Beiträge von Mueck

    Es gäbe für mich nur einen Grund, ein S-Pedelec zu kaufen: kein Radwegbenutzungszwang mehr und auch VZ254 unbeachtlich.

    Ja, für gewisse Routen wäre ein S-Pedelec im Stall ganz gut ...

    Oder wenn man ins Radio will ("Achtung auf der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau Fahrtrichtung Wörth fährt ein Radfahrer auf der Straße") und sich an das Radwegebenutzungsverbot hält und sich dann auf eine sechsspurige Quasiautobahn traut ... *flöt* ;)

    Außerorts, wo einige Radwege explizit für sowas freigegeben sind,

    Habe noch keinen gesehen ...

    Vorsicht: Eine Mofa-Freigabe (agO impliziert, aber evtl. vereinzelt doch beschildert oder bspw. unter 260) reicht da nicht!

    Bisher hat wohl nur Tübingen (Palmer hat ein S-Pedelec, da geht dann was ;) ) mit S-Pedelec-Freigaben experimentiert ... Bspw. ein Rad-/Fuß-Tunnel, der aber auf 30 limitiert, was sinnvoll wäre, wenn man Radwege allgemein freigeben wöllte (und auch Feld-/Waldwege, die dabei nicht vergessen)

    Deine Nachfrage geht in die Richtung, ob der Sicherheitsabstand zum parkenden Auto sich an der Lenker-Außenkante oder gemessen am Fahrrad-Reifen orientieren soll.

    Das sollte laut einem BGH-Urteil aus den 50ern eigentlich geklärt sein, das ist das, wo das krumme Maß von x-85cm Abstand nach rechts rausgekommen ist, das seitdem kursiert ... Das krumme Maß errechnete sich aus einem geschätzten Meter abzgl. halber Lenker

    Im passenden Faden dazu im verkehrsportal.de wird die Frage aufgeworfen, ob die praktisch nicht reflektierenden die Normen erfüllen bzw. ob diese Norm evtl- so schlecht ist, das ginge aus dem Video ja nicht hervor, kann auch nicht bei dem nötigen Aufwand für entsprechende Tests. Je nach Antwort auf diese Frage muss Deine Frage ggfs. anders beantwortet werden bzw. der Kreis größer gezogen werden ...

    Moin

    Aus dem Ausland habe ich schon einzelne Beispiele gesehen, wo der Radweg nicht an Rand geführt wird, sondern in dr Mitte der Straße, in der Regel dann, wenn dort ein Mittelstreifen vorhanden ist.

    Gibt es solche Führungen auch im Einzugsbereich deutscher Gesetze und Richtlinien?

    Anlass war eine Diskussion um eine verkorkste Radschnellwegvariante, wobei dieser Teilabschnitt auch für nicht verkorkste interessant sein könnte, wo eine kurze Diskussion mit jemand dann so lief "und stadteinwärts muss man 2x die Tram queren" (müsste man, wenn man auf dem heutigen Weg bliebe) versus ich "Nö, muss man nicht, wenn man's richtig macht" (stadteinwärts zusammen mit der Bahn die Fahrbahn queren, dann wäre man schon bahnfrei in der Mitte und müsste an der Kreuzung kurz drauf nur noch an die Seite ...

    .. wenn man nicht in der gleich Mitte bliebe bis hinter der großen Brücke und somit etliche massive Problemstellen rechts liegen lässt, wie mir inzwischen als Idee kam ...)

    Gibt's Bsp.? Mainz habe ich schon gehört, aber noch nicht gefunden. Und wie hat man das richtlinienkonform hingekriegt?

    sondern ganz weit unten am dicken Stamm der vermeintlich harmlosen Mikrodelikte (allgemeine Verkehrskontrolle, Parküberwachung, Tempokontrollen, Alkoholkontrollen) im Vorfeld, *ohne* konkreten Anlass.

    Dann bin ich mal gespannt ...

    "Perspektivenwechsel": Die Polizei Karlsruhe hat eine neue Fahrradstaffel | ka-news
    Jährlich verunglücken rund 700 Radfahrende im Stadtgebiet Karlsruhe. Um daran etwas zu ändern, wird ab heute, 28.
    www.ka-news.de

    Das [Zeichen 260] gilt nach meinem Verständnis für die gesamte Straße und nicht nur einzelne Straßenteile.

