Das Deutsche Staatsgebiet ist ...
Beiträge von Mueck
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Bei nur 1-2 Autos vorne ... Warum sollte man dann vorbei ...
Ok, wenn's pressieren täte und die Ampel gerade auf Rot umsprang und man daher mit hoher Sicherheit bis vor den Lkw käme und dann das Gelblicht in Blick hält, um einen Expressspurt hinlegen zu können, den der Lkw verliert... Möglich ... Denn dahinter bleiben muss auch nicht ungefährlich sein, wenn er plötzlich den Rückwärtsgang reinschmeißt, warum auch immer ...
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Gibt es Studien, wie zuverlässig diese funktionieren, wie oft diese Radfahrer nicht erkennen bzw. wie oft es Fehlalarme gibt?
Es gibt was vom UDV zu Abbiegeassistenten an niederländischen Kreuzungen mit dem Ergebnis "taugt wenig", große Absetzung also kontraproduktiv. Den Fall hier, ob das da auch so sein könnte, habe ich nicht näher angeschaut.
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Sanktionen ...
Kein Billichgas mehr ...
Also im Wirtschaftskrieg mit Russland sind wir ja schon irgendwie als direkte Wirtschaftskriegspartei ...
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Bei uns in meiner alten Heimat und umzu sind das eigentlich "Granat", aber der Satz sollte ja bundesweit verständlich bleiben!

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Für gebürtige Norddeutsche wie mich, die schon mal Nordseegarnelen als was Leckeres kennengelernt haben, dürfte der Schritt zu anderem Getier in ähnlicher Erscheinungsform nicht mehr sooo groß sein ... *flöt*

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Wie siehts mit Katzen aus?
Wäre mir zu riskant ...
Wenn nich mich nicht irre, habe ich das Bild schon mal gesehen und soll im Zusammenhang mit einem Weihnachsmarkt sein.
Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass die Katze entwischt und ich sie teilweise am Würstchenstand und teilweise am Rheumadeckenstand wiederfinde, obwohl doch inzwischen jeder wissen sollte, dass Katzenfell nur dann gegen Rheuma hilft, wenn die wärmende Katze noch im Fell drin ist ...
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Offensichtlich:
Der Radfahrer wird mit der Markierung von einem anderen Straßenteil, hier nicht benutzungspflichtiger Radweg, auf die Fahrbahn geleitet und es gilt §10
Die Frage wäre, wo der § 10 anzuwenden wäre ...
Schmutzstreifen sollen ja Schmalstrich haben, hier ist es ein Breitstrich, wie er für Radfurten anzuwenden wäre.
Solange er drauf bleibt, hat er seine Radverkehrsführung noch nicht verlassen ...
Evtl. ist § 10 erst am Ende der Furt anzuwenden, wo ein guter Autofahrer theoretisch immer noch links davon führe, weil er im Längsverkehr gar nicht drauf dürft, nur zum Abbiegen nachrangig nach § 9 ...
Dummerweise unterscheidet die StVO nicht zwischen Schmal- und Breitstrich.
Interpretiert man die Furt daher schon als Schmutzstreifen, dürfte ein Autofahrer zwar drauf bei Bedarf, aber nur wenn er Radverkehr dabei nicht gefährdet, da stünden sich diese Regel und § 10 in Konkurrenz gegenüber. Ob das ein Gericht in so einem Falle schon mal abgewägt hat, ist mir nicht bekannt ...
Theoretisch sollte man übrigens noch die Furt noch paar Meter als Schmutzstreifen fortführen ...
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Nein, mein Vorschlag wäre wie folgt:
Das klingt irgendwie nach dem bisherigen ba-wü Wahlsystem, das sich aber wohl nicht mehr bewährt hat und für die nächste Wahl umgestellt wird
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"Sollte schon mal das Wort "Verkehrswende" gehört haben..."
"Is'n Kreisel, wo Verkehr besser wenden kann als anne Kreuzung!"
