Der SSW tritt erstmals seit 1961 zur Buta-Wahl an.
Aber nur ganz, ganz oben, die Minderheitenrechte der Badener in Großwürttemberg kann ich leider nicht von ihm vertreten lassen, obwohl er bei mir im Wahlomat Platz 2 erreichte ...
Der SSW tritt erstmals seit 1961 zur Buta-Wahl an.
Aber nur ganz, ganz oben, die Minderheitenrechte der Badener in Großwürttemberg kann ich leider nicht von ihm vertreten lassen, obwohl er bei mir im Wahlomat Platz 2 erreichte ...
Lösungsmöglichkeiten:
- getrennte Signalisierung
Denkbar. Reduziert natürlich die Kreuzungskapazität, ob das also im Autoland akzeptabel ist. Selbst wenn man die Grünzeiten für Radler minimieren würde ...
- Führung des Radverkehrs innerhalb der Fahrbahn zwischen Rechtsabbieger und Geradeausverkehr
Theoretisch gut, aber in der Praxis nicht omatauglich, die trauen sich da nicht hin ...
- konsequente Absetzung des Radweges, dann jedoch vorfahrtsrechtliche Unterordnung des Radverkehrs.
Nicht omatauglich, die werden da völlig überfordert, die müssen dann an Vollkreuzungen nicht nur auf Verkehr von rechts und links achten, sondern auch auf Abbieger von vorne und von hinten.
"Von hinten" ist übrigens der Grund, warum der heutige Fußgängervorrang des § 9 von einem Gericht irgendwann 50er Jahre an Ampelknoten "eingeführt" wurde begründet aus dem damaligen §-1-Äquivalent ... Später dann auf andere Kreuzungsarten und wohl auch Radler ausgeweitet.
So ganz genau darf man da nicht hingucken. Unbedeutende Details wie etwa Ampeln stören auf den hübsch gestylten Musterlösungen nur. Dafür tauchen gerne schonmal handwerkliche Schnitzer wie 50cm schmale Mittelinseln auf. Rechts abbiegen darf man den Pfeilen zufolge auch nur aus 2 der 4 Kreuzungsarme.
Dadurch, dass die Radwege auf Fahrbahnhöhe sind, braucht man Rollirampen, aber deren Einbau hat man in der Skizze irgendwann aufgegeben, weil sie so viel Platz vom Gehweg fressen, dass Rollis auch dann ins Loch abbiegen, wenn sie das gar nicht wollen ...
Abgesehen davon entstehen die vermeintlich schützenden "Inseln" allein dadurch, dass der Radweg auf Fahrbahnniveau bleibt, wodurch sich auf der Innenseite der Linse eine 2. Bordsteinkante ergibt. Von der für die Sicherheit entscheidenden Fahr- und Sichtlinie her ist der Radwegverlauf aus der Vogelperspektive betrachtet aber absolut identisch zu dem, was man auch bei unzähligen deutschen Prä-80er-Jahre-Kreuzungen noch findet.
Eben.
Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erzählte.
Als ich Anfang 2016 die Wohnung meiner Mutter in Bremerhaven (hinterm Hbf) auflöste, erzählte mir die ältere Nachbarin mal, dass sie mal mit ihrem Mann radend heimfuhr, er ein Stückchen hinter ihr, aber dass sie ihn bei Ankunft daheim vermisste.
Er blieb "dank" eines Rechtsabbiegers unfreiwillig die vorletzte Ampelkreuzung davor zurück, die von West nach Ost fahrend voll 80er geometrisch einer NL-Kreuzung stark ähnelt ...
--> Krankenhaus. Als ich in BHV fertig war, war er zum Radeln noch nicht wieder genügend hergestellt ...
In BHV sind fast alle Radwege entschildert, mir konnte da also nix passieren, aber mit um die 80 ... *seufz*
Obacht, die Radampel versteckt sich in Deinem Link. Es gibt sie aber
Niederändische Geometrie ist es aber gar nicht, stelle ich mir bei Zweirichtungsradwegen auch schwierig vor ...
Ist das angebliche niederländische Kreuzungsdesign nicht eigentlich Geometrie UND andere konfliktfreie Ampelschaltung, wovon in Schland vermutlich nur die ausbremsende Geometrie übrig bleibt?
Relevant wäre die Kreuzung vorher, wo beim [url=https://www.google.de/maps/@53.5894918,9.8677152,3a,75y,340.42h,90t/data=!3m7!1e1!3m5!1sAaRcJ7gwQ5Xt2D-oGAc5qw!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fpanoid%3DAaRcJ7gwQ5Xt2D-oGAc5qw%26cb_client%3Dmaps_sv.tactile.gps%26w%3D203%26h%3D100%26yaw%3D348.07806%26pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656]2009er Streetview[/url] noch kein Kreisel war und die ehem. getrennten Geh-/Radwege der Flurstr. zu "Gehweg, Schleichradler frei" umgeschildert wurden, die des Böttcherkamps aber, trotz Tempo-30-Zone in relevanter Richtung, aber nicht, waren also, auch dank Furten "vollwertige" *hüstel" Radwege, wenn auch ohne Schild ohne Benutzungspflicht. Bei Mapillary gibt's keine brauchbaren Bilder in der Ecke. Nach Google Luftbildern ist der Knoten mit der Flurstr. aber nun verkreiselt mit Zebras, wobei man zumind. ostwärts noch alte rote Radwege sieht ... Der rechtliche Zustand könnte knifflig sein ...
