Mofa-Sound-Generator einbauen?
Beiträge von Mueck
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Mir geht es konkret um Zu § 9, Rn. 8 VwV-StVO:
Da stellt sich dann die Frage, ob in diesem Fall bis zum Radweg oder bis zum Gehweg des Geh-/Radwegs gemessen wird, sofern der Radweg rechts liegt und der Gehweg links (kommt selten vor, ist aber wohl nicht verboten). Das wären dann ja je nach Situation noch mal mindestens 1,5 Meter extra, also dementsprechend weniger Grünstreifen dazwischen.
Man beachte in
ZitatDer Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
Da der Radweg (und Gehweg) aber Teil der Straße sein sollen (vor allem, wenn er benutzungspflichtig sein soll), fragt man sich ja unwillkürlich, wie er von sich selbst abgesetzt sein soll ...
Im übrigen schreibt der zweite Satz nicht vor, in welche Richtung man klarstellen muss, man könnte auch klastellen, dass der Radweg zweifelsfrei zur Straße gehört ...
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Hast du ein Beispiel?
Diesen merde schmalen ignoriere isch aber ...
Ansonsten kann ich mich noch an einen solchen in meiner Jugend in Bremerhaven erinnern, aber das war ein linksseitiger, der aus anderer Richtung genau andersrum beschildert war, also hatte man wohl nur das "normale" auf Lager, ist ja nur ein Radweg ...
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Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.
Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.
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Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher.
... und vorher auch schon oft nicht, nur bei sog. Dreistrichfurten (hier in Bild 6 ist eine, im Text nach "Dreistrichfurt" suchen.
Die Regel galt auch nicht, wenn es gar keine Radverkehrsanlage ist, wie bspw. eine (für Radler freigegebene) Fußgängerzone keine RVA ist: Wenn die eine Straße quert: Freie Fahrt für freie Radler ...
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Wismar Bahnhof, ich meine, ich hätte da vor Monaten schon irgendwo Diskussionen zu gesehen ... Hier? VM? VP? OSM? FB? *grübel* Blöd, wenn man sich zu sehr diversifiziert ...
Ich meine mich zu erinnern, dass der Weg auch am Bahnhof vorbei ziemliche Haken schlägt und auch nach der Querstr. nicht wirklich als straßenbegleitend zu bezeichnen wäre und das 240 somit keine B-Pflicht anzeigen kann ...
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Und gibt es nicht sichere Transportmöglichkeiten?
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Es fe_lte, Stand gestern, die Info, ob sie sich den Lkw-Fahrer mal zur Brust genommen haben ...
Aber ich sehe gerade bei Neuaufruf die Antwort
"Hallo, welche Konsequenzen der Fahrer tragen muss, ist Gegenstand der Ermittlungen. Viele Grüße!"
Das lässt hoffen ...
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Bei 290 müsste man die Parkierung auf der anderen Seite, die wohl nicht so stört(?), auch markieren ...
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Ich vermute, es liegt auch an den ungeschriebenen Gesetzen des guten Textens, dass man nicht -zigmal einfach nur "der Radfahrer" schreibt als ständige Wiederholung ... Man müsste mal vergleichen mit Artikeln, wo x-mal "Autofahrer" vorkommen täte, ob man da auch Ersatzworte sucht ...
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Theoretisch reicht bei beiden Versionen eins am Anfang.
Die Parker werden ein einzelnes Verbotsschild am Anfang ohne Zz statt an jeder Baumscheibe nicht unbedingt alle verstehen, aber es täte reichen ...
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brrr, gruselig.
Anfangs war ich davon auch nur semibegeistert ...
... bis mir das mit dem Schutz in der Verschwenkung bei gleichzeitiger Spurzahlreduzierung einfiel, seitdem habe ich damit meinen Frieden gemacht ...
Außerdem hat's ne Autospur stadtauswärts gekostet (stadteinwärts schiebt man das seit Jahren vor sich her ...) und so sind's auf der anderen Seite paar (leider nur wenige) Geisterradler weniger ...
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Ah, Du willst an Deiner allgemeinen Beliebtheit arbeiten ..
