Beiträge von Mueck

    Ich täte da § 39 (2) stets zu meinen Gunsten interpretieren:

    "Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht."

    Meist stehen die Schilder zusammen mit der Absperrung "mitten auf" dem Bordsteinweg und das ist für mich gleichzeitig "über", kann also nur dem Bordsteinweg meinen. Das wäre das 2. Bild

    Hier stehen im 1. Bild die Schilder gaaaaanz rechts, also kann auch nur der Bordsteinweg gemeint sein, nicht die Fahrbahn, sonst stünden sie an deren rechten Rand = linker Rand des Bw.

    Für Radler tritt dann der Standard des § 2 in Kraft = Fahrbahn, für Fußgänger nach § 25 der gegenüberliegene Gehweg, sofern vorhanden ...

    *grübel* Wenn ich jetzt noch wüsste, wer damals der Gemeinde Langen bei BHV auf die Füße trat, damit die mal ihre katastrophalen Radwege entschildern ...

    Hat aber auch nur in Langen+Debstedt geholfen, die anderen BHV-Umlandgemeinden flöteten weiter fröhlich vor sich hin ...

    Ist aber schon einige Jahre her, irgendwas > 5, und ich war selbst nicht involviert, bin ja längst weg, sondern das war in der Presse zu lesen.

    Ah, hat's die Malerei auch in die VwV geschafft inzwischen, hatte ich übersehen bisher ...

    Aber da steht "können", schließt anderes also nicht aus, und ist eben nur VwV, nicht für Endanwender verbindliche StVO, da bleibt es undefiniert und im Zweifel für den Angenagten oder so, da sind wir uns wohl bzgl. Indizien für Radelrechte ziemlich einig, auch wenn wir beide sie wohl ungern selbst nutzen ;)

    Ja, als Radler kann man wohl nicht gegen optionale Rad wegs klagen (wie auch bei Schmutzstreifen, wo ich es ja auch erfolglos versucht habe ...), man hat ja die Wahl, da müsste man schon Fußgänger sein oder Gehwegparkenwoller oder Schmutzstreifenparkenwoller o.ä., irgendwer halt dem Rechte weggenommen werden und/oder keine Alternativen hat.

    Nur was wäre die Alternative?


    [Zusatzzeichen 1022-10] abschrauben?

    [Zeichen 239] abschrauben, denn die Schrittgeschwindigkeit ist m.E. nur für die Kombination aus 239 und 1022-10 in der StVO definiert, ohne 239 ist es m.E. ein anderer Radweg nach § 2 Abs. 4 Satz 3 oder 4, je nach Seite. Eigentlich nur für links vorgesehen kann es für rechts auch nicht völlig falsch sein (PS: Anwendungsbsp.: Ettlingen stadtauswärts ins Albtal, da wurde von 240 auf 239+1022-10 umbeschildert, ein Teil inzwischen ohne 239)

    Alternativen:

    1010-5352.png aufstellen, sowas war schon in Foren zu sehen,

    Oder Bodenpiktogramme laut Verkehrsministerrunde ...

    Nach meinem Dafürhalten hätte man sich diese Nummer mit der Schrittgeschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen sparen können. Daran hält sich nunmal kein verständiger Mensch, weder für ein paar hundert Meter noch für über dreißig Kilometer. Wir haben im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung zwar 13 verschiedene Straßenteile oder -seiten, auf denen ich mit dem Rad fahren darf, aber eben nicht die Möglichkeit, einen breiten Gehweg auf der rechten Straßenseite so zu beschildern, dass man dort mit normaler Geschwindigkeit fahren darf, wenn man denn möchte, oder eben weiterhin auf der Fahrbahn kurbeln kann.

    Doch, hat man die Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen wollen. Rein nach § 2 (4) S. 3 muss er nur erkennbar sein als Radweg, da gibt's viele Möglichkeiten, muss nicht das Verkehrsministerergebnis sein, weil nicht in der StVO verankert.