Bedauerliche Einzelfälle, die für sich alleine nicht gegen Wahnwesten, Geweihschutz und viel mehr Rehwege entlang von Straßen sprechen!!11
BVerwG 3 B 50.16, Beschluss vom 01. September 2017 | Bundesverwaltungsgericht
Zu Satz 1 versus 3 gibt's auch das obige Urteil
seit 2016
Man kann doch von einem Mysteriumsmitarbeiter nicht verlangen, stets auf aktuellem Stand zu sein ...
Allerdings hat er damit vermutlich auch die Einstellung des Verfahrens riskiert.
Mit vorheriger Einreichung des Videos hätte er das evtl. auch riskiert. Man hört immer wieder, dass das Blockieren nicht so ganz koscher ist ... Und Datenschutz mit Aufnahme des gesprochen Wortes und so ... Insofern ist es schon praktisch, wenn sie sich erst in ein Lügengebilde verstricken, dann sieht das beim Richter mit der Beweiswürdigung vmtl. deutlich besser aus ...
Doch ... *seufz*
Abgesehen von ein paar "Löchern" im Belag ist der Weg nicht schlechter zu befahren als sonst, daher ist mir der Fehler erst an der noch vorhandenen Absperrung am anderen Ende aufgefallen.
Ja, so ungefähr ging's mir auch
Wer unbedingt auf den Radweg will (oder zur Waldbrücke von Wengerde City aus wie gestern), für den liegt die Furt ja günstiger ...
Es scheint inzwischen weiter links zu stehen? Ich zitiere mich mal aus dem VP:
Zitat§ 39 ...
(2) ... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. ...
(3) ... Zusatzzeichen ... Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Na dann muss ich mein Rad ja nicht bis zum Radwegschild in ein Auto verladen, anders interpretiert darf ich ja eh nicht links rum, also nach rechts ...
Bin wohl nicht der einzige, der das so sieht ...
Die Ampel ist übrigens eine Freie-Fahrt-für-freie-Radler-weil-ohne-Radstreuscheibe-Ampel ...
An der ersten Querstr. war dann auch eine Umleitungsbeschilderung für die Gegenrichtung, die in unsere Richtung durch Abwesenheit glänzte ... Sonst hätten wir noch eine "insgeheim"-Stelle, siehe andere Diskussion, passiert, die man im 1. Bild leider nicht so erkennt ...
7. Sinn aus Friesland, ist der schon bekannt? drf-Fund
Wurmmittel gegen Corona hat was von try & error und somit "nicht wirklich durchgreifend"
für Schnupfen und Grippe führen wir dieses Affentheater ja auch nicht auf. Und nichts anderes ist Covid19 jetzt, nachdem wir geimpft sind.
Noch nicht ganz. Es kann immer noch schwere Fälle und Langzeitfolgen geben (bei Nichtimpfbaren und auch bei Geimpften) und, im Gegensatz zur echten Grippe, gibt es noch nicht wirklich durchgreifende Behandlungsansätze für solche Fälle. Sobald es die gibt, kann man Corona und Influenza in der Tat auf dieselbe Stufe stellen.
Na dann ... *flöt*
Wenn zu einer Straße parallel eine Fahrradstraße verläuft, muss ich diese doch nicht nehmen?
Sogar dann nicht, wenn die Fahrradstr. Anliegerfahrbahn zu einer Hauptfahrbahn ist, was in KA in der Kaiserallee der Fall ist. Wenn da Parkversuche den Verkehr aufhalten oder sich die Schlange vorm Eiscafe über die Fahrbahn windet ... --> Hauptfahrbahn!
Habe ich schon bei der Redaktion moniert, ebenso das mit der Ampel, da hat man vergessen, dass bei Abwesenheit von Rad- und allg- Fahrverkehrsmpel eine Fußv.ampel nix mehr aussagt = 0,-
Sonst hätte ich auch 36 von 37 gekriegt statt 33. Dass ich Schmarrnphönnutzung höher bestrafen wollte, geschenkt ...
Stimmt! In Hamburg sind es meistens Seitenstreifen.
Auf Seitenstreifen darf / muss man parken, wenn es keinen gesonderten Parkstreifen gibt.
In Hamburg gilt aber doch abweichend die HH-StVO!!!!!111elf
Wie erkenne ich einen Radfahrstreifen?
Irgendwo in den Untiefen des Fadens dort ist auch das wohl immer noch gültige Dokument verlinkt, nachdem laut "HH-StVO" die Radfahrstreifen dort kein 237 brauchen ...
PS: Ich teile latürnich nicht diese Meinung der HH-Polizei, die dort wohl leider zugleich auch SVB ist ...
Wäre dort allerdings ein Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen), dann müsste die Radfahrerin anhalten und dem Autoverkehr Vorrang zu gewähren, der die Fußgängerzone kreuzen wil.
Das wäre nur richtig, wenn man die jetzigen Schilder wieder abschraubt.
Man könnte auch beides zusammen haben:
- Zebra für die Fußgänger
- Vorfahrtschilder für die Radfahrer
Letztere aber nur unter den o.g. Einschränkungen, weil die jetzige Lösung gibt streng genommen ja keine Vorfahrt, weil die Radfahrer ja beim Verlassen der Fuzo § 10 immer noch beachten müssen trotz anerslautender Vorfahrbeschilderung, s.o.
Mir fällt gerade noch ein, dass es neben der Rausnahme von je 30 m Fuzo aus der selben raus auch noch eine andere Möglichkeit gibt: Straße in Fuzo reinnehmen, das Erklärbär-Zz für die Querungsfreigabe wird halt bissele länger, hier in Abbiegevariation ...