Beiträge von Mueck

    § 2 (6) FStrG

    Zitat

    Über Widmung, Umstufung und Einziehung einer Bundesfernstraße entscheidet das Fernstraßen-Bundesamt, soweit dem Bund die Verwaltung einer Bundesfernstraße zusteht. Im Übrigen entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde.

    § 53b (1) StrG Ba-Wü

    Zitat

    Oberste Landesstraßenbaubehörde ist das Ministerium. Höhere Straßenbaubehörden sind die Regierungspräsidien.

    ... allerdings geht es in (2) gleich mit den RPs bei Bundesstr. weiter, aber das mag wohl ein anderer Zusammenhang sein?

    bei uns in Thüringen steht im ThürTG in §10

    Entsprechendes finde ich in unserem so spontan nicht.

    lustig. die Stelle ist mir auch immer dann ein Dorn im Auge, wenn ich da unterwegs bin. Weil auch ich keine Lust auf Umwege über Augustenberg oder diese seltsame Schneckenrampe hab, wenn ich nah Durlach will...

    Bei kurzen Touren kann man drüber diskutieren, aber nach 100 km nicht mehr ... *flöt* ;)

    Oh, mein Heimatdorf! Vor dem Tunnelbau in Grötzingen gab es da entlang der Bundesstraße 10 übrigens beidseitig einen Rad-/Fußweg, der ist dann einfach den Zu-/Abfahrten zum Opfer gefallen.

    ???

    Ich bin jetzt seit Ende 1981 in KA und das "Durlacher Kreuz", das den Platz da erheblich einschränkt, gab es damals schon und ich kann mich an einen Gehweg nicht erinnern ... Hmmm ... In den ba-wü historischen Luftbildern ist das Kreuz gerade erst in Bau ...

    Als Ex-Karlsruher: rein interesshalber, wo ist denn dieses VZ254 aufgetaucht?

    Das da, weiß bloß nicht genau wann.

    Viele meiner Radtouren ins Pfinztal rein enden in einem anderen Tal. Nur bei Ferntouren über Pforzheim hinaus, wenn ich auf der alten Bahntrasse am Arlinger hoch wieder im Pfinztal lande, habe ich manchmal ob der Länge der Strecke das Bedürfnis, nur noch schnell heim zu wollen ohne weitere Berge (Neßlerstr.) oder Umwege (andere Bahnseite) und fuhr das Stückchen bis zum "Durlacher Kreuz" auf der B10. Das war wohl zuletzt 2018 rum der Fall, als ich 3x Briefe in Calw eingeworfen habe, da stand noch keins, und dann erst wieder letzten Sommer (so langsam pressiert's also ... ;) ), da habe ich dann brav geschoben, weil 'n 259 steht da natürlich nicht, auch kein Mofaverbot oder S-Pedelec-Verbot oder Reitverbot o.ä. In der Gegenrichtung steht nix. In der Gegenrichtung steht auch kein Kraftfahrstraßenschild vorm Tunnel, die Kfz-Str. wird aber zuvor aufgehoben, wenn auch ein Stück zu spät, da man von Weingarten her one ein Anfangsschild am Endschild vorbeikäme ...

    Kurzum: Da lohnt sich eine Anfrage, welche Schilder fehlen/weg müssen/woanders hin müssen ...

    Wenn ich schon beim Fragen wäre, würde ich auch nach der B3 fragen, die an vielen Stellen mit 254 verziert ist ...

    ... nur nicht am Seehof in beide Richtungen, so dass der kürzlich tödlich verunglückte Radfahrer dort legal fuhr ... Und an mind. 1 anderer Stelle gibt's auch noch ein 254-Loch, wo man legal reinkommt, was ich auch schon mal benutzt habe vor vielen Jahren.

    Aber muss man nicht bei IFG die Behörde exakt adressieren? Sprich: Es wären 2: 1. Wer ist zuständig, 2. was soll das ... ;) Die flüchtige Zuständigsrecherche vor paar Monaten brachte glaub kein sicheres Ergebnis ...

    Widmung der Umgehungsstraße als "Kraftfahrstraße" im Zuge des Planfeststellungsverfahrens

    Kann man innerhalb von Planfeststellungsverfahren machen, erleichtert das ganze, muss man aber offenbar nicht, habe bspw. in den Planfeststellungsunterlagen der 2. Autorheinbrücke nix gefunden, weder zur Widmung der neuen Brücke samt Zufahrten, noch zur Widmung der wesentlich geänderten alten Brücke samt Zufahrt. Das kann noch lustig werden ... :evil:

    Die Erfahrung zeigt, dass diese Widmungsgeschichten bei den Straßenverkehrsbehörden eher unbekannt sind (wobei das insofern verständlich ist, als dass für das Straßenrecht meist eine andere Behörde zuständig ist).

