Beiträge von Mueck

    Der Radfahrer fährt dann beim Verlassen des Radweges nicht auf die Fahrbahn der Königsreihe ein, sondern auf die Fahrbahnfläche des freien Rechtsabbiegers.

    :/

    Eben drum gilt für ihn die beschilderte Vorfahrt mit der Rakete 301, weil der Radweg zur Hauptfahrbahn gehört, vor dem 205 des Autofahrers aus der "Querstraße" (der Winkel ist nicht entscheidend), EIne Kreuzung = eine Vorfahrt.

    § 10 ist erst für den Fall relevant, wo der Radfahrer in die Hauptfahrbahn einfädelt, weil dieser Fall weder bei § 8, noch bei § 9 vorkommt, somit bleibt nur § 10 für "anderer Straßenteil" -> "Fahrbahn".

    Dieses Begriffspaar setzt voraus, das beide zusammengehören zur selben Straße. Die Querstraße ist "eine andere Straße", nicht anderer Straßenteil der selben Straße ...

    Ob die Verwaltung einen Fehler durch Nichtmarkierung einer Furt gemacht hat, da kann man sicher noch länger drüber diskutieren, und ob sie evtl. eine Mitschuld trifft, aber die Furtpflicht steht nur in der VwV-StVO, eine Furt kann also weder Vorfahrt geben, noch Vorfahrt nehmen, das kann nur die StVO selbst.

    Ich würde ja eher sagen: "immer wieder schwere Unfälle durch Radwege", ...

    ...

    Außerdem hilft das nix gegen Abbiegen, die von links hinten kommen und überhaupt nicht gucken.

    Das mit zumeist abseits von Kreuzungen und Ampeln würde ich mal gefühlt bezweifeln, gerade bei den tödlichen sind doch Kreuzungen mit Radinfra ganz weit vorne mit dabei? Kann mal jemand Thomas' Liste schütteln, was da rauspurzelt?

    Und anhalten hilft vor allem auch bei Lkw nicht, weil man dann im Zweifel in deren Schleppkurve stehen bleibt ...

    Ich kann auf deinen Bildern keine Beschilderung erkennen. Ich persönlich halte die markierten Parkflächen allein für nichtig. Diese würden mMn nur in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 Wirkung entfalten.

    Das ist falsch. Die StVO sieht Parkflächenmarkierung und Schild als gleichwertige Alternativen vor, Markierung UND Schild wäre sogar eine unzulässige Doppelbeschilderung.

    Die Markierung hat den klaren Vorteil, dass sie die Parkfläche exakter bestimmt.

    Nach rechts auf den Gehweg darf man dann niemalsnienicht überstehen, nac hlinks zur Fahrbahn dagegen nach Verkehrsportal-Kenntnisstand durchaus, wenn es nicht aus anderem Grunde verboten ist (andere Verbote, nicht ausreichende Restbreite, ...)

    Auf dem ersten Bild sehe ich keine rechte Markierung, auf dem zweiten Bild sieht man, dass es dort wohl gar keine gibt und eine andere Pflasterung deren Rolle übernimmt. Wäre eine interessante Frage, ob das so geht. Wenn nein, dürfte das aber nicht zu Lasten der Parkenden ausgelegt werden.

    Es könnte aber, nun wird's interessant, auch alternativ dann ein Seitenstreifen sein mit Auswirkungen auf diese Frage:

    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass das Wohnmobil auf deinem ersten Bild sowohl von den Maßen als auch von der Masse her nicht auf dem Gehweg geparkt werden dürfte.

    Die Massenfrage ist nämlich nur bei Parkflächenmarkierungen und beschildertem Gehwegparken relevant, nicht jedoch bei Seitenstreifen ...

    Die Maßefrage ist nur beim Überstand nach links und hier evtl. nicht ausreichender Restbreite von mind. 3,05 m relevant. Überstand nach rechts sollte auch bei Schmalspurautos ein Knöllchen geben.