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Zu dieser Gruppe zählen aktuell
... 3 ehemalige Parteimitglieder und 1 Kleinparteimitglied (SSW), also nicht wirklich unabhängig.
Gibt es irgendwo Details der geplanten Reform?
Wenn man wirklich 50:50 beibehalten wollte und die schwächsten wegen zu viele aussortiert werden sollen, könnte man die Wahlkreisvertretung durch den dort 2. (oder 3., wenn auch die Partei des 2. schon zu viele haben sollte, was aber wohl nicht vorkommen dürfte) gewährleisten lassen.
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Mofas müssen meines Wissens nicht den Radweg benutzen.
Heute nicht mehr, das war im letzten Jahrtausend noch anders ... Frachmichnich wie lange genau, hatte nie ein zweirädriges Kfz egal welcher Größe ...
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§ 2 (4):
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."
§ 39:
"Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"
Also E-Mofas, S-Pedelecs sind noch mal eine Nummer größer als Klein- oder Leichtkraftrad, das kriege ich nie auseinander gehalten.
S-P. dürfen also auch agO nicht auf Radwege. Ganz lustig wäre das bspw. auf unserer Rheinbrücke, auf der einen Seite eine Kraftfahrstr., auf der anderen Seite zuerst ebenso, bissele weiter Autobahn, nur zwischen den je letzten Abfahrten vor der Brücke ist es eine "normale" Straße, nur mit Radfahrverbot und Warnung vor Treckern, Radwege mit Blauschild und Mofafreigabe ...
--- Ausnahme sind vmtl. ältere S-P., die noch als "Leichtmofa" zugelassen wurden, für die dürfte Bestandsschutz gelten, also mit Radwegoption ...
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Bis wann war aufgeschultertes Parken ohne
legal?Es ist immer noch legal ...
... sofern stattdessen eine Parkflächenmarkierung auf den Gehweg gepinselt wurde, eig. sogar der bessere Weg, weil genauer vorgegeben wird, wie weit auf den Gehweg geparkt werden darf.
Aber lass mich raten: Auch eine solche Linie wurde dort nie gesehen in den letzten Jahrzehnten ...
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Tübingens Boris Palmer ist ja ein Fan von S-Pdelecs und gibt per Zusatzzeichen auch einige Radweg frei, bspw. einen Fuß- und Radtunnel als allerersten und publikumswirksam, war hier bestimmt auch Thema, den aber mit Tempolimit 30!
Es gibt ja nicht nur straßenbegleitende Radwege, wo man besser auf der Fahrbahn daneben führe, sondern auch eigenständige Radwege (wie dieser Tunnel) UND Feld- und Waldwege, die ja auch nicht mit S-Pedelecs genutzt werden dürfen nach gültigen Landeswald- und -naturschutzgesetzen. Wenn man diese Wege im Blick hat, wird die Sache schon interessanter, weil mit dem Verbot dieser Wege viele Abkürzungen und ruhigen Wege wegfallen.
Man könnte sich überlegen, ob man solche Wege für S-Pedelecs, aber mit Tempolimit (das dann auch gerne für alle Kfz) freigibt.
Und richtig, viele S-Pedelecer nutzen die 45 wohl gar nicht voll aus.
Demgegenüber gibt es Fahrräder/Radfahrer, die mit Rennrädern und vor allem Velomobilen die 45 erreichen oder deutlich überschreiten, die dürften und müssten sogar auf Radwege (die Gummiformulierung in der VwV-StVO mal ignorierend, deren Anwendung in S-H schon mal scheiterte vor Gericht, die österr. StVO ist da besser ...)
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Bei den Kids ist's egal, ob sie absteigen oder nicht, sind ja noch nicht strafmündig ... *flöt*
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Wenn man älter ist als das Kind auf dem Bild hat man auf dieser Fläche auf einem Fahrrad doch nichts zu suchen, oder?
Das Kind darf aber inzwischen einen Erwachsenen mitnehmen und auf dem Gehweg ins Verderben stürzen ...
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Ja, so umgefähr: