-> Die Stadt darf es so nicht anordnen, aber wenn es so existiert, hat der Radfahrer Vorrang. (Meine Meinung)
Auch meine Meinung, denn
Wechsellichtzeichen nach rechts würde ich also als ausdrückliche Aufhebung des §9 (3) auslegen.
Das steht halt nirgends in der StVO, nur in der VwV-StVO, dass sowas nicht angeordnet werden darf. In der StVO selbst steht nur, wie schon zitiert ...
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen
Aber in der Tat:
Nur mit dem Pfeil nach rechts sollte man auch mit konfliktfreiem Abbiegen rechnen dürfen,
... wie es in der VwV ja steht ... Ist aber für den Endkunden verbindlich ...
Es wurde offensichtlich versäumt, in die Fußgängerampel ein Kombisignal zu verbauen.
Lass mich raten: An der SVB ist vollkommen vorbei gegangen, dass die Übergangsregelung für die Drei-Strich-Furten (scheint hier tatsächlich eine zu sein. Für Zwei- oder Vier-Strich-Furten galt die ja nie oder war schon viel länger aufgehoben?) schon fast genau 10 Jahre aufgehoben ist und die glauben immer noch, der rote Fußgänger würde völlig reichen ...![]()
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