nicht immer andere Sitten
Du meinst, bei uns würde man auch protestieren, müsste man umparken?
nicht immer andere Sitten
Du meinst, bei uns würde man auch protestieren, müsste man umparken?
Übrigens, frei nach einem Fund vorhin im Liegeradlerforum:
Wer behauptet, ganz Norddeutschland wäre ideal zum Radeln, weil topfeben, ist wohl ein Endmoränen-Leugner ...
Wo soll denn da überhaupt ein Radweg sein?
Gehweg, Schleichradler frei, also sicherlich Mitschuld de Radlerin wegen völlig überhöhter Geschwindigkeit ...
Geht's nach Brücke denn fahrend weiter?
Meinst Du meine? Paar Bilder weiterspulen und schon sieht man das 240
Blöd ist es, wenn auf eigenständigen Radwegen o.ä. das Radfahren (zu spät) verboten wird wegen des zu niedrigen Geländers und gleich für alle incl. Liegeräder und nicht nur für ab Diamantrahmen aufwärts ... Im verlinkten Bsp. könnte man auf eine viel befahrene Bundesstraße ausweichen, wenn man es denn rechtzeitig wüsste ...
Aus der VwV-StVO zu §26, Rn 6
... jedenfalls dann, wenn der Radweg direkt an der Fahrbahn bappt ... Sonst müssten Fußgänger ja auf der Fahrbahn stehen bleiben, umd ie Radfahrer durchzulassen ... blöd das ... Wenn der Radweg abgesetzt ist und eine Wartefläche für Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg vorhanden ist, kann man wohl drauf verzichten.
So sind hier in KA Zebras und Radwege meistens organsiert, gaanz wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel ...
Und ich verstehe das so:
wenn die Widmung der Straße in der Planfeststellung nicht gegenständlich ist und nach Fertigstellung einfach
angeschraubt wird:
dann widerspruch möglich.
Wenn Widmung der Straße in der Planfeststellung gegenständlich und "nur KFZ-Verkehr", dann kann man später auch nicht gegen Aufstellung vonWiderspruch einlegen.
So wohl ungefähr richtig.
Bei zweiterem könnte man evtl. als Anwohner klagen, wenn das eigene Grundstück dann nicht mehr rerreichbat wäre per Rad, aber ich vermute mal, das muss anlässlich des Planfeststellungs- oder späteren eigenständigen Widmungsverfahrens geschehen.
Einen ausführlichen Artikel dazu habe ich in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 28.4.21 gefunden:
Da waren die Piktogramme m.E.n. noch nicht hingemalt. Teils waren die getrennten Geh- und Radwege, deren B-Pflicht schon länger aufgehoben war, aber noch erkennbar, nach Baustellen (bspw. im Artikelbild) wegen durchgehender neuer Pflasterung aber teils nicht mehr. Die neue VwV-StVO, die die ältere Empfehlung der Verkehrsministerrunde mit den Piktogrammen umgesetzt hat, hat danach dann die nun genutzte Möglichkeit eröffnet. Vorher war nicht ganz klar, ob § 2 Abs. 4 Satz 3 wegen der glaub immer noch draufzuführenden Radfurten noch auf die neu gepflasterten Bereiche anwendbar war.
Ja, sind in KA häufiger geworden.
Auch bspw. in der Erzbergerstr. in der 30er Zone.
In Ettlingen wird dagegen lieber ein einsames "Radfahrer frei" auch rechts aufgestellt,bspw ins Albtal hoch. Irgendwo auf stvo2go liest es sich so, als wäre das vom Land abgesegnet.
Ich frage mich allerdings, wer das kontrolliert mit der guten Pflege,
Im Prinzip wohl der TÜV, für das H braucht man wohl zudem ein Gutachten, aber nach Details darfst mich nicht fragen ...
3. 500 km mit einem E-Auto fahren
4. 100 km mit E-Fuels ein Verbrennerauto fahren
Ist nicht der Abstand sogar noch größer?
Aber egal, das ist eine Sache, wo wegen des Preises wirklich der Markt regeln wird und viele irgendwann doch auf Elektro umsteigen werden ...
