Beiträge von Mueck

    Das wäre der alte StVO-Stand vor Einführung der 1,5/2,0.

    In der Begründung(!) der Novelle steht eig, klar, dass auch die Radfahrstreifen mitgemeint sind.

    Und wenn man die Begr. ernst nimmt, müsste es auch für Bordsteinwege gelten.

    Mal schauen, was die Rechtsprechung draus macht ...

    Kommando zurück. In einer versteckten Ecke des Velomobil- und Liegeradforuns fand sich heute:

    Es wird, soweit ich das verfolgt habe, unterschiedlich gesehen. Eine Meinung dazu: Radfahrstreifen ist wie Hochboard, eigenständiger Fahrstreifen und damit Abstand nicht einzuhalten.

    Im Gegensatz zu Schmutzstreifen, gleiche Fahrbahn -> Abstand einzuhalten.

    Das wäre der alte StVO-Stand vor Einführung der 1,5/2,0.

    In der Begründung(!) der Novelle steht eig, klar, dass auch die Radfahrstreifen mitgemeint sind.

    Und wenn man die Begr. ernst nimmt, müsste es auch für Bordsteinwege gelten.

    Mal schauen, was die Rechtsprechung draus macht ...

    Vorab: Ich bin ehrenamtlich in 3 Kategorien von Vereinen unterwegs. Noch vor der (zeitlich) 3. Kategorie "Verkehr" mit ADFC, HPV und insbes. VCD als "Generalist" für alle Verkehrsarten steht in der 2. Kategorie ein Behindertenverband, in dem ich schon alle Arten von Mobilität erlebt habe von Fuß über (E-)Rolli, Fahrrad, Motorroller, Auto, ÖV bis zum Fahrdienst. Ich bin da also nicht ganz ohne Erfahrungen, gerade durch die Kombi von 3. und 2. und weiß ein wenig über die Möglichkeiten und Notwendigkeiten.

    Das hört sich jetzt so an, als sei der MIV in der Lage, eine barrierefreie Haustür-zu-Haustür-Verbindung anzubieten.

    Es ist die Art der Mobilität, die das auf selbstbestimmte Art am ehesten und zu geschätzt 99,9% hinkriegt
    Direkter ist nur noch der Fahrdienst im Zweifel von hinter der Wohnungstür bis hinter die Tür am Ziel, aber das schon nicht mehr wirklich selbstbestimmt.
    Oder das Fahrrad, das gelegentlich mehr Leute nutzen können als die eigenen Füße, aber natürlich seine diversen Grenzen hat.
    Beim MIV sei auch die Möglichkeit erwähnt, in Kleintransporter o.ä. mit dem E-Rolle reinzufahren und das dann vom Rolli aus zu bedienen, damit wäre man dann auch vor Ort wieder bestens mobil für die letzten Meter, was dann auch einige dieser Probleme lösen würde:

    Tatsächlich gibt es das, je nachdem wo du wohnst und wo du hinwillst. An vielen Stellen geht das aber nicht. Zum Beispiel in autofreien Wohngebieten, wie auf mehreren Ferieninseln seit Jahrzehnten üblich (Langeoog, Spiekeroog usw.),

    Ich weiß nicht, wie das auf den autofreien Inseln gelöst wird, alleine auf der Insel selbst wird der E-Eolli reichen, für den Weg auf die Insel stünden, wenn es keine Autofähre gibt (mindestens mal Helgoland), MIV- und ÖV-Nutzer vorm selben Problem.

    aber auch in dicht besiedelten Stadtteilen, wo es unmöglich ist, einen Parkplatz vor der eigenen Haustür zu finden.

    Spätstens da erkennt man Deine Unkenntnis in dieser Thematik. Mit offenen Augen durch solche Viertel laufend würdest Du sicher auch Rolli-Pakplätze mit individueller Ausweisnummer finden, die man vor der eigenen Wohnung und ggfs. vorm Arbeitsplatz bekommen kann auf Antrag, wenn man die Voraussetzungen erfüllt, für die Anforderung, dass die Wege bei Nutzung der allgemeinen Parkerleichterungen oder angemieteter Plätze o.ä. durch den blauen Parkausweis o.ä. zu lang würden.