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Trotzdem bekam der Radfahrer bis zu 25% Mitschuld. Weil er Klickpedale nutzte.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde es zur Prüfung der 25% an das Gericht drunter zurückverwiesen und noch nix dazu entschieden.
(HIntergrund meines Wissens nach: In einer Revision, ist ja hier die 3. Stufe, wird nix mehr inhaltliches zum Sachverhalt ermittelt, nur noch die Urteile überprüft. Bleibt in den Akten zur Sachverhaltsermittlung was unklar, muss ein niederes Gericht nochmal dafür ran).
Ansonsten: Die Haifischzähne gibt es in der deutschen SVO ja erst seit der letzten Novelle ...
... oder auch nicht, nix genaues weiß man nicht wg. Zitierfehler ...
Und eine VwV-StVO dazu gibt's auch noch nicht ...
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Oder aber diese dauerhaft in den Untergrund verankern, vor allem im Bereich der Überleitung auf die Fahrbahn.
Das wäre wohl zu empfehlen.
Dafür die Sperrfläche links weg, dann können die Autospuren vermutlich in passender Breite bleiben? Dazu bräuchte man aber einen Blick von oben o.ä. ...
Roter Radweg = 241 am Anfang? Dann endet der dort, einen weiterführenden 240er gibt's wohl nicht, daher ist der 241er ab nächstgelegener Abfahrmöglichkeit (§ 10 beachten) unbenutzbar ...
... und der Radfahrstreifen ist auch erst ab nächstem Schild danach wieder ein benutzungspflichtiger ...
Mögen dort möglichst viele regelkundige Radfahrende auftauchen und durch den passenden Stau den Änderungsdrück erhöhen ...
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Nur VZ283?Jau, das reicht formal aus, weil es ohne Zusätze nicht für Seitenstreifen gilt.
Wichtig wäre dann aber ein gewisser Kontrolldruck ...
Nebeneffekt: Man dürfte auch nicht beim Parken auf dem Seitenstreifen über dessen Kante rausragen ...
bei Anordnung von VZ314, gilt dann Haltverbot ausserhalb der gekennzeichneten Flächen?)
Nein. Eine Erlaubnis impliziert kein Verbot anderswo.
Parkverbots- und -erlaubnisschilder können viele Tücken im Detail haben, bspw. endet die Gültigkeit der ersteren an jeder Kreuzung, die der letzteren aber eigentlich nicht ... Wenn's um Details geht, im Verkehrsportal.de nachfragen, da sitzen die Fachleute und erzeugen seitenlange Diskussionen zu solchen Themen ...
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Mit Piktogrammen links statt rechts der 340 würde das Ü-Verbot evtl. funktionieren ...
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Die Ampel ist nicht an den Radverkehr adressiert.
Man hat aber versucht, den Radverkehr zu Fußverkehr umzudefinieren, das verschweigt er uns!
Da ich eh in der Nähe rumradeln wollte, mal eine Durchfahrung Weingartens in die Tour eingebaut:
Eine Baustellenampel nur mit Fußgängerstreuscheibe ... Hmmm ....
Aber das Schild steht zuvor:
Warnung vor einer Ampel mit "Radfahrer absteigen", dann ist natürlich klar, dass eine reine Fußgängerbaustellenampel reicht ...
... wenn diese Schilderkombi irgendeinen Regelungsgehalt hätte ...
(Ich erkenne da keine Regelung ...)
In Gegenrichtung ähnlich ...
... nur dass man das Absteigen aus der Querstr. nicht sieht ...
Die ganze romantische Ortsdurchfahrt Weingarten ist auch als Video hochgeladen, Am Weganfang verdeckt das Sackgassenschild "Fußg. und Radfahrer können weiter" die normale Beschilderung:
Hmmm ... Motorrad- und Autofahrende Anlieger dürfen immer noch weiter, müssen aber nicht absteigen im späteren Verlauf ...
Ok, durch die Baustelle passen Autos nicht ... Aber Moppeds ...
Der Weg ist übrigens eigentlich Privatgrund, wohl nicht erst dort wo das Schild steht, sondern wohl auch davor und danach ...