Beiträge von Mueck

    Für gebürtige Norddeutsche wie mich, die schon mal Nordseegarnelen als was Leckeres kennengelernt haben, dürfte der Schritt zu anderem Getier in ähnlicher Erscheinungsform nicht mehr sooo groß sein ... *flöt* ;)

    Wie siehts mit Katzen aus?

    Wäre mir zu riskant ...

    Wenn nich mich nicht irre, habe ich das Bild schon mal gesehen und soll im Zusammenhang mit einem Weihnachsmarkt sein.

    Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass die Katze entwischt und ich sie teilweise am Würstchenstand und teilweise am Rheumadeckenstand wiederfinde, obwohl doch inzwischen jeder wissen sollte, dass Katzenfell nur dann gegen Rheuma hilft, wenn die wärmende Katze noch im Fell drin ist ...

    Offensichtlich:

    Der Radfahrer wird mit der Markierung von einem anderen Straßenteil, hier nicht benutzungspflichtiger Radweg, auf die Fahrbahn geleitet und es gilt §10

    Die Frage wäre, wo der § 10 anzuwenden wäre ...

    Schmutzstreifen sollen ja Schmalstrich haben, hier ist es ein Breitstrich, wie er für Radfurten anzuwenden wäre.

    Solange er drauf bleibt, hat er seine Radverkehrsführung noch nicht verlassen ...

    Evtl. ist § 10 erst am Ende der Furt anzuwenden, wo ein guter Autofahrer theoretisch immer noch links davon führe, weil er im Längsverkehr gar nicht drauf dürft, nur zum Abbiegen nachrangig nach § 9 ...

    Dummerweise unterscheidet die StVO nicht zwischen Schmal- und Breitstrich.

    Interpretiert man die Furt daher schon als Schmutzstreifen, dürfte ein Autofahrer zwar drauf bei Bedarf, aber nur wenn er Radverkehr dabei nicht gefährdet, da stünden sich diese Regel und § 10 in Konkurrenz gegenüber. Ob das ein Gericht in so einem Falle schon mal abgewägt hat, ist mir nicht bekannt ...

    Theoretisch sollte man übrigens noch die Furt noch paar Meter als Schmutzstreifen fortführen ...

    Zu dieser Gruppe zählen aktuell

    ... 3 ehemalige Parteimitglieder und 1 Kleinparteimitglied (SSW), also nicht wirklich unabhängig.

    Gibt es irgendwo Details der geplanten Reform?

    Wenn man wirklich 50:50 beibehalten wollte und die schwächsten wegen zu viele aussortiert werden sollen, könnte man die Wahlkreisvertretung durch den dort 2. (oder 3., wenn auch die Partei des 2. schon zu viele haben sollte, was aber wohl nicht vorkommen dürfte) gewährleisten lassen.

    § 2 (4):

    "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

    § 39:

    "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"

    Also E-Mofas, S-Pedelecs sind noch mal eine Nummer größer als Klein- oder Leichtkraftrad, das kriege ich nie auseinander gehalten.

    S-P. dürfen also auch agO nicht auf Radwege. Ganz lustig wäre das bspw. auf unserer Rheinbrücke, auf der einen Seite eine Kraftfahrstr., auf der anderen Seite zuerst ebenso, bissele weiter Autobahn, nur zwischen den je letzten Abfahrten vor der Brücke ist es eine "normale" Straße, nur mit Radfahrverbot und Warnung vor Treckern, Radwege mit Blauschild und Mofafreigabe ...

    --- Ausnahme sind vmtl. ältere S-P., die noch als "Leichtmofa" zugelassen wurden, für die dürfte Bestandsschutz gelten, also mit Radwegoption ...

    Bis wann war aufgeschultertes Parken ohne [Zeichen 315-55] legal?

    Es ist immer noch legal ...

    ... sofern stattdessen eine Parkflächenmarkierung auf den Gehweg gepinselt wurde, eig. sogar der bessere Weg, weil genauer vorgegeben wird, wie weit auf den Gehweg geparkt werden darf.

    Aber lass mich raten: Auch eine solche Linie wurde dort nie gesehen in den letzten Jahrzehnten ... :evil:

    Tübingens Boris Palmer ist ja ein Fan von S-Pdelecs und gibt per Zusatzzeichen auch einige Radweg frei, bspw. einen Fuß- und Radtunnel als allerersten und publikumswirksam, war hier bestimmt auch Thema, den aber mit Tempolimit 30!

    Es gibt ja nicht nur straßenbegleitende Radwege, wo man besser auf der Fahrbahn daneben führe, sondern auch eigenständige Radwege (wie dieser Tunnel) UND Feld- und Waldwege, die ja auch nicht mit S-Pedelecs genutzt werden dürfen nach gültigen Landeswald- und -naturschutzgesetzen. Wenn man diese Wege im Blick hat, wird die Sache schon interessanter, weil mit dem Verbot dieser Wege viele Abkürzungen und ruhigen Wege wegfallen.

    Man könnte sich überlegen, ob man solche Wege für S-Pedelecs, aber mit Tempolimit (das dann auch gerne für alle Kfz) freigibt.

    Und richtig, viele S-Pedelecer nutzen die 45 wohl gar nicht voll aus.

    Demgegenüber gibt es Fahrräder/Radfahrer, die mit Rennrädern und vor allem Velomobilen die 45 erreichen oder deutlich überschreiten, die dürften und müssten sogar auf Radwege (die Gummiformulierung in der VwV-StVO mal ignorierend, deren Anwendung in S-H schon mal scheiterte vor Gericht, die österr. StVO ist da besser ...)

