Bei den oben gezeigten Beispielen sollte man es meiner Meinung nach nicht einmal erlauben, auf den Gehwegen Fahrrad zu fahren. Weder als gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, noch als
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Mich hat kürzlich eine Bekannte (Beamtin) angesprochen, dass ihr aufgefallen sei, dass in der XY-Straße ein Radfahrer vor ihr auf der Straße (sic.) gefahren ist, obwohl doch dort ein Radweg vorhanden ist und hat gefragt, was es damit auf sich hat. Ich kenne die XY-Straße nicht, weiß aber, dass in der Stadt (Bremerhaven) recht konsequent blaue Schilder entfernt wurden. Ob dort der ehemalige "Radweg" jetzt ein Gehweg ist und man nun auf der Fahrbahn fahren muss, oder ob dort ein Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder ein freigegebener Gehweg vorhanden ist, machte für sie einen großen Unterschied. Sobald eine legale Möglichkeit vorhanden war, dort nicht auf der Fahrbahn zu fahren, war es für sie selbstverständlich, den Radweg oder freigegebenen Gehweg zu benutzen. Genauso selbstverständlich war es aber für sie auch, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es nicht anders erlaubt ist, auch wenn ihr die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung vermutlich weiterhin nicht klar ist und ihr Bauchgefühl ihr sagte, dass ein "Radweg" doch immer die sicherere Variante ist.
Ach, meine alte Heimat.
Solange meine Mutter lebte, war ich da noch öfters, zuletzt bei der Wohnungsauflösung Anfang 2016, danach aber noch mal 5 Tage zu einem Klassentreffen, wo ich das Rad mit dabei hatte.
Ob man alle freiwillig entfernte oder nicht vielmehr 1997 kein Geld hatte, überall neue Schilder aufzustellen ... Tja ... Ich tippe eher auf letzteres, da eine Weile vornehmlich 240er standen, aber dort, wo man auf 241 hätte wechseln müssen aus baulichen Gründen (Trennung gepflastert, typisch für BHV ist rot-weiß-rot), da stand dann nix mehr ... Schon vor 1997 nicht ...
So weit ich weiß nicht zuletzt wegen des ADFC sind aber nun fast alle übrig gebliebenen Pflichtschilder weg, außer in den Häfen und am Elbinger Platz, Stand 2018. Ob ich womöglich paar Habitate aussterbender Blauschilder (also abseits von nicht straßenbegleitenden Radwegen) übersah, möchte ich nicht beschwören.
2018 gab es in der Straße "Am Luneort" im Fischereihafen noch einen einseitigen Zweirichtungsradweg mit Pflicht, obwohl abschnittsweise selbst als Einrichtungsradweg grenzwertig, und glaub noch paar im Anschluss im Bohmsiel und Lunedeich.
Im Überseehafengebiet (stadtbremische Zuständigkeiten!) ist der grottenschlechteste auf der Columbusinsel inzwischen (2018) komplett aufgehoben, wie auch die Fortführung über die (neu gebaute!) Kaiserschleuse, während es jemseits der vor paar Monaten zusammengebrochenen Ex-Nordschleusendrehbrücke noch Pflichtradwege sind, zum Zolltor Rotersand immerhin nicht mehr als zu schmaler Zweirichtungsradweg, sondern als zwei Einrichtungsradwege ... Das war 2018 neu, über das Ende am Zolltor hüllt man aber besser den Mantel des Schweigens (ich hoffe, kein weißes Laken ...)
Die Denkweise ist dort aber wie bei Deiner Bekannten erlebt. Beim Klassentreffen zuvor habe ich mal mit einem Klassenkameraden über die dortige Rechtslage geplaudert. Er war a weng überrascht und auch der Meinung Deiner Bekannten. Ach, fast vergessen: Er arbeitet bei der Bremerhavener Polizei ...
Ich meine, "Gehweg, Schleichradler frei" als Pflichtradwege gäbe es in BHV nicht sooo oft. Spontan fiele mir nur die Elbestr. ein, wo es das auf der Westseite gibt in der Zweirichtungsversion, auf der Seite gibt es aber auch div, Läden als Ziele und mit Ulmenstr. und Geestheller Damm ist die Seite Teil einer zusammenhängenden beliebten Radachse, da spart man sich dann den Seitenwechsel ...
In der Bismarckstr hat man den Ex-240er östlich des Knotens Schillerstr. RIchtung Hbf jedenfalls nicht zu einem solchen gemacht. Ich glaube den Knoten selbst hatte ich mal erwähnt in Zusammenhang mit "niederl. Kreuzungsdesign", die sieht dem ähnlich, und ich erzählte glaub auch vom Unfall eines Nachbarn meiner Mutter genau dort ...