    Außerdem hängt es von der Verfügbarkeit eines Fahrzeuges ab. Häufig gibt es das Fahrzeug nicht (Zum Beispiel, weil sehr teuer und Menschen mit Behinderung oft arm),

    Berufstätige bekommen Umbauten, die oft sehr teuer werden können, i.d.R. bei Bedarf finanziert. Ich weiß nicht genau, ob es immer noch so ist, aber vor paar Jahren, als ich zuletzt mit dem Thema zu tun hatte, war der "Flaschenhals" aber, dass der Umbau nur bei Neufahrzeugen finanziert wurde. Ich fürchte aber, das ist noch immer so. Der o.g. spezielle Behindertenverband bietet über die Privatinitiative eines Vorsitzenden eines Mitgliedsverbands eine Gebrauchtautobörse.
    Für nicht berufstätige Betroffene ist die Finanzierung in der Tat sehr viel kniffliger, weil die div. potentiellen Kostenträger sich da sehr zurückhalten, aber nicht völlig unmöglich.

    in vielen Fällen bedarf es darüber hinaus eines Fahrzeuges mit Fahrer (weil die betroffene Person selbst nicht fahren kann).

    Technisch ist deutlich mehr nötig, als man gemeinhin denkt. Aber auch mit eigenem Fahrer lassen sich Mobilitätsbedürfnisse oft besser lösen, sei es über Angehörige oder bezahlte Fahrer, ggfs. auch selbstbestimmt über das persönlich Budget o.ä.
    Als nächste Stufe gäbe es, quasi eine Art im Grenzbereich zum ÖV, den Fahrdienst in vielen Kommunen, abhängig aber vom Wohlwollen und der Finanzlage der Kommune, es wird da nicht besser aus verbandsinterner Beobachtung in den letzten Jahren hierzustadt. Da gab es zum einen Kürzungen, zum anderen hat Corona und die dadurch bedingten Änderungen in den allgemeinen Mobilitätsbedürfnissen die Verfügbarkeit vor allem abends und am Wochenende stark beeinträchtigt, immer noch Schon vorher musste man viele Tage vorher Fahrten anmelden, Flexibilität gering, derzeit ist es hierzustadt teils unmöglich, einen Fahrdienst zu bekommen zum gewünschten Termin.

    Dagegen ist es schon heute so, dass für viele Fälle der ÖPNV eine attraktive barrierefreie Von-Haustür-zu-Haustür Verbindung ermöglicht, wenn nämlich die Wohnung sich in unmittelbarer Nähe einer passabel bedienten Haltestelle befindet. Und wenn die Haltestellen an Start und Ziel barrierefrei ausgebaut sind.

    Eben. Wenn vor der Haustür vorhanden. Und dann muss es auch noch am Ziel sowas geben. Dann kann es für viele in Frage kommen, aber eben auch dann längst nicht für alle.

    Die Barrierefreiheit des ÖPNV ist eigentlich bereits seit diesem Jahr garantiert. "Das Personenbeförderungsgesetz nämlich schreibt vor, dass zum 1. Januar 2022 alle Haltestellen in Deutschland barrierefrei sein müssen, sofern in der örtlichen Nahverkehrsplanung keine Ausnahmen geregelt seien." Das Problem sind die zahlreichen Ausnahmegenehmigungen. Und die mangelnde Bereitschaft der Kommunen, konsequent umzusetzen, was der Gesetzgeber dazu vorschreibt.

    Da hängt lokal viel von der ÖV-Historie ab. Im Schienenverkehr halten die Fahrzeuge sehr lange. Ein paar Jahre zu früh neue Bahnen bestellt und schon hat man nicht barrierefreie Bahnen 30-40 Jahre an der Backe auch in Zeiten, wo das dann schon üblich hätte sein können, Inkompatibilitäten verzögern dann Streckenumbauten. Und nach der ersten Welle von Umbauten gab's dann das Koch-Steinbrück-Papier mit massiven Mittelkürzungen im ÖV, so dass der weitere Umbau erst mal auf Eis lag, dann gab's ein Großprojekt, dass Mittel band, ... Um nur mal paar Gründe anzureißen, die hierzustadt die Planungen verzögerten. Der Wille war stets da, auch weil barrierefreier ÖV auch für Normalkunden und Betreiber Vorteile hat (schnellerer und einfacherer Fahrgastwechsel etc.) Oft klemmt's halt am Geld. Wenn es schon nicht für einen vernünftigen ÖV für "Normale" reicht, dann erst recht nicht für Zusatzausgaben.

    Mein Eindruck ist: Die sehr schleppende Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV ist Kalkül, um möglichst lange den MIV in seiner jetzigen Form als angeblich unverzichtbare Mobilitätsalternative für Menschen mit Behinderung nicht nur am Leben zu erhalten, sondern ihn in gewohnter Weise im hohen Umfange für möglichst viele Autofahrer*innen unvermindert zu begünstigen und zu fördern.

    Das ist schlicht falsch.