    § 10 "Wer ... von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren ... will"

    "anderer Straßenteil" und "Fahrbahn" müssen m.E. als "Straße" als Einheit zusammengehören, damit es ein "anderer Straßenteil" als die "Fahrbahn" dieser "Straße" sein kann. hier ist es aber eine "andere Straße" / ein anderer eigenständiger Verkehrsweg ...

    Die Frage ist für mich eher: Warum haben die Leute auf der Verkehrsinsel eigentlich rot, während man parallel dazu grün hat?

    Ich habs so verstanden: Die Leute auf der Verkehrsinsel kriegen nur grün, wenn sie es "anfordern", ansonsten bleibts rot, obwohl parallel dazu grün ist. Das dient vermutlich der "Durchsatzerhöhung".

    Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit ist in der Tat berechtigt, denn die ...

    Zitat

    Stattdessen fährt sie auf den rechten Rand der Durlacher Allee zu – „schräg in den fließenden Verkehr“, beschreibt es einer der Streifenpolizisten – und weiter auf den Radweg, der unter der Eisenbahnbrücke hindurch Richtung Durlach führt. Dies sei der Verstoß, legt die Richterin dar: „Die Strecke, die Sie gefahren sind, war nicht mit Grünlicht versehen.“ Die Beweisaufnahme hatte Dahmens Fahrstrecke präzisiert.

    Wie die Durlacherin in die Ampelkreuzung rollte, sei zudem gefährlich: „Niemand rechnet damit, dass dort von rechts einfach ein Verkehrsteilnehmer einfährt.“

    ... als Rotlichtfahrt geahndete angeblich gefährliche Fahrt bricht ja in sich zusammen, wenn jemand anderes zuvor Grün angefordert hat, dann bleibe nur noch das Verlassen der Furt übrig ...

    Ein mir bekannter Aktiver hat das mal beim Tiefbauamt angfragt, ob man nicht die Furt ohne Betteln schalten könnte. Dann wird rauskommen, ob evtl. der Durchsatz dadurch verringert würde, es sind immerhin 2+3 Spuren zu queren durch die Fußgänger, die hier Bemessungsgrundlage wären ...

    Die Pedelec-Fahrerin hat Route b bis c genommen und konnte von dort, wo sie stand, die grüne Ampel an der Wartelinie nicht sehen. Dem (fiktiven? realen?) Radverkehr auf der Radspur ist sie sozusagen "in die Flanke gefahren".

    Was von a bis d die wahre Fahrlinie war, ist mir nicht ganz klar, da das gemeine Volk nicht mitschauen durfte, wie anhand der Bilder um die Fahrlinie gefeilscht wurde. Ich meine aber, man hätte sich auf mindestens "Furt berührt" geeinigt, also a, ich würde aber b und c auch nicht ausschließen.

    Richtig, man fährt so dem "grünen" Radverkehr in die Flanke, aber das kommt ja, wenn man Grün angefordert hätte, spätestens auf der anderen Straßenseite ganz legal und wenn man § 10 beachtet, wäre es auch unterwegs nicht so völlig illegal m.E. ...

    etzt hätte man schon gerne gewusst, ob die grün eingezeichnete Fahrlinie 2 auch "korrekt" gewesen wäre.

    Laut http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=133431]Diskussion im VP sollte das kein Rotlichtverstoß sein ... Man tangiert ja auch keinen Schutzbereich irgendeiner Ampel.

    Zitat

    (1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. ...

    (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

    (4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ...

    "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." steht hinter "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will,", aber ob es nur dafür gilt oder, wie hier, auch beim Rechtsabbiegen ... Weil das wäre eig, das einzige, gegen das verstoßen würde bei Route 2, evtl. noch gegen das Rechtseinordnen fürs Rechtsabbiegen. Und man könnte in Frage stellen, wie weit der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist, das ist ja nur der des Ostrings, aber nicht der der Durlacher Allee.

    Und über die diversen potentiellen Vorrangs-/Vorfahrtsverhältnisse müsste man auch sezieren .... Immer § 10? 9? Aber das ist von der Summe her im Zweifel alles billiger als ein Rotlichtverstoß ...

    Und warum das Benutzen der Fußgängerfurt mit Drücken einer Bettelampel "korrekt" sein soll. Und warum es sich überhaupt um eine "Radverkehrsführung" handeln soll.

    Vielleicht klagt ja mal jemand gegen die Benutzungspflicht für diesen linksseitigen Radweg ...

    Die Fahrbahnführung ist für den Radverkehr von Westen, die Furt ist für die Abbieger vom Ostring von Nord und Süd nach Osten, sie ist auch mit Radsymbolen in der Streuscheibe korrekt, an und für sich kann man das schon so machen, nur die Bettelei darf man zu Recht in Frage stellen.

    Eine Klage gegen die B-Pflicht halte ich für aussichtslos: stark befahrene vierspurige Straße.

    Ist das eigentlich irgendwie verwaltungstechnisch vorgeschrieben (STVO, VwV) oder ist das einfach nur StVB-Folklore?

    Was genau?

    Der Weg ist unbeschildert. Darf man als Radfahrer dort fahren?


    Die Stadt scheint es zu erwarten und führt die Radfahrer einfach drauf.

    Es stand zur Zeit der Aufnahme durchaus ein 240, aber verdreht, so dass man es bei Mapillary nicht entdeckt. Verdrehung ist, jedenfalls bei der letzten Fahrt im Nov/Dez, wo ich speziell drauf geachtet habe, korrigiert.