Nach dieser norddeutschdezenten Kompaktfassung des Verhandlungsausgangs nun die besser lesbare Kurzfassung des Tenors, den ich heute morgen telefonisch erfragen durfte, aus der Erinnerung:
3 beklagte Vz 205 kommen weg, der Widerspruchsbescheid wird aufgehoben, Kosten werden Rheinstetten auferlegt.
Langfassung der Verhandlung:
3?
Beklagt per Anfechtung hatte ich 4 und drauf hingewiesen, dass bei Erfolg auch 2 in Gegenrichtung illegal wären.
Allerdings konnte ich im Widerspruch nur 3 anfechten, denn Nr. 4 stand da noch nicht, es war aber absehbar, dass das nur ein Fehler sein dürfte, der sicher noch geheilt würde, nachdem ich drauf hinwies, dass Pflastermalereien (die waren die Jahre über schon da) rechtlich wirkungslos seien, und so kam es dann ja auch. Die Anfechtungsklage lautet, eben nachgelesen, über alle 4, aber es fe_lt wohl formal das Vorverfahren. Die Richterin legte nahe, das 205 Rheinaustr. aus dem Antrag rauszulassen, so wurde es dann.
Eine Hürde hätte wohl beinahe die Frist werden können, da ich das StVOZustG BW so interpretiert habe, dass eig. das Landratsamt die zuständige SVB sein müsste:
Zitat
§ 2
(1) Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5 000 Einwohnern können auf Antrag zu örtlichen Straßenverkehrsbehörden erklärt werden, ..
§ 3
(1) Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden sind zuständig für die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden nach
1. § 45 StVO, soweit sich die Maßnahmen auf Gemeindestraßen und öffentliche Verkehrsflächen, die nicht öffentliche Straßen sind, beziehen und sich nicht unmittelbar auf den Verkehr auf Straßen höherer Verkehrsbedeutung auswirken,
2. § 45 Abs. 2 StVO in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Sinne von § 5 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes und § 8 Abs. 1 des Straßengesetzes.
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Rheinstetten ist große Kreisstadt mit eigener SVB, aber ich las da raus, dass die agO nicht zuständig wären, waren sie aber wohl doch, deswegen war mein knapp vor Ablauf eingereichte Widerspruch an der falschen Stelle gelandet und erst nach dem Jahr an die richtige Stelle weitergeleitet worden.
Aber da die den Widerspruch behandelt statt wegen Fristablauf abgelehnt haben, und auch an das RP als übergeordnete Behörde weitergeleitet haben für den Widerspruchbescheid und diese an der Frist nix zu mäkeln haben, ist das Verfahren doch angelaufen, irgendwas wie Konkludenz meine ich gehört zu haben, wird man sicher nachlesen können. Ich meine irgendwo anders mal gelesen zu haben, dass ja spätestens der Widerspruchsbescheid eh von sich aus beklagbar wäre.
Warum dies alles nicht auch für das 4. 205 gilt, wo alle Schreiben nach dem Widerspruch auch dieses behandeln ... Keine Ahnung ...
Ansonsten lief das Verfahren recht gut, da nicht zu bestreiten war, dass das nötige Absetzmaß eindeutig nicht erreicht wird.
Im Widerspruchsbescheid des RP steht ja auch, dass ohne 205 Radfahrer Vorrang hätten ... Das stach mir beim Vorbereiten noch mal besonders ins Auge ...
Und das Argument der Sicherheit der Radfahrer zog auch nicht, weil die hauptsächlich wegen Verkehrsverstößen von Autofahrern gefährdet waren und das wäre ja nicht die von § 45 geforderte örtliche Gefahrenlage ... Entsprechendes hatte mal Schleswig geurteilt, was ich in der Klage erwähnte.
Die meisten auf der Richterbank sind wohl Radfahrer, tw. nicht nur gelegentlich, hat wohl auch geholfen, Fahrradstadt und Umgebung rules
Bei der Frage, wie man das nun besser löst, muss man halt Lösungen suchen, wenn das jetzige nicht zulässig ist. Da hat sich auch mal die eine ehrenamtliche zu Wort gemeldet, dass bei einer Radtour irgendwo am Bodensee ALLE Querstraßen rot befurtet waren, es ginge also, wenn man wolle. Fragen wir mal lieber nicht nach, ob es wirklich alles waren, aber in so eine Richtung wird es wohl gehen samt Umbauten und da sagte die Stadt auch, bei einem entsprechenden Urteil würde man in Verhandlungen mit den Baulastträger gehen. Klang fast so, als wäre man nicht todtraurig über ein verlorenes Verfahren wegen besserer Verhandlungsposition.
Zwei Knoten stehen meiner Erinnerung nach wegen zu verbesserenden Querungen der Bundesstraße eh zum Umbau an, da kann man das gleich mitmachen. Ein Knoten ist m.E.n. glaub vollbeampelt, der andere wäe glaub Rheinaustr. mit dem rausgenommenen 205.
Hatte übrigens 2 mir bekannte Zuschauer, die aber ohne meine Mithilfe das Verfahren selbst gefunden haben und mal reinschauen wollten, weil mind. der eine eine eigene Klage anstrebt in KA.
Der andere ist noch nicht so lange in KA und noch nie die B36 langgeradelt, das eröffnet im Zweifel Möglichkeiten .. *flöt*
Dass diese beiden Zuschauer nun das bisher einzige erfolgreiche Verfahren gesehen haben, wo ich bisher nur eher negative Erfahrungen gemacht habe (nicht nur H'alb), führt hoffentlich nicht zu einem zu optimistischen Eindruck der VG-Wirklichkeit ...
Ganz ohne Umbau nur mit Schilder abschrauben und Furten malen ist es da wohl nicht getan, das muss man shcon zugestehen, daher ...
Ich als Pessimist, glaube immer noch, dass sich da ohne Verzögerungsrüge erstmal nichts tun wird
... wird man der Umsetzung wohl ein wenig Zeit zugestehen müssen ...