    Trotzdem ermöglicht bereits heute schon der ÖPNV vielen Menschen mit einer Behinderung in einem hohen Maß Mobilität!

    Für viele ja, aber nicht für alle, auch dann nicht, wenn er komplett barrierefrei und deutlich besser ausgebaut wäre als heute.

    Wer aufgrund einer Behinderung auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, ist es in der Regel deshalb, weil der ÖPNV zu selten und zu unvollständig barrierefrei ist.

    Nein.

    Schon deswegen nicht, weil auch ein barrierefreier ÖV keinen Von-Haustür-zu-Haustür-Service bieten kann. Plus vieler anderer Gründe.

    Dass die Barrierefreiheit des ÖV verbessert und dass der MIV deutlich reduziert werden muss, ist davon unabhängig.

    MIV in der heutigen Form muss raus aus Städten und Dörfern, so oder so, und zwar schnellstens. [...]

    Massive Einschränkungen für den MIV innerorts und dafür Platz ohne Ende für Fahrräder [...]

    ... und Fußgänger in der ganzen Straße!

    .. solange man nicht die Bedürfnisse spezieller MIV-Nutzer vergisst, allen vorweg (dauerhaft oder temporär) Mobilitätseingeschränkte, Warenverkehr (privat oder gewerblich) und Handerker und Anwohner. (Und ÖV.)

    Davon mag zwar vieles auf ÖV, Liefersevice und (Lasten)räder o.ä. verlagerbar sein, aber eben nicht alles.

    Bei einem aktuellen Verkehrsversuch fast vor meiner (City-)Haustür wurden die Bedürfnisse der Mobilitätseingeschränkten (insbes. auch die Kundschaft einer größeren Orthopädenpraxis) bissele stiefmütterlich behandelt, aber inzwischen wohl nachgebessert.

    Die Mobilitätsbedürfnisse von Mobilitätseingeschränkten können spezieller, von Laien oft nicht immer nachvollziehbar sein, aber da die schon genug Nachteile haben, will ich denen keine Mobilitätsart einschränken wollen.

    Es darf auch keine ausschließlich dem KFZ-Verkehr gewidmete Verkehrsflächen geben. Z.B. Autobahnen. :evil:

    Deren Freigabe ist langsam mehr als überfällig, schließlich hat man in den letzten 90 Jahre fast alle mit superbreiten und meist höhenmäßig sehr bequem trassierten Radfahrstreifen nachgerüstet!!1

    An der A8 schließt man gerade eine Radfahrstreifenlücke bei Pforzheim, dann feh_lt er in dieser Ecke nur noch an de A65 bei Kandel.

    Kommt drauf an, wie Verlauf und Enden gestaltet sind ...

    Auch ohne (Fantasie-)Schilder oder Piktogramme könnte es bspw. immer noch ein (nicht benutzungspflichtiger) gemeinsamer Geh- und Radweg nach § 2 (4) S. 3 (aber ohne Schild nicht mehr nach Satz 4) sein, wenn bspw. an den Enden die Radfurten, so sie je vorhanden waren, nicht entfernt wurden.

    Fehlen die und schwenkt dr Weg irgendwo deutlich weiter weg von der Straße, könnte man auch auf die Idee kommen, es sei ein unabhängiger Verkehrsweg, auf den dann jeder drauf darf, der drauf passt, und den jeder ignorieren kann, der keinen Schwenk in den Acker mag.

    Intuitiv würde ich raten, dass er nicht wegschwenkt und keine Furten hat, so dass er nun ein straßenbegleitender Gehweg sein könnte, der nach § 25 stets durch Fußgänger zu benutzen ist.

    Für Rollis dürfte das mit der Unbenutzbarkeit ähnlich sein wie bei Radfahrern, mit Motor (Krankenfahrstühle nach Abs. 2) muss er sich von vorneherein nicht drum kümmern ...

    Nein, ich kenne keine entsprechenden Urteile und es würde mich beruhigen, zu wissen, dass es solche Urteile tatsächlich nicht gibt.

    Kettler schreibt in seiner 3. Auflage ab S. 167 leider von "uneinheitlicher Rechtsprechung" ...

    Bissele was liest man hier oder hier, für Taktiken empfiehlt sich allerdings Kettlers Buch.

    "als dieser nach seinen Angaben wegen eines Fahrradfahrers am rechten Fahrbahnrand nach links ausscheren musste"

    Also nicht »als dieser trotzdem selbst zum Überholen ansetzte«.