    Im übrigen hat evtl. der Grundeigentümer ein Problem, das Grünzeugs scheitn im 2. Bild in den Gehweg zu wuchern ...

    Von allem abgesehen ist das Ganze ein Verwaltungsakt, der der gerichtlichen Überprüfung offen steht, entweder via Anfechtungsklage innerhalb eines Jahres nach persönlicher Betroffenheit (also als Fußgänger, Rolli, ...) oder später über komplexere Wege ...

    Das ist ein Vorteil ggü. Duldungen/Wegschauen ohne behördliche Freigabe, wo der Klageweg komplexer ist, siehe Bremen.

    ... aus dem Naturschutz, vermute ich, weil solche Wege ja in freier Landschaft liegen, wo man nicht mehr versiegeln will (Argumentation inzwischen widerlegt, irgendwas aus McPom) und besser querbar für Kleingetier (noch nicht widerlegt?)

    Früher, als die:

    zwei ältere Zuschauer

    auf einer Sitzbank vier ältere Menschen

    zwei Damen im besten Alter

    ... noch selbst alle aussahen wie langhaarige Bombenleger, haben die vermutlich ähnliches von den damals Alten, heute schon mehrheitlich Dahingeschiedenen gehört und halten es offenbar daher für eine gute alte Tradition, über die zu schimpfen, die ...

    noch die Rente für jene Zeitgenossen erwirtschaften,

    Nichtsdestototz ist das schlimm, ja.

    Von dem Bäcker ist doch hoffentlich eine E-Mail rauszukriegen, über die man ihm mitteilen kann, warum er nun einen guten Stammkunden weniger hat?

    Dieser Teppich hat in der Tat nix in den Kinderzimmern verloren, da dort doch etliche Planungsfehler beim Radwegbau erkennbar sind.

    Jetzt wird mir einiges klar ...

    Hohe Prozentsätze deutscher Behördenvertreter müssen damit als Planungsrichtlinie groß geworden sein ...

    Die Bahn spart so wohl einige Weichen, aber kann einer von Euch das nachvollziehen und mir Dau das erklären?

    Da würde ich mal das Forum https://www.drehscheibe-online.de/ empfehlen.

    Ich bin leider nicht ortskundig und weiß nicht, was die da genau vorhaben.

    Ich kenne es aus Diskussionen dprt nur bzgl. des Ausbaus im Rheintal, dass man im Forum unterschiedliche Ansichten hat, welche Ausbauart die beste ist.

    Viergleisige Strecken gibt es formal eigentlich nicht bei der Bahn, das wären dann zwei zweigleisige Strecken.

    Da gibt es zwei prinzipielle Ansätze:

    Die eine Strecke bspw. als neugebaute Hochgeschwindigkeitsstrecke, die andere als Altstrecke für den Regionalverkehr, dann hätte man für die kleinen Bahnhöfe einen Außenbahnsteig an ebendieser Altstrecke und einen Mittelbahnsteig zwischen den Strecken, an der Neubaustrecke nix weiter, die düsen durch.

    Oder der langsame Verkehr am Rand, der schnelle in der Mitte, dann reichen Außenbahnsteige, in der Mitte gibt's nix.

    Bahnsteige an allen 4 Gleisen gibt es unterwegs an kleinen Stationen eher selten ...

    Bei einem Ausbau mit Schnellverkehr muss man in der Regel anders trassieren als die Altstrecke es ist, dann ist es automatisch die erste Variante, die zweite Variante kann es nur sein, wenn die Altstrecke schon die Zielgeschwindigkeit des Ausbaus haben kann. Und das auf ganze Länge, weil Ausbauart unterwegs wechseln ist recht aufwendig ...

    So mal als prinuipieller Ansatz ...

