Beiträge von Mueck

    Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

    Eine Owi habe ich erst 1x bekommen, vor langer Zeit, als der Farbfilm noch nicht erfunden war, wie man sieht:

    ... also als ich Ende 2004 mich erdreistete, aus völlig unnachvollziehbarem Grunde dort die Fahrbahn zu nutzen ... Dieser Polizeimeinung schlossen sich damals auch Ordungsamt und Amtsrichter an ...

    Davon abgesehen bemängelte die Polizei öfters mal mein Radeln auf der Fahrbahn ...

    ... neben nicht mehr benutzungspflichtigen Radwegen, war aber zu Zeiten, als die noch neu wareh, das hat nachgelassen, zumindest bei der hiesigen Rennleitung hat man offenbar gelernt (nicht jedoch bei den anderen Rennteilnehmenden ...)

    ... wenn ich mit Breitpurrädern (Liegedreirad) oder Schwertransporten unterwegs war, u.a. mit diesem:

    kuehl2xss.jpg

    ... aber für diese Fälle habe ich immer diesen VwV-StVO-Ausschnitt im Portemonnaie

    Vielleicht war da einer zu lange in Holland, wo man ja auch gerne Radfahrer auf der einen Straßenseite in beide Richtungen fahren lässt und Fußgänger auf der anderen Straßenseite gehen sollen.

    In NL ist ein Radweg auch ein Gehweg, wenn kein Gehweg da ist:

    Zitat
    1 Voetgangers gebruiken het trottoir of het voetpad.
    2 Zij gebruiken het fietspad of het fiets/bromfietspad indien trottoir en voetpad ontbreken.
    3 Zij gebruiken de berm of de uiterste zijde van de rijbaan, indien ook een fietspad of een fiets/bromfietspad ontbreekt.
    4 In afwijking van het eerste en het tweede lid gebruiken personen die zich verplaatsen met behulp van voorwerpen, niet zijnde voertuigen, het fietspad, het fiets/bromfietspad, het trottoir of het voetpad. Zij gebruiken de rijbaan indien een fietspad, een fiets/bromfietspad, een trottoir of een voetpad ontbreekt.

    Google Translate macht daraus:

    Zitat

    1 Fußgänger benutzen den Bürgersteig oder Fußweg.
    2 Sie benutzen den Radweg oder den Fahrrad- / Mopedweg, wenn der Bürgersteig und der Fußweg fehlen.
    3 Sie benutzen den Rand oder die äußerste Seite der Fahrbahn, wenn es auch keinen Radweg oder einen Fahrrad- / Mopedweg gibt.
    4 Im Gegensatz zu Absatz 1 und 2 benutzen Personen, die sich mit Hilfe anderer Gegenstände als Fahrzeuge bewegen, den Radweg, den Fahrrad- / Mopedweg, den Bürgersteig oder den Fußweg. Sie benutzen die Fahrbahn, wenn es keinen Radweg, Fahrrad- / Mopedweg, Bürgersteig oder Fußgängerweg gibt.

    Ich weiß bloß nicht, wie das bei einseitigen Wegen ist.

    In der Straße An den Fischteichen gibt es gar keine Radwegbenutzungspflicht, die er überprüfen könnte :)

    Noch!

    Nachtigall, ick hör dir trapsen ... ;)

    Im ersten Bild ist rechts was geschottert.

    Ist das womöglich die gedachte Radverkehrsführung oder geht's da nur direkt in die Fischteiche?

    als 25.000 Neuinfektionen + 700 Tote täglich. ... und das Wissen, dass bei einem medizinischen Notfall mit KH-Aufenthalt dort so richtig schlimm ist, weil Personal am Limit ist.

    Eigentlich sollten irgendwann Richtung Jahresmitte die Impfungen alle Ü60 und anderer Risikogruppen so weit gegriffen haben, dass Todeszahlen, schwere Fälle und KH-Überlastungen nahezu Geschichte sind, so dass auch hohe (wenn auch niedrigere als jetzt) Neuinfektionszahlen nur noch in sehr geringem Maß gefährlich sind, allenfalls im Bereich anderer Krankheiten, die wir ja alle vorher auch hingenommen haben (und noch viel mehr s. Straßenverkehr *seufz*), dann dürfte es schwierig werden, noch Schließungen aufrecht zu erhalten.

    Aber immerhin ein Ansatz, ... Das nächste KFZ auf dem Radweg, schwups, sind 4 Ventlile gezogen

    Nein, nur aus den 2, die auf dem Gehweg stehen, damit's wenigstens schön gerade steht: Unser Dorf soll schöner werden, gerade stehende Autos sind da zwingend.

    Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.

    Privatanwender sind da eh ausgenommen.

    Und treffen täte es nur vielleicht anlasslose Aufnahmen.

    Also mach bei openstreetmap mit als privates Hobby, wo Du Gedächtnisstützen für die Verbesserung der Daten brauchst, falls mal irgendwo ein Schild sich geändert hat ...