Und bei Oldtimern mit H-Zulassung wird es auch der Markt regeln, wenn es nur noch E-Fuels gäbe (da wäre ich mir noch nicht so sicher, wann das eintreten wird, nur wird es in paar Jahrzehnten deutlich schwieriger eine Tankstelle für das Nischenprodukt Benzin, Diesel oder E-Fuels zu finden, andersrum also ggü. heute, wo viele lamentieren, das Ladestellennetz wäre zu schwächlich ...) bzw. wird es eh nur ein kleiner Anteil sein, der als H übrig bleibt, das kriegt man ja nur bei halbwegs guter Pflege und Originalzustand und immerhin ist der Erhalt von Altgegenständen Ressourcenschonung ggü. Neubau.
Das mit "3x mehr Wind und Sonne" brauchen wir eh, wenn wir Versorgungssicherheit für wind- und sonnenarme Zeiten haben will, damit man dann noch genug Wind ernten kann und in starken Zeiten genug Speicher füllen kann mit Wasserstoff, E-Fuels, sonstwas, wobei Wasserstoff eh als Prozessenergie als Gasersatz gebraucht wird. Auf bissele mehr sauteure E-Fuels für paar H-Fahrzeuge kommt's da wirklich nicht mehr drauf an ...
China investiert viel in Afrika & Co., aber nicht immer sinnvoll und nachhaltig. VIeles ist flott nicht mehr brauchbar, aber die Schulden haben die Länder dann trotzdem an der Backe und dahinter könnte auch der Sinn stecken, egal ob's funktioniert oder nicht: Abhängigkeiten, die mit der Lieferung von Rohstoffen und vor allem Lebensmitteln für die Milliarde Chinesen bezahlt werden. Ich meine vor Jaaahren schon was gehört zu haben, TV oder so, dass schon viel afrikanisches Ackerland in chinesischer Hand ist ...
Ich glaube, wir brauchen langsam eine KA-Ecke, weil leicht OT für Jena? *flöt*
ZitatÜber Widmung, Umstufung und Einziehung einer Bundesfernstraße entscheidet das Fernstraßen-Bundesamt, soweit dem Bund die Verwaltung einer Bundesfernstraße zusteht. Im Übrigen entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde.
ZitatOberste Landesstraßenbaubehörde ist das Ministerium. Höhere Straßenbaubehörden sind die Regierungspräsidien.
... allerdings geht es in (2) gleich mit den RPs bei Bundesstr. weiter, aber das mag wohl ein anderer Zusammenhang sein?
bei uns in Thüringen steht im ThürTG in §10
Entsprechendes finde ich in unserem so spontan nicht.
lustig. die Stelle ist mir auch immer dann ein Dorn im Auge, wenn ich da unterwegs bin. Weil auch ich keine Lust auf Umwege über Augustenberg oder diese seltsame Schneckenrampe hab, wenn ich nah Durlach will...
Bei kurzen Touren kann man drüber diskutieren, aber nach 100 km nicht mehr ... *flöt*
Oh, mein Heimatdorf! Vor dem Tunnelbau in Grötzingen gab es da entlang der Bundesstraße 10 übrigens beidseitig einen Rad-/Fußweg, der ist dann einfach den Zu-/Abfahrten zum Opfer gefallen.
???
Ich bin jetzt seit Ende 1981 in KA und das "Durlacher Kreuz", das den Platz da erheblich einschränkt, gab es damals schon und ich kann mich an einen Gehweg nicht erinnern ... Hmmm ... In den ba-wü historischen Luftbildern ist das Kreuz gerade erst in Bau ...
Als Ex-Karlsruher: rein interesshalber, wo ist denn dieses VZ254 aufgetaucht?
Das da, weiß bloß nicht genau wann.