    Details gibt es sicher bei DSO. Mit Glück gibt es dort schon eine Diskusssion zu diesem Ausbau oder mehrere oder viele, mit Pech musst Du eine anzetteln ... ;)

    Alle anderen fahren am Ende links über den Gehweg zur Fußgängerampel.

    Wenn da eine Kombistreuscheibe drin ist (Tippe aber auf nein ...), würde es im Zweifel reichen, neben einem 267 knapp vor der Kreuzung eine linksseitige Freigabe zur Ampel hinzuhängen, weil derzeit ist das Verhalten illegal ...

    ob es vielleicht sogar ins Protokoll aufgenommen wurde. Aus der Amtshaftung kommen sie also nicht raus.

    Ich fürchte, nur wenn's schwarz auf weiß drin ist ... :/

    Nein. Man kann auch "kumulieren".

    Man MUSS dann kumulieren, d.h. bei einer 16-Personen-Liste (die es in KA auch mal bei einer Wahl gab), muss man hinter jedem 3 Stimmen machen. Wirft man den Zettel einfach nur so solo ein (diese Option gibt es wie gesagt), bekommt die Liste nur 16 Stimmen. Diese eine Liste war dann m.E.n. auch die einzige, die es knapp nicht schaffte, wohl genau deswegen, weil das nicht genug gemacht haben ...

    Im Ergebnis bedeutet das dann, dass es im Parlament zu Regierungskoalitionen kommt

    Koaltionen gibt es in Ba-Wü nicht auf kommunaler Ebene, da der (direkt und separat auf 8 Jahre gewählte) Oberbürgermeister eine starke Stellung hat und der dann regelmäßig mit wechselnden Mehrheiten regieren kann und eben auch muss ...

    Unsere Karlsruher "links-grüne Mehrheit" aus Grünen, Linken und SPD etc. ist leider nicht immer zuverlässig vorhanden, meist wegen der SPD ...

    Das würde ich dann so deuten, dass Radfahrern die Benutzung freigestellt ist.

    Die Deutung ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn es ein Radweg neben einer Fahrbahn ist, hier ist es aber ein Radweg neben/in/wasauchimmer einer Fußgängerzone, da diese Deutung entweder keinen Wert, weil die Fußgängerzone weiterhin verboten ist, oder das Zz gehört unter das Fußgängerzonenschild, weil weiter hinten teilen sich roter Weg und Fußgängerzone ja ...

    Blauschilder bedeuten in erster Linie, dass der Weg nur für Rad und/oder Fuß freigegeben ist, die Zweitbedeutung "Benutzungspflicht" kommt erst mit einer dazugehördenen Fahrbahn hinzu ....

    Wir machen in Ba-Wü so viele Kreuze, wie es Sitze im Gemeinderat gibt, in KA also 48 ...

    Wem das zu kompliziert ist, kann aber auch einfach den genehmen Listenzettel unangekreuzt eintüten, das sind dann so viele Stimmen, wie Kandidaten drauf sind. Man stellt also sinnigerweise in KA bspw. 48 Leute auf.

    sind ohnehin schon extrem kompliziert wegen der Möglichkeit 3 Stimmen

    Nur 3? Badener, Württemberger und Hohenzollern lächeln jetzt nur müde ...

    Wahlzettel in Großstädten wären > DIN A0, kämen sie nicht schon zerschnibbelt frei Haus ...

    Fällt euch was auf?

    Freie Fahrt für freie Radler ...

    ... direkt ins Krankenhaus samt Amtshaftung ...

    Auf Mapillary erkenne ich auch nix, was ersatzweise § 10 begründen könnte, sowas wird gelegentlich schon mal unbampelt in eine Ampelkreuzung eingefädelt, oft dann mit Rechtsabbiegegebot, aber hier nix.

    PS: Meldung machen, Cc: an Polizei wegen Dringlichkeit unklarer Verkehrsführung, Handlungsbedarf auch schon am WE, Melden macht frei, ab dann läuft die Amtshaftung ...