    Besondere Touren filmt man ja eh nur zu Erinnerungszwecken, damit man später im Altersheim in Erinnerungen schwelgen kann ...

    Wenn der Bundestag Interesse daran hätte, das Verfahren zu ändern, bräuchte er nur die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verordnungen im Straßenverkehrsgesetz per Gesetzesänderung zu kassieren.

    In der Tat ...

    Im UK besteht der „Highwaycode“ zu wesentlichen Teilen aus Grundsätzen, die weder vom Parlament noch von der Regierung beschlossen wurden, sondern nur auf dem britischen Präzedenzfallrecht beruhen.

    ... wodurch es im übrigen keine Radwegbenutzungspflicht gibt, nur eine Empfehlung. Der Versuch, das zu ändern, scheiterte vor einigen Jahren. Ist glaub noch immer so ...

    Welcher § der StVO erlaubt den Leuten denn derzeit die Gefährdung Dritter, insbesondere von Radfahrern, so dass man sich von einem korrigierenden Eingreifen des Parlaments überhaupt was versprechen könnte?

    Dass Schutzstreifen überhaupt markiert werden dürfen, könnte man schon dazuzählen ...

    Spätestens ist es aber § 45 (9), wo peu a peu die gerichtliche Kontrolle von Schutzstreifen und später Radfahrstreifen und außerörtl. Radwege wieder gestrichen wurde ...

    Nur so als spontanes Bsp., wo die erste Satzhälfte zuträfe, die zweite dagegen .... Hmmm ...

    Anstatt dass also Scheuer die StVO verschlimmert, würde es dann eben ein CDU-Ausschuss tun, dessen Vorschläge von den CDU/CSU/SPD-Abgeordneten einstimmig angenommen werden würden, während die Opposition aufs Schärfste protestiert. phoenix könnte ein bisschen mehr Sendezeit füllen durch die sinnlosen Debatten davor, aber sonst würde sich im Grunde nichts ändern.

    Am Verfahren würde sich meistens kaum was ändern ...

    Derzeit wird eine StVO-Novelle irgendwo im Bundesverkehrsmysterium vorbereitet, kommt in den passenden Ausschuss des Bundesrates, der gelegentlich eigene Vorschläge macht, das ganze wird dann Punkt für Punkt abgestimmt.

    Künftig würde eine StVO-Novelle irgendwo im Bundesverkehrsmysterium vorbereitet, kommt in den passenden Ausschuss des Bundestages, der gelegentlich eigene Vorschläge macht, das ganze wird dann Punkt für Punkt abgestimmt.

    Einzige Unterschiede m.E.:

    Im Bundestag wäre das Ergebnis vorhersehbarer, weil der Ausschuss nach den Mehrheitsverhältnissen des Bundestages zusammengesetzt ist und kaum Mehrheiten gegen die vom Bundestag gewählte Regierung geben wird, während der Bundesrat ein buntes Sammelsurium an Regierungen hat quer und tw. gegen die Bundesregierung, so dass es Verhandlungssache ist, welche Mehrheiten es im Bundesrat letztlich gibt und ob so evtl. Vorschläge des Ausschusses durchkommen.

    Initiativen aus den Reihen der Abgeordneten können eh nur Erfolg haben, wenn sie auch von der Regierungsmehrheit getragen werden. Könnte evtl. sein, das heute ein Minister das ins Leere laufen lassen könnte, wenn der BT was beschlösse, weil er ja Herr des Verfahrens ist, der es dann in den Bundesrat bringen müsste. Das sollte dann einen Koalitionskrach geben, bei dem das gelöst wird ...

    Baden-Württemberg verweigert sich dem Schneechaos. Bei uns gibt es Wüstenwind.

    Der Sand wird schon aus der einen Richtung angeliefert, fehlt aus der anderen Richtung zum Sandstrand nur noch das Wasser, aber der Klimawandel ist noch in Lieferverzug, also weiter kräftig heizen!!!111 ;)

    (Aber für eine Zukunft Karlsruhes als Seehaven oder Seebad liegen wir wohl etwas zu hoch ...)

    Die Schölischer Straße ist eine Vorfahrtstraße. Radfahrer auf dem Gehweg haben deshalb auch VorFAHRT, Fußgänger haben aber keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus den Seitenstraßen (und auch keine VorFAHRT, weil sie nicht FAHRern sondern gehen). Für Fußgäner gilt an den Kreuzungen §25 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

    Das wäre die Frage ...
    Überall dort, wo die Gehwege nicht sauber durchgehen und die Fahrbahn an Pflasterwechsel o.ä. erkennbar ist, bin ich bei Dir.
    Wenn sauber durchgepflastert wird, ist man schnell bei der Frage eines Fußgängers "Welche §25-Fahrbahn soll ich da queren? Wo ist die? Wo fängt sie an? Da ist doch nix!"
    Da würde ich vermuten, dass ein Fußgänger bei einem Unfall Recht bekommen könnte. Ist aber eine Frage, wo ich nicht ganz sicher bin ...
    Konkret bei der Schölischen scheint nach den mir bekannten Bildern incl.Mapillary sauber durchgepflastert, so dass wir zu diesen Fragen kommen mit nicht ganz gewissem Ausgang. Bissele dumm ist, dass tw. der Bordstein antäuscht und ums Eck führt statt abgesenkt durchzugehen, damit hat man § 10 vmtl. weggekegelt, s.u. ... Aber er unterbricht wohl nicht den Gehweg, weil er nach der Kurve endet?