    In der Tat funktonieren Seitenwege mit 260 nur, wenn man sie als eigenständige Verkehrswege betrachtet, so wie ja eine abweichende Vorfahrtsregelung für Radwege nur mit diesem Trick rechtlich funktioniert. Allerdings funktionieren auch Anliegerfahrbahnen nur mit dieser Betrachtungsweise, sonst müssten nach "von 2 Fahrbahnen die rechte" alle Autos auf der Anliegefahrbahn fahren ...

    ch wäre auch mit der Einführung des rechtsseitig allein stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] zufrieden gewesen, wie es z.B. rund um den Flughafen HH-Finkenwerder praktiziert wird.

    irgendwo auf stvo2go wird das ja auch erwähnt und dem Auto der Seite it es wohl auch im Landkreis KA zu verdanken an einigen Stellen ...

    und in den Niederlanden werden die Wege gar (bei de facto gleicher Rechtslage) als reine Radwege beschildert.

    nicht ganz gleiche Rechtslage, da dort Fußgänger bei Abwesenheit von eigenen Gehwegen Radwege zu benutzen haben, das spart ein wenig weiße Farbe für 240er ;)

    1970

    Im Bremerhavener Altbau, in dem ich aufwuchs, dürfte in dem Dreh rum die Fenster erneuert worden sein, seitdem gab's keine Eisblumen mehr am Schlafzimmerfenster ...

    Danach wurde nix mehr dran gemacht ... Gerüchteweise steht es noch, ich weiß aber nicht, warum noch ... *flöt* ;)

    Aus genau 1970 ist m.W.n. das Haus, in dem ich hier in Karlsruhe wohne, Das wurde vor paar Jahren wärmesaniert mit neuen Fenstern und Balkontüren (letztere 4 in meiner Bude zu 3 Balkonen!) und Wände mit dem typischen Styroporzeugs, sofern überhaupt viel Wand da war (nach vorne raus fast nur Fenster und Balkontüren ;) ).

    Das hat für Mittellieger mit unterkühlter norddeutscher Herkunft wie mich viel gebracht, seitdem heize ich kaum noch, den letzten Winter war sie nur äußerst selten an, in anderen Wintern nie ...

    Den Abrechnungen nach heizen aber die Nachbarn mich wohl von oben und der Seite mit ... ;)

    Letzte NK-Abrechnung kam gerade gestern, wartet noch auf Prüfung und Weiterverarbeitung ... War aber flüchtig betrachtet nur ein sehr moderater Schock ... ;)

    Was den Bullshit der Wasserstoffheizungen angeht, sollte man auch bedenken, dass das dann tatsächlich eine Zwangsumrüstung mit hartem Datum für alle angeschlossenen Haushalte bedeuten würde.

    Sowas gab es in alten Gasnetzen ja schon 1-2x ... Ganz früher gab s ja "Stadtgas", was, wie ich eben las, schon zu großen Teilen aus Wasserstoff bestand, und dann gibt es immer noch Gasnetze mit Gasen unterschiedlichen Brennwerten (glaub L und H), die immer mal wieder umgestellt werden (glaub nur auf H) und bei jeder dieser Umstellung müssen Netz und Verbraucher mehr oder weniger aufwändig umgestellt werden und paar Geräte werden wohl auch dabei jeweils über den Jordan gehen müssen ... Also nix Neues ....

    Auch noch Versprödung? Die kannte ich glaub noch nicht ... Aber das von Wasserstoff immer viel von diffundiert, weil er eben als Atömchen so lütt ist und fast überall durchpasst irgendwann irgenwie ... Also nix für Wenigfahrer von Wasserstoffautos, die müssen dann womöglich erst mal zur Tanke schieben ... ;)

    Unser Altbau hat aber deutlich dickere Wände als z.B. ein Haus, das in den 1950er oder 60er Jahren schnell und billig hochgezogen wurde.

    Eben! VIele Altbauten muss man daher gar nicht "einschäumen", während bei den Fenstern oft noch recht viel zu holen ist, je älter umso mehr, und eben ...

    Was problemlos geht: Dämmung des Dachs, Geschossdecke zum Dachboden,

    Wasserstoffheizungen sind der Vorwand, für den man die Gasnetze weiterhin braucht, die nämlich ansonsten irgendwann genauso hinfällig sind wie das damit verbundene Geschäftsmodell.

    Für Industrie und Gewerbe wird man sicher in einigen Bereichen zum Umwandeln und Verarbeiten von Dingen wegen der Temperaturen oder aus anderen Gründen Gase zum Verbrennen einsetzen müssen, oder Wasserstoff als Speichermedium, also die bundesweiten Gasnetze und die Verteilung zum Gewerbe wird man sicher noch länger brauchen. Privathaushalte setzen es zwar teils auch gerne zum Kochen ein, soll angeblich seine Vorteile haben, aber wirklich unersetzlich ist es im Privatbereich nicht. Sollte man abschaffen, dann macht's auch weniger oft ungewollt oder gewollt Wumms und ganze Häuser sind weg ...

    Das Sch(m)utzstreifen benutzt werden müssen halte ich für eine Fehlinformation

    Finde ich aber so auch gar nicht im Artikel, die B-Pflicht wird dort nur für Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie erwähnt, später beim Schmutzstreifen nicht mehr. Für Radfahrstreifen gilt die B-Pflicht aber nach $ 2 i.Vb. § 39 nur mit Blechschild ... Auch wenn Hamburg anderer Meinung ist ...