Gab es nicht schon ein Zwangsumstellung von normaler Gas- auf Brennwertheizung?
In meiner Mietbude gibt's Fernwärme, daher kenne ich mich da nicht so gut aus, aber ich meine, die anstehende wäre nicht die erste Zwangsumstellung ...
Gab es nicht schon ein Zwangsumstellung von normaler Gas- auf Brennwertheizung?
In meiner Mietbude gibt's Fernwärme, daher kenne ich mich da nicht so gut aus, aber ich meine, die anstehende wäre nicht die erste Zwangsumstellung ...
Ah ... Der Gehweg fängt deutlich vorher an.
Wer dann von rechts aus dem Dubbenweg kommt, für den fängt der nicht b-pfl. Radweg wegen der Furten da erst an, das "Glück" währt aber nicht lange, ab dort Fahrbahnradeln, weil linksseitig sieht man wohl kein Radwegschild aus dem Dubbenweg kommend ...
Das ist wohl schon rund 500 Jahre schon so ...
In irgendeiner Doku (Columbus-Effekt oder so) kam es vor, dass die Entdeckung ein "Segen"*) für Europa war, weil uns die Ressourcen ausgingen, u.a. die Ressource Holz. Und die auswanderer haben sich gewundert, wie sauber "drüben" die Gewässer waren, etc. pp.
*) Natürlich rein einseitige Betrachtungsweise ...
Die, die dort "drüben" als einzige "Ausländer raus" rufen dürften, sähen das vmtl. ganz anders ...
Wenn es davor ein "Gehweg, Schleichradler frei" war, stellt sich die Frage, was dann weiter führt, wenn es, so wie ich mal aus dem Bild schätze, eine schildnahe Abfahrmöglichkeit fehlt. Eigentlich müsste man dann davon ausgehen, auch angesichts der nahen Furten, dass dann ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" ohne B-pflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 3 sein, da ja nirgends verpflichtend geklärt ist, wie man den erkennt ... (Das seit kurzem in der VwV-StVO genannte Piktogramm wird dort nicht als verpflichtend beschrieben, somit dürften Furten ein weiterhin zulässiges Indiz sein, das dort Radverkehr gewollt ist ...) Also ab dort kräftiger als Schritt in die Pedale treten ... ![]()
... oder wieder so eine Geländerhöhesache ...
Ihr erweitert eure Umweltzone noch? Unsere in KA wird demnächst eingestampft ...
Ja, Radfahrer kreuzen gehört über das 205 und erst mit deutlichem Abstand der Rest, wenn da überhaupt noch so viel bzw. überhaupt was drüber darf ...
Was machen verbotene Kfz eigentlich, wenn sie bis dort gekommen sind? Warten bis zur Abschaffung der Umweltzone? Die Verbote gehören eig. an das andere Ende der Querstr. ...
Er ist in seiner Liste eine Zeile verrutscht und dort gelandet ...
Ettlingen, nicht Dettenheim ...
Von Sa. auf So. hat es einen Linksabbieger erwischt:
Tag24, auch auf der Unfalllistenseite verlinkt
Bei den Bildern bei Tag24 sieht man, dass das Auto am Beginn der Linksabbiegespur zum Stehen kam. Bei der Fahrbahnsanierung vor einer Weile hat man die zuvor laut Google nicht vorhandenen Sperflächenmarkierungen reingemalt und die durchgezogene Linie von 85 auf 150 m verlängert, Restfahrbahnbreite 3,50 m, Überholn somit illegal, weil kein Platz für die 2 m.
Interessant dürfte die Frage der Legalität des Radfahrens dort sein, weil an vielen Stellen die Zufahrt für Radfahrer alleine (und E-Roller, nicht aber für Fußgänger, Mofafahrer, S-Pdelecs, Reiter, Trecker, Kutschen, Viehherden, ...) gesperrt ist, so auch von der Bulacher Straße hoch auf die B3, also die genaue Gegenrichtung, nur nicht "oben" am Seehof, wo der Radfahrer wohl spätestens gestartet ist.