    Es wird langsam Zeit, dass das ganz offensichtlich von der amerikanischen Waffenlobby in der Besatzungszeit eingeführte Gesetz, dass Radfahrer eine Schusswaffe mitführen müssen und sie diese Autofahrern unter die Nase zu halten haben, die sich weigern zu überholen, endlich wieder abgeschafft wird!!!11

    An vielen Orten ist ein gemeinsamer Verkehr von Fahrrädern mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h und Fußverkehr durchaus problemlos möglich.

    Das sehen Verbände von Seh- und Hörgeschädigten und Senioren etc. deutlich anders und auch Fuß eV und die Macher von Standards von Radschnellverbindungen ...

    Aktuelle VwV-StVO:

    "Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen"

    Original-VwV von 1998 enthielt noch bei Vz 237

    "Auf Straßen ohne Gehweg und Seitenstreifen dürfen Radwege alleine nicht gekennzeichnet werden. Hier kann sich aber die Kennzeichnung als gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) anbieten."

    Gegen einseitige Gehwege spricht beides nicht, wenn es bspw. auf der anderen Seite keinen Bedarf gibt, weil bspw. keine Grundstücke zu erschließen.

    *such*

    Alt:

    "Zeichen 220 (Einbahnstraße)

    Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen."

    Aktuell:

    "Zeichen 220 Einbahnstraße
    Ge- oder Verbot
    W er ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren.
    Erläuterung
    Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor."

    In der Tat ...

    Mich irritiert nur noch "Fahrzeugverkehr", weil die StVO anderswo auch "Fahrverkehr" verwendet ... Letzterer wäre definitiv ohne Schieben, aber ersterer?

    200?

    Ich vermute, dass jede Anordnung größer so ca. 130/140, also insbes. 200, die Haftungsfrage des Anordnenden oder des Gesetzgebers nach sich zieht, weil man dann davon ausgeht, dass man dieses Tempo dann auch gefahrlos fahren kann ...

    Momentan ist alles über 130 gummimäßig auf eigene Gefahr. Aber wenn allgemein 200 gilt und dann irgendwo ein 160 angebracht würde, käme man als SVB in Teufels Küche. Genauso, wenn man ohne 200 nach StVO ein lokales 200 hinpflanzt ...

    Also gleich die erste Ziffer per StVO gegen die nächstkleinere tauschen ... ;)

    "Im US-Kassenschlager „The Day after Tomorrow“ von 2004 warnt ein Wissenschaftler vergeblich, dass der Golfstrom wegen schmelzender Polkappen drastisch aussüßen könnte und versiegt, was ...


    .... neben dem Aussüßen und damit evtl. Golfstromkentern und neben dem Ansteigenlassen des Meeresspiegel (Grüße in die alte Heimat) ja auch noch eine Verschwendung wertvoller Ressourcen wäre ...

    Grönland ist ja durch die Gletscherauflast untendrunter eine ziemliche Badewanne.

    Ist schon jemand auf die Idee gekommen (und hat das durchgerechnet),

    a) die drüberrausragenden Gletscher in Eiswürfeln (sind auf Malle eh gerade knapp) abzubauen und zu verschiffen und wenn damit fertig, die Lücken per Staudamm zu schließen und dann

    b) per Pipelines oder ehem. Öltanker das wertvolle Wasser nach Amerika, Europa, Asien und Afrika und evtl. Australien zu leiten,

    um

    1. ausgelutschte Grundwassseraquifere wieder aufzufüllen,

    2. ausgetrocknete Äcker, Wälder etc. zu bewässern,

    3. Wüsten wieder zu begrünen, auf dass die neuen Wälder dort das CO2 binden, damit nicht nach Grönlanf auch noch die Antarktis wegschmilzt?

    Also: Wie dick müssen die Rohre sein, damit

    A) die Badewanne nicht überläuft und

    B) zudem noch genug in der Kalahari ankommt?

    Ich fürchte, die Nordstream2-Röhren reichen da nicht ganz ...

    Wieviel Autos muss man also einschmelzen für die fehlenden Rohre?

    § 49:

    Zitat

    (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

    § 39:

    Zitat

    (1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.

    (1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zu rechnen.

    [Zeichen 306] und [Zeichen 274.1] sind inkompatibel.

    Dann "knickt" die Straße nach rechts (abknickende Vorfahrt, oder wie das heißt),

    So'n Abknick-Zz (fehlt hierzuforum?) unterm [Zeichen 301] (301) statt [Zeichen 306] (306)? 8|

    Illegal!

    VwV-StVO:

    Zu Zeichen 301 Vorfahrt
    III. Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden.


    Wahlweise wäre das [Zeichen 306]illegal.

    Abknickteufelszeugs geht nicht in [Zeichen 274.1]