Viele meiner Radtouren ins Pfinztal rein enden in einem anderen Tal. Nur bei Ferntouren über Pforzheim hinaus, wenn ich auf der alten Bahntrasse am Arlinger hoch wieder im Pfinztal lande, habe ich manchmal ob der Länge der Strecke das Bedürfnis, nur noch schnell heim zu wollen ohne weitere Berge (Neßlerstr.) oder Umwege (andere Bahnseite) und fuhr das Stückchen bis zum "Durlacher Kreuz" auf der B10. Das war wohl zuletzt 2018 rum der Fall, als ich 3x Briefe in Calw eingeworfen habe, da stand noch keins, und dann erst wieder letzten Sommer (so langsam pressiert's also ... ), da habe ich dann brav geschoben, weil 'n 259 steht da natürlich nicht, auch kein Mofaverbot oder S-Pedelec-Verbot oder Reitverbot o.ä. In der Gegenrichtung steht nix. In der Gegenrichtung steht auch kein Kraftfahrstraßenschild vorm Tunnel, die Kfz-Str. wird aber zuvor aufgehoben, wenn auch ein Stück zu spät, da man von Weingarten her one ein Anfangsschild am Endschild vorbeikäme ...
Kurzum: Da lohnt sich eine Anfrage, welche Schilder fehlen/weg müssen/woanders hin müssen ...
Wenn ich schon beim Fragen wäre, würde ich auch nach der B3 fragen, die an vielen Stellen mit 254 verziert ist ...
... nur nicht am Seehof in beide Richtungen, so dass der kürzlich tödlich verunglückte Radfahrer dort legal fuhr ... Und an mind. 1 anderer Stelle gibt's auch noch ein 254-Loch, wo man legal reinkommt, was ich auch schon mal benutzt habe vor vielen Jahren.
Aber muss man nicht bei IFG die Behörde exakt adressieren? Sprich: Es wären 2: 1. Wer ist zuständig, 2. was soll das ... Die flüchtige Zuständigsrecherche vor paar Monaten brachte glaub kein sicheres Ergebnis ...
Widmung der Umgehungsstraße als "Kraftfahrstraße" im Zuge des Planfeststellungsverfahrens
Kann man innerhalb von Planfeststellungsverfahren machen, erleichtert das ganze, muss man aber offenbar nicht, habe bspw. in den Planfeststellungsunterlagen der 2. Autorheinbrücke nix gefunden, weder zur Widmung der neuen Brücke samt Zufahrten, noch zur Widmung der wesentlich geänderten alten Brücke samt Zufahrt. Das kann noch lustig werden ...
Die Erfahrung zeigt, dass diese Widmungsgeschichten bei den Straßenverkehrsbehörden eher unbekannt sind (wobei das insofern verständlich ist, als dass für das Straßenrecht meist eine andere Behörde zuständig ist).
Welche Behörde ist denn für die Widmung einer Bundesstr. in Ba-Wü zuständig im Bereich des RP KA? Wollte mal nach der Widmung eines bestimmten Abschnitts fragen, wo ein 254 aufgetaucht ist ...
Beim Vz 340 steht:
ZitatErläuterung
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
Finde ich da nirgends, ist also nur ein Schmutzstreifen, von dem man sich besser komplett und nicht nur "mehr" fernhält, weil er den Gefahrenbereich (rot) markiert, aber sicher kein Schutzstreifen. Das Rechtsfahrgebot erlaubt ja einen ausreichenden Abstand zu Parkern, daher eh keine Benutzungspflicht, das ist ja das einzig Gute der Urteile aus Lüneburg und Mannheim, die eine Klageoption verneinen.
PS: Es gibt ja keine Abtrennung zum Parkstreifen, muss also Teil dieses sein ... *flöt*
Mal schauen was die Profis hier sagen.
Der eine sagt, er sei zu spät dran, schon alles korrekt gesagt ...
Er findet das aber irgendwie überraschend ...
(2) Ist ein Verbot für Kraftwagen (Zeichen 251 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung),... angeordnet, so dürfen Elektrokleinstfahrzeuge dort nur fahren oder einfahren, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
Oder sollen E-Fuel-Verbrenner kleinere, dreieckige Tanköffnungen bekommen, in die nur die ebenfalls dreieckige E-Fuel-Zapfpistole passt?
Ich meine, die Lösung stünde noch nicht fest, aber sowas in der Art wäre in der Diskussion.
Passende Adapter wird man dann sicher im Netz bestellen können ...
Oder der gute alte Ersatzkanister wird wieder hervorgeholt für das adaptieren daheim ...