Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen.
Nach dem ich mir gestern abend mal das Urteil im Original https://research.wolterskluwer-online.de/document/3930e…d2-6fcb4132e516 angeschaut habe, kann ich irgendwie nicht mehr so recht nachvollziehen, warum Knie das als vorher angeblich verboten bezeichnet ...
Im Prinzip ging der Rechtsstreit damals um Straßenverkehrsrecht versus Straßenrecht. Die Bremer hatten in ihr Straßenrecht Regelungen zum Parken gmeint reinschreiben zu wollen, die aber ins Straßenverkehrsrecht gehören und Verkehrsregeln waren zu der Zeit schon bundesweit vereinheitlicht (vmtl. galt das schon seit den 30ern oder noch früher reichsweit): Die StVO schreibt bundesweit vor, damals in §§ 15 und 16, heute in § 12 etc., wo man parken darf und wo nicht, wobei die Länge des Parkens nicht definiert und nur vom Halten unterschieden wird.
Die Bremer meinten über die Widmung, also Straßenrecht, eine maximale Parkdauer ableiten zu können.
Das muss schon daran scheitern, das niemand von sonstwoher alle Straßenrechte aller Länder/Städte/... kennen kann.
Wenn Parken irgendwo stört: Schild aufstellen oder irgendwas hinpinseln oder was auch immer und somit Verbote jedermann verkünden.
Sonst wäre das so wie wenn Hintertupfingen sagen würde "Bei uns sind Radwege auch ohne Vz 240 aus unserer eigenen Widmung heraus benutzungspflichtig und die "Straße" auch ohne 254 verboten, woher Dud as wissen kannst, ist nicht unser Problem": Geht ja gar nicht ...
Dass sich das Laternenparken in den 50er/60er explosionsartig verbreitet hat und zum Massenproblem wurde, ist davon mal unabhängig, genauso wie dass für Neubauten Garagen vorgeschrieben wurden. Das machte das Parken auf der Fahrbahn vorher nicht verboten für garagenlosen Leuten in Altbaugebieten.
Wahrscheinlich war es das nie und man konnte, wenn man wollte, auch Kutschen schon unter der "Laterne" parken, nur waren dann die "1-PS-Motoren" irgendwann verhungert, wenn man das zu lange mit "laufendem Motor" machte, wie der Bremer übers Wochenende, weswegen sich die Frage seltener stellte bzw. der Motor irgendwann weitergelaufen ist ...