Da bleibt rechts von ihm ein Korridor von gut 3m
Knapp, nicht gut.
Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird, Das ganze aber noch ohne Außenspiegel gerechnet und praktisch 0 zu seinem linken Bordstein, wenn man beides reinrechnet, wird spätestens die 2-m-Frage relevant. Gefahrerhöhung bei Lkw und Bussen durch Sog und Masse etc.
Ja, zu weit rechts und vom Weg abgekommen wäre ein plausibles Szenario.
Den Längsabstand halte ich für eher irrelevant, der ist beim Überholen zwangsläufig irgendwann kleiner als der Bremsweg.