Ach, hier ist ein Faden dazu ...
Dann erst mal das, was ich schon im VP schrub:
Das Volk, in dessen Namen heute gesprochen wurde, war recht zahlreich vertreten, nachdem das ja durch die Presse ging ... Inklusive mindestens zweier seit relativ kurzem pensionierter Behördenvertreter ... Plus paar Bekannte von mir ...
"Vorne" war's deutlich einsamer, da die Beschuldigte nicht durch RA vertreten war ...
Hier war's:
Aus der bisherigen Presseberichterstattung gingen wir eig. alle bisher von der gelben Fahrtroute 0 aus.
Pustekuchen ...
Sie war auf der roten Route 1 unterwegs und die (Autobahn-)Polizisten gingen wohl anfangs auch von Benutzung der falschen Straßenseite aus, was aber nicht der Fall ist, ist ein blau-weißer Zweirichtungsradweg.
Bzgl. der genauen Route über die Dreiecksinsel wurde bissele vorne bissele "gefeilscht" ob so num oder anderster num um'n Pfosten oder so ..., das hat man im Detail von den Zuschauern aus nicht sehen können. Es klang danach, als hätte man sich auf "Furt berührt", also a. geeinigt?
Das passt aber im Nachhinein betrachtet aber nicht so ganz zur Befürchtung der Polizeibeamten, sie hätten gedacht, sie würde mit dem Pedelec in voller Fahrt in ihren Verkehsstrom brechen mit Unfallgefahr, das wäre eher, nun noch mal von oben betrachtet, zu b oder c passen ...
a wäre klar ein Rotlichtverstoß ggü. dem Rot dieser Furt, das Urteil wäre dann formal völlig korrekt.
Wie das bei bei b oder c aussähe unter Beachtung von § 10?
d wäre wohl wieder ein Rotlichtverstoß bzgl. des Rots der anderen Furt ...
Mit einem anderen Zuschauer, der dort auch öfters rechts abbiegt, haben wir dann mutgemaßt, dass Fahrtroute 2 in grün eigentlich legal sein müsste, sofern man dort § 10 beachtet ... Jedenfalls kein Rotlichtverstoß?
Es schien, als wäre der Richterin der Unterschied zwischen Fahrtroute 0 und 1 bewusst und das Urteil wäre bei 0 anders ausgefallen. Und auch die Polizisten schienen den Unterschied zu kennen ...
Es kam übrigens gegen die Empfehlung der Richterin ggü. der Beschuldigten, sie möge besser zurückziehen, zu einem Urteil. Ob B. damit noch weiteres vorhat, weiß ich nicht, sie müsste dann ja Zulassung zu Gedöns beantragen etc.
Ein anderer Bekannter als Zuschauer will noch ans Tiefbauamt rantreten, ob man statt Bettelampel diese Furt ständig im Umlauf freigeben kann, denn eine Benutzung derselben ist eig. völlig problemlos, sofern die Autos der Durlacher Allee gerade Grün haben, und "1x Aussetzen" eigentlich völlig unbegründet. Mal abwarten, was von dort zu den Räumzeiten gesagt wird ...
(PS: Sogar einige Radler auf "gelber" Route nutzen die und drücken, weil sie m.E.n. glaub eine kurze Weile vorher auf Grün springt und man wenige Meter weiter vorne steht und so insgesamt einen kleinen Vorsprung gewinnt ...)
Ein weiterer Bekannter war auch dort, der hatte vor einer Weile Erfolg (Einstellung) vor Gericht in einer Rotlichtsache. In seinem Fall war es eine Fußgängerampel mit zus. Radstreuscheibe, deren Furt aber von einem (immer noch) unbeschilderten Gehweg startet nahe einer einmündenden Querstr., aus der er kam und sich erdreistete, auf der Fahrbahn rechts abzubiegen, um baldigst in das andere Ende der (gerade rot erleuchteten) Furt einzufädeln, um die Mittelinsel zu erreichen (eine Fahrbahnquerung gibt es dort aber nicht).