahrbahn sollen, sondern dass sie die beschilderte Straße gar nicht befahren dürfen, egal auf welchem Straßenteil.
Zitat von StVO§ 39 (2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.Das Schild steht auf dem Radweg und damit ja ganz eindeutig auch über ihm ...
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Hoffentlich ist IKEA bald fertig mit der Buddelei.
IKEA will im Juli aufmachen.
Aaaaaber ...
Die Buddelei auf den Bilden macht die Stadt ...
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Die DB hat ungern fremde Stromsysteme auf ihren Gleisen, denn sie will ja womöglich auch mit ihrem Strom drauf fahren. Mit DB-Strom ist zwar bisher nur bis Stade elektrifiziert, die Verlängerung bis CUX ist aber für irgendwann geplant, dann können Personen- und Güterzüge ohne Umspannen bzw. ohne Dieseln unter Draht den dortigen Hafen erreichen etc.
Zwei Stromsysteme auf einem Gleis bringt Probleme mit sich. Weniger bauliche Dinge (Lichtraumprofil), eher elektrische Dinge. Mir ist dunkel aus Bahnforen im Hinterkopf, dass es bei einem Berliner Bahnhof, wo sich eine Mischung aus S-Bahn- und Restbetrieb auf einem Gleis nicht vermeiden ließ, der Aufwand nicht trivial war, dass sich beide Stromsysteme so nahe beieinander nicht gegenseitig stören.
Zweisystemtechnik ist dagegen bewährt, vollends seit dem Karlsruher Modell. Der Bahnstrom wird dabei natürlich runtertransformiert etc. Dass nicht beide Stromarten, wie in Karlsruhe, über das Dach reinkommen, ist eher nebensächlich.
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Zwischen Karlsruhe und .. schlagmichtot fahren auch TGV und S-Bahn auf dem selben Gleis.
Grundsätzlich ist das bei entsprechendem Ausbau auch kein Problem.
ICE/TGV + Stadtbahn kann zwischen Bruchsal und hinter Rastatt passieren (über beide Äste zwischen KA und RA)
Auf den Strecken ist nur 160 erlaubt, da dürfen alle Stadtbahnen drauf. Auf die Strecke über Graben dürfen wegen 200 die ersten Hochflurer nicht wegen Leichtdingensverordnung, bei den ersten Mittelflurern weiß ich's gerade nicht auswendig, vermutlich auch nicht, die neuen Mittelflurer dürften m.W.n. die nötigen neueren höheren Crashnormen erfüllen, um da fahren zu dürfen.
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Er wird doch wohl nicht das Piepsen ignoriert haben? Wer sich da nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt ...
Ja, manchmal haben Autofahrer auf Gehwegen eigenartige Ansichten über ihre eingebildeten Rechte ...
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Jetzt erste Hochrechnungen, auf beide ÖRSendern FDP 5,0 und AfD 4,7, das Ergebnis der Kemmenich-Koaltion überzeugt bei allen dreien ...
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Ist noch gar keine Hochrechnung, erst eine Prognose aus Nachwahlbefragungen, ist noch etwas nahe am Kaffeesatzlesen ...
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Passend zum Thema: Wie kommt man eigentlich als gehbehinderter Mensch ins Wahllokal?
Idealerweise wäre alles barrierefrei: ÖV, Wahllokale, sonstiges Leben ...
Ersatzweise kümmern sich Betroffenenorganisationen im Vorfeld darum, dass
- möglichst viele Wahllokale barrierefrei sind und immer mehr werden und
- kommuniziert wird, was ein Betroffener im Falle eines Falles tun müsste, am besten auf den Wahlbenachrichtigungen.
Wahlrecht ist Landesrecht, weiß also nicht, ob es in HH genauso wie in BW ist, aber meiner dunklen Erinnerung nach wird hierzulande im Vorfeld informiert. Abrufen muss diese Infos aber auch der Betroffene selbst im Vorfeld, nur er weiß, was er braucht, am Wahltag ist das zu spät. Meines Wissens nach gibt es die Möglichkeit, Wahlscheine zu beantragen, mit denen man auch in anderen als den zugewiesenen Wahllokalen wählen zu können. Und natürlich Briefwahl, das geht hier in Karlsruhe auch sozusagen mit echtem Wahlfeeling: Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro, das hier barrierefrei ist, nur halt mehr oder weniger viele Tage vorher. Habe ich schon oft genug selbst gemacht, dann ist die Stimme abgegeben, selbst wenn mir am Wahltag noch der Himmel auf den Kopf fällt ...
Das Gesicht kommt mir auch bekannt vor, glaube, er war mit seinem Rad schon mal in einer Doku dabei ...
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Diese Sprachblüte ergibt sich aus 260 = 251 + 255 ...
Auf die Erklärung des 260 hätte man uch verzichten können, schließlich sind auch andere 2er Kombinationen möglich und das auch nicht sooo seltene 254+257 wird auch nicht extra erklärt ...
Nach der laufenden Nr. 26 hätte man auch aufs Erklären der Vz 251-261 verzichten können, womit sich wiederum die Frage stellt, ob bei 255 das Schieben von Krafträdern verboten ist, weil eigentlich ist es ja nur die Kombi aus 250 (erlaubt) und einem Symbol ...
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An welche Schilder denkst Du dabei? Mir fällt gerade keins ein, das NUR für die Fahrbahn gelten könnte.
Mindesten mal Spardosen, also die rot-weißen Einbahnstr.schilder, die gelten nur auf Fahrbahnen.
Einbahnstr-freigaben vor der gesetzlichen Möglichkeit der Freigabe unter der Spardose wurden daher gerne mal mit Radspuren (und -wege) gelöst ...
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Ist
überhaupt definiert?
"frei"-Schilder sind universell einsetzbar, definiert ist das also schon.
Im übrigen widerspreche ich Deinem letzten Absatz nicht ...
Fahrradstr. mit "Kfz frei" schließt ja auch nur Kutschen und Reiter aus, aber die sehr zu befürwortende Freiheit von rutschigen Pferdeäpfel war bestimmt nicht der Grund dafür ...
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Ja, Fronkreisch unterscheidet rund und eckig im oben genannten Sinne und beide gibt's bspw. im Elsaß, wo ich ab und zu hinkomme von Karlsruhe aus und auch Franzosen haben eine Hupe ...
Österreich hat das eckige inzwischen auch aufgegriffen.
Niederlande kennen was ähnliches ... (glaub eckig mit Text)
Andere Länder weiß ich nicht ...