Ich meine, vor paar Jahren habe ich das auch mal "getestet", wie weit man da legal radelnd käme, und ich meine, es wäre bis weit auf die B3 weiter gegangen, vorbei an div. anderen für Radfahrer gesperrten Zufahrten ... Weiß bloß nicht mehr, wie weit ich es getestet habe ...
Entweder sind dann die Sperrungen der Zufahrten illegal oder "oben" am Seehof wurde es vergessen -> Haftung der Behörde?
Das Deutsche Staatsgebiet ist ...
Bei nur 1-2 Autos vorne ... Warum sollte man dann vorbei ...
Ok, wenn's pressieren täte und die Ampel gerade auf Rot umsprang und man daher mit hoher Sicherheit bis vor den Lkw käme und dann das Gelblicht in Blick hält, um einen Expressspurt hinlegen zu können, den der Lkw verliert... Möglich ... Denn dahinter bleiben muss auch nicht ungefährlich sein, wenn er plötzlich den Rückwärtsgang reinschmeißt, warum auch immer ...
Gibt es Studien, wie zuverlässig diese funktionieren, wie oft diese Radfahrer nicht erkennen bzw. wie oft es Fehlalarme gibt?
Es gibt was vom UDV zu Abbiegeassistenten an niederländischen Kreuzungen mit dem Ergebnis "taugt wenig", große Absetzung also kontraproduktiv. Den Fall hier, ob das da auch so sein könnte, habe ich nicht näher angeschaut.
Sanktionen ...
Kein Billichgas mehr ...
Also im Wirtschaftskrieg mit Russland sind wir ja schon irgendwie als direkte Wirtschaftskriegspartei ...
Bei uns in meiner alten Heimat und umzu sind das eigentlich "Granat", aber der Satz sollte ja bundesweit verständlich bleiben! ![]()
Für gebürtige Norddeutsche wie mich, die schon mal Nordseegarnelen als was Leckeres kennengelernt haben, dürfte der Schritt zu anderem Getier in ähnlicher Erscheinungsform nicht mehr sooo groß sein ... *flöt* ![]()
Wie siehts mit Katzen aus?
Wäre mir zu riskant ...
Wenn nich mich nicht irre, habe ich das Bild schon mal gesehen und soll im Zusammenhang mit einem Weihnachsmarkt sein.
Da wäre mir die Gefahr zu groß, dass die Katze entwischt und ich sie teilweise am Würstchenstand und teilweise am Rheumadeckenstand wiederfinde, obwohl doch inzwischen jeder wissen sollte, dass Katzenfell nur dann gegen Rheuma hilft, wenn die wärmende Katze noch im Fell drin ist ...
Offensichtlich:
Der Radfahrer wird mit der Markierung von einem anderen Straßenteil, hier nicht benutzungspflichtiger Radweg, auf die Fahrbahn geleitet und es gilt §10
Die Frage wäre, wo der § 10 anzuwenden wäre ...
Schmutzstreifen sollen ja Schmalstrich haben, hier ist es ein Breitstrich, wie er für Radfurten anzuwenden wäre.
Solange er drauf bleibt, hat er seine Radverkehrsführung noch nicht verlassen ...
Evtl. ist § 10 erst am Ende der Furt anzuwenden, wo ein guter Autofahrer theoretisch immer noch links davon führe, weil er im Längsverkehr gar nicht drauf dürft, nur zum Abbiegen nachrangig nach § 9 ...
Dummerweise unterscheidet die StVO nicht zwischen Schmal- und Breitstrich.
Interpretiert man die Furt daher schon als Schmutzstreifen, dürfte ein Autofahrer zwar drauf bei Bedarf, aber nur wenn er Radverkehr dabei nicht gefährdet, da stünden sich diese Regel und § 10 in Konkurrenz gegenüber. Ob das ein Gericht in so einem Falle schon mal abgewägt hat, ist mir nicht bekannt ...
Theoretisch sollte man übrigens noch die Furt noch paar Meter als Schmutzstreifen fortführen ...