    Welche Behörde ist denn für die Widmung einer Bundesstr. in Ba-Wü zuständig im Bereich des RP KA? Wollte mal nach der Widmung eines bestimmten Abschnitts fragen, wo ein 254 aufgetaucht ist ...

    Beim Vz 340 steht:

    Zitat

    Erläuterung

    Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.

    Finde ich da nirgends, ist also nur ein Schmutzstreifen, von dem man sich besser komplett und nicht nur "mehr" fernhält, weil er den Gefahrenbereich (rot) markiert, aber sicher kein Schutzstreifen. Das Rechtsfahrgebot erlaubt ja einen ausreichenden Abstand zu Parkern, daher eh keine Benutzungspflicht, das ist ja das einzig Gute der Urteile aus Lüneburg und Mannheim, die eine Klageoption verneinen.

    PS: Es gibt ja keine Abtrennung zum Parkstreifen, muss also Teil dieses sein ... *flöt*

    Mal schauen was die Profis hier sagen.

    Der eine sagt, er sei zu spät dran, schon alles korrekt gesagt ... ;)

    Er findet das aber irgendwie überraschend ...

    (2) Ist ein Verbot für Kraftwagen (Zeichen 251 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung),... angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge dort nur fahren oder einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.

    Das liest sich in [23] und [24] im Urteil bissele anders als in der Zusammenfassung, erst in [25] wird es weicher, wobei ich die genauen Umfänge der Anlieger"zonen" in Oberstdorf nicht kenne, um das genauer beurteilen zu können.

    Nach meiner bisherigen Meinung wäre man nicht mehr Anlieger, wenn man in die Anliegerstr. vorne rein und hinten wieder rausfahren würde, um eine andere nahe Straße zu erreichen, zu der man auch auf anderen Wegen hinkäme. Ortsunkundigen wäre das aber m.E. nicht immer vorwerrfbar, woher sollen sie wissen, wie weit die "Zone" reicht ...

    "Gefangene" Straßen zu erreichen sollte aber möglich sein, auch schon deswegen, weil deren Anlieger sonst Nachteile hätten, wo doch im Urteil drauf hingewiesen wird, dass Besucherverkehr genau deswegen inzwischen nicht mehr als falsch angesehen wird.

    Bei der letzten Wahl CSU 5,2%, ja, da kann schon mal der Angstschweiß ausbrechen ...

    Da kann man sich dann ja mit der Linken zusammentun und klagen.

    Wenn das leider, leider fehlschlägt, müssen die sich überlegen:

    - mit der CDU fusionieren und darin untergehen

    - sich bundesweit ausdehnen und, nachdem die CDU das auch tat, bundesweit untergehen ...

    Kann spannend werden ... ;)

    Ansonsten wundere ich mich aber auch, dass das mit der Grundmandatsklausel abgeschafft werden soll ...

    Trotzdem wird von der weit überwiegenden Mehrzahl der Fahrradfahrer*innen der Hochbordradweg weiter benutzt.

    So zu sehen in meiner alten Heimatstadt Bremerhaven.

    Die hatten vor 1997 schon wenig Radwegschilder, nur 240er bei kombinierten Wegen, und ab 1998 als arme Stadt wohl kein Geld zum Nachbeschildern ... Der lokale adfc hat wohl die 240er gemeuchelt, die so alleine ein unsinniges Netz bildeten, so dass fast die ganze Stadt (außer Überseehafen (stadtbremische Zuständigkeit), Elbinger Platz und Fischereihafen*) bis nach Bohmsiel rein) radwegschilderlos ist bei straßenbegleitenden Radwegen. Trotzdem fahren die meisten drauf und die Autofahrer regen sich auf, wenn nicht, wie bei mir, der mal die Freiheiten nutzen will ... ;)

    *) mit teils total untermaßigem Zweirichtungsradweg bei Am Lunedeich-

    Gab es nicht schon ein Zwangsumstellung von normaler Gas- auf Brennwertheizung?

    In meiner Mietbude gibt's Fernwärme, daher kenne ich mich da nicht so gut aus, aber ich meine, die anstehende wäre nicht die erste Zwangsumstellung ...

    Das ist wohl schon rund 500 Jahre schon so ...

    In irgendeiner Doku (Columbus-Effekt oder so) kam es vor, dass die Entdeckung ein "Segen"*) für Europa war, weil uns die Ressourcen ausgingen, u.a. die Ressource Holz. Und die auswanderer haben sich gewundert, wie sauber "drüben" die Gewässer waren, etc. pp.

    *) Natürlich rein einseitige Betrachtungsweise ...

    Die, die dort "drüben" als einzige "Ausländer raus" rufen dürften, sähen das vmtl. ganz anders ...