    Das Foto mit der aufgepflasterten Furt stammte von hier, Albert-Schweitzer-Straße / Horststraße: https://goo.gl/maps/NkeA6ABknBUF2dPu9

    Das ist alles Tempo 30 Zone, wo rechts vor links gilt. Allerdings gab es entlang der Albert-Schweitzer-Straße überall die Furten und Aufpflasterungen, so dass der optische Eindruck entstehen konnte, dass die Albert-Schweitzer-Straße eine durchgehende Vorfahrtstraße ist. Bei Google Maps sind die ganzen Furten auch an anderen Kreuzungen noch zu sehen.

    Diese Furten sind in der Tat großer Mist und schlicht gesetzeswidrig.

    Wenn man eine Aufpflasterung als durchgehenden Gehweg betrachtet, auf dem Fußgänger auch vor dem Fahrbahnverkehr aus der Nebenstraße Vorrang haben, dann würde auch rechts vor links nicht mehr gelten. Der Fahrbahnverkehr würde aus der Nebenstraße schließlich über den Gehweg auf die Fahrbahn fahren, so dass dann wieder §10 gelten müsste.

    Nun wird's knifflig ... Wenn "vbB, Fuzo oder Grundstück" nicht zutrifft und auch kein abgesenkter Bordstein zu überqueren ist wie in der Schölischen und bei der Horststr., dann bliebe nur "anderer Straßenteil", aber da bilden "auf die Fahrbahn" und "anderer Straßenteil" ein zusammengehörendes Paar, d.h. beide müssen m.E. zur selben Straße gehören, das wäre der Fall, wenn man bspw. irgendwo zwischendrin abseits von Kreuzungen vom Radweg auf die Fahrbahn wechselt (oder hinterhältiger vom Ende der Radspur in den Verkehr ...), für solche Fälle ist dieser §-10-Fall eigentlich gedacht ...
    Bei einer Aufpflasterung ohne Bordstein wechselt man aber von einer "anderen Straße", die eine eigene Fahrbahn und ihre eigenen "anderen Straßenteile" hat in die "ganze eine Straße" rein, von der Quellstraße in die Zielstraße, von Straße A in Straße B und nicht vom anderen Straßenteil der Straße A in die Fahrbahn der Straße A oder vom anderen Straßenteil der Straße B in die Fahrbahn der Straße B, sondern von der Straße A in die Fahrbahn der Straße B. Ob man vorm Einfahren aus der Straße A in die Fahrbahn der Straße B zusätzlich auch auf einem anderen Straßenteil der Straße B unterwegs ist, wäre wieder eine andere Frage. Wäre der ganze Querstich der Schölischen rot gepflastert wie der Gehweg der Schölischen, dann wäre da aus Sicht des Fahrers in der Straße A kein Gehweg erkennbar, so dass ich keinen §-10-Fall annehmen würde. Ebenso nicht, wenn wie bei der Horststr. der Gehweg nicht durchgeht, sondern aus der Sicht des einfahrenden Autofahrers quasi nur der Belag der Fahrbahn wechselt. Im real existierenden Fall der Schölischen wechselt der Einfahrende aber relativ eindeutig von seiner alten Fahrbahn auf einen durchgehenden Gehweg und ist nicht mehr auf einer Fläche, die man als anders gestaltete Fahrbahn der Querstr. interpretieren kann, da kann man dann langsam anfangen zu diskutieren, ob der §-10-Unterfall "anderer Straßenteil" zum Zuge kommt. Ganz sicher, wenn das Auto ganz drauf passt, das würde ich bei meinem Karlsruher Bsp. annehmen (dort aber irrelevant, da eh Einfahrn in Vorfahrtstr ...), bei der Schölischen wird's knapp, so dass die Diskussion offen bleibt (und offen bleiben kann, da eh Einfahren in Vorfahrtstr.)

    [...]Die bauliche Gestaltung soll regelkonformes Verhalten unterstützen und nicht neue Missverständnisse hervorrufen.

    In der Tat und die meisten Aufpflasterungen verstoßen gegen diesen Grundsatz. Selbst in klaren Fällen (mit vbB und Fuzo) werden oft unnötig verhunzt wie bei Deinem Bsp. mit der Furt ...