    Man sollte aber eine Unterscheidung machen können zwischen besseren Wegen, die man als RADweg mit raddtypischem Tempo freigeben kann, und weniger guten Gehwegen, die man aus unergründlichen Notfallgründen trotzdem für ganz langsame Radfahrer freigeben möchte.

    Auf 30 km wird das natürlich ziemlich sinnfrei ...

    Letzte Festlandzufahrt keine Beschilderung, auch nicht paar Bilder weiter. wo noch der Radweg kreuzt. Gegenrichtung Gegenseite Radfahrverbot weiter ins Festland rein.

    Letzte Inselzufahrt auch nix, Stück weiter Beginn eines Radwegs, der auch von der Hauptfahrbahn abzweigt, allerdings landet der Radweg hier wieder auf dem Seitenstreifen, In Openstreetmap ist dieser Radweg bissele komisch getaggt vom selben Mapper erstmals gemappt, der auch "bicycle=no" aus bicycle=yes gemacht hat am nahezu selben Tag, von dem auch ein Teil der mapillary-Bilder stammen, ich glaube, der muss mal dazu befragt werden ...

    Nach Rücksprache und weiteren Studium von mapillary habe ich das "bicycle=no" an der Brücke vor paar Tagen mal wieder weggenommen, die scheint wirklich frei beradelbar zu sein.

    Erst an der Auffahrt eins vorm Autobahnanfang ist an der Einfahrt RIchtung Festland ein Verbot ...

    ... an dem man auf der Hauptfahrbahn aber nur vorbeikommt, wenn man die interessanten, so bisher nur dort gesehenen "Umfahrungen" der ja seitenstreifenlosen Einfädelspuren nutzt, die aber bis auf eine (an anderer Stelle am Lkw-Ausweichparkplatz auf der Insel) laut mapillary alle unbeschildert sind und im Luftbild einen eher ungepflegten Eindruck machen ...

    Auch wenn ich nur begrenzt in NL fahre, sehr häufig hab ichs dort noch nicht gesehen, die NL-Kreuzung.

    Verwundert nicht.

    Kannte bis "kürzlich" auch nur das vom UDV.

    Bei einer Gemeinderatsanfrage wurde auch das Thema NL-Kreuzung aufgebracht.

    Die Stadt hat dann was anderes (FGSV?) ausgegraben, nachdem dieser K-Typ in NL weder besonders häufig sei, noch in irgendeiner Art in den NL auf Wirksamkeit verifiziert.

    Das vom UDV habe ich zusätzlich eingespeist, trotzdem scheint die Stadt das doch mal testweise zu planen ( / planen zu müssen?) *seufz*

    Das kann ja nicht sein, dass man mit einem halben Meter Abstand entgegen kommende Radfahrer passieren darf.

    Mit 100 sicher nicht ...

    Man vergisst aber dabei, dass man sich dabei theoretisch in die Augen schauen und absprechen kann, wie man sich, notfalls einer stehend und der andere schleichend, begegnen will, wenn's eng wird.

    Unter Autos funktioniert das auch in der Regel.

    Dass das bei Auto/Rad nicht immer funktioniert ...

    Ein weiterer Unterschied:

    Auf Überholen ist niemand angewiesen, wenn's nicht geht, kommen beide immer noch vorwärts, nur der eine langsamer als er gerne wollen würde ...

    Im Gegenverkehr ist das anders, da wäre mit fixen Abständen der Verkehr blockiert, da ist es sinnvoll, wenn obiges zulässig bleibt.

    Danach ging es über die Fehmarnsundbrücke nach Fehmarn, wo man ja gerüchteweise so toll Radfahren kann

    An dieser Stelle habe ich überlegt, auf der anderen Straßenseite auf dem Seitenstreifen zu fahren, [...] zumal ich auch nicht sicher war, ob der Abschnitt nicht vielleicht eine Kraftfahrstraße ist.

    Letzte Festlandzufahrt keine Beschilderung, auch nicht paar Bilder weiter. wo noch der Radweg kreuzt. Gegenrichtung Gegenseite Radfahrverbot weiter ins Festland rein.

    Letzte Inselzufahrt auch nix, Stück weiter Beginn eines Radwegs, der auch von der Hauptfahrbahn abzweigt, allerdings landet der Radweg hier wieder auf dem Seitenstreifen, In Openstreetmap ist dieser Radweg bissele komisch getaggt vom selben Mapper erstmals gemappt, der auch "bicycle=no" aus bicycle=yes gemacht hat am nahezu selben Tag, von dem auch ein Teil der mapillary-Bilder stammen, ich glaube, der muss mal dazu befragt werden ...

    Das sieht auch Prof. Dr. jur. Dieter Müller so:

    ... und so ähnlich steht's auch in der Begründung der StVO-Novelle 2019/20, Bundesrat Drucksache 591/19

    07.11.19:

    "Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich

    einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff

    wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand

    von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung

    von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten

    Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die

    Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich

    verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann.

    Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen

    von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn

    fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt.

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten;

    auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche

    Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes)."

    ... und nach Sinn und Zweck müsste das dann in der Tat auch für Bordsteinwege gelten, auch wenn dieses Fass wohlweislich nicht auch noch so offensichtlich geöffnet wurde ... Ich meine aber, es gäbe schon Urteile bspw. Lkw/Fußgänger bei Bordsteinwegen mit sehr ähnlichen Maßen.

    Klar, Hausboot fertig machen und abwarten :S

    Eigentlich wollte ich hier ja beim Umbau des Karlsruher Binnenhafens (durchaus nicht klein) zum Seehafen mithelfen, aber die Ölverbrenner kommen ja nicht rechtzeitig in die Pötte, um die Antarktis zeitnah abzuschmelzen, außerdem habe ich mich leicht verkalkuliert, die Antarktis reicht nicht ganz bis KA und bis sich der oberrheinische Grabenbruch noch bissele weiter absenkt, um das auszugleichen, dauert's auch zu lange ... Also muss ich umdisponieren, vielleicht ein Häuschen in der Wingst, eine Insel in spe? ;) Eine Weile reicht vielleicht auch die Hohe Lieth, ein Geestrücken zwischen Bremr- und Cuxhaven ... Und dann für die Wiedereinführung der Bremerhavener Straßenbahn kämpfen und gleich eine wasserfeste Hybridversion vorschlagen ... ;)

    Die natürlichen Zyklen zwischen Warm- und Eiszeiten liegen in der Größenordnung von 100.000 Jahren. Aktuell reden wir über eine Zunahme der globalen Temperatur um 3-4° innerhalb von 100 Jahren.

    Ich hatte in Erinnerung, dass es "zuletzt" vor Erfindung der Dampfmaschine a weng frischer wurde, aber in der Tat müssen wir uns da vorerst keine Sorgen machen, weil wir die "Eiszeitverhinderung" arg übertrieben haben.

    Und deshalb ist dir jetzt alles andere auch egal? Weil ja auch die Hochkultur der Azteken mal untergegangen ist...

    Ich mache natürlich weiterhin meinen kleinen Teil pro Verkehrswende via VCD etc., denn das verbessert ja auch die aktuelle Lebensqualität hier in der Innenstadt bspw., aber mein Optimismus für die nachfolgenden Generationen bewegt sich eher unter Null und hoffe nur noch auf die Sintflut erst NACH mir und bin froh, keine Kinder in die Welt gesetzt zu haben (meines Wissens nach), die das ganze ausbaden müssen ... Nur dass ich hier im HOTspot Karlsruhe schwitzen muss ... Vielleicht doch wieder Bremerhaven als Altersruhesitz?

    Das mit dem Permafrost hat durchaus Potential für die Kaskade ...

    PS: Nicht alles CO2 wegsperren, bissele was brauchen wir noch, weil wir ohne die Erhöhung ja evtl, auf den Weg in eine Eiszeit wären